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Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (36) — 1842

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No. 141 - No. 150 (25. Mai - 3. Juni)
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No. 148.

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Karlsruhe, 28. Mai. 2. offentl. Sitzung der 2. Kammer.
(Schluß) Der Abg v. Itzſtein bedauert im Allgemeinen,
daß die Regierung nach dem Ausſchreiben dex Wahlen die Be⸗
Auſten dienfilic angewieſen habe, auf dieſelben einzuwirken,
äußerte aber den Wunſch, daß bei den vorliegenden Wahl—
pruͤfungen nicht weiter darauf eingegangen werden mochte, als
e& für die Gültigfeit der einzelnen Wahlen nothwendig ſey,
indem er beabſichiige, in Betreff der von den einzelnen Mini⸗
ſtern erlaffenen Nefcripte einen formlichen Antrag zu ſtellen.
Dies fuͤhrte zu einer lebhaften aber erfolgloſen Eroͤrterung über
Wahlbeherrſchung und Wahlumtriebe, woran die beiden Negie—
runhstommiſſäre Staatsrath v. Rüdt und geh. Referendär
Eichrodteforwie die Abg. Schaaf, Fauth, v. Itzſtein
und Welcker beſondern Antheil nahmen.

Hierauf wurden auf erſtattete Vorträge 12 Wahlen für
unbeanſtandet erklärt, nämlich die der Abg. Sander, Gott—
ſchalk, Grether, Schmidt, Biſſing, Goll, Fiſcher,. Trefurt,
Dörr, Vogelimann, Binz, Reichenbach, v. Itzſtein, für Raſtatt
und Ettlingen, welche Wahl er ſofort anzunehmen erflärte,
ſodann Mördes und v. Neubronn. Aus Antaß der Wahlen
der Stadt Karlsruhe ſpricht ſich die Kammer dahin aus, daß
Rechtspraktikanten uͤnd praktiſche Aerzte, überhaupt Alle, welche
einen felbſtſtändigen, auf wiſſenſchaftliche Bildung gegründeten,
Beruf haben, zwar nicht als Staatsbeamte, wohl aber als wahl—
berechtigt und zu dem Amt eines Wahlmannes wahlfähig zu
betrachten feien, auch daß Staatsbeamte, welche an einem drit—
ten Orte das Ortsbürgerrecht haben, an dem Orte ihres Behn,
ſitzes an den Wahlen gültig theilnehmen können. Der Antrag
des Abg. Gottſchalk, den letzten Grundſotz auch auf Gewerd—
treibende auszudehnen, welche nicht an dem Ort ihres Gewerbs—
betriebs Bürgerrecht haben, blieb ohne Entſcheidung. Gelegen—
heitlich der Wahl der Stadt Bruchſal wurde die Frage erortert,
ob 68 genüge, wenn der Wahlcommiſſar die Wahlmänner nur
auf das wenige Wochen vorher bei Vornahme einex erſten, vom
Gewaͤhlten abgelehnten Wahl, abgelegte Handgelübde verweiſe,
oder ob in ſolchem Falle eine nochmalige Vergelübdung nöthig
ſey. Die Kammer war mit Ausnahme von zwei Stimmen der
Anſicht, daß die bloße Rückweiſung auf das frühere Handge—
lübde genüge. Die Pruͤfung der uͤbrigen Wahlen wurde auf
die nächſte Sitzung, Montag, den 30. Mai, ausgeſetzt.

Aus der Pfalz, 25. Mai. Die viel beſprochenen An—
ſtände wegen der Landwirthſchafts- und Gewerbsſchulen dürften
nun doch die erwünſchte Loͤſung finden Zufolge des eben ver—
offentlichten Landrathsprotokolls hatten Se Maj. der Kenig be—
fohlen den Gegenſtand nochmals dem Landrathe zur Berathung
vorzulegen und dieſer hat nun die vorſchußweiſe Verwendung
der erforderlichen Geldmittel aus dem Kreisfond für facultative
Zwecke, nach dem Antrage königlicher Regierung, gutgeheißen,
wobei er ſich, wie auch ſchon in trühern Jahren wiederholt ge—
ſchehen und in den damaligen Landrathsabſchieden ſpeciell ge—
nehmigt war, den Rückerſatz der Summe vorbehielt.




Darmſtadt, 28. Mai. Die Eiſenbahn angelegenheit
in unſerm Großherzogthum iſt in ein neues Stadium ihrer Ent—
wickelung eingetreten. Die Vorſchläge der Regierung gingen
bekanntlich im Weſentlichen dahin, daß der Bau der Haupt—
linien der Eiſenbahnen auf Siaatskoſten ausgeführt und der
Betrieb derſelben für Rechnung der Staatskaſſe verwaltet werde—
Dagegen wollte man zu Lokalbahnen Cenceſſionen an Privaten
ertheilen. In der den Entwurf begleitenden Begründung be—
zeichnete man die Bahnſtrecke, welche der Staat boue, als
eine von der nördlichen Gränze der Provinz Oberheſſen über
Gießen und Darmſtadt bis an die ſüdliche Gränze der Provinz
Starkenburg laufende, und ſah für die ganze Bahn ungefähr
neun Millionen Eulden Koſten vor. Dieſem Antrag der Re—
gierung ſchleſſen ſich nachher noch dret Auträge von verſchie⸗
denen Abgeordneten an, einer gehend auf Errichtung einer
Staatseiſenbahn von Darmſtadt nach Mainz; der zweite, wel—


haben wollte, und ein dritter, welcher die von Darmſtadt bis
zur badiſchen Gränze zu erbauende Eiſenbahn (nicht, wie früher
Plan geweſen, in der Richtung nach Mannheim), ſondern
dinekt nach dem Heidelberger Bahnhoſf geleitet haben
wollte. Der Bericht des Ausſchuſſes der zweiten Kammer
theilte ſich in drei Anſichten: die der Mehrheit (vier Mitglie—
der), die eines Mitgliedes und die der Minderzahl (zwei Mit—
glieder). Die Anſicht der Mehrheit, vorgetragen durch den
Abg. Schmitthenner, ſchloß ſich, nach allgemeineren Entwicke—
lungen über Entſtehung und Nutzen der Eiſenbahnen, der An—
ſicht der Regierung an. Hinſichtlich des Antrags, welcher die
Richtung der Bahn nach Heidelderg wünſcht, trat der Aus—
ſchuß demſelven bei, nachdem die Negierung zugeſtanden hatte,
daß die Verabredung wegen Mannheim, unter weſentlich ver—
aͤnderten Verhältniſſen, nicht mehr binde, im Uebrigen
aber keine beſtimmte Anſicht über das Wünſchenswerthere der
einen oder der anderen Anſicht ausſprach. Die Kammern haben
jetzt über dieſe verſchiedenen Anſichten zu entſcheiden.
Muünchen, 26. Mai. Die ſchone Feier des Frohnheich—
namsfeſtes wurde heute in unſerer Stadt mit aller Prackt
und Würde begangen und der impeſante Act war ven der
ſchenſten Witterung beguͤnſtigt. Dem Venerabile, das der greiſe
Erzbiſchef trug, folgten IJ. kk. HH. der Kronprinz und der
Prinz Luitpold.
Gotha, 25. Mei. Bekanntlich iſt die Entſchädigungs—
ſumme, welche die hieſige Feuerverſicherungsbank an Hamburg
zu zaylen hat, vorläufig auf 2,200,000 Thaler berechnet wer—
den. Zur Deckung dieſer Summe iſt aus dem Ulebertrage
vom Johre 1841 nech ein reiner Ueberſchuß von 542,966
Thelern vorhanden, ſo daß deßhalb von den Mirgliedern nrr
nech die Summe ven 2,075,394 Thalern als Nachſchuß wv:
heben zu werden braucht. Die Verſicherungsſumme der Praͤ—
nien, welche im Laufe des gegenwaͤrtigen Jahres nech in Kraſt
ſind, beläuft ſich auf 1,087,674 Zbhlr. , weßthalb alſe, um dit

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