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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 16
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Zur bevorstehenden ordentlichen Generalversammlung des Münchener Kunstvereins
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0217

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V. Zakrg. A Hest 16. * 1Z. ^san. 1906.

^eäaktem: Hemrick Stemback.

Ow weMmc der Mmlt

In -Uessiri Gleite unserer 2:ettsckrUt erteilen v?tr j e ctern lt ü n stt er ctas treieMorl. Mir sorgen cistür, äss iuntii^st keinerlei
Angriffe auf Personen ocler Genossenschaften abgeclruckt wercien, okne -lass vorder äer Angegriffene äie Möglichkeit gekabt
Katts, in clernselben IZefte zu erwicisrn. Vie Ueäaktion kält sich vollstLnciig unparteiisch uncl gibt äurch cien Abdruck keineswegs
__eine rlebereinstininiung rnit äen auf -liess Meis« vorgetragenen Meinungen zu erkennen. '

2^ur bevorslekenclen orcienllicken Generalversammlung cles Munckener
Runslvereins.

Von einem Mitglieds des Münchener
Kunstvereins wird uns geschrieben:
Unser ganzes heutiges Ausstellungswesen krankt
all der Institution der Jury, die sich überlebt hat.
Das geistig und materiell unabhängige, künstlerische
Individuum wird sich trotz derselben srei entwickeln.
Unzählige materiell abhängige Künstler dagegen wer-
den durch dieselbe banalisiert, schonungslos nivelliert,
erdrückt. Schon seit einiger Zeit hören wir von den
„Reformbestrebungen der Jury bei den Großen Ber-
liner Kunstausstellungen". Die Aeußerung von Pro-
fessor Begas: „Auf den öffentlichen Ausstellungen
sollten alle Werke angenommen werden, die nicht
beleidigend oder auffallend allstößig sind," drückt
wohl den Grundgedanken dieser Bestrebungen aus.
Jeder Mensch, der sich künstlerisch äußert, hat in den
öffentlichen Ausstellungeil ein gleiches Recht auf Licht
und Raum, wie feder andere. Gerade die Künstler,
welche durch höhere Begabung über ihren Beruss-
genossen stehen, werden in einer hoffentlich nicht mehr
zu fernen Zeit ihren Stolz darein setzen, in öffent-
lichen Ausstellungen unter den gleichen räumlichen
und Beleuchtungsbedingungen wie feder andere ihre
Werke dem öffentlichen Urteil zu unterstellen. Die
Veffentlichkeit andererseits wird ihren Vorzügen ge-
recht werden, indem sie dem allgemeinen Bedürfnis
Ausdruck gibt und diese Künstler veranlaßt, in pri-
vaten Veranstaltungen dem Publikum ein reichhal-
tigeres und vielseitigeres Bild ihres Schaffens zu
zeigen. Die Zeit, in welcher diese Grundgedanken den
Ausgangspunkt für die Veranstaltung aller öffent-
lichen Ausstellungen bilden, wird einen Abschnitt dar-
stellen, der einen Wendepunkt in der Entwicklung
unserer Kunst bedeutet. Es werden mehr Talente,
als man auch nur annähernd ahnt, auftauchen, die
sich innerhalb ihrer persönlichen Grenzen frei ent-
falten und uns durch ihre Mannigfaltigkeit und
die Abwesenheit feder Schablone erfreuen, während
sie heute dazu beitragen, den banalen und öden
Durchschnittscharakter unserer großen Ausstellungen
zu bilden.
Leider wird es wohl allen äußeren Anzeichen
nach Berlin vorbehalten bleiben, in Deutschland den
ersten Schritt in diesem Sinn zu tun. Es wäre eine
schöire und dankbare Aufgabe für unseren hiesigen
Kunstverein gewesen, bahnbrechend in dieser Rich-

tung aufzutreten. Die Verhältnisse scheinen dafür
noch nicht reif zu sein. Dennoch ist es vielleicht
möglich, das Ausstellungswesen, wie es zur Zeit im
Kunstverein gehandhabt wird, ein wenig im Sinn
obiger Anschauung zu beeinflussen. Einige Anträge,
welche in der nächsten Generalversammlung zur Ab-
stimmung gelangen sollen, werden durch ihre Auf-
nahme dartun, inwieweit diese Voraussetzung zutrifft
oder nicht.
Der erste Antrag will bezwecken, jedem aus-
stellenden Mitglied das Recht zu sichern, mindestens
einmal im Jahr eine bestimmte Ausstellungsfläche
vorzumerken und auf derselben seine Werke nach
eigenem Geschmack zusammenzustellen. Mehrere Mit-
glieder können zusammen einen Saal arrangieren.
Die zu Antrag s vorgeschlagenen Ausführungs-
bestimmungen lauten:
In der gesuchtesten Ausstellungszeit, d.h. vom No-
vember bis i. Mai, soll die dem Mitglied zustehende
Ausstellungsfläche in der Regel auf ein gewisses Mindest-
maß beschränkt bleiben. Die Künstler, welche vorgemerkt
haben, hängen Samstag früh von 8—f Uhr auf, (be-
ziehungsweise gehört es zu den Obliegenheiten der Kunst-
vereinsdiener, nach einer genauen Skizze spängecroquisj
aufzuhängen, eventuell kann ein Stellvertreter betraut
werden.) wird keine dieser drei Möglichkeiten benutzt, so
hängt die Jury die Bilder auf der vorgemerkten wand,
von ; Uhr ab tritt die Jury in Kraft, welche auf den
noch disponiblen Raum zunächst die Bilder der Mitglieder
hängt; diejenigen, welche keinen Platz finden, sind die
ersten für die freien Räume der nächsten Woche u. f. w.;
erst nachher kommt das pängen der Bilder von Nicht-
mitgliedern in Betracht. Der Ausstellunasleitung bleibt
es vorbehalten, außerordemliche auswärtige (d. h. von
auswärts kommende) Ausstellungen zu veranstalten, doch
ist der vorgesehene Zeitpunkt mindestens vier Wochen vor-
her, der Vormerkungen halber, bekannt zn geben, welche
sich dann eventuell verschieben. Falls dieser Antrag dem
Sinn nach angenommen wird, so schlagen wir die sofortige
Ernennung einer Kommission vor, welche nach Bedarf
einzelne Punkte auszuarbeiten und genau festzustellen hat.
Als Begründung zu Antrag s folgendes:
Der Zudrang von Bildern hat in den letzten
Jahren so stark zugenommen, daß an die Jury heute
Anforderungen an Arbeit und Verantwortung ge-
stellt werden, denen sie unmöglich völlig entsprechen
kann. Die nachteiligen Folgen sind:
f. Ungenügende und in keiner weise geregelte Be-
rücksichtigung der wünsche der Künstlermitglie-
der bezüglich
 
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