Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/1906
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0094
DOI issue:
Heft 7
DOI article:Steinhausen, Wilhelm: Das Wort eines Meisters
DOI article:Der Künstler und sein Werk
DOI article:Die Kunst in der Rheinpfalz
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90
Die Werkstatt der Kunst.
Yeft 7.
und ich fragte und hoffte, wird ihnen nicht wenigstens
dann und wann eine Auferstehung?
Und ich freute mich, daß wir, so gut wir es
konnten, ihnen eine solche bereitet hatten.
Durch Liebe und Teilnahme und Dankbarkeit
wollen wir ihnen dazu immerdar helfen, denn es
mag wohl auch wahr sein, was ich neulich so aus-
gesprochen las:
wenn wach die würden, die gerungen
Auf Erden nach dem höchsten Ziele,
Und hörten nun die Hymnen, ihrem Wert gesungen,
Zn ihrem Schmerz sie wehrten solchem Spiele.
Ach sie würden bitten,
Habt Mitleid, seht, wir warens auch, die mit
euch litten.
Gebt Liebe uns, dahin verlanget
Hier alle Schönheit, die am Staube hanget.
UV. Lteiubausen."
Der Künstler uncl sein Merk.
Hat der Künstler ein Recht, beim ver-
kaufe eines Werkes die Bekanntgabe des Na-
mens des Raufers von der den Verkauf ver-
mittelnden Person zu fordern? Wit Beziehung
auf diese Frage und was damit zusammenhängt (siehe
„Werkstatt der Kunst", Heft s u. 5) wird uns neuer-
dings aus Dresden geschrieben:
Daß gerade aus Dresden eine Verteidigung der
Ansicht, daß der Kunsthändler ein Recht habe, den
Namen des Käufers eines Kunstwerkes zu ver-
schweigen, kommt, wundert den Kenner der Dres-
dener Verhältnisse nicht: Gerade hier hat die Frage
mehrfach einen aktuelleren Lharakter angenommen
und einzelne Fälle sind in der hiesigen Künstlerschaft
lebhaft besprochen worden. Der Linsender O. Or.
in Heft 5 der „Werkstatt der Kunst" hat Recht, wenn
er meint, daß ein Käufer von Kunstwerken oft nicht
überall als „Riäcen" genannt sein will, aber es
wird kaum je ein Käufer verlangen, daß auch der
Künstler nicht erfahre, wer sein Werk gekauft habe.
Der „vom Kunsthändler reell und honorig be-
diente Künstler", wie Herr O. Or. schreibt, hat
unseres Erachtens ein gutes Recht, den Namen
des Käufers zu erfahren und wird sehr gerne die
Bedingung erfüllen, anderen gegenüber den Namen
nicht zu nennen. Zn allen hier bekannt gewordenen
Fällen, wo auch dem Künstler der Name des Käufers
verschwiegen wurde, stellte sich dann später her-
aus, daß der Kunsthändler einen wesentlich
höheren Preis erhalten, als er dein Künstler
genannt hatte.
Kauft ein Kunsthändler ein Werk fest von einem
Künstler, so kann er ja später von einem Käufer
das Dreifache verlangen, hat er aber ein Bild in
Kommission, so liegt die Bache doch wohl so, daß
er, will er ein „reell und honorig" handelnder
Kunsthändler sein, für seine Vermittlung mit der
von ihm festzusetzenden Provision zufrieden ist. weist
aber dient die Verheimlichung des Käufers dazu,
eine Geschäftspraktik zu verschleiern, die nach der
Ansicht der Künstler unreell ist.
Die oben erwähnten Fälle verliefen so, daß
der Kunsthändler dem Künstler sagte, er habe einen
Käufer für sein Werk, aber es sei zu teuer; der
Künstler ging auf ein niedriges Angebot ein und
wurden ihm noch die Prozente für die Vermittlung
abgezogen, der Händler aber hatte von dem Käufer
einen den ursprünglich vom Künstler geforderten
Preis wesentlich übersteigenden Betrag erhalten.
Leider haben die in solcher weise „reell und
honorig" bedienten Künstler in allen Fällen geschwie-
gen, um nicht die endlosen Scherereien einer Klage,
deren Erfolg bei der heutigen Gesetzgebung nicht
einmal vorauszusehen ist, zu vermeiden.
Darum, Künstler hütet euch und macht
die Nennung des Käufers zur Bedingung!
Eine Weigerung, diese Bedingung zu erfüllen, sage
euch daß ihr nicht reell und honorig bedient wer-
den sollt. O. H.
Anmerkung der Redaktion: Der Herr Ver-
fasser der vorstehenden Zeilen scheint anzunehmen,
daß jene Zuschrift in Heft 5, wie man, wie wir zu-
geben, freilich meinen kann, von einem Vertreter des
Kunsthandels herrühre. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Vie Kunst in der Rkeinpkalz.
wir veröffentlichten in unserem Heft 5 einen
Bericht aus Speyer, welcher sich mit den Aus-
stellungen des pfälzischen Kunstvereins beschäftigte
und in eindringlichen Worten die Künstlerschaft zur
fleißigen Beschickung dieser Ausstellungen und zwar,
wie ganz besonders hervorgehoben wurde, mit tüch-
tigen Werken, einlud. Nunmehr ist uns auch das
Verzeichnis der stattgefundenen Verkäufe zugegangen.
Es wurden verkauft Arbeiten von: Daniel wohl-
gemut-weiherhof „Dachau im Vorfrühling", „An
der Amper", „Altfränkischer Bauernhof", „Am Dorf",
„Ernte", „Am weg", „Teufelsmoor bei Worps-
wede", „Vorfrühling"; Hermannsdörfer-Landau
„Znterieur"; Aug. Troissant-Landau „Aus Zlbes-
heim", „Brücke in Böchingen"; Helene Wüller-
Neustadt „Wohn und Skabiosen"; Sophie Gümbel-
wünchen: Zwei Stilleben; Ernst Gerhard- Wünchen
„An der Windau", „Alte Wühle"; Anna Goerg-
Deidesheim „Stilleben"; Karl Weysser-Heidelberg:
Fünf Gemälde aus „Speyer", ferner „Edenkoben",
„Heidelberg", „Wachenheim";Rich. Blaul-Wünchen
„Kanal bei Brügge"; Ernst Gerhardt-Wünchen
„Seetangfischer am Karischen Strand" ;F.S tri effler-
Landau „Dickrübenernte"; Hans Purrmann-Berlin
„Zn der Eisenhütte Krupp"; Elise Schmidt-Nostock
„Kann der Weister ein Wodell gebrauchen?"; Adolf
Nau-wünchen „Birken"; Aug. Lemmer-Wünchen
„Am Strand in Grako"; Ad.N a u - Wünchen „ Weiher";
Adalb. wex „Abend im Woor" ; wilh. Frey-Wann-
Heim „Blühende Heide" ; August Lemmer-Wünchen
„Zm Hafen von Triest"; August Wusin-Brüffel
Die Werkstatt der Kunst.
Yeft 7.
und ich fragte und hoffte, wird ihnen nicht wenigstens
dann und wann eine Auferstehung?
Und ich freute mich, daß wir, so gut wir es
konnten, ihnen eine solche bereitet hatten.
Durch Liebe und Teilnahme und Dankbarkeit
wollen wir ihnen dazu immerdar helfen, denn es
mag wohl auch wahr sein, was ich neulich so aus-
gesprochen las:
wenn wach die würden, die gerungen
Auf Erden nach dem höchsten Ziele,
Und hörten nun die Hymnen, ihrem Wert gesungen,
Zn ihrem Schmerz sie wehrten solchem Spiele.
Ach sie würden bitten,
Habt Mitleid, seht, wir warens auch, die mit
euch litten.
Gebt Liebe uns, dahin verlanget
Hier alle Schönheit, die am Staube hanget.
UV. Lteiubausen."
Der Künstler uncl sein Merk.
Hat der Künstler ein Recht, beim ver-
kaufe eines Werkes die Bekanntgabe des Na-
mens des Raufers von der den Verkauf ver-
mittelnden Person zu fordern? Wit Beziehung
auf diese Frage und was damit zusammenhängt (siehe
„Werkstatt der Kunst", Heft s u. 5) wird uns neuer-
dings aus Dresden geschrieben:
Daß gerade aus Dresden eine Verteidigung der
Ansicht, daß der Kunsthändler ein Recht habe, den
Namen des Käufers eines Kunstwerkes zu ver-
schweigen, kommt, wundert den Kenner der Dres-
dener Verhältnisse nicht: Gerade hier hat die Frage
mehrfach einen aktuelleren Lharakter angenommen
und einzelne Fälle sind in der hiesigen Künstlerschaft
lebhaft besprochen worden. Der Linsender O. Or.
in Heft 5 der „Werkstatt der Kunst" hat Recht, wenn
er meint, daß ein Käufer von Kunstwerken oft nicht
überall als „Riäcen" genannt sein will, aber es
wird kaum je ein Käufer verlangen, daß auch der
Künstler nicht erfahre, wer sein Werk gekauft habe.
Der „vom Kunsthändler reell und honorig be-
diente Künstler", wie Herr O. Or. schreibt, hat
unseres Erachtens ein gutes Recht, den Namen
des Käufers zu erfahren und wird sehr gerne die
Bedingung erfüllen, anderen gegenüber den Namen
nicht zu nennen. Zn allen hier bekannt gewordenen
Fällen, wo auch dem Künstler der Name des Käufers
verschwiegen wurde, stellte sich dann später her-
aus, daß der Kunsthändler einen wesentlich
höheren Preis erhalten, als er dein Künstler
genannt hatte.
Kauft ein Kunsthändler ein Werk fest von einem
Künstler, so kann er ja später von einem Käufer
das Dreifache verlangen, hat er aber ein Bild in
Kommission, so liegt die Bache doch wohl so, daß
er, will er ein „reell und honorig" handelnder
Kunsthändler sein, für seine Vermittlung mit der
von ihm festzusetzenden Provision zufrieden ist. weist
aber dient die Verheimlichung des Käufers dazu,
eine Geschäftspraktik zu verschleiern, die nach der
Ansicht der Künstler unreell ist.
Die oben erwähnten Fälle verliefen so, daß
der Kunsthändler dem Künstler sagte, er habe einen
Käufer für sein Werk, aber es sei zu teuer; der
Künstler ging auf ein niedriges Angebot ein und
wurden ihm noch die Prozente für die Vermittlung
abgezogen, der Händler aber hatte von dem Käufer
einen den ursprünglich vom Künstler geforderten
Preis wesentlich übersteigenden Betrag erhalten.
Leider haben die in solcher weise „reell und
honorig" bedienten Künstler in allen Fällen geschwie-
gen, um nicht die endlosen Scherereien einer Klage,
deren Erfolg bei der heutigen Gesetzgebung nicht
einmal vorauszusehen ist, zu vermeiden.
Darum, Künstler hütet euch und macht
die Nennung des Käufers zur Bedingung!
Eine Weigerung, diese Bedingung zu erfüllen, sage
euch daß ihr nicht reell und honorig bedient wer-
den sollt. O. H.
Anmerkung der Redaktion: Der Herr Ver-
fasser der vorstehenden Zeilen scheint anzunehmen,
daß jene Zuschrift in Heft 5, wie man, wie wir zu-
geben, freilich meinen kann, von einem Vertreter des
Kunsthandels herrühre. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Vie Kunst in der Rkeinpkalz.
wir veröffentlichten in unserem Heft 5 einen
Bericht aus Speyer, welcher sich mit den Aus-
stellungen des pfälzischen Kunstvereins beschäftigte
und in eindringlichen Worten die Künstlerschaft zur
fleißigen Beschickung dieser Ausstellungen und zwar,
wie ganz besonders hervorgehoben wurde, mit tüch-
tigen Werken, einlud. Nunmehr ist uns auch das
Verzeichnis der stattgefundenen Verkäufe zugegangen.
Es wurden verkauft Arbeiten von: Daniel wohl-
gemut-weiherhof „Dachau im Vorfrühling", „An
der Amper", „Altfränkischer Bauernhof", „Am Dorf",
„Ernte", „Am weg", „Teufelsmoor bei Worps-
wede", „Vorfrühling"; Hermannsdörfer-Landau
„Znterieur"; Aug. Troissant-Landau „Aus Zlbes-
heim", „Brücke in Böchingen"; Helene Wüller-
Neustadt „Wohn und Skabiosen"; Sophie Gümbel-
wünchen: Zwei Stilleben; Ernst Gerhard- Wünchen
„An der Windau", „Alte Wühle"; Anna Goerg-
Deidesheim „Stilleben"; Karl Weysser-Heidelberg:
Fünf Gemälde aus „Speyer", ferner „Edenkoben",
„Heidelberg", „Wachenheim";Rich. Blaul-Wünchen
„Kanal bei Brügge"; Ernst Gerhardt-Wünchen
„Seetangfischer am Karischen Strand" ;F.S tri effler-
Landau „Dickrübenernte"; Hans Purrmann-Berlin
„Zn der Eisenhütte Krupp"; Elise Schmidt-Nostock
„Kann der Weister ein Wodell gebrauchen?"; Adolf
Nau-wünchen „Birken"; Aug. Lemmer-Wünchen
„Am Strand in Grako"; Ad.N a u - Wünchen „ Weiher";
Adalb. wex „Abend im Woor" ; wilh. Frey-Wann-
Heim „Blühende Heide" ; August Lemmer-Wünchen
„Zm Hafen von Triest"; August Wusin-Brüffel