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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 5.1905/​1906

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Heft 32
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Die Kunst in Münster i. W.!!
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Ein Preisausschreiben
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Künstlerisches aus Augsburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.45527#0445

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Heft 32.

Die Werkstatt der Kunst. s

Preisrichter gezeichnet. Die drei preisgekrönten Entwürfe
waren in brutalster Weise an die wand genagelt, ohne
Nennung des Verfassers oder des daraus fallenden Preises.
Am dritten Ausstellungstage war der Eindruck des Aus-
stellungsraumes ein direkt beleidigender. Die preisgekrönten
Entwürfe, von den Wänden gefallen, lagen größtenteils
unter den Füßen der Ausstellungsbesucher. In wilden Hau-
fen, sechs bis acht Mappen übereinander, lag die Unmenge
der anderen Arbeiten auf einzelnen Tischen zerstreut. Jeder
Besucher war gezwungen, um nur einigermaßen Einblick zu
bekommen, die Mappen zu durchblättern. Daß bei solchem
Gebaren, ohne dem Publikum einen Vorwurf zu machen,
es nicht ausgeschlossen ist, daß die Arbeiten furchtbar leiden,
ist selbstverständlich und es wäre angebracht, wenn der Bank-
verein haftbar gemacht werden würde. Am Dienstag den 20.,
dem letzten Ausstellungstage, wurden die Preisrichter von
feiten eines Lehrers der Baugewerkschule ersucht, die Aus-
stellung zu verlängern, mit dem Angebot, aus freien Stücken
die Ausstellung im Interesse der Architektenschaft würdiger
zu gestalten. Die Antwort war ein nichtssagendes Achselzucken
mit der Bemerkung: Hauptsache ist, daß die Sache erledigt
ist, wenn wir nur ein gutes Projekt haben.
Befremdend wirkte weiter noch in der Ausstellung, daß
in den aufgelegten Projekt-Verzeichnissen die Absendeorte ver-
zeichnet waren. Bei Entwurf Nr. 2Z ist sogar die Art der
Verpackung und der ursprüngliche Absendungsort Köln ver-
merkt, so daß klargelegt erscheint, daß der Entwurf von zweiter
Hand in Münster abgegeben wurde. Es widerspricht diese
Bekanntgabe des Absendungsortes den Grundbedingungen
des öffentlichen Konkurrenzwesens. Als kennzeichnend für
die Wertschätzung, die architektonische Arbeiten (Architektur
ist bekanntlich eine Kunst!) erfahren, ist noch zu bemerken,
daß die beiden Münster'schen Hauptzeitungen, der „Münster-
sche Anzeiger" und der „Westfälische Merkur", die doch ein
sicheres Gefühl für ihr Publikum und seine Interessen haben
müssen, außer einer drei Zeilen langen Mitteilung und Zeit
und Grt der Ausstellung, nichts, aber auch garnichts gebracht
haben. Bei den Preisrichtern muß die Kenntnis der Wett-
bewerbsbestimmungen als selbstverständlich vorausgesetzt wer-
den. Die Preisrichter sind sämtlich in Münster einheimisch,
es war vorauszusetzen, daß es ihren örtlichen und persön-
lichen Einflüssen möglich sei, die Wettbewerbsbestimmungen
auch von seiten der Bank durchführen zu lassen. Und schließ-
lich hätte auch, ohne Wettbewerbsbestimmungen, angeborenes
Taktgefühl eine würdige Behandlung solcher Unmengen künst-
lerischer Arbeiten voraussetzen müssen."
Und das läßt sich die Architektenschaft gefallen?
Und da wird nicht protestiert, daß den Herren in
Münster Hören und Sehen vergeht?
Em Preisausschreiben.
Zur Erinnerung an die 200. Wiederkehr der Tage der
Wendlinger Bauernschlacht und der Hinrichtung von fünf
vaterlandsliebenden Münchener Bürgern beabsichtigt die Stadt-
gemeinde München als Gedenkzeichen einen Brunnen, dessen
künstlerische Ausgestaltung die Bayerntreue versinnbildlichen
und welcher hauptsächlich einen architektonischen Lharakter
tragen soll, gegenüber der alten Sendlinger Kirche, zu errichten.
Zur Erlangung von Entwürfen für diesen Brunnen wird
unter den in Bayern wohnenden Künstlern und Künstlern
bayerischer Abstammung ein Wettbewerb ausgeschrieben. Aus
dem Gemeindefonds zur Anschaffung von Werken der bil-
denden Künste wurden für die Ausführung des Brunnens
50 000 Mk. zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Fun-
dierung, sowie wafferzu- und Ableitung sind in diesem Be-
trage nicht inbegriffen. Als Material für den Brunnen ist
wetterbeständiger Naturstein zu wählen. Die Aufstellung des
Brunnens soll auf der von der Pfeuferstraße und der Theresien-
höhe gebildeten Dreiecksinsel erfolgen. In den Entwürfen
soll zugleich gezeigt werden, ob eine gärtnerische Ausgestal-
tung oder eine Pflasterung der Insel in einer bestimmten

Art gewünscht wird. Lageplan und Bedingungen werden im
Stadtbauamt Zimmer-Nr. 50 unentgeltlich abgegeben, ver-
langt werden: ein Modell im Maßstab t : ;o; Detail¬
modelle der Hauptbildwerke sind zugelassen, oder Zeichnungen
im Maßstab ; : ;o und zwar Grundriß, geometrische Ansichten
und ein Schaubild, dessen angenommener Standpunkt im Lage-
plan abzugeben ist; 2. ein Lageplan : 500; z. ein Erläu-
terungsbericht mit Materialangaben; H.eine kurzgefaßte Kosten-
zusammenstellung.
Dem mit einem Kennwort zu versehenden Entwürfe
ist ein verschlossener, in gleicher Weise bezeichneter Briefum-
schlag beizugeben, in dem Name und Wohnung des Ver-
fassers enthalten sind und welcher außen neben dem Kenn-
wort die Aufschrift: Wettbewerb zur Errichtung eines Brun-
nens gegenüber der alten Sendlinger Kirche zu tragen hat.
Die Entwürfe sind bis längstens ;o. November
abends 6 Uhr, im alten Rathaussaale abzuliefern, oder bis
zu dieser Zeit einer bayerischen Poststation zu übergeben.
Notwendige Untergestelle sind von den Bewerbern zu liefern.
Für die drei besten Entwürfe sind Preise im Betrags von
;500 Mk., ;ooo Mk. und 500 Mk. bestimmt. Die Gesamt-
summe kann auf einstimmigen Beschluß des Preisgerichtes
auch in anderer weise verteilt werden. Die prämiierten Ent-
würfe gehen in das Eigentum der Stadt über. Die Zuer-
kennung eines Preises gibt kein Recht auf die Ausführung.
Ueber die endgültige Vergebung des Auftrages entscheidet
der Ausschuß des vorgenannten Gemeindefonds. Das Preis-
richteramt haben übernommen: I. Bürgermeister Or. v.Borscht,
I. Vorstand des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten
Schwarz, städt. Gberbaurat Schwiening, die Professoren
A. v. Hildebrand, Rudolf v. Seitz, Gabriel v. Seidl,
Karl Hocheder, Josef Floßmann. Die Entwürfe werden
nach erfolgter Entscheidung acht Tage lang ausgestellt. Nicht
prämiierte Entwürfe werden gegen Ausweis den Einsendern
zurückgegeben.
Uimstlerlscbes aus Augsburg.
Der „Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs
in Augsburg" schreibt einen Wettbewerb zur Er-
langung eines künstlerisch ausgeführten Reklame-
plakates für die Stadt Augsburg aus. Diesem preis-
ausschreiben gegenüber dürften einige Bemerkungen
sehr am Platze sein. Da heißt es z. B. in den Be-
dingungen :
„Das Plakat soll enthalten eine Anzahl der schönsten
Augsburger Ansichten, nach eigener Auswahl, dem Zwecke
des Plakates entsprechend."
Ganz abgesehen davon, daß mit diesem Satze
durchaus eine Ignorierung gerade der Eigenschaften
ausgesprochen wird, die von unseren ersten Plakat-
künstlern immer wieder gefordert werden, nämlich
einer für die Ferne berechneten, großzügigen Flächen-
wirkung — warum hat man denn nicht die Güte,
zu sagen, wie viel und welche der schönsten Augs-
burger Ansichten man ganz ergebens! wünscht. Denn
wahrlich, ihr Künstler, unseren: Augsburger künst-
lerischen „Zenio looi" Genüge zu tun, ist nicht so
einfach, wie ihr euch es vielleicht denkt. Denn, wehe
dem Künstler, wenn er etwa den Blick auf St. Moritz
mit dem alten Feuerhans wählen sollte!
Noch besser ist sodann der von den Preisrichtern
handelnde Passus, in welchem es heißt:
„Das Preisgericht besteht aus vier Herren des Vor-
standes des Vereins, einem Magistratsmitgliede, einem
Münchener Künstler. Die Namen der Preisrichter
 
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