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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 27
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Schöner, Anton: Ein Vorschlag zur Reform der Jury
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0373

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OiLwerklwrc der Kunst

^eäakteur: Steinback.

V. Jakrg. k)ekt 2^. 2. )?pril 1906.

ckiesern r^eUe unserer LeitsckrUt erteUen -wir Zeckern Künstler ckas freie Mort. Mir sorgen ckasür, ckas tuniickist keinerlei
Angriffe auf Personen ocker 6enossensckaften abgeckruckt vercken, okne ckass vorder cker Angegriffene ckie MLglickkeit gekabt
KLtte, in ckernselben IZeste zu erwicksrn. Oie Recksktion kält sick, vollstänckig unparteiisck unck gibt ckurck cken Abckruck keineswegs
.-.— eine Nebereinstirnrnung rnit cken auf ckiese Meise vorgetragenen Meinungen zu erkennen. ------

6m Vorschlag zur Reform cler Jury.
von Porträtmaler Anton Schoner in Berlin.

Die „Werkstatt der Kunst" hat während der
letzten Zeit ihr Augenmerk namentlich auch auf die
Institution der Jury gerichtet, die verschiedensten
Stimmen über diese Einrichtung zu Worte koinmen
lassen, die mannigfachsten Vorschläge zu einer Re-
form des bestehenden Systems veröffentlicht und dar-
auf hingewiesen, wo überall Bestrebungen sich regten,
welche eine Abänderung dieses Systems beabsich-
tigen. Von allen diesen, in der „Werkstatt der
Kunst" veröffentlichten Stimmen erscheinen mir
offenbar am bezeichnendsten jene in cheft 22 ver-
öffentlichten Worte unseres ehrwürdigen und aus-
gezeichneten Karl Scherres, durch welche näm-
lich bewiesen wird, daß nicht Unfähigkeit, jugend-
licher Unverstand, beleidigte Empfindlichkeit die trei-
benden Motive dieser Bewegung sind, sondern daß
diese Bewegung ihre Wurzel in Zuständen hat,
welche die bedachtsamste, gereifteste und zugleich
mildeste Ueberlegung nicht anders als verurteilen
kann. Die Lebhaftigkeit der gegenwärtigen Bewe-
gung gegen die Jury ist freilich nicht allzusehr
verwunderlich — sind doch die Klagen und die
Beschwerden über die Tätigkeit der Juroren bei
den verschiedenen Kunstausstellungen im allgemeinen
wohl noch nie so zahlreich und entschieden zum
Ausdruck gekommen, wie im verflossenen Jahre.
Sie werden sich erinnern, daß diese Proteste bei uns
in Berlin von einem gewissen Erfolge begleitet
waren. Gestatten Sie nun auch mir, im Anschluß
daran, mich mit einigen Worten zur Sache zu äußern.
Am 23. November vorigen Jahres wurde fast
einstimmig in der Generalversammlung des „Vereins
Berliner Künstler" ein Antrag angenommen, der
dahin geht, daß in Zukunft eine Revisions-Jury
mit berufender Wirkung auf der Großen Berliner
Kunstausstellung eingesetzt werden soll; dieser Antrag
würde wohl nicht mit so erdrückender Mehrheit an-
genommen worden sein, wenn nicht tiefgehende be-
rechtigte Klagen über die Zurückweisungen diesen
Antrag veranlaßt und begründet hätten. Mit der
Annahme dieses Antrages ist der erste Schritt zur
Besserung der Verhältnisse getan, nun ist es nötig,
die besten Reformen ausfindig zu machen, um eine
ausgleichende Gerechtigkeit herbeizuführen. Gleiches
Recht für alle, welche Anspruch, Künstler zu sein,
machen können und als solche dem „Verein Berliner

Künstler" als ordentliche Mitglieder angehören, jenes
Künstlervereins bekanntlich, welcher rnit der Aka-
demie der Künste die alljährlichen Ausstellungen
zusammen veranstaltet. Jin chinblick auf diese ge-
meinsame Wirksamkeit sollte man nun meinen, daß
beide Künstlergruppen auch dieselben Rechte haben
müßten. Sind die Mitglieder der Akademie als solche
juryfrei, und die aus dem Verein gewählten Jury-
Mitglieder auch, so lange sie Juroren sind, so müßte
dasselbe Recht auch den andern Künstlern und ordent-
lichen Mitgliedern des „Vereins Berliner Künstler"
zustehen, es müßte diesen anderen Mitgliedern des
„Vereins Berliner Künstler" doch gestattet sein,
wenigstens ein Werk, und zwar dasjenige, mit
welchem jeder wünscht auf den Iahresausstellungen
vertreten zu sein, juryfrei ausstellen zu dürfen.
Es ist leider nicht der Fall. Gesetzt aber, es wäre
so, so könnte ohne jegliche Bevormundung von seiten
der Jury, deren Geschmacksrichmng oft sehr ver-
schieden ist, der Künstler vor das Publikum treten,
er trüge selber die Verantwortung für sein Werk.
Jedes Mitglied hätte dann die Sicherheit, auf den
Ausstellungen vertreten zu sein, es schüfe dann mit
besonderer Liebe und Begeisterung, Konzentrierung
auf dieses Werk, und es kämen dann weit mehr
individuelle Kunstschöpfungen zustande und auf die
Ausstellung, als wenn die eingelieferten Kunstwerke
lediglich, wie das oft vorkommt, nur nach der künst-
lerischen Geschmacksrichtung der jeweiligen Jury be-
urteilt, werden, oder etwa nach persönlicher Gunst.
Die Iurorentätigkeit müßte, so lautet mein
Vorschlag, in eine Gruppentätigkeit von Spezialfach-
leuten eingeteilt werden und diese Fachleute dürften
ihre Tätigkeit nur über jene eingesandten Kunstwerke
ausdehnen, welche in ihr spezielles Gebiet fallen,
woselbst sie Meister, Fachleute sind. Also es sollten:
s. Ueber plastische Arbeiten lediglich nur Bild-
hauer urteilen,
2. Architekten nur über Architektur,
3. Figuren-Maler über Werke der Figuren-
Malerei,
Landschafter über Landschaften und Blumen,
Stilleben und verwandte Gebiete,
5. Graphiker über graphische Arbeiten.
Drei Juroren für jede Kunstgruppen-Gattung
genügte vollkommen. Dadurch, daß Spezialjuroren-
 
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