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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 4.1912

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13. Heft
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Ausstellungen
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Denkmalpflege
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https://doi.org/10.11588/diglit.25673#0559

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AUSSTELLUNGEN o DENKMALPFLEGE

DÄRMSTÄDT Die bereits an diefer Stelle
erwähnte große Bracht-Äusftellung, die mit
außerordentlichen Mitteln infzeniert wird, foll
fchon am 20. Juli eröffnet werden. Gewiffer-
maßen als Feftgabe für den Künftler ift ein
reichilluftrierter Katalog mit diverfen Beiträgen,
darunter einer Selbftbiographie des Meifters, vor-
gemerkt. Äuch erfcheint es wichtig, darauf auf-
merkfam zu machen, daß die Darmftädter Äus-
ftellung die erfte Veranftaltung diefer Hrt ift,
und daß fie eine ganze Reihe Bilder überhaupt
zum erftenmal aus dem Atelier des Künftlers an
die Öffentlichkeit bringt. Für Galerieleitungen
wird es deshalb nicht unwichtig fein, [ich gerade
an diefer Stelle über den Entwicklungsgang des
Meifters und im befonderen über feine Früh-
zeit zu orientieren.

DÜSSELDORF In der KUNSTHÄLLE findet
in den erften Julitagen die Eröffnung der Samm-
lung des Königl. Rates Marzeil von Nemes
ftatt, der die wertvollften Werke aus feinem
Befitj, etwa 125 Bilder, darunter elf Grecos,
der Stadt Düffeldorf für einige Monate als Leih-
gabe zur Verfügung geftellt hat. Die Anregung
zu diefer Äusftellung gab der bekannte rheinifche
Maler Fritj Weftendorp, deffen Initiative es
vor allem gedankt wird, wenn Düffeldorf jeljt
eine künftlerifche Attraktion erften Ranges er-
hält, wie fie hier wohl nicht allzuoft erlebt
werden kann.

MANNHEIM Die neunte Äusftellung des
Freien Bundes zeigt „modernen Flächen-
fchmuck“: Tapeten, Linoleum und Textilien,
zufammengeftellt von dem Deutfchen Mufeum
für Kunft in Handel und Gewerbe. W. F. St.

WEIMAR Im GROSSHERZOGL. MUSEUM
FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE (am Karls-
platj) wurden anläßlich des fiebzigften Geburts-
tages von Theodor Hagen eine Äusftellung
von Werken des Künftlers veranftaltet. Profeffor
Hagen, der viele Jahre der Leiter der Groß-
herzoglichen Kunftfchule war, hat den Charakter
der norddeutfchen Landfchaftsmalerei für lange
Zeit mitbeftimmt; feine Wiedergabe der weiten,
ein wenig eintönigen Weimarer Hügellandfchaft
hat geradezu typifche Geltung. Daß die Aus-
heilung fich durchaus auf Arbeiten aus der
neueften Schaffensperiode des Meifters be-
fchränkte, war vielleicht zu bedauern, zu be-
dauern aber doch nur vom Standpunkt des
Hiftorikers aus; denn an Kraft und Frifche hat
diefer Siebzigjährige, deffen Auffaffung mit der
Zeit fortgefchritten ift, noch kaum Einbußen er-

litten. Das Mufeum, das bereits mehrere Werke
Hägens befit^t, erwarb eines von den ausge-
ftellten Bildern. W. H.

WIEN Die „Vereinigung bildender Künftler
Öfterreichs Sezeffion“ plant für die Monate
Januar und Februar 1913 eine intereffante Ver-
anftaltung: Sie will „ihr Haus der gefamten
jüngeren Künftlerfchaft Wiens und Öfterreichs
zur Verfügung ftellen, um namentlich jenen
Künftlern, die keiner der beftehenden Vereini-
gungen angehören, Gelegenheit zu geben, ihre
Werke vor die Öffentlichkeit zu bringen.“ (Die
Mitglieder der Sezeffion werden daher die Äus-
ftellung nicht befchicken.) Die Sezeffion folgt
hier wohl dem rühmlichen Beifpiel des Hagen-
bundes, der in der „Sonderausftellung“ des
Jahres 1911 — wenn auch in viel kleinerem
Maßftabe — ähnliches verflicht hat. Nach dem
künftlerifchen Erfolge diefer Äusftellung darf
man der angekündigten Veranftaltung der Se-
zeffion mit gefpanntem Intereffe entgegenfehen.

DENKMALPFLEGE

LONDON Ein Komitee der beiden Häufer
des Parlamentes befchäftigte fich diefer Tage
unter dem Vorfiß des kunftliebenden Earl of
Plymouth mit der Frage der Erhaltung alter
Denkmäler. Drei Gefeljentwürfe über diefe
Frage liegen nämlich momentan dem Oberhaus
vor. Mr. W. Peers, Infpektor alter Denkmäler
für das Minifterium und zugleich Sekretär der
Society of Äntiquaries, gab in der Komitee-
fitjung als Sachverftändiger feiner Meinung da-
hin Ausdruck, daß eine erweiterte Gefetjgebung
zum Schuft alter Denkmäler abfolut notwendig
fei, und daß die Gefetjentwürfe, wie fie jetjt vor-
lägen, nicht genügten. Bisher gefchehe alles nur
aus freien Stücken, und drum gefchehe eben
meift nichts zur Erhaltung folcher Werke. Dem
Staate komme keinerlei Recht zu, gefährdete
Denkmäler zu retten. Die bisher vorgefchlagenen
Gefetjeritwürfe, darunter die fogenannte „Äncient
Monuments Consolidation and Amendment Bill“,
bezöge fich nur auf nicht bewohnte refp. nicht
mehr benütjte Gebäude und andere Werke, und
das genüge eben nicht. Eine enorme Anzahl
alter, bedeutfamer Werke bliebe dadurch von
vornherein ohne jeden ftaatlichen Schulj. Man
folle doch nur an den klaffifchen Fall der „Reftau-
ration“ von St. Albans denken, die gegen die
Oppofition der gefamten gebildeten Nation durch-
geführt worden fei, ohne daß man einen Finger
hätte dagegen rühren können. Der Staat müffe
da etwas zu fagen haben, freilich fich auch be-

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