Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

DOI Heft:
Heft 22
DOI Artikel:
Meier-Graefes Entwicklungsgeschichte der modernen Kunst
DOI Artikel:
Satzungen der IX. Intern. Kunstausstellung 1905 zu München
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0299

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Heft 22.

Die Werkstatt der Kunst.

2Y5

Graefe sich eine Summe von Kenntnissen ange-
eignet, die ihn befähigt, zu Künstlern in einer Sprache
zu sprechen und gleiche Saiten bei ihnen erklingen
zu lassen. Darin steckt ein großer Vorteil und eine
große Gefahr. Der Vorteil, gleich von ihnen ver-
standen zu werden, und die Gefahr, sich von ihnen
beeinflussen, auf Wege drängen zu lasten, deren
Ende noch im Dunkeln liegt. Besonders wir Deut-
sche, die wir ohnehin so gerne um uns blicken, statt
in uns, die wir jeder vom „Ausland" eindringen-
den Strömung willig folgen, müssen auf der Hut
sein. Unsere Kunst muß deutsch bleiben! Dann
wird sie groß sein, und Raum genug hat sie, sich
zwischen den „beiden jDolen", wie Weier-Graefe
sie nennt, zwischen Wenzel und Böcklin, auszu-
dehnen. Vor feinen Göttern opfere Weier-Graefe
so viel er mag, er lasse uns aber das Heilig-
tum unberührt, das wir unserem Böcklin er-
richtet haben, denn wir verdanken ihm zu-
viel! Er hat uns ein neues Reich von Schönheit
erschlossen, zu einer Zeit, da „drüben" der krasse
Realismus und die Graumalerei Wode waren, er
hat — und dazu war die höchste Zeit — uns
gezeigt, daß die Walerei mehr zu bieten vermag
als impressionistische Abklatsche der Natureindrücke,
daß man mit Farben auch dichten kann und daß
in den Harbenharinonien gleiche Wirkung liegt
wie in der Wusik. Diesen Riesen Goliath uns
zerschmettern zu wollen, reichen die paar Kiesel-
steine Weier-Graefes aber nicht!
Wit solchen Sentenzen wie: „Los von Böcklin,
dem Verleugner unserer alten deutschen Weister,
der wie ein Block vor der Zukunft liegt und sie
mit seinen blanken Brettern vernagelt", „Los von
der geschwollenen Theatermimik seiner Bilder, die
mit Kunst annähernd so viel zu tun haben, wie
die Riesenschlange mit jDhidias" u. dergl., wird
Weier-Graefe sich wenig freunde unter uns ver-
schaffen. And das ist ein Schaden für sein Buch,
das bei allem Widerspruch, den es erregt, eine
Hülle des Beherzigenswerten enthält.
Salzungen
cter IX. Intern. Kunstausstellung 1905
zu München.
Diese Ausstellung, unter dein Allerhöchsten Protektorat
5r. Kgl. Hoheit des Prinz-Regenten Luitpold von Bayern
und unter dem Ehrenpräsidium Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen
Ludwig von Bayern, findet im Kgl. Glaspalast zu München statt.

8 l-
Zeit und Charakter der Ausstellung.
Die lX. Internationale Kunstausstellung iin Kgl. Glas-
palast zu München wird mit Unterstützung der Kgl. Staats-
regierung von der „Münchener Künstler-Genossenschaft" im
Verein mit der „Münchener Sezession" veranstaltet.
Für dieselbe haben Se. Kgl. Hoheit der Prinz-Regent
Luitpold von Bayern das Protektorat allerhuldvollst zu über-
nehmen geruht.
Die Ausstellung beginnt am t- Juni und dauert bis
Ende Oktober ;905.
8 2.
Organisation der Ausstellung.
Zentral-Komitee.
;.Die Durchführung der Ausstellung obliegt dem Zentral-Ko-
mitee zu München.
Dasselbe setzt sich zusammen:
a) aus Delegierten der „Münchener Künstler-Genossen-
schaft" und aus Delegierten der „Münchener Sezession";
d) aus Vertretern der Kgl. Bayer. Akademie der bildenden
Künste;
o) aus einem Vertreter der Kgl. Bayer. Staatsregierung.
Das Zentral-Komitee ist befugt, weitere Delegierte bei-
zuziehen.
Außerdem steht es denjenigen Staaten, welche eine
Kollektivausstellung unternehmen, frei, jederzeit je einen
Vertreter in das Zentral-Komitee abzuordnen, welcher,
insoferne er Künstler ist, alle Rechte eines Komitee-
mitgliedes besitzt.
2. Der I. Präsident des Zentral-Komitees ist der Präsident der
„Münchener Künstler-Genossenschaft", der II. Präsident jener
der „Münchener Sezession"; der I. Schriftführer gehört der
„Münchener Sezession" an. Die übrigen nötigen Wahlen
vollzieht das Zentral-Komitee aus seinen Mitgliedern,
z. Dem Zentral-Komitee steht das Recht zu, einen Ehrenpräsi-
denten zu erwählen.
D. Kollektivausstellungen.
Die Münchener Ausstellung setzt sich zusammen aus Kollektiv-
ausstellungen einzelner Staaten oder Staatengruppen: Bel-
gien, Dänemark, Deutsches Reich, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien und Irland, Italien, Niederlande, Nor-
wegen, Oesterreich, Rußland, Schweden, Schweiz, Spanien,
Ungarn, vereinigte Staaten von Nordamerika.
2. Alle Kollektionen des Auslandes werden durch die betreffen-
den staatlichen Vertreter ins Werk gesetzt, und zwar im Be-
nehmen mit dem Zentral-Komitee.
3. Die Organisation der Kollektivausstellung des Deutschen
Reiches geschieht durch das Zentral-Komitee, soweit nicht
nachstehend der „Münchener Künstler-Genossenschaft" oder
der „Münchener Sezession" besondere Kompetenzen einge-
räumt siud. (ß 2 8 Ziff. q, und 5, tz 6 Ziff. 3, tz 8 Ziff. ;.)
H. Innerhalb dieser deutschen Kollektivausstellung bildet die
„Münchener Sezession" mit ihren deutschen Ausstellern eine
besondere Abteilung mit eigener Jury und Aufstellungs-
kommission.
5. Im übrigen wird die deutsche Kollektivausstellung von der
„Münchener Künstler-Genossenschaft" ins Werk gesetzt; der
Jury derselben unterliegen alle direkt nach München ein-
gesandten Werke, soweit sie nicht unter Ziff. 2 und H fallen.
8 3.
Ausstellungsraum und Einrichtung.
Die Gesamtanlage und Herstellung der Einbauten im
Kgl. Glaspalast, sowie die Zuteilung des Raumes au die
einzelnen Kollektionen erfolgt durch das Zentral-Komitee. Das-
selbe wird sämtliche Räume gleichmäßig verwendbar Herstellen.
8 q-
Zulässigkeit zur Ausstellung.
Zugelassen werden Kunstwerke aus den Gebieten der Malerei,
Bildhauerei, Baukunst, der zeichnenden und vervielfältigen-
den Künste, sowie Werke der Kleinkunst.
 
Annotationen