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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 52
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Der Leipziger Künstlerverein und seine Stiftung
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Todesfälle / Gedenktage / Aus Künstler-Vereinen / Aus Kunstvereinen / Vom Kunsthandel / Aus Galerien und Museen / Auktionen / Vermischtes / Literatur-Umschau / Briefkasten der Schriftleitung / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0717

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Heft 52.

Die Werkstatt der Kunst.

zwar die Annahme, daß nur ein Empfänger in Be-
tracht käme, begreiflich. Wäre von Haus aus an
mehrere Empfänger gedacht worden, so würde wohl
der Plural gebraucht worden sein. Indessen ist die
Auffassung nicht zwingend, denn in Z 6 ist wiederum
gesagt, bei der Verleihung der Reisestipendien solle
nach Möglichkeit darauf geachtet werden, daß die
verschiedenen Kunstgattungen — Malerei, Bild-
hauerei, Baukunst, graphische Künste und Kunstge-
werbe — in angemessenem Verhältnis berücksichtigt
werden sollen —, doch solle die Entscheidung hier-
über ausschließlich beim Stiftungsvorstaud liegen —,
soweit nicht ein Preisausschreiben zu erlassen ist.
Derselbe ß 6 bestimmt nämlich, daß aus Antrag
von zwölf ordentlichen Mitgliedern des Vereins der
Vorstand der Stiftung ein Preisausschreiben zu er-
lassen habe, von dessen Erfolg die Verleihung eines
Stipendiums abhängig sein solle. Diese Bestimmung
ist klug, denn sie verhindert, daß der jährliche Er-
trag in Form eines Turnus nach und nach allen
Mitgliedern, ohne Unterschied der Leistungen, zuge-
sührt werde. Es könnte ja z. B. einen Vorstand
geben, der der Ansicht wäre, daß man um des
lieben Friedens willen besser täte, die Gelder im
ersten Jahre an etwa sechs, im zweiten Jahr an
sechs andere Mitglieder zu repartieren und so fort,
so daß nach Ablauf von einer bestimmten Reihe
von fahren der Goldregen wieder den ersten Emp-
fängern zusiele. Diesen Verteilungsmodus zu verhin-
dern, ist offenbar die Bestimmung getroffen, daß
zwölf Mitglieder den Antrag aus Erlassung eines
Preisausschreibens stellen können, damit dem Talent-
vollen die Aussicht offen bleibe, bevorzugt zu werden.
Damit aber wiederum nicht alles Geld aus diesem
Wege zur Verteilung komme, bestimmt der tz 6 ferner,
daß im Falle des Preisausschreibens nur zwei Drittel
der als Neisestipendieu zu verteilenden Geldbeträge
in Betracht kommen sollen. Dem Vorstand soll offen-
bar also Vorbehalten bleiben, über das letzte Drittel
noch Verfügung zu treffen. In diesen Bestimmungen
liegt schon die Teilungsabsicht, wobei natürlich nicht
ausgeschlossen ist, daß einem Preisträger, den: zwei
Drittel der Erträgnisse als Resultat eines Wett-
bewerbes Zufällen sollten, nicht auch noch das letzte
Drittel von Vorstands wegen zuerkannt werden könnte.
Der Leipziger Künstlerverein besitzt nun, wie
jeder andere, Mitglieder von stärkerer und schwächerer
Begabung. Da nun niemand Richter in eigener
Sache sein kann, sondern sein wert von andern be-
stimmt wird, so ergibt sich, daß innerhalb solcher
Vereine natürliche Anziehungen und Abstoßungen
stattfinden; schließlich finden sich gemeinsam Gesinnte
zusammen, die sich für fortgeschrittener, begabter,
künstlerisch stärker halten und bilden eine Gruppe,
der die Neigung zur Sezession innewohnt. Ls ist
begreiflich, daß diejenigen, welche sich für die Be-
gabteren halten, einen Stistungsertrag lieber mög-
lichst ungeschmälert wenigen hervorragenden zukom-
men, als daß sie den Ertrag in viele kleine Teile

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gehen lassen wollen, die nach ihrer Ansicht eher zu
Vergnügungs- als zu Studienreisen ausreichen.
Ls ist nun eigentlich schwer verständlich, warum
eine kleine Gruppe von Mitgliedern des Leipziger
Künstlervereins (die sich Künstlerbund nannten) aus
dem Verein ausgetreten ist und damit die Möglich-
keit, an der hochherzigen Stiftung teilzunehmen, aus-
gegeben hat. Durch diese vom Stolz diktierte Hand-
lung wird ja eigentlich das Gegenteil dessen er-
reicht, das in den Augen jener kleinen Gruppe das
Wünschenswerte sein muß. Offenbar wäre es doch
nach Lage der Sache das Nichtige gewesen, daß die
Gruppe sich auf zwölf Mitglieder zu verstärken suchte,
um alsbald mit dem Antrag hervorzutreten, ein
Preisausschreiben zu erlassen.
Die Streitfrage aber, ob man besser tue, we-
nigen größere Summen zu spenden oder mehreren
kleinere, ist wohl angesichts einer solchen Stiftung
der eingehenden Erörterung wert. Mb freilich, wenn
man größere Portionen verteilt, die wenigen, die
mit dem Goldregen beglückt werden, immer die sind,
welche sich später als Bahnbrecher enthüllen, ist nicht
sicher. Man denke nur an die Schicksale der Künstler,
die jetzt als Sterne erster Größe leuchten, an Nem-
brandt, Nuysdael, Millet, Torot. Adolph Menzel
erzählte einst, um seine etwas kurz angebundene
Redeweise zu erklären, folgendes: Da kommen so
häufig, während ich mitten in der Arbeit stecke,
Eltern mit Zeichenheften ihrer Söhne zu mir und
wollen von mir Rat erholen, ob sie ihre Söhne
Maler werden lassen sollen. Ich sage ihnen dann:
Lassen Sie doch um Gotteswillen Ihren Sohn ja
nicht Maler werden! Es gibt ja gar keine dornen-
vollere Laufbahn als die eines Künstlers. H.. 8.

Laufen cke Oi'eisausscki'eiben. (Fortsetzung.)
Lger. (Die hiesige Handels- und Gewerbe-
kammer) verleiht an Angestellte und Arbeiter, welche in
einem und demselben kaufmännischen, gewerblichen oder indu-
striellen Unternehmen des Bezirkes zo Jahre ununterbrochen
in treuer Verwendung waren, Auszeichnung in Form von
Medaillen und zwar silberne Mitarbeiter-Medaillen für An-
gestellte und Bronzemedaillen für Arbeiter und erläßt behufs
Beschaffung entsprechender Entwürfe für diese Medaillen eine
Preisausschreibung. Für die Vriginalentwürse jeder Medaille
wurden als I. Preis 200 Kr. und als II. Preis ;oo Kr. be-
stimmt. Die Dimension, in welcher die Medaillen ausgeführk
wcrdeir sollen, beträgt bei der Arbeiter-Medaille so, bei der
Medaille für Angestellte so mm im Durchmesser, die Entwürfe
sind in doppelter Größe anzufertigen. OesterreichischeKünst-
ler deutscher Nationalität werden eingeladen, sich an
dieser Konkurrenz zu beteiligen und Arbeiten bis so. Oktober
laufenden Jahres an die genannte Kammer einzusenden. Die
betreffenden Entwürfe (Avers- und Reversseite) sind mit einem
Motto oder Zeichen zu versehen und der Name und die ge-
naue Adresse in einem versiegelten Umschlag mit dem gleichen
Motto oder Zeichen beizulegen.
Minden i. N). Der für den Regierungsbezirk Minden
und das Fürstentum 5chaumburg°Lippe ausgeschriebene Wett-
bewerb zur Erlangung von NusterentwürfenfürBauern-
und einfache Bürgerhäuser hat ungeteilte Anerkennung
gesunden. Die Ausstellung der Entwürfe ist in Minden für
 
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