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Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (36) — 1842

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No. 21 - No. 30 (22. Januar - 31. Januar)
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Heidelber









No. 25.


1842.





Heidelberg, 25. Jan. Geſtern Abend brachten die
Studirenden der hieſigen Univerſität dem Hın Geheimenrath
Chelius eine feierliche Serenade als einen Beweis ihrer be—
ſondern Hochachtung und als ein Zeichen hres Abſcheues gegen
niedrige Verläumdung eines in jeder Hinſicht ſo hochgeſchaͤtzten
akademiſchen Lehrers.

Karlsruhe, 22. Jan. Ueber das Befinden Sr. E. des
Brn. Erzbiſchofs Demeter von Freiburg hoͤrte man letzte Woche
beunruhigende Nachrichten. — Die Motion wegen Aufhedung
einer Univerſität und Verlegung der hieſigen polstechnifchen
Schule hat vielfache Unruhe und Unzufriedenheit exregt. Der
Sage nach ſoll die Aufhebung derjenigen Univerſität dom An—
tragſteller zugedacht ſeyn, welche am meiſten koſtet — %. 5
Heidelberg. Alles deliberirt und disputirt gegen dieſes Pro.
jekt. * Der früher zum Abgeordneten für den Kenzinger Bezirk
gewaͤhlte Oberhofgerichtsrath Peter in Mannheim wurde in—
Zwiſchen mit dem Charakter als Obervogt zum Amtsvorſtand
in Adelsheim ernannt. (S.M.) {

Mannheim, 24. Jan. Geſtern Nachmittag fand die
Beerdigung des verlebten Generallieutenants Herr v. Lingg
ſatt. Er hatte durch letztwillige Verfügungſich alle jene
Ehrenbezeugungen verbeten! die ſeinem hohen militatrifchen
Rang zukemmen. An die Huldigungen, welche ſeine Tugend
bei der Gelegenheit hervorrufen würde, hatte“der beſcheidene
Mann nicht gedacht Aus eignem Antrieb folgten ſeiner Leiche
der Gemeinderath, der Bürgerausſchuß und eine große Anzahl
Bürger, die ſeit mehr als 25 Jahren Zeugen ſeines Wandels
und ſeines freundlichen Wirkens waren und die es nicht ver—
— geffen hatten, daß er einſt mit eigener höchſter Gefahr das
Eigenthum deutſcher Bürger erhalten hatte, zu deſſen Zernich—
lung er von fremdem Uebermuth mit ſeinen braͤven Jägern
beauftragt war. Bedeutſam mag erſcheinen, daß unter den
hieſigen Einwohnern, welche der Leiche folgten, auch ein Re—
bräſentant der Stadt Hersfeld, Hr. Pfarrvicar Stöber, ſich be—
fand. Mitglieder des Bürgerausfkhuffes wollten den Cdeln zu
Grabe tragen, was jedoch wegen deſſen ausdrücklicher Ver—
fügung in dieſer Beziehung freundlich abgelehnt wurde. (M. J.)

Berlin, 19. Jan. Nunmehr iſt der'Iiubau' bed Benn!
kirche definitio beſtimmt. Die gegenwärtige Kirche wird ganz
niedergeriſſen und nach Stielers Zeichnung der neue Bau aus?

geführt, deſſen Koſten wohl über eine Million Thaler betragen
koͤnnten. Der hinter dem jetzigen Dome fließende Spree⸗Arm
ol mac) Umfländen ganz zugedämmt oder weniglens ſehr ver—
engt werden, um Raum zu gewinnen.

Das erſte Stück der diesjährigen Geſetzſammlung ent—
hält eine Miniſterialerklärung üder eine Uebereinkunft zwiſchen
Preußen und Braunſchweig wegen Beförderung der Rechtspflege
(vom aſo. Dezember 1841) in 30 Artikeln. — Einen neuen

Veleg für das rege Streben des Juſtizminiſters Mühler, eine
tiefere wiſſenſchaftliche Bildung der jüngern preußiſchenPraͤt—

*

*4

liker zu befördern, ja zu erzwingen, liefert ein Neſkript vom
L. Jan. Nach demſelben ſollen Auſcultatoren, welche in der
zweiten Prüfung nicht wenigſtens hinreichende Kenntniſſe des
römiſchen und gemeinen Rechts dargethan haben, auf min—
deſtens ſechs Monate zurückgewieſen werden. Schwierig
dürfte, nach den bisherigen Erfahrungen, nur Das ſeyn, durch—
gängig Examinatoren zu finden, die dieſen Anforderungen ent—
ſprechen. (& &° 32
Berlin, 19 Jan. Es wundern ſich Manche, daß das
neue, in einem ſo wohlpollenden, allgemein erwünſchten Tone
abgefaßte Cenſuredict nicht freudigere Bewegung hervorbringt.
Unverkennbar leuchten die liberalen Geſinnungen des Königs
ſelbſt daraus hervor, und wie gern möchte man dieſen freudig
entgegenkommen! Aber man erwartet von dem Edicte keine
Wirkung, am wenigſten eine dauernde. Es ändert im Weſen
nichts, und man hatte eine weſentliche Aenderung in den Preß—
geſetzen erwartet, die Muthigern erwarten ſie noch und glauben
dies Edict nur als ein vorbereitendes anſehen zu dürfen, Sn
der That möchte es Eenſoren, welche die letzten Decennien mit
all deren Bedenklichkeit gegen jede gedruckte Aeußerung offieiell
mit durchgemacht, welche ſich in die Bedenklichkeit hinein ge—
lebt haben wie in ein zweites Ich, ſchwer, ja unmöglich werden,
plötzlich aus ganz anderm Geſichtspunkte ihr Amt zu verwalten.
Wir hatten in dieſen Tagen, als das Ediet erſchien, hier in
der Hauptſtadt ſelbſt eine nur zu deutliche Probe davon. Alte
auswärtigen Zeitungen, auch die Ihrige, hatten eine Erklärung
des Fürſten Pückler über ein Theaͤtekſtück gebracht (Nr. 6)
Ein hieſiges Blatt wiederholt dieſelbe, bricht aber inmitten der—
felben ab, wo ein paar unverfängliche Wörte Über vie hieſige
Bübne verkamen. Die Cenſur, im Ediete angewieſen, auch
inländiſche Angelegenheiten freimüthig veſprechen zu laſſen,
hatte ſchon bei einer Theaterangelegenheit für noͤthig erachtet,
vorſorglich einzuſchreiten. So, fülchtet man, werde es, nachdem
der erſte Eindruck vorüber, überall und in allen Eilicken er⸗
gehen Die Maßſtäbe koͤnnen in ſolcher Weiſe nur allgemein
und nur zu allgemein angegeben werden, und wo Alles auf
individuellen Charakter des Vollſtreckenden ankemme, da ſeien
die beſtgemeinten Maßſtäbe unzulänglich. Das Edict hat feinen
großen Werth, inſofern es deutlich die liberate Abſicht des
Königs ausdrückt und uns für ein organiſch neues Prehgeſetz
in der beſten Zuverſicht beſtärkt. So, hofft man, wolle es
auch der König nur angeſehen wiſſen. ——— 39 —
Wien, ſs. Jan. Die Direklien der Nordbahn hat türz—
lich die allerhöchſte Beſtätigung des Ausſpruches der Hofkanztet
erhalten, wonach es ſich bei dem von Der Oberpolizeidirektien
geſchöpften, von der NRegierung im Wege der Ginfichtnabure
nicht beanſtandeten Urtel wegen des gänſernderfer Brendes
(das auf eine ſchwere Poltzeiübertretung mir 130,C00 fl. Scha⸗
denerfatz lautete) herausſtellt, daß ein Thatbeſtand nicht exiſtire,
wonach die Sicherheit fremden Eigenthums durch die Eiſenbahi
 
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