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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 20
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Eine Rembrandt-Kopierung vor dem Reichsgericht
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Kunstverein für Böhmen in Prag
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Todesfälle / Gedenktage / Aus Künstler-Vereinen / Aus Kunstvereinen / Vom Kunsthandel / Aus Galerien und Museen / Auktionen / Vermischtes / Literatur-Umschau / Briefkasten der Schriftleitung / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0275

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Heft 20.

Die Werkstatt der Kunst.

271

Eine Kembranclt-Kopierung vor äem
Keicksgerickl.
Aus Leipzig, Februar sH05, wird uns be-
richtet:
Der Rentner Hüffer, ein Kunstliebhaber aus
Genua, hatte von dem Bilderhändler Heilborn zu
Münster i. W. anläßlich eines kurzen Aufenthalts
daselbst, zwei Gemälde gekauft, die von den beiden
bekannten niederländischen Malern Gerad Dow
und Hackaert sein sollten. Das eine stellte dar:
„jDetrus im Gefängnis", das andere eine „Aiguren-
Staffage". Diese Bilder hatte Heilborn dem Käufer
mit einem Garantieschein zum Preise von 8000 Mk.
überlassen. In dem Garantieschein verpflichtete sich
der Verkäufer, die Bilder unter Rückgabe des Geldes
wieder zurückzunehmen, wenn sie von maßgebenden
Autoritäten als unecht bezeichnet werden sollten.
Nachdem Hüffer die Bilder längere Zeit besessen,
behauptete er, daß beide unecht seien. Dies bestritt
der Bilderhändler und der Käufer klagte gegen
diesen auf Rückgabe des Kaufgeldes und Zurück-
nahme der Bilder. Das Landgericht Münster er-
kannte nach dem Anträge des Klägers. Das Ur-
teil stützte sich im wesentlichen auf die Gutachten
der sachverständigen Br. Eisen mann in Kassel
und Hofrat Br. Woermann von der Gemälde-
galerie zu Dresden, welche besagten, daß die Bilder
unecht seien. Gegen dieses Urteil hatte der Be-
klagte Berufung eingelegt. In derselben war noch
ausgeführt, daß Heilborn die Bilder erst wieder
zurückkaufen wollte mit einem Zuschläge von 500 Mk.
und Kläger das abgelehnt hatte. Das Oberlandes-
gericht Hamm als Berufungsinstanz hörte noch das
Gutachten des Br. Bredius, des Direktors der Kgl.
Gemäldegalerie im Haag, welcher konstatierte, daß
das erste Bild von Dow, einem ehemaligen Schüler
des Rembrandt, eine Kopie des Rembrandt-
Bildes „fl)etrus im Gefängnis" darstelle, und von
Dow seinerzeit in der Werkstatt Rembrandts an-
gefertigt worden ist, während das andere Gemälde
von Hackaert mit einem Gemälde dieses Meisters
nicht identisch sei, da ihm die Arische der Darstel-
lung und die Einheitlichkeit der Aärbung fehlen.
Demgemäß wurde die Berufung zurückgewiesen.
Die vom Beklagten gegen dieses Urteil beim
Reichsgericht eingelegte Revision hatte den Er-
folg, daß das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm

eines prozessualen Einwandes halber ausgehoben
und an das Vberlandesgericht Hamm zur noch-
maligen Beratung zurückverwiesen wurde.
Kunslverein kür Kökmen in Prag.
Künstlerhaus Rudolphinum.
Konkurs-Ausschreibung für heimische Künstler.
Der Kunstverein für Böhmen in Prag schreibt einen
Konkurs für ein Plakat zu seiner 66., im Rudolphinum statt-
findenden Iahres-Ausstellung aus.
Konkurs-Bedingungen.
1- Der Konkurs ist allen in Böhmen tätigen oder da-
selbst geborenen oder dorthin zuständigen Künstlern zugängig.
2. Die Originalgröße des Plakates beträgt Z55 cm Höhe
auf i oo cm Breite. Die Konkurrenzarbeiten sind in ein Drittel
der natürlichen Größe auszuführen, wobei die Herstellung in
Steindruck mit höchstens drei Farben zu berücksichtigen ist.
In letzteren ist die Konturplatte mit inbegriffen.
z. Das Plakat soll möglichst einfach gehalten sein und
die Veranstaltung zum Ausdrucke bringen.
H. Die Schrift muß unbedingt, dem Zwecke eines Pla-
kates entsprechend, deutlich und von weitem leicht leserlich
sein. Die Hälfte des Raumes ist ihr zu widmen, wobei es
dem Künstler freisteht, den Text beisammen zu lassen oder
in einzelnen Gruppen auf die ganze Fläche zu verteilen. Jede
Arbeit hat nur einen Text, deutsch oder böhmisch, zu enthalten.
Ls wird ausdrücklich betont, daß Entwürfe, welche diesen
Bedingungen nicht entsprechen, im vorhinein ausgeschieden
und zur Konkurrenz überhaupt nicht zugelassen werden.
s. Die Entwürfe sind spätestens bis zum 28. Februar
l. Is. 6 Uhr abends im Sekretariate des Kunstoereins —
Rudolphinum —- einzuliefern. Die Einsendung geschieht
anonym. Eine jede Arbeit ist mit einem Motto und einem
Zeichen zu versehen, während in einem mit demselben Motto
und Zeichen versehenen geschlossenen Umschläge der Name
und Wohnort des Einsenders beizufügen ist.
6. Ls werden zwei Preise ausgesetzt, H00 Kr. und 200 Kr.,
die als Honorar für den Entwurf und zugleich für dessen
eventuelle Uebertragung auf den Stein zu gelten haben.
7. Die Ausstellungs-Kommission 1905 bildet die Jury.
Die Entscheidung erfolgt gleich nach Ablauf des Einsendungs-
terinines.
8. Der Text für das Plakat lautet: „Rudolphinum.
66. Iahresausstellung des Kunstvereins für Böhmen. Täg-
lich geöffnet von 9 bis 6 Uhr. Eintritt: An Wochentagen 1 K.,
an Sonn- und Feiertagen 60 H.; Familienkarten: z Per-
sonen 2 K.; Katalog 60 H.; illustrierter Katalog 1 K. HO H."
9. Entwürfe, die nicht bis zum zo. April l. Is. be-
hoben wurden, werden mit den dazu gehörigen Umschlägen
vernichtet.

LilerLlur-Urnsckau.
Der freie Eintritt in die Kunstsammlungen Italiens.
Eine wortgetreue Übersetzung der ministeriellen Bestimmungen
über den unentgeltlichen Besuch der Königlichen Museen und
Galerien Italiens und der Bestimmungen über das Kopieren
von Gemälden in den italienischen Staatssammlungen. Zum
ersten Male herausgegeben von Otto Grautoff. München
1905. Verlag von Georg D. w. Lallwey.
Allgemeiner Kunstausstellungs-Kalender. Der bekannte
Ausstellungs-Kalender von wetsch ist soeben im 27. Jahr-
gang erschienen. Er bringt ein ausführliches Verzeichnis
sämtlicher Kunstausstellungen des In- und Auslandes, die
für 1905 vorgesehen sind, nebst den Bestimmungen in Bezug
auf Anmeldetermin, Einlieferungsfrist, Jury, Fracht u. s. w.
 
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