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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 45
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Unser Sachverständiger bei Gericht
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Kunstausstellungs-Lotterien
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0628

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624

Die Werkstatt der Kunst.

heft 45.

ist. Der nicht auf den Kunsthändler angewiesene
Künstler wird sich dem andern gegenüber wohl im
Vorteil befinden, weil derselbe die Provision, welche
der andere dem Kunsthändler bezahlen muß, für sich
aufzurechnen in der Lage ist, ein Umstand, der eben-
falls eine Verschiebung des Preises zu Gunsten des
Künstlers bedeutet und in Betracht zu ziehen ist.
Man ersieht aus all dem Angeführten, daß
die Beantwortung der vorstehenden Fragen eine hoch-
wichtige ist, eine wirtschaftliche ersten Ranges für
uns, wegen welcher jeder Künstler täglich in die-
selbe Lage kommen kann, deren Beantwortung vor
Gericht, je nachdem sie ausfällt, uns um den schweiß
oft ganzer Zahre zu bringen imstande ist. Ls ist daher
Pflicht jedes einzelnen, darauf hinzuarbeiten, daß nur
begrenzungsfähige Wahrheiten dieser Art bei Abgabe
von sachverständigen Gutachten zur Grundlage des
Gutachtens gemacht werden. Für dieideelle Wertbe-
messung sind die angeführten Punkte zwecklos und
überflüssig, wer wird beim Anblick eines der un-
vergleichlichen Meisterwerke von Rembrandt, Rubens
oder eines hervorragenden modernen Meisters Ver-
gleiche anstellen wollen? Diese Schöpfungen sind
eben einfach unbezahlbar, ganz gleichgültig, wie sich
dieselben nach ihrer Größe und nach ihren anderen
Eigenschaften zu einander verhalten. Solche Schätze
sind überhaupt unschätzbar. Sie haben nur einen
gewissen, wenn auch naturgemäß einen sehr hohen
Marktpreis, damit sie eben handelsfähig sind. Je-
doch bei der Wertbewessung von Erzeugnissen der
Kunst der Gegenwart, wenn mit möglichster Billig-
keit das Werk der heute mühselig schaffenden Künstler-
schaft eingeschätzt werden soll, sind ganz andere
Maßstäbe erforderlich und diese können, wie in unserm
Fall, nur die angeführten fein. Zch schließe mit dem
Rufe: Gleiches Recht für alle, was dem großen
Künstler Recht ist, sei dem nicht so großen und be-
rühmten billig.
KunstaussteUungs-Lotterren.
Man schreibt uns vom Rhein:
Zwei praktische Einrichtungen in der Lotterie
der Deutschen Kunstausstellung zu Köln verdienen
allgemeine Beachtung: Erstens sind die großen Ge-
winne (von fünfzehn-, zehn- und fünftausend Mark),
welche nach den Erfahrungen der Lotterie-Einnehmer
für den Losverkanf unbedingt da sein müssen, so
angelegt, daß inan nicht ein einzelnes teures Werk,
womit den wenigsten gedient wäre, sondern jedes-
mal eine ganze Galerie gewinnt. So hat eine große
Anzahl von Künstlern beim Verkauf den Nutzen
und der Gewinner sieht sich auf jeden Fall in der
Lage, den Gewinn auch verwerten zu können. Zst
er zufällig reich und ein Kunstfreund, so wird ihm
die Galerie dienlicher sein und in ihrem Vielerlei
leichter etwas für seinen Geschmack besitzen, als wenn
er nur ein teures Werk gewänne; muß er aber
den Gewinn veräußern, was meist wohl der Fall

sein dürfte, so kann er das mit einzelnen, nicht zu
kostspieligen Werken guter Meister viel leichter tun.
Um eine Anschauung zu geben, was für die
genannten Summen geleistet werden kann, seien bei-
spielsweise die Kölner Gewinne hier aufgezählt:
Der erste Gewinn enthält je ein Bild von Dill,
Bochmann, Haug, Kampmann, E. N. weiß, Luntz,
Llaus Meyer, Hoeltzel, je eine Plastik von Hoettger
und Gaul, sowie Radierungen von Boehle und
Llarenbach; der zweite Gewinn je ein Bild von
Lissarz, Grethe, Hafner, Daubner, Dreydorff, Nitzen-
hofen, Brühlmann und Orphey, Plastiken von Rei-
mer und Nebel; der dritte Gewinn je ein Bild von
Haueisen, Caspar, Zacharias, Weishaupt-Geiger,
Otto, sowie Plastiken von Muschweck und Taucher.
Dabei handelt es sich durchaus nicht um Bild-
chen, sondern teilweise, wie bei Tissarz, Bochmann,
Hoeltzel, Hoettger, um Hauptwerke; die unbekannten
Namen dagegen decken ohne Ausnahme Werke junger
Künstler von hervorragenden Eigenschaften, welche
durch eine strenge künstlerische Auswahl für einen
solchen Zweck als geeignet befunden wurden.
Die zweite Neuerung betrifft einen Brauch der
Ausstellung im Münchener Glaspalast, der in Köln
eine besondere Ausbildung erfuhr, wer zwei Lose
kauft, ein gerades und ein ungerades, gewinnt auf
alle Fälle ein Kunstblatt, während hierfür nun in
München Heliogravüren und andere mechanische Re-
produktionen verwandt wurden, hat man in Köln
versucht, den relativ hohen Betrag den Künstlern un-
mittelbar zuzuweisen. Dort mußten sür 65 000 Mk.
75 000 Gewinne geschaffen werden. Selbstverständ-
lich gibt es keine Originalplatte, die eine so hohe
Auflage aushält. So hat man den Auftrag unter
30 Künstler verteilt, welche, je nachdem ihre Platten
eine Auflage aushalten, eine oder mehrere Radie-
rungen, Lithographien oder Holzschnitte in entspre-
chenden Exemplaren zu liefern haben. Der einzelne
Künstler erhält für das Exemplar 87 He pfg., die
Herstellung und Verrechnung mit einer Druckerei ist
seine Sache; jedenfalls kann er bei einer Litho-
graphie und einein Holzschnitt bei einer Auflage von
2000—2500 Stück einen beträchtlichen Gewinn für
sich erzielen, einen weniger großen allerdings bei
der Radierung, worin der einzige Fehler liegt: man
hätte den Betrag für Radierungen höher ansetzen
müssen als den für Holzschnitte und Lithographien.
Natürlich wurde bei der Auswahl, bei welcher
auch wieder sehr streng verfahren wurde, darauf
gesehen, daß nur Platten zu einer solchen kamen,
welche eine derartige Auflage aushalten. Auf diese
weise stehen der Lotterie als Massengewinne Blätter
von Kampmann, Volkmann, Haueisen, Schroedter,
Biese, Schinnerer, Heine Rath, Gabler, Echener,
Seebach, Otto, Deußer, Llarenbach, Schönnenbeck,
Nikutowski, Liesegang, Hardt, Losomati u. s. w. zur
Verfügung. Den Künstlern derVerbandsgebiete wurde
ein großer Auftrag zugewendet, und das Publikum
kommt mehr als sonst auf feine Kosten. Zeder
 
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