Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

DOI Heft:
Heft 2
DOI Artikel:
Hollenberg, Felix: Zur Reform der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft, [6]
DOI Artikel:
Die Düsseldorfer Bestimmungen und die Kunstsalons
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0027

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Heft 2.

Die Werkstatt der Ärmst.

23

bedingt in den Händen kunstverständiger und ge-
wissenhafter Männer liegen, welche auch über die
nötige Geschäftsgewandtheit verfügen. Sonst ist es
nicht zu verwundern, daß die an dem Rechtsstreit
beteiligten Künstler zu Schaden kommen.
Wie ich schon bemerkte, wird die Organisation
schon durch ihr bloßes Vorhandensein dem einzelnen
Künstler eine gestärkte Position, einen festen Halt
bei wirtschaftlichen Differenzen geben. Die direkte
Macht der Organisation, die — ohne Hilfe des
Gerichtes — in Anwendung kommen kann, um
Schäden von den Künstlern abzuwenden, erstreckt
sich auf eine große Menge von Hätten, und ist
durchaus nicht zu unterschätzen. Hier spielen Rechts-
fragen und rein wirtschaftliche Machtfragen eng
ineinander, um so mehr, als diejenigen, welche an
der Ausbeutung der Arbeit der Künstler interessiert
sind, fast durchweg sich in festen wirtschaftlichen
Organisationen zusammengesunden haben. Eine
Entrechtung der Künstler findet zum Teil schon statt,
bevor der Künstler mit seinem Gegenpart in ge-
schäftliche Verbindung getreten ist. Dies ist z. B. der
Hall bei einer sehr großen Anzahl von Ausstellungen.
Auch aus solche Hälle und die Mittel, mit denen
man sie hindern könnte, hat die „Werkstatt der
Kunst" schon vor fahren in verdienstvollster Weise
hingewiesen, aber ich fürchte, die Verhältnisse müssen
noch sch lim ni er werden als sie schon sind, bis
die Künstler sich endlich besinnen, daß die idealen
Zeiten, wo einem die gebratenen Tauben ins Maul
flogen, vorbei sind, wenn sie überhaupt je da waren.
Das rechtliche Verhältnis, im Verkehr mit den
meisten Ausstellungen, regelt sich heute im wesent-
lichen dadurch, daß der Künstler sich durch die Ein-
sendung seiner Werke an die betreffende Ausstellung
stillschweigend mit den Bedingungen dieser Aus-
stellung einverstanden erklärt. Diese Bedingungen,
allein von der Ausstellung ausgearbeitet, nehmen —
wie könnte es auch anders sein — nur Rücksicht
auf die Interessen der Ausstellung, und suchen dem
Künstler Pflichten aufzubürden, die die Ausstellung
eigentlich übernehmen müßte, und Rechte abzu-
zwacken, die dem Künstler ganz natürlicherweise
zustehen. Hier herrschen zum Teil sehr sonderbare
Zustände. Es ist schon für den Künstler eine Art
Gnade, überhaupt ausstellen zu dürfen, und wenn
in irgend einer obskuren Provinzausstellung, wo
der Hausknecht zugleich das Amt des künstlerischen
Jurors inne hat, die Arbeiten eines Künstlers zu-

rückgewiesen werden, so gibt es gegen dieses sach-
verständige Urteil keinen Einspruch. Und doch haben
die Ausstellungen ihre Existenz lediglich dadurch,
daß sie die Arbeiten der Künstler dem Publikum
gegen Entgelt vorführen und die Provisionen bei
Verkaufsvermittlungen ihnen zukommen. Es ist also
ohne Zweifel der Künstler eher Brotgeber der Aus-
stellungen, als daß das umgekehrte Verhältnis Gel-
tung hat.
Ich will durchaus nicht die Theorie vom Inter-
essengegensatz predigen, so wie die Verhältnisse heute
liegen, scheint mir der Künstler das gleiche Inter-
esse daran zu haben, daß die Verkaufsvermittlung
blüht, wie diese ein Interesse daran haben sollte,
daß es den Künstlern gut geht. Es würden, wenn
beide Haktoren durch Organisationen als Kon-
trahenten zusammenträten, die billigen Rechte
beider gewahrt werden können, ohne daß einer
Partei an ihren berechtigten Interessen ein Iota ge-
kürzt würde.
Aber nur Interessenvertretungen können er-
folgreich miteinander verhandeln, und so müssen die
Künstler, wenn sie nicht immer die bleiben wollen,
welche bei allen geschäftlichen Dingen Haare lassen,
sich mit größter Beschleunigung eine solche Inter-
essenvertretung schaffen. Diese Interessenvertretung,
die mit zwingender Gewalt kommen muß, kann
aber am leichtesten zur Tatsache werden, wenn die
Allgemeine Deutsche Kunstgenoffenschast nach dieser
Richtung hin ausgebaut wird.
Auch in diesem Halle handelt es sich für die
Genossenschaft nur darum, zu Projekten zurückzu-
kehren, die in ihrem ursprünglichen Programm
lagen, und die der Präsident der ersten Versamm-
lungen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossen-
schaft, Heodor Dietz aus München, in den Worten
zum Ausdruck brachte, der Künstler muß „in unserer
Zeit nach dem Mittel der Association greifen, wenn
er die beiden Stützpunkte seiner Lebensaufgabe,
seine Ideale und seine Existenz, nicht gefähr-
den will".
k'elix Hollenberg.
Die Düsseldorfer bestirnmunger» uncl
ctie Runstsalons.
Der Kunstsalon Hriedrich Tohen in Bonn
schreibt uns:
„Der Kunstsalon Hriedrich Tohen hat seine
Ausstellungen am s. Oktober mit einer Kollektion
 
Annotationen