Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

DOI Heft:
Heft 39
DOI Artikel:
Die Spaltung in der Wiener Sezession, [1]
DOI Artikel:
Die 7. Jahres-Ausstellung der Frankfurter Künstler
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0535

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Heft 39.

Die Werkstatt der Aunst.

53 s

mit ihr eine förmliche und nicht immer gerechte Oberherr-
schaft in der Sezession ausgeübt. Das ging, bis es im vorigen
Jahre zu einem offenen Konflikte kam. Damals setzten die
Stilisten einen Beschluß durch, wonach die Sezession auf der
Ausstellung in St. Louis allein durch Klimt vertreten sein
sollte. Das Unterrichtsministerium machte durch diese Rech-
nung einen Strich und die Sezession stellte in St. Louis gar
nicht aus. Aber viele Mitglieder fühlten sich durch den Be-
schluß zurückgesetzt, es entstand starke Mißstimmung gegen den
Vorstand und die Folge davon war, daß bei den Vorstands-
wahlen zyOH die Partei der Stilisten der gegnerischen Gruppe
unter Führung Engelhardts und Prof. Bachers das Feld
räumte. Bald darauf trat Moll in ein festes Verhältnis zu der
Kunstfirma Miethke und arrangierte dort einige sehr interessante
Ausstellungen (Aubrey-Beardsley, Sowoff, alte Wiener rc.).
In der Sezession wurde Moll deshalb heftig angegriffen, weil
er durch seine Privatgeschäfte die Vereinigung schädige. Moll
trat deshalb schon vor zwei Monaten aus der Sezession aus.
Indessen waren Prof. Kolo Moser und Prof, poffmann
aus den kunstgewerblichen ,wiener Werkstätten' in geschäft-
liche Beziehungen eingetreten. Auch dies wurde ihnen ver-
übelt und die Reibereien wurden immer ärger. Wäre die Ver-
bitterung auf beiden Seiten nicht schon so groß gewesen und
hätte es nicht Leute gegeben, die immer noch ins Feuer bliesen,
so hätte man sich zu einer nicht unbilligen Duldung des Vor-
gehens von Moll, Moser und poffmann entschlossen. So
wurde der Konflikt immer ärger und führte nun zur Spal-
tung. An eine Wiedervereinigung ist kaum mehr zu denken,
da ein Komxromißvorschlag, wonach die Stilisten und die
.Malerischen' abwechselnd ausstellen sollten, durchfiel. Persön-
liche Fragen spielten zu sehr mit. Für das wiener Kunst-
leben ist dieser Streit ein schwerer Schlag. Denn die Sezes-
sion, die immer wieder frische Luft nach Wien gebracht hat,
wird nun wohl kaum mehr — schon aus finanziellen Grün-
den nicht — zu halten sein, vor einigen Monaten kam es
im ,Pagenbund' zur Spaltung, dann kam der Streit an der
Akademie über Marschall, dann die Affäre Klimt ooMrs. Mi-
nisterium, und nun haben wir den Zerfall der Sezession."
Im weiteren Verlauf der Angelegenheit ver-
öffentlichten die ausgetretenen Künstler eine Er-
klärung, die folgenden Wortlaut hat:
Die Unterzeichneten sind der Ansicht, daß angesichts der
gewaltigen Umwälzung aller Anschauungen die Künstler ihre
Tätigkeit nicht lediglich auf die zeitweilige Veranstaltung von
Ausstellungen beschränken sollen, daß sie vielmehr trachten
müssen, aus immer mehr Aeußerungen des modernen Lebens
Einfluß zu gewinnen; daß sie geradezu verpflichtet sind, jed-
wede sich darbietende Gelegenheit zu benutzen, um das Kunst-
leben im weitesten Sinne zn fördern und immer weitere
Kreise des Volkes durch ihre Tätigkeit davon zu überzeugen,
daß kein Leben so reich ist, daß es durch die Kunst nicht
reicher werden könnte, keines so arm, daß für die Kunst kein
Raum darin wäre. Da unsere Bestrebungen bei der Ma-
jorität der Vereinigung auf Widerstand und Mißdeutung
stießen, da manche derselben sich im engen Rahmen einer
Vereinigung auch gar nicht versuchen lassen, vor allem aber,
weil wir erkennen mußten, daß die Mehrzahl unserer Kollegen
kein vertrauen in den Ernst unserer Absichten und kein
Wohlwollen für diese aufzubringen vermochte, haben wir uns
zum Austritt genötigt gesehen. Daß diesem Entschlüsse Miß-
helligkeiten vorangingen, scheint leider unvermeidlich gewesen
zu sein, doch halten wir für überflüssig, näher auf die Dar-
stellung derselben einzugehen. (Folgen die Unterschriften der
bereits Genannten.)
Die 7. Jakres-UussteUung cter frank-
furter Künstler
wird vom 5. November bis einschließlich 3. De-
zember sHOo stattfinden. Der Zweck der Ausstel-
lung ist, ein möglichst gutes und umfassendes Bild

der neuesten Leistungen der Frankfurter Rünstlerschaft
zu geben und dieselbe nach außen hin einheitlich zu
vertreten. Als Ausstellungslokal wurden sämt-
liche Räume des Frankfurter Runstvereins bestimmt,
welche schon ab 30. Oktober zur Verfügung für die
Tätigkeit der Jury und bsänge-Kommission stehen.
Den Inhalt der Ausstellung betreffend werden
a) sachlich neue Kunstwerke für vier Gruppen zugelassen:
Oelgemälde, Aquarelle, Pastelle, 2. Zeichnungen, 3. Gra-
phische Künste, H. Plastik. Zugelassen wird: echtes Material
oder Imitationen echten Materials unter Ausschluß von weißem
Gips. Ausgeschlossen sollen sein, soweit die Jury nicht aus
Kunstintereffen Ausnahmen gestattet, Werke, welche in Frank-
furt bereits öffentlich ausgestellt waren, sowie Kopien. Es
dürfen für jede Gruppe der Regel nach nicht mehr wie drei
Werke desselben Künstlers Aufnahme finden, b) Offen ist die
Ausstellung für Frankfurter Künstler. Als solche gelten:
Angehörige der Frankfurter Künstlergesellschaft, des Frank-
furter Lokalvereins der Allgemeinen deutschen Kunstgenossen-
schaft, des Frankfurt-Eronberger Künstlerbundes und des
Bildhauervereins Frankfurter Künstler; 2. Künstler, die ihren
Wohnsitz in Frankfurt oder Eronberg oder den Vororten dieser
Städte haben; 3. Künstler, die durch Geburt oder längeren
Aufenthalt in Frankfurt den Frankfurter Künstlern zugerechnet
werden. Soweit den Künstlern die Beschickung der Ausstel-
lung offen steht, ist mit ihrer Zustimmung auch Anmeldung
ihrer Werke von dritter Seite gestattet.
Die Einladung zur Teilnahme an der Ausstellung
geschieht durch Bekanntmachung in den Zeitungen. Beson-
dere schriftliche Einladungen ergehen nur an die Mitglieder
der unter Ziffer 5 d) genannten Korporationen.
Die Organisation der Ausstellung umfaßt a) das
Ausstellungskomitee, bestehend aus Herren, die zur Frank-
furter Kunst und zu Frankfurter Künstlern in Beziehung
stehen; die Jury zugleich Hänge-Kommission. (Dieselbe wird
in der Zahl von acht Mitgliedern, welche bei Anwesenheit
von mindestens fünf beschlußfähig sind, durch die Frankfurter
Künstlergesellschaft und den Frankfurter Lokalverein der Allge-
meinen deutschen Kunstgenossenschaft aus dem Kreis der zur
Beschickung der Ausstellung berechtigten Künstler derart ge-
wählt, daß darin jede der Gruppen Gemälde, Plastik, gra-
phische Künste und die Städte Frankfurt und Eronberg ver-
treten sind.) c) die Geschäftsführung, die in den Händen
des Kunstvereins liegt. Der Geschäftskreis desselben umfaßt
die Einladungen und Bekanntmachungen, Empfangnahme der
Anmeldungen, Erledigung von Anfragen, Besorgung des Ka-
talogs, Empfangnahme der Kunstwerke wie Rücktransport
derselben, Versicherung während der Ausstellungszeit sowie
sonstige geschäftliche Maßnahmen.
Die Anmeldung hat auf vsrgeschriebenem Formular
spätestens bis 2z. Oktober zyos zu erfolgen. Die Einlie-
ferung der Werke, die auf der Rückseite mit Namen und
Titel zu bezeichnen sind, erfolgt auf Kosten der Anmeldenden
gleichfalls bis spätestens 23. Oktober ;qo5 an den Frank-
furter Kunstverein, Junghofstraße 8. Die eingelieferten und
angenommenen Werke können erst nach Schluß der Ausstel-
lung aus derselben entfernt werden. Ein Anspruch bei Aus-
wahl der Reproduktionen für den illustrierten Katalog berück-
sichtigt zu werden, besteht nur, wenn die abzubildenden, von
den Einsendern hiefür vorgesehenen Werke bis spätestens
20. Oktober eingeliefert sind. Preisangabe ist bei sämt-
lichen verkäuflichen Werken mit der Anmeldung zu machen.
Dieselbe versteht sich einschließlich zo Prozent Vergütung für
den Kunstverein, gegen welche dieser die sämtlichen Ausstel-
lungsspesen, die Mühewaltung der Geschäftsführung und den
verkauf übernimmt. Unverkäufliche Werke sind ausdrücklich
als solche zu bezeichnen, doch ist ihr Versicherungswert anzu-
geben. Der Rücktransport wird durch die Geschäftsführung
und zwar für die Aussteller kostenfrei besorgt. Für sorgfältige
Behandlung der Kunstwerke wird garantiert, jedoch kann für
Bruch und Beschädigung, insbesondere von Gipsgegenständen
kein Entschädigungsanspruch erhoben werden. Die An er-
 
Annotationen