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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 41
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Eine deutsche Kunstausstellung in Amerika
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Die Auszeichnungen der Dritten Deutschen Kunstgewerbeausstellung
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Juristisches
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0570

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566

Die Werkstatt der Kunst.

heft

verkauften Werke wird dem Besitzer eine Provision von ;o°/o
in Abzug gebracht. Die Verkaufsproviston fällt demjenigen
Institut zu, das den Verkauf erzielt.
Noch ist zu erwähnen, daß ungefähr ein Drittel der
HOOOOO zählenden Einwohnerschaft Buffalos von deutscher
Geburt oder Abstammung ist; von den zwei Millionen Ein-
wohnern Chicagos ist ein großer Prozentsatz deutscher Per-
kunst, und von den 7OO OOO, die Saint Louis bevölkern, ist
beinahe die pälfte deutsch oder von deutscher Abstammung.
Philadelphias bedeutendste Vorstadt trägt den Namen „ German-
town", und unter den ; V? Millionen seiner Bürgerschaft be-
findet sich eine große Anzahl Deutscher. Auch Indianapolis
mit ungefähr 200 000 Einwohnern birgt zahlreiche Deutsche
in seinen Mauern. Es ist anzunehmen, daß an jedem der
Grte, in der diese Werke zu sehen sein werden, das deutsche
Element der Bevölkerung getreulich mitwirken wird, um der
Ausstellung zum Erfolg zu verhelfen.
Die Amerikaner mögen versichert sein, daß das
Unternehmen des Herrn I)r. Kurtz von der deut-
schen Künstlerschaft mit den größten Sympathien
begrüßt wird.
Vie Auszeichnungen cler Dritten
Deutschen RunstgewerbeaussteUung.
Mit der „Ehrenurkunde" (als höchster Auszeich-
nung) wurden ausgezeichnet:
Delmenhorster Linoleumfabrik „Ankermarke",
Delmenhorst; Eugen Diederichs-Iena; Prof. Karl Groß-
Dresden; Prof. G. Gußmann-Dresden; Prof. Ludwig v.
Pofmann-Weimar; Insel-Verlag, Leipzig; Gebrüder
Klingsp or-Offenbach a.M.; Kgl. Porzellanmanufak-
tur, Eharlottenburg, Prof. wilh. Kreis-Dresden; Architekt
Max Pans Kühne-Dresden; Marmorindustrie Kiefer,
Kiefersfelden; Prof. Bernh. Pankok-Stuttgart; Bruno Paul-
München; Puhl 6c Wagner-Rixdorf b. Berlin; Reichs-
druckerei, Berlin; Rich. Riemerschmid-München; Prof.
Schmuz-Baudis-Eharlottenburg; Prof. Fritz Schumacher-
Dresden.
Mit der „Staatsmedaille" wurden ausgezeichnet:
Prof. Rich. Berndl-München; Karl Bertsch-München;
Breitkopf 6c p ärtel-Leipzig; Maximilian D asio-München;
Dresdner Werkstätten für pandwerkskunst, Dresden;
Bildhauer Theodor v. Gosen-München; Prof. Grenander-
Berliu; Pros. Karl Groß-Dresden; Gartenbauingenieur
Großmann-Dresden; Maler Richard Guhr-Dresden; Prof.
G. Gußmann-Dresden; Paul Pauftein-Stuttgart; Archi-
tekt Oswin pempel-Dresden; G. Pitl-München-Schroben-
hausen, Joseph Puber-München; Ibach Sohn-Barmen;
Gebr. Jehmlich-Dresden; Reinh. Kirsch, Kunstschlosserei,
München; Kgl. Porzellanmanufaktur, Meißen; Karl
Krause, Maschinenfabrik, Leipzig; Prof. Wilhelm Kreis-
Dresden; wilh. poffmann, Kunstanstalt, A.-G., Dresden;
Architekt Max Pans Kühne-Dresden; A. Lange 6c Söhne,
Glashütte; peinrich Lassen-Königsberg; vr. Otto Leh-
mann-Altona; Leipziger Künstlerbund, Leipzig; R. v.
Mayrhofer-München; Architekt Albin Müller-Magdeburg;
Adalbert Niemeyer-München; Ernst Noack, Pofzimmer-
meister, Dresden; p. Pallen berg, Pofmöbelfabrik, Köln;
Prof. Bernh. Pankok-Stuttgart; Pastoralkonferenz, gemein-
sam mit Gtto Pupp-Schleißheim, peinrich wallau, Prof.
Johannes Ficker-Straßburg, Philipp v. Zabern-Mainz und
Karl Spindler-St. Leonhard (Straßburg); Bruno Paul-
München; Richard Riemerschmid-München; Rockstroh 6c
Schneider-Dresden-peidenau; Gg. Rohde-Bremen; Bild-
hauer Römer-München; Saalburger Marmorwerke,
Saalburg; Scheideinantel, Pofmöbelfabrik, Weimar; Prof.
Fritz Schumacher-Dresden; Seidel L Naumann, A.-G.,
Dresden; Siebert-Aschenbach-Berlin; Sinßel 6c Lo.,
Getsch bei Leipzig; Karl Spindler-St. Leonhardt; Stutt-

garter Möbelfabrik Georg Schöttle, Stuttgart; Prof.
Ignatius Taschner-Berlin; B. E. Teubner-Leipzig; Ud-
luft 6c Partmann, Poftischler, Dresden; Vereinigte
Münchener Werkstätten für Kunst im pandwerk,
München; Verlagsanstalt F. Bruckmann, München;
villeroy 6c Boch-Dresden; R. voigtländers Verlag,
Leipzig; E. R. weiß-pagen i. w.; Karl Bertsch, Werk-
stätten für Wohnungseinrichtung, München; S. Witz-
leben-Leipzig; I. 6c B. Wolf-Plauen i. v.
Mit dem Diplom für die „Goldene Medaille"
wurden 60 Aussteller, nut dem für die „Silberne
Medaille" ZsZ Aussteller ausgezeichnet.
Juristisches.
In der Streitsache wegen des vielbesprochenen
Nürnberger Trichterleuchters hat nunmehr, den
„Münch. N. Nachr." zufolge, das Reichsgericht zu
Gunsten der Firma Gg. Leykauf gegen die Firma L.
Gstermayr entschieden. Im Jahre sZPZ erließ die
Firma Gg. Leykauf, Kuustgewerbemagaziu in Nürn-
berg, ein Preisausschreiben unter den deutschen
und österreichischen Künstlern zur Erlangung künst-
lerischer Entwürfe, durch welche Erinnerungsgegen-
stände, welche auf Nürnberg Bezug haben, gewonnen
werden sollten. Anter den eingelaufenen Modellen
befand sich auch der sogenannte Nürnberger Trichter-
leuchter von einem Nürnberger Künstler; dieses
Modell wurde vom Preisgericht mit dem ersten
Preise von 500 Alk. gekrönt. In dem preisaus-
ausschreiben war ausdrücklich die Bestimmung ent-
halten, daß alle angekauften und prämiierten Ent-
würfe in den Besitz der Firma Leykauf übergehen
und sich dieselbe alle Rechte an den Entwürfen und
Modellen vorbehalte. Kurze Zeit danach ließ die
Firma L. Ostermayr, Kunstgewerbemagazin in Nürn-
berg, einen dem Leykauf'scheu ähnlichen Trichter-
leuchter herstelleu und brachte diesen als Nürnberger
Original-Trichterleuchter in den Pandel. Es war
der nämliche Künstler, welcher den Leykauf'scheu
Leuchter hergestellt hatte, auch der Schöpfer des
Ostermayr'schen Leuchters. Die Firma Gg. Leykauf
stellte daraufhin Klage gegen die Firma L. Oster-
mayr. Die Pandelskammer des Landgerichts Nürn-
berg holte ein Gutachten des Künstlerischen Sach-
verständigen-Vereins in München über die Sache ein,
welches lautete:
Der beklagtische Gegenstand ist weder ein Kunstwerk,
noch ein Indnstrieerzeugnis schlechthin, sondern als Gebrauchs-
gegenstand (Leuchter, Schwedenständer und Aschenabstreicher)
mit künstlerischer Ausschmückung ein kunstgewerblicher Gegen-
stand. 2. Als solcher fällt er unter das Gesetz betr. das Ur-
heberrecht an Mustern und Modellen vom Januar ;876
K 5 Ziff. 2 und cp Das zweite für die Firma L. Gstermayr
angefertigte Werk ist, verglichen mit dem ersten, von Georg
Leykauf erworbenen, kein neues in seiner Gesamtwirkung,
wenn auch die figürliche Gruppe in ihrer Verbindung und
teilweise in ihrer Stellung und Gewandung manche Ver-
schiedenheiten aufweist, sei es nun, daß sie auf der Absicht
der Verbesserung oder der Gesetzesumgehung beruhen, z. Der
Künstler hat sich durch seine Beteiligung an der Konkurrenz
der Bedingung des kunstgewerblichen Preisausschreibens unter-
worfen, wonach Leykauf ausdrücklich „in den Besitz der an-
gekauften Entwürfe tritt und sich alle Rechte vorbehält", was
 
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