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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 4
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Hollenberg, Felix: Zur Reform der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft, [8]
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50

Die Werkstatt der Kunst.

Heft 4.

aber nach Berlin, so müßte der Hauptvorstand
eine andere Zusammensetzung haben, als er
sie jetzt hat, damit alle bedeutenden Kunststädte
sowohl sich an der Arbeit beteiligen können, als
auch fortlaufend über die Tätigkeit des Hauptvor-
standes unterrichtet sind.
Es scheint mir in diesem Halle die Organi-
sation empfehlenswert zu sein, die bei verschiedenen
Verbänden seit längerer Zeit zufriedenstellend ge-
arbeitet hat, und die so eingerichtet ist, daß man
den Vorsitzenden des Hauptvorstandes (und seinen
Stellvertreter), sowie den besoldeten Geschäftsführer
in Berlin sestlegt und diesen drei Mitgliedern einen
weiteren Ausschuß von sieben Mitgliedern zugesellt.
Diese sieben Mitglieder würden aus den verschie-
denen Kunststädten gewählt. Es würde somit der
gesäurte Hauptvorstand aus zehn Mitgliedern be-
stehen. Je nach Bedarf, mindestens aber viermal
im Jahr, würde der Hauptvorstand in Berlin zu-
sammentreten, um diejenigen Geschäfte, welche von:
Geschäftsführer und den: Vorsitzenden des Haupt-
vorstandes allein nicht erledigt werden können, zu
erledigen. Die scheinbar komplizierte Zusammen-
setzung des Hauptvorstandes, und sein anscheinend
schwerfälliges Arbeiten, wird in der Praxis keine
hemmende Wirkung auf den Gang der Geschäfte
ausüben können. Tatsächlich arbeiten, wie schon
bemerkt, große und wichtige Interessenverbände
mit einer ähnlichen Organisation in vorzüglichster
Weise. Die Unbequemlichkeit, welche etwa die öf-
teren Zusammenkünfte für die einzelnen Mitglieder
des Hauptvorstandes haben könnten, werden reich-
lich dadurch ausgewogen, daß eine engere Hühlung,
eine größere Solidarität zwischen den jetzt so zer-
rissenen Künstlerkorporationen und Kunstzentren
hergestellt würde. Dieser, nicht hoch genug anzu-
schlagende moralische Gewinn, würde in kurzer Zeit
eine segensreiche Wirkung auf die gesamten Kunst-
verhältnisse in Deutschland gewiß nicht verfehlen.
Bei der vorgeschlagenen Organisation des
Hauptvorstandes wäre aber nicht allein eine schnelle
und sichere Erledigung der Geschäfte unbedingt
gewährleistet, sondern es wären auch die Inter-
essen der einzelnen Aunststädte viel besser und gleich-
mäßiger vertreten als bisher. Das ergibt sich aus
der einfachen Tatsache, daß jetzt, bei dreijährigem
Turnus unter den sechs größten Kunststädten, aller-
dings jede dieser Aunststädte drei Jahre lang den
Hauptvorstand vollständig allein besitzt, dann aber

s5 Jahre lang nicht in demselben vertreten
ist, ja, gar keinen Einfluß auf denselben hat. Das
ist ein Blanko, welches durch die dreijährige Allein-
herrschaft keineswegs ausgewogen wird. Es liegt
also im wohlverstandenen eigenen Interesse einer
jeden Kunststadt, sich durch diese Neuorganisation
die Gelegenheit zur ständigen Teilnahme an den
Arbeiten des Hauptvorstandes zu verschaffen.
Aus welchen Kunststädten und in welcher Weise
diese sieben Hauptvorstandsmitglieder gewählt wer-
den, das kann ich hier aus Mangel an Raum
nicht näher behandeln. Es werden darüber dem
Delegiertentag nähere Vorschläge geinacht werden.
Zweifellos wird ja die Durchführung dieser Neue-
rung im Anfang einige Schwierigkeiten bereiten.
Ist jedoch — und das wird ja ein wesentlicher
Erfolg der Reform sein — ein enger, fester Kon-
takt zwischen den einzelnen Kunststädten hergestellt,
so wird sich eine Liste der Ausschußmitglieder leicht
durch kollegiale Vereinbarung festsetzen lassen.
Am die Verbindung zwischen den deutschen
Künstlern noch enger herzustellen, und auch ge-
schäftlich die Gesellschaft vollständiger auf dem
Laufenden zu halten, wäre mit dem bisherigen Mo-
dus, nur alle drei Jahre einen ordentlichen Dele-
giertentag der Allgemeinen Deutschen Kunst-Ge-
nossenschaft abzuhalten, zu brechen. Bei der Wichtig-
keit und dem großen Umfang der Arbeiten, die zu
erledigen sein werden, wenn erst die Genossenschaft
so organisiert ist, daß sie praktische Zwecke über-
haupt verfolgen kann, wird die alljährliche Ab-
haltung eines Delegiertentages sich als eine unver-
meidbare Notwendigkeit erweisen. Auch die Zahl
der von den einzelnen Lokalgenossenschaften zu ent-
sendenden Delegierten bedarf einer Korrektur. Wenn
auch der bisherige Modus, daß jede Genossenschaft
nur einen stimmführenden Delegierten (aus Kosten
der Hauptkasse) senden darf, beibehalten wird, so
muß doch den Genossenschaften, was die Delegation
beratender Teilnehmer am Delegiertentag betrifft,
ein weiterer Spielraum gelassen werden. Die bis-
herige Bestimmung, daß Lokalvereine mit über
WO Mitglieder einen zweiten Delegierten mit
beratender Stimme (auf ihre eigenen Kosten) senden
können, ist entschieden zu engherzig gefaßt, um so
mehr, als ja diese weiteren Delegierten nur be-
ratende Teilnehmer und daher auf die Abstim-
mungen ohne direkten Einfluß sind. Aber die Mög-
lichkeit, zu einem lebhafteren Gedankenaustausch
 
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