Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

DOI Heft:
Heft 2
DOI Artikel:
Hollenberg, Felix: Zur Reform der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft, [6]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0025

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
weMsrc
Drgan fürdie
W P sl W ßss' Interessen 6er Nl-
U>p4ll L^^sdendenItwnttler.


Keckaktsur: Srrist Lloss.

IV. IZKrg. ^ Z)e?t 2. ^ jo. OKt. ^904.

Tur Kekorm äer ^Llgsmemen Deutschen Aunstgenossenschast.
VI.

Ein für die Künstler sehr wichtiges Gebiet,
welches dringend der pflege und Behandlung durch
eine Korporation bedarf, ist das des Rechtssch utzes.
Pier ist eine planmäßige Behandlung wichtiger Hälle
im Interesse der Allgemeinheit um so notwendiger,
als bekanntlich der Rechtsschutz nicht nur ein teueres,
sondern auch ein sehr schwieriges Vergnügen ist,
zu dem namentlich die Künstler, in ihrer großen
Mehrheit, sich erfahrungsmäßig als durchaus un-
geeignet erweisen. Besonders könnte, durch eine
systematische Sammlung und Bekanntgabe
w i ch ti g e r E n t s ch e i d u n g e n, dem einzelnen Künstler
sehr viel Zeit und Geld gespart werden, scher ist
wieder einer der Hälle, wo der Besitz eines eigenen
Organes sich als unbedingt notwendig erweist.
Es ist nun durchaus nicht nötig, daß die All-
gemeine deutsche Kunstgenossenschaft, wenn sie ihren
Mitgliedern Rechtsschutz gewährt, sich zu einem
Prozeßhansel entwickelt. Ich halte es für einen
Idealzustand, wenn man ohne Prozesse auskommt.
Leider ist dieser Idealzustand in der Praxis nicht
immer zu erreichen. Aber die Tatsache ist unbe-
streitbar, daß eine kräftige wirtschaftliche Organi-
sation lediglich durch ihr Vorhandensein und
durch die Möglichkeit, oder Wahrscheinlichkeit ihres
Eintretens für ein geschädigtes Mitglied, den Gegner
veranlaßt, dem Geschädigten ein größeres Entgegen-
kommen zu erweisen, auf seine berechtigten An-

sprüche einzugehen, und dem Einzelnen damit die
Erlangung seines Rechtes näher rückt.
Eine kraftvolle Organisation wird auf recht-
lichem Gebiet somit eine Garantie des Friedens,
nicht ein Mittel zum Streit sein. Der einzelne
Künstler dagegen, der machtlos seinem wirtschaft-
lich stärkeren und geschäftlich gewandteren Gegner
gegenübersteht, wird entweder aus die Verfolgung
seines Rechtes überhaupt verzichten, oder den un-
gleichen Kampf mit viel geringeren Thancen auf-
nehmen müssen.
Es kann aber wohl als feststehende Tatsache
angenommen werden, daß heute die Mehrzahl der
Künstler, die vor der Alternative stehen, entweder
ihr gutes Recht durch einen Prozeß zu verteidigen,
sich einen wirtschaftlichen Erfolg mit Zeit- und da-
mit auch Geldverlusten zu erzwingen, oder auf ihre
berechtigten Ansprüche zu verzichten — und, wenn
der Gegner „gnädig" ist, sich einen äußerst mageren
Vergleich aufzwingen zu lassen — nieist den letz-
teren Weg wählen. Diese Schädigungen seitens
der „Kunstkonsumenten" oder „Zwischenhändler"
und derlei Leute einerseits und das stoische Ertragen
dieser Risspiratenbräuche seitens der Künstler andrer-
seits sind geradezu „gute Sitte" geworden, es wird
damit seitens gewisser Leute direkt, als mit
einem feststehenden geschäftlichen Haktor, ge-
rechnet.
 
Annotationen