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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 35
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Marcus, Otto: Zur Petition des Dürerbundes
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Die Deutsche Kunstausstellung zu Köln
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Zum Thema: Malererziehung
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0487

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Die Werkstatt der Kunst.

§83

Heft 33.
duktion seines Merkes bestellt, sagen die Motive zu dem
Gesetzentwurf: „Selbstverständlich ist, daß auch ohne ausdrück-
liche Vertragsbestimmung das Urheberrecht auf den Besteller
alsdann übergeht, wenn es nach Lage der Umstände als von
den Parteien gewollt, zu unterstellen ist. Dies wird der
Regel nach dann der Fall sein, wenn der Urheber eines
Werkes der bildenden Künste für geschäftliche Zwecke einen
Berufsphotographen mit der Anfertigung photographischer
Abzüge des Werkes beauftragt hat." Hierdurch scheint mir
der Urheber des (Originals nicht genügend gegen einen Konflikt
seiner Urheberrechte mit denen des Reproduzierenden geschützt
zu sein. Es müßte nicht in den Motiven, sondern im Gesetz
selbst heißen, daß, wenn eine Reproduktion nach einem Werke
der bildenden Kunst im Auftrag des Urhebers dieses Werkes
geschieht, auf ihn die Rechte an der Reproduktion ohne wei-
teres übergehen, falls nicht ein anderes ausdrücklich verein-
bart ist. Dies kann auch für Bildhauer wichtig sein, welche
Marmorausführungen und Güsse nach ihren Modellen be-
stellen. Natürlich handelt es sich hierbei um ganz etwas an-
deres, als was der Dürerbund verlangt.
Im Vorschlag zu Z ^9 ist die verlangte Aenderung
„literarische" statt „wissenschaftliche Arbeit" zu verwerfen.
Mit jener Fassung könnte mancher Roman recht wohlfeil
illustriert werden. Den übrigen Vorschlägen zu diesem Para-
graphen könnten die Künstler beipflichten.
Die Forderung zu Z ^5, die Vorführung mittels mecha-
nisch-oxtischer Einrichtung u. s. w. freizugeben, liegt meines
Erachtens nicht im Interesse der Künstler. Daß meistens
eine solche Vorführung in Verbindung mit einem Vortrag
den Künstler populär macht und ihm erwünscht ist, ist ja
richtig, aber seine Einwilligung ist im Zeitalter der Post-
karten mit Antwort ja auch gar nicht schwer zu erhalten.
Es kann aber auch der Fall eintreten, daß er mit einem
solchen Vortrag nicht einverstanden ist, daß ihm die Vor-
führung seiner Werke unerwünscht ist oder daß er glaubt,
eine Entschädigung dafür verlangen zu sollen. Jeder Zu-
wachs an Rechten, über die er frei verfügen kann, muß dem
Künstler erwünscht sein, wir müssen sogar lebhaft bedauern,
daß nur die Vorführung mittels mechanisch-optischer Apparate
von der Erlaubnis des Urhebers abhängig gemacht ist, daß
die Vorführung des Werkes selbst, das öffentliche Ausstellen
auch in Zukunft unabhängig vom willen des Urhebers
bleiben soll. An der prinzipiellen Stellung der Künstler in
dieser Frage, die ja in mehreren Eingaben u. s. w. zum Aus-
druck gekommen ist, wird auch nichts geändert, wenn sie selbst
einmal in einem einzelnen Fall, wie jetzt gelegentlich der
retrospektiven Ausstellungin Berlin, den gegenwärtigen Rechts-
zustand benutzen, um Bilder gegen den willen ihrer Urheber
auszustellen. Der Widerspruch der Mitglieder des Künstler-
bundes ging von so sehr beschränkten Gesichtspunkten aus,
daß man es der Ausstellungsleitung wirklich nicht verdenken
konnte, wenn sie sich an den Buchstaben des Gesetzes hielt,
wenn die Künstler Rechte beanspruchen, ist die selbstverständ-
liche Voraussetzung, daß sie sie in vernünftiger weise und
nicht zu kleinlichen Schikanen benutzen. Das Vorgehen des
Künstlerbundes war deshalb zu bedauern.
Unter der Voraussetzung vernunftgemäßer Benutzung
werden die weitestgehenden Rechte der Urheber niemals zu
einer Behinderung des Kunst- und Reproduktionsmarktes
oder der künstlerischen Volksbildung führen. Kunstfreunde,
Kunstgelehrte und Verleger dürfen aber schon annehmen,
daß die Künstler ihre eigenen Interessen kennen und ver-
treten. Daß auch die ersteren ihre besonderen Interessen zur
Geltung zu bringen suchen, ist ihr gutes Recht und es ist
verständlich, daß sie in ihrem Bestreben, die Kunst in immer
weitere Kreise zu tragen, sich gegen jede Beschränkung ihrer
Bewegungsfreiheit wehren. Man kann es nicht ändern, daß
sich die Interessen der Schaffenden nicht immer mit denen
der Betrachtenden decken, wo sie auseinandergehen, kann es
nur für alle Beteiligte erwünscht sein, den beiderseitigen
Standpunkt scharf zu umgrenzen und die Entscheidung den
gesetzgebenden Faktoren zu überlassen. Otto D/larcus.

Vie veutscke Kunstausstellung
zu Köln.
Man schreibt uns aus Köln:
Die Deutsche Kunstausstellung wurde am 5. ds. Mts.
durch ihren Protektor, Großherzog Ernst Ludwig von Hessen,
in Gegenwart behördlicher Vertreter, der Stifter und Patrone
des Verbandes der Kunstfreunde in den Ländern
am Rhein und anderer Persönlichkeiten feierlichst eröffnet.
Die Festrede hielt Professor Hans Thoma, worauf die Aus-
stellung durch Rundgang des Protektors und der Festteil-
nehmer eröffnet wurde.
Zur Ausstellung gelangten Werke, welche durch die
Kunstkommissionen des Verbandes in Düsseldorf, Darmstadt,
Frankfurt a. M., Karlsruhe, Stuttgart, Straßburg und Hagen
ausgewählt und durch eine vom verband ernannte Zentral-
jury in Köln genehmigt wurden. Es kam vor allem darauf
an, eine deutliche Darstellung der künstlerischen Kräfte im
Gebiete dieses Verbandes zu zeigen. Mehrere hervorragende
Künstler, wie Bochmann, Boehle, Burger, Dill, Haug, Gertr.
Janssen, Leibl, Lugo, Sattler, Schönleber, Schreuer, Stein-
hausen, Thoma und Trübner sind durch größere Sonderaus-
stellungen vertreten. Eine Lmxireausstellung und eine solche
von Bildnissen Kölner Bürger wurde der Ausstellung als
interessante Beigabe angefügt. Außerdem enthält ein Saal
eine kleine, aber beachtenswerte Sammlung von deutschen
Plaketten und Schaumünzen. Ls ist erfreulich zu sehen, daß
auch auf diesem Gebiete die deutsche Kunst Fortschritte macht.
Die Baukunst, welche bisher auf anderen Ausstellungen
meist nur durch Pläne und Architekturzeichnungen vertreten
war, ist, wie die anderen Kunstgattungen, Malerei und Plastik,
auf der Kunstausstellung zu Köln in Wirklichkeit ver-
treten und zwar durch ein von Prof. Peter Behrens er-
richtetes „Tonhaus" und ein von Prof. Vlbrich entworfenes
Gebäude „Der Frauen-Rosenhof".
Der Besuch der Ausstellung war in den ersten zwei
Wochen ein überaus lebhafter. Auch der König von Schweden
besuchte dieselbe auf der Durchreise, wie wir hören, sind be-
reits mehrere Ankäufe gemacht worden, welche durch die be-
kannte Kunsthandlung wilh. Abels in Köln vermittelt werden,
von dem Düsseldorfer Gerhard Janssen wurden bereits 8 Bilder
verkauft, ferner Bilder von Westendorp und Schreuer-Düssel-
dorf, Schroedter und Schönleber-Karlsruhe, Daubner-Straß-
burg und anderen Künstlern.
Tum rikema: Malererziekung.
Zu dieser Erörterung erhalten wir noch
die folgenden Zeilen:
Die Aussprache zum Thema „Malererziehung"
hat sehr viel zur Klärung der Sache beigetragen,
besonders kann ich als Fachmann dem Künstler lVl. K.
Recht geben, der die Hauptschuld an den schlimmen
Zuständen der mangelnden Kenntnis der Natur-
wissenschaften zuschreibt. Auch darin hat er leider
recht, daß manchmal den Verlegern der Bewertungs-
begriff hinsichtlich künstlerischer Arbeit fehlt.
Sehr häufig sind aber, wie ich erst in letzter
Zeit mit Schrecken erfahren mußte, einzelne Ge-
lehrte an den schlechten Bildern in modernen natur-
wissenschaftlichen Werken schuld. Ich sah z. B. kürz-
lich einen Teil eines neuen Schmetterlingswerkes,
das sämtliche Schmetterlings der Welt in „natur-
getreuen" Abbildungen enthalten soll. Diese viel-
gepriesenen, angeblich in natürlichen Farben ausge-
führten Abbildungen sind — man höre und staune —
in Dreifarbenbuchdruck nach photographischen Natur-
 
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