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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 17
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Gründung des Verbands Deutscher Kunstvereine
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Todesfälle / Gedenktage / Aus Künstler-Vereinen / Aus Kunstvereinen / Vom Kunsthandel / Aus Galerien und Museen / Auktionen / Vermischtes / Literatur-Umschau / Briefkasten der Schriftleitung / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0238

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Die Werkstatt der Kunst.

Heft 17.

23§

M-
Die Auflösung des Verbands kann nur mit einer Mehr-
heit von zwei Dritteln aller Stimmen der ihin angehörigen
Vereine beschlossen werden. Ueber das etwa vorhandene ver-
mögen hat im Falle der Auslösung die letzte Versammlung
der Vereinsvertreter zu Gunsten der Kunst zu verfügen.
Dresden, am 6. Dezember
Das Direktorium des Sächsischen Kunstvereins
als Verbandsvorstand.
K. Bestimmungen über den Verkehr
mit Ausstellungsgütern.
v
Künstlern, die von einem der verbündeten Vereine zur
Beschickung seiner Ausstellung eingeladen worden sind, hat
dieser Verein für die eingesandten Werke freie Fracht inner-
halb Deutschlands sowohl bei der Versendung als bei der
Rücksendung oder der Weitersendung an den nächsten Aus-
stellungsort zu gewähren. Nichteingeladenen auswärtigen
Künstlern vergütet der Verein die Kosten der Versendung, wenn
das eingesandte Werk als Frachtgut anlangt und in die Aus-
stellung ausgenommen wird. Eilgutfrachtkosten werden min-
destens zur pälfte vom Aussteller wieder eingezogen, Spediteur-
nachnahmen stets zum vollen Betrage. Postsendungen werden
nur frankiert angenommen. — wegen der Transportver-
sicherung bedarf es jedesmal besonderer Vereinbarung mit dem
Aussteller.
2.
Die Geschäftsführer der Kunstoereine haben den Aus-
stellern das Eintreffen und die Wiederabsendung ihrer Werke
spätestens am nächsten Tage (Sonn- und Feiertage ungerechnet)
anzuzeigen.
3.
Jede Beschädigung an den Kunstwerken und jede größere
Beschädigung an den Bilderrahmen ist den Ausstellern un-
verzüglich zu melden.

Zettel oder Nummern sind nicht an dem Bildrahmen,
sondern nur an dem Schutzrahmen oder, wo ein solcher fehlt,
neben dem Bilde an der wand anzubringen.
5.
Das Gängen der Bilder darf nicht den: Packerpersonal
oder Handwerkern allein überlassen werden, sondern hat stets
nach den Anweisungen von Vereinsbeamten oder Vorstands-
mitgliedern zu erfolgen.
6.
Die ausgestellt gewesenen Kunstwerke sind alsbald nach
ihrer Abnahme zu verpacken. Die zu ihnen gehörigen Kisten
dürfen nicht vertauscht werden. Zum Ueberkleben der Gläser
ist nur Schirtiug, Nessel oder ähnlicher dünner Stoff zu ver-
wenden; die Rahmen dürfen mit dem Klebstoff nicht be-
schmutzt werden.
Als Verbandszeitschrift wurde die „Werk-
statt der Kunst" bestimmt. Die 25 Kuustvereine,
die bisher beitraten, sind: p Barmen, 2. Biele-
feld, 3. Bremen, ch Breslau, 5. Darmstadt, 6.
Dessau, 7. Dresden, 8. Elberfeld, sch freiburg i. B.,
(0. Gotha, sp Palberstadt, H2. Hamburg, s3.
panau, sch Karlsruhe, (5. Kassel, s6. Kiel, s7.
Königsberg i. Pr., s8. Magdeburg, (9- Rietz, 20.
München, 2P Münster i. U)., 22. Posen, 23. Ro-
stock, 2ch Stuttgart, 25. Würzburg.
Zweifellos wird die Gründung dieses Ver-
bands den Berkehr im Ausstellungswesen wesent-

lich vereinfachen und übersichtlicher gestalten, ins-
besondere, wenn die einzelnen Kunstvereine die in
ß 2 der Satzungen vorgesehenen Verzeichnisse in
der bestimmten Regelmäßigkeit zur Veröffentlichung
einsenden.
Die Ausstellungsbedingungen bilden ebenfalls
einen auch vom Standpunkt des Künstlers aus an-
erkennenswerten Fortschritt gegenüber der Praxis,
wie sie bisher noch in einigen, selbst größeren, Kunst-
vereinen üblich war bezw. ist. Es wäre sehr er-
freulich, wenn auch die noch ausstehenden Kunst-
vereine — wir vermissen in der Liste der Mitglieder
u. a. den frankfurter — in Bälde dem Verband
sich anschließen würden. Gerade in dem Mangel
einer wirtschaftlichen bezw. geschäftlichen Organi-
sation der Künstlerschast sowohl wie der anderen am
Kunstleben beteiligten faktoren (Kunstvereine) u. s. f.
lag und liegt die Quelle schwerer Mißstände, die
Unmöglichkeit, klare und geordnete Zustände zu
schaffen, und Differenzen durch Vereinbarungen in
billiger Weise auszugleichen.
Es scheint nun, als ob dies endlich nach langen
Mühen und Anstrengungen anders, besser werden
solle. Denn auch die Vorbesprechung von Vertretern
der „Allgemeinen Deutschen Kunstgenoffenschaft",
die am sO. und sch Januar in Dresden auf Ein-
ladung des Pauptvorstands stattgefunden hat, hat
zu einem erfreulichen Ergebnis geführt. Die Ver-
handlungen waren geheim und wir sind daher nicht
in der Lage, ehe der Pauptvorstaud gesprochen
hat, Einzelheiten mitzuteilen. Aber das läßt sich
wohl sagen, daß man sich nach langen eingehenden
Verhandlungen auf eine Grundlage geeinigt hat,
auf welcher der endgültige Delegiertentag seine Be-
schlüsse in Ruhe ausbauen kann. Auch hier er-
kannte man die Notwendigkeit und den Wert eines
offiziellen Preßorgans und nahm als solches eben-
falls die „Werkstatt der Kunst" in Aussicht.

Aus Akademien und Kunstschulen.
Lharlottendurg. Das Königliche Institut für Glas-
malerei in Lharlottenburg wird mit dein z. April auf-
gelöst werden, da ein Bedürfnis nicht mehr vorliege. Die
bisherige Ausgabe des Instituts mit Mk. sy ;50 wird daher
im Etat abgesetzt. Die Beamten sollen möglichst in anderen
Betrieben nntergebracht werden oder Unterstützungen erhalten.
München. (Schule weinholdt.) Die vereinigten privat-
schnlen für Zeichnen und Malen des kürzlich verstorbenen
Lehrers an der Kgl. Akademie der bildenden Künste Maler
M. weinholdt führt Maler pans Schildknecht, der die
Leitung und Korrektur der Schulen seit längerer Zeit über-
 
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