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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 31
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Der Oesterreichische Künstlerbund
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0429

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OlL Werkstatt 5er Kunst

steäaktem: Hemrick Stemback.

V. Jakrg. Hekt 31. 30. )Ipril 1906.

In cUesern ^eils cinserei» Leitscki°Nt erteilen wir jeclern RLnstier clas freie Morl. Mir sorgen clafür, Äas tuniickst keinerlei
Angriffe auf Personen octer Genossenschaften abgecii-uckt wercien, okne ciass vorder cier Angegriffene clie Möglichkeit gekabt
Kälte, in ciernselben IZefte z« erwiclern. Oie Reclaktion kalt sich vollstanclig unparteiisch uncl gibt clurch clen Abdruck keineswegs
. — eins Nebereinstirnrnung rnit clen auf cliese Meise vorgetragenen Meinungen ;u erkennen.

Der Oesterreickiscke Kiinsllerbunct,

über dessen Gründung wir vor kurzem berichtet
haben, beginnt sich tüchtig zu rühren in der Betäti-
gung praktischer Arbeit zum Wohle der Künstlerschaft.
Line am (2. April abgehaltene und sehr zahlreich
besuchte Vollversammlung beschloß die Gründung
einer eigenen Spar- und Selbsthilfekasse.
Dieses Geldinstitut ist aus breitester Basis ge-
dacht. Die sehr kleinen, HO Kronen betragenden
Geschästseinlagen werden in drei Jahren durch
Monatsbeiträge von 2,50 Kronen erworben. Nach
drei fahren findet in jeder Zahresabteilung (Lek-
tion) die Abrechnung statt und es gelangt der Ge-
schäftsanteil und die Dividende in der Art zur
Auszahlung, daß alle Beträge von (00 Kronen auf
den Namen und zu Gunsten des betreffenden Sparers
bei der Altersrentensparkasse der Allgemeinen Ver-
sorgungsanstalt in Wien eingelegt werden, wodurch
diesem Sparer vom 60. Lebensjahre an eine sehr
beträchtliche Altersrente sichergestellt wird, welche auf
Wunsch auch früher oder später bezogen werden
kann. Nachdem diese Einlagen vom Besitzer des
Sparbuchs jederzeit abgehoben werden können und
eine Schmälerung der Rente, sobald die entnomme-
nen Beträge unter Begleichung der Zinsen zurück-
gezahlt werden, nicht eintritt, so stellt ein derart
erworbenes Rentensparbuch auch einen sicheren Not-
pfennig dar und ersetzt eine Lebensversicherung, da
die eingelegten Beträge nach dem Ableben des Ein-
legers an die Erben ohne jeden Abzug bar zur
Auszahlung gelangen.
Lin besonderer Vorzug der Selbsthilfekasse liegt
darin, daß die Genossenschafter jederzeit berechtigt
sind, für jeden gezeichneten Anteil einen Vorschuß
von (00 Kronen zu beanspruchen, der ebenfalls in
drei Zähren durch die monatliche Spareinlage von
2,50 Kronen und 50 Heller als Ergänzungsfonds-
beitrag (Rückzahlung des die Einlage von HO Kronen
um (0 Kronen übersteigenden Vorschußbetrages, der
Zinsen, des Negiebeitrages ro.) gedeckt wird. Der
Umstand verdient speziell hervorgehoben zu werden,
daß als Deckung für Vorschüsse der ordentlichen
Mitglieder des Bundes auch Kunstobjekte dienen
können und daß deren Verwertung nur durch die
Vermittlung des Gesterreichischen Künstlerbundes ge-
schehen kann. Durch die Schaffung dieser, allen Mit-
gliederkategorien des Vereines und auch außerhalb
desselben stehenden Personen zugänglichen, Einrich-

tung erfüllt der Oesterreichische Künstlerbund einen
der wichtigsten Punkte seines Programms. Derartig
kleine, kaum fühlbare monatliche Spareinlagen geben
den Mitgliedern einen sicheren Rückhalt in Krank-
heits- und Notfällen, sie bieten eine Alters-, Ab-
lebens- und Sterbegeldversicherung u. f. w.
Ein Beispiel dürfte das am besten veranschau-
lichen. Wenn ein Künstler monatlich nicht mehr
zurücklegt als durchschnittlich ein Subalternbeamter
an Pensionsbeiträgen bezahlen muß, das sind monat-
lich (0 Kronen oder vier Spareinlagen ä 2,50 Kro-
nen, so erspart er alle drei Zahre mit Hinzurechnung
der Zinsen rund ^00 Kronen — das macht bei einem
zirka 50jährigen Manne bis zu seinem 60. Zahre
eine Ersparnis von 3600 Kronen aus — und er-
wirbt überdies eine lebenslängliche Rente von rund
flOO Kronen vom 60. Lebensjahre an. Der Künstler
hat demnach während des ganzen, 30 Zahre um-
fassenden Zeitraums einen jährlich steigenden Not-
pfennig, vom 60. Zahre ab eine Rente von rund
flOO Kronen gehabt und hinterläßt seinen Erben
den Betrag von 3600 Kronen. Dies alles wird
durch eine Sparleistung von monatlich (0 Kronen
bewirkt; es ist daher die Pflicht eines jeden Künst-
lers, dieses kleine Opfer unter allen Umständen
möglich zu machen, um wenigstens dieses eine, ihm
jedoch für jeden Lall sichere Unterpfand gegen die
Tücken des Lebens in der Hand zu haben. Die
Kasse ist natürlich nicht bloß auf die Nutzbarmachung
der Geschäftsanteile zum Zwecke der Ersparnis und
der Erwerbung einer Altersrente angewiesen, son-
dern sie nimmt in derselben Weise alle anderen
Summen in lausende Rechnung. Aus diese Weise
verschafft sich ein Künstler die Möglichkeit, bei der
Abrechnung seiner Zahresabteilung nicht bloß einen
einmaligen Betrag von (00 Kronen in der genann-
ten Altersrentensparkasse einzuzahlen, sondern ein
Vielfaches dieses Betrages, wodurch natürlich die
zu ersparende Summe und die zu erwerbende Alters-
rente sich entsprechend hoch gestaltet. Die Kasse
wird voraussichtlich bereits am (. Zuni dieses Jahres
in Wirksamkeit treten. Nähere Auskünfte sind im
Sekretariate des Oesterreichischen Künstlerbundes,
Wien XVII, Hernalsergürtel Nr. 37, zu erhalten.
Nachdem die Bestrebungen des Bundes darauf ge-
richtet sind, die ganze österreichische Künstlerschast
ohne Rücksicht auf die Kunstrichtung wirtschaft.
 
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