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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 4
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Hollenberg, Felix: Zur Reform der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft, [8]
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0053

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Drgsn fürdie
Interessen der W
dendenltventtler.

Kectakleur: Ernst Oloss.

IV. Jakrg. ^ k)slt 4. ^ 24. Okt. 1904.

2ur Relorm cter Allgemeinen Deutschen Üunstgenossenschakt.
VIII.

Meine ursprüngliche Absicht, die bei der Re-
form der Allgemeinen Deutschen Dunstgenossenschaft
zu lösenden Grganisationsfragen an der Spitze
meiner Reformvorschläge, wohin sie ja logischer-
weise getzort hätten, zu behandeln, wurde durch den
Umstand vereitelt, daß ich genötigt war, die Sat-
zungen einer großen Anzahl von wirtschaftlichen
Verbänden durchzuarbeiten, uni brauchbare Vor-
schläge machen zu können. Alle diese Interessen-
vertretungen, von den Agrariern bis zu den2immer-
leuten, unterscheiden sich in einem Punkte von der
Allgemeinen Deutschen Dunstgenossenschaft voll-
ständig: Deine hat einen beweglichen Hauptvor-
stand. Soweit ich Gelegenheit hatte, mit den Leitern
oder Angehörigen anderer Dorporationen überden
bei den Dünstlern beliebten Hausierhauptvorstand
zu sprechen, hörte ich nur eine Stimme des Er-
staunens über diese wunderbare und eigenartige
Einrichtung. Tatsächlich ist ja auch der wandernde
Hauptvorstand die Hauptquelle der haltlosen Zu-
stände in der Genossenschaft und — wie ich an
vielen Stellen bisher nachwies — war die fort-
währende, durch den alternierenden Hauptvorstand
bewirkte Unterbrechung der Geschäfte der Hunkt,
an dem alle Verbesserungen in der Genossenschaft
gescheitert sind.
Bevor ich auf diese Materie näher eingehe,
möchte ich meinen Standpunkt gegenüber den, seitens

der verehrten Redaktion dieses Blattes, in der Fuß-
note zu meinem ersten Artikel gemachten Bemer-
kungen, kurz präzisieren.
Eine besondere Sympathie für eine der als
Zentralstelle in Betracht kommenden deutschen Dunst-
städte besteht bei mir nicht, und ich möchte, das
habe ich besonders hervorgehoben, auch eine der-
artige Arage nicht unter dem Gesichtspunkt „Sym-
pathie oder Antipathie" stellen oder beantworten.
Auch scheint es mir, daß von einem Anspruch,
namentlich von einem ersten und legitimen Anspruch
seitens einer oder der anderen Dunststadt durchaus-
nicht die Rede sein kann. Meder die Größe der Mit-
gliederzahl einer Lokalgenossenschcrft, noch die Be-
deutung einer Stadt in künstlerischer Beziehung, kann
für diese Geschäftssache irgend eine Bevorzugung
begründen. Der einzige Umstand, der bei der Ent-
scheidung über den Sitz des Hauptvorstandes aus-
schlaggebend sein kann, ja, ausschlaggebend sein
muß, ist der: Mo ist der Hauptvorstand am besten
imstande, die Interessen seiner Mandanten wahr-
zunehmen? Mo kann er für seine Mitglieder, mit
dem geringsten Aufwand an Zeit und Draft, die
fruchtbringendste Arbeit leisten? Und da sprechen
eben alle Gründe für die Mahl der Reichshaupt-
stadt. Ich verweise für diesen H>unkt auf meine Aus-
führungen im Artikel I.
Legt inan den festen Sitz des Hauptvorstandes
 
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