Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

DOI issue:
Heft 8
DOI article:
Vom Künstlerkultus
DOI article:
Héroux, Bruno: Der Leipziger Künstlerverein und seine Stiftung: ein letztes Wort
DOI article:
Kunstgewerbe und Urheberschutz
DOI article:
"Ein Preisausschreiben"
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0108

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Die Werkstatt der Kunst.


richtig einzuschätzen, wird er lobende Uebertreibungen
und den Kult, der mit seiner Person getrieben wird,
gewiß nur unangenehm empfinden. Es wird aber
auch solche Künstler geben, welche der Weihrauch-
krankheit — um einen Scherr'schen Ausdruck zu ge-
brauchen — zum Opfer fallen und dadurch in ihren
weiteren Schaffen, in ihrer künstlerischen Weiterent-
wicklung und Ausreifung (Linbuße erleiden, indem
sie auf den errungenen Lorbeeren vor der Zeit aus-
ruhen, aber auch mit Geringschätzung auf den Nach-
wuchs herabsehen und des eigenen gesunden und
objektiven Urteils verlustig gehen. . . . Der gesunde
Menschenverstand wird hinreichen, um zu entscheiden,
ob das Kunstgötzentum und die Schar der Kunst-
götzendiener sich mit einem unablässigen Fortschritte
in der Kunstpflege vereinbaren lassen oder nicht.
Der Leipziger Mnstlerverem
unä seine Stiftung.
Ein letztes Wort.
Auf die vom Vorstande des Leipziger Künstler-
bundes, Herrn Ihs. Hartmann, in Heft 5 d. Bl.
veröffentlichte Erklärung haben wir als letztes Wort
folgendes zu erwidern:
Wir haben bewiesen, daß es nach den Sat-
zungen der Gröppler'schen Stiftung unmöglich ist,
die Neisestipendien als Machtmittel gegen irgendwen
zu benutzen — wir haben weiter bewiesen, daß die
Anhänger des Leipziger Künstlerbundes diese Tat-
sache in ihren Veröffentlichungen geflissentlich ver-
schwiegen und dadurch die öffentliche Meinung irr-
zuleiten versucht haben — wir haben ferner be-
wiesen, daß sehr ausreichende sachliche Gründe zu
einem Vorgehen gegen den Künstlerbund vorge-
legen haben.
Widerlegen können uns die Herren nicht. Sie
suchen also die Sache wieder auf das persönliche
Gebiet hinüberzuspielen, indem sie sich auf Äuße-
rungen des Herrn Professor Seffner beziehen, die
sie entstellt oder mißverstanden haben.
Wir überlassen das Urteil über ein derartiges
Verfahren dem Publikum, dieses wird danach wohl
merken, auf welcher Seite die Wahrheit liegt. Wir
werden uns auf weitere Preßerörterungen mit den
Herren vom Künstlerbund nicht mehr einlaffen.
Leipzig, den 6. November ssiOö.
Der Vorstand des Leipziger Künstlervereins,
beissig. B. Ueroux.
Runstgenerbe uncl Arkebersckutz.
Im Verein für Deutsches Kunstgewerbe in Berlin
sprach jüngst Prof. Or. Albert Gsterrieth-Berlin über das
kunstgewerbliche Erzeugnis als Gegenstand des Urheberschutzes.
Er legte seinen Ausführungen die Zustände zu Grunde, die
nach der bevorstehenden gesetzlichen Neuregelung des Kunst-
urheberrechtes herrschen werden. Dieses neue Gesetz schützt
alle Werke der bildenden Kunst. Das Wesentliche an diesen
Werken ist nicht, daß sie mit den Mitteln der bildenden Kunst

Heft 8.

entstehen, sondern daß sie eine individuelle Schöpfung dar-
stellen. Jede individuelle Schöpfung, die das Aussehen eines
Dinges zum Gegenstand hat, wird im Sinne des Urheber-
rechtes als Werk der bildenden Künste anzusprechen sein.
Mithin auch jedes Erzeugnis des Kunstgewerbes, sobald es
eben nur eine individuelle Schöpfung bedeutet. Aufgabe des
Richters und der Sachverständigen wird es dann sein, festzu-
stellen, was an einem solchen Erzeugnis individuell ist. Indi-
viduell wird es immer nur dann werden, wenn der Künstler
in willkürlichem Schaffen die freien, der Allgemeinheit ge-
hörenden Formenelemente in selbständiger, nur ihm eigener
weise kombiniert und neu verwendet. An einer großen Reihe
von Stühlen, die vom pohenzollernkunstgewerbehaus darge-
liehen waren, und die die Entwicklung dieses Sitzmöbels von
den ältesten geschichtlichen Zeiten bis zur Gegenwart kenn-
zeichneten, bewies der Vortragende, daß immer individuelle
Schöpfungen das Typische der verschiedenen Kunststile am
reinsten und stärksten zum Ausdruck bringen. In der Dis-
kussion wurde erwähnt, daß durch das neue Gesetz das Er-
zeugnis des Kunstgewerbes insofern auch dem Erzeugnisse
aller anderen Künste gleichstehen werde, als es in Zukunft
nicht mehr zu seinem Schutze der Anmeldung bedürfen werde.
„Em preisaussckreiben."
Von der „Berliner Gesellschaft für pla-
stische Malerei" erhalten wir die folgende Zuschrift:
Unter obiger Spitzmarke richtet die geehrte Re-
daktion in Ihrem Heft 6 verschiedene Fragen öffent-
lich an die „Berliner Gesellschaft für plastische Ma-
lerei", die wir ebenso öffentlich und rückhaltlos hier-
mit beantworten, indem wir unseren verbindlichsten
Dank für die Bereitwilligkeit vorausschicken, mit
welcher die Redaktion uns zum Wort verstattet hat.
Die erste Frage wünscht zu wissen, wer die
Preise von 5000 Mk. garantiert? Darauf haben
wir zu erwidern, daß dieser Betrag für die Preise
gesondert bei der Spar- und Leih-Bank des
Frankfurter Torbezirks, G. m. b. H., Berlin,
Frankfurter Allee Nr. (07, zur Verfügung des
preisrichterkolleginms hinterlegt ist. Die Zusammen-
setzung desselben ist wohl als Aufsichtsinstanz über
den ganzen Verlauf des Preisausschreibens Gewähr
genug dafür, daß die „intensive Arbeitsbetätigung",
die wir von der Künstlerschaft durch dieses Preis-
ausschreiben erbeten haben, auch in jeder Be-
ziehung die volle Würdigung findet, die sie verdient.
Darin liegt selbstverständlich auch die Garantie für
die möglichst schleunige Erledigung der ganzen An-
gelegenheit einschließlich der schnellsten Rücksendung
der nicht für uns verwendbaren Arbeiten.
was nun die Frage nach der Urheberschaft
verschiedener Arbeiten anlangt, die in plastischer
Malerei ausgeführt sind und die demonstrative Be-
tonung des Namens Hermann Schudt, so erlauben
wir uns zu bemerken, daß wir Herrn Schudt das
Verdienst der Urheberschaft an der für die Innen-
dekoration so überaus wertvollen Erfindung in
keiner weise streitig gemacht haben; aber er hat
dieses (geistige) Urheberrecht, dieses geistige Eigen-
tum in klingende Münze umgesetzt und es an die
„Gesellschaft für Plastische Malerei" regelrecht ver-
kauft, die ihre Rechte für Berlin und Branden-
 
Annotationen