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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 4.1912

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3. Heft
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Stoehr, August: Hanauer und Frankfurter Fayencen, [2]: Versuch einer Trennung
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https://doi.org/10.11588/diglit.25673#0130

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HANAUER UND FRANKFURTER FAYENCEN

Äbb. 16

furt zurückgekehrt ift. Der Frankfurter Fabrik müffen auch jene dekorativen Flächen-
platten und gebuckelten Schauteller zugefchrieben werden, die mit Chinefendarftellungen
in Blaumalerei allein, oder in diefer in Verbindung mit fchwarzen Mangankonturen
bemalt find. Als befonderes Merkmal fei hervorgehoben, daß die Darftellungen für
den Befchauer immer fenkrecht über-, neben- und untereinander, niemals radial an-
geordnet find (Abb. 16 und 17). Auf zweien diefer Teller fand ich die Marke Nr. 9,
bzw. 14, Tafel II.1 Chinefifche Darftellungen, die in unregelmäßig verftreuten Gruppen die
Gefäße, fowohl Krüge als auch andere Gefchirre zieren, waren, wie fchon erwähnt, ein
Hauptdekorationsmittel für die Frankfurter Fabrik, im Gegenfaß zu Hanau, das be-
fonders die ftilifierten Blumenornamente pflegte.

Eine Kanne in der Form der bekannten konifdh nach oben fich verjüngenden Zinn-
kannen, im Frankfurter hiftorifchen Mufeum, die mit fchwerfälligen barocken Blatt-
ornamenten in fymmetrifcher Anordnung bemalt ift, foll verfuchsweife Frankfurt zu-
geteilt werden, denn die Marke Nr. 13 (fiehe Tafel II) läßt fich wohl für Fehr Frank-
furt 1718 lefen. Das ftumpfe Blau der Malerei und die matte Glafur laffen allerdings
das Stück als mißlungen erfcheinen.

Gegenüber den maffenhaft erhaltenen Hanauer Fayencen tritt die Zahl derjenigen
Stücke, die wir der Frankfurter Fabrik zuzufchreiben haben, ganz bedeutend zurück.
Da die Mehrzahl der erhaltenen Erzeugniffe der letzteren der Frühzeit der Fabrik, alfo
dem 17. und höchftens dem erften Drittel des 18. Jahrhunderts angehören, fo erweckt
das den Anfchein, als ob die Glanzzeit der Fabrikation mit der Periode Fehr über-
haupt ihr Ende erreicht hätte. Die vielen Befißer des Porzellanhofes, die von 1723 an
die Familie Fehr nacheinander ablöften und felbft bis auf einen keine Fachleute, ge-

1 Im Befiß des Herrn Erften Staatsanwalts Riefebieter in Oldenburg.

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