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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 24
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Aus unserem Beschwerdebuch
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Die Beschädigung von Bildern auf Ausstellungen
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Laufende Preisausschreiben / Erledigte Preisausschreiben / Denkmäler / Staatsankäufe etc. / Aus Akademien und Kunstschulen / Auszeichnungen und Medaillen / Stipendien und Stiftungen / Todesfälle / Aus Künstler- und Kunst-Vereinen / Auktionen / Vermischtes / Literatur und Kunstblätter
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330

Die Werkstatt der Aunft.

Heft 2H.

solches Verfahren in der Ordnung? so fragen wir
den Bayerischen Kunstgewerbeverein....
Zweitens bemerkten wir in der Ausstellung der
Entwürfe zu unserer Ueberraschung eine ganze Reihe
von Arbeiten — an der Zahl acht —, welche zu
Ehrenpreisen gewählt wurden von Männern, welche
gar nicht dem Preisgericht angehörten, nämlich von
den Delegierten der drei Automobilklubs. Daß eine
Auswahl über die Preisrichter hinweg noch außer-
dem erfolgen würde, davon hat kein Mensch vorher
etwas gewußt. Hat die Künstlerschaft ihre Arbeiten
vorgelegt, (und zwar in dieser gewaltigen Anzahl
— einige vierhundert Arbeiten — vermutlich gerade
mit Rücksicht und im vertrauen auf das so ausge-
zeichnet zusammengesetzte Preisgericht,) damit diese
Arbeiten von gänzlich unbekannten Herren oder von
Fachgenossen beurteilt und vorgeschlagen bezw. aus-
gewählt werden?
Drittens endlich, jedoch dies noch überraschender
und erstaunlicher und ferner vollkommen neu bei
einen: Preisausschreiben ist es, daß der Bayerische
Kunstgewerbeverein von den, den Preisträgern zu-
gesprochenen, für die Ausführung der Kunstwerke be-
stimmten Summen fünf Prozent in Abzug bringt
und zwar, wie er schreibt, „als Aeguivalent für die
vielen Aufwendungen an Zeit und Mühen". Hat
es der Bayerische Kunstgewerbeverein nicht vorher-
gewußt, daß zur Erledigung eines solchen Preisaus-
schreibens eine gewisse Zeit und Mühe (so sehr arg
wirds ja trotzdem nicht gewesen sein) notwendig ist?
Es ist doch wirklich sehr gut, daß man jetzt ganz
unvermutet mit einer solchen Forderung an die Künst-
ler herantritt. Aber noch besser ist es jedenfalls,
daß diese Zeit und Mühen die Künstler bezahlen
sollen und nicht, wie es doch sonst im Leben üblich
ist, derjenige, der Veranlassung zur Aufwendung von
Zeit und Mühen war, der mich mit irgend einer
Sache beauftragt hat, in unserem Falle der Kaiser-
liche, der Bayerische und der Oesterreichische Auto-
mobilklub. Die vom Bayerischen Kunstgewerbeverein
eingeschlagene Praxis mit den fünf Prozenten wäre
ja freilich ganz nett, z. B. wenn ein Architekten- und
Zngenieurverein im Auftrage einer Gemeinde einen
Wettbewerb im Betrage von (00 000 Mk. zur Er-
bauung einer Kirche ausschriebe und von diesen
(00 000 Mk. fünf prozentchen gemütlich einstreichen
könnte für seine Vereinskasse. Nur schade, daß
einstweilen eine solche Praxis bei der Künstlerschaft
noch kein Verständnis findet und daß diese Forde-
rung der sünf Prozent von seiten des Vereins, von
der kein Mensch vorher etwas wußte, rechtlich
ganz unhaltbar ist. Keiner der Preisträger ist
verpflichtet, dieser völlig ungesetzlichen Forderung
sich zu unterwerfen: sie ohne weiteres zurückzuweisen,
fordern wir die beteiligten Künstler hiermit ganz
entschieden auf.
„Die Teilnehmer am Wettbewerb erhalten eine
Abschrift vom Protokolle der Preisrichter," heißt es
im Programm. Wann? so fragen wir am Schlüsse.

Vie Vesckääigung von viläern aus
Ausstellungen.
Man schreibt uns aus Holland:
Seitdem ich deutsche Kunstausstellungen, Kunstvereine
und Kunsthändler mit Bildern beschicke, habe ich viel über
Beschädigung der Bilder und der Rahmen zu klagen, die nicht
auf dem Transport stattfinden (da die Kisten unverletzt sind),
sondern die den Bildern und Rahmen durch leichtfertige Be-
handlung beim Ein- und Auspacken zugefügt werden. Auf
außerdeutschen Ausstellungen hatte ich noch keinen Grund, zu
klagen, während ich im Jahre (905 allein in Deutschland
sechs stark beschädigte Rahmen und drei beschädigte Bilder
reklamieren mußte, ohne Erfolg, da die betreffenden Aus-
stellungen die Lrsatzpflicht ablehnten und sich auf alle mög-
lichen unwahrscheinlichen Umstände, die Schuld tragen sollten,
herausredeten.
wie kann ich mich in Zukunft gegen den Schaden, der
mir in solcher weise zugefügt wird, fchützen?
Die Transport-Versicherungs-Gesellschaften erklären, nur
dann ersatzpflichtig zu sein, wenn die Kisten äußerlich beschä-
digt sind und dadurch das Bild in Mitleidenschaft gezogen
wurde, und selbst in solchen Fällen vergüten sie — obgleich
eine Prämie für den vollen verkaufswert des Bildes ent-
richtet wurde — nur die — Reparaturkosten, ohne Rücksicht
darauf, daß sich zwar ein beschädigtes Bild reparieren läßt,
daß die Reparatur aber immer sichtbar bleibt und somit den
verkaufswert des Bildes beeinträchtigt, letzteres sogar unver-
käuflich machen kann.
Gibt es eine Gesellschaft, welche die Versicherung gegen
alle vorkommenden Beschädigungen, gleichviel durch welche
Umstände solche veranlaßt wurden, übernimmt?
Kollegen würde ich für gütige Mitteilung (an dieser
Stelle), wie sie sich gegen derartige Schädigung, der sie doch
auch ausgesetzt sind, schützen, sehr dankbar sein.
Lin irn ^.uslanäe lebenäer Oeutscber.
Anmerkung der Schriftleitung: Eine Ge-
sellschaft, welche die Versicherung gegen alle vor-
kommenden Beschädigungen, gleichviel durch welche
Umstände solche veranlaßt wurden, übernimmt, gibt
es unseres Wissens nicht, jedoch gibt es für die
Künstler einen Weg, auf welchem sie, wenn sie —
gerade in solchen Fällen — benachteiligt worden sind,
immerhin noch am meisten Aussicht haben, auf güt-
liche Weise zu ihrem Rechte zu kommen. Dies ist
der Weg zur „Werkstatt der Kunst", die genaue Mit-
teilung der konkreten einzelnen Fälle. Wir haben bei
solchen Gelegenheiten gar nicht die Absicht, Diffe-
renzen dieser Art sogleich an die große Glocke zu
hängen, sondern es ist uns viel lieber, wenn wir —
nach genauer Prüfung der Umstände — unter der
Hand und ohne Lärm vermittelnd eingreifen können.
Diese Vermittlung hat uns, ohne Ueberhebung gesagt,
schon manchen Dank eingetragen.

Laufende (Fortsetzung.)

Dresden. (Der Sächsische Ingenieur- undArchi-
tekten-verein) schreibt einen Wettbewerb aus, um Pläne
für kleinere Mietwohnungen in Mittelstädten und in
industriellen Landgemeinden zu gewinnen. Diese Pläne,
welche im Gegensatz zu den bisherigen Anschauuugen eine
größere Berücksichtigung der heimischen Bauweise und ein
Anpassen an die Gewohnheiten der Bevölkerung und die
klimatischen Verhältnisse des Landes aufweisen sollen, sollen
 
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