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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 48
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Eine Bank für Kunst und Kunstgewerbe, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0657

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l^eäakteur: Hemrick Slembacb.

IV. Jakrg. ^ Heit 48. ^ 28. Hug. 1905

In cUeseni ^eile unserer Leitsckrist erteilen wir jeclern Künstler clas freie Mort. Mir sorgen clakür, «las tunlichst keinerlei
Angriffe auf Personen ocler Eenossensckasten sbgeclruckt werclen, okne ciass vorder cler Angegriffene clie lllöglickkeit gekabt
Kälte, in clernselben IZefte zu erwidern. Oie Reclalrtion kalt sick vollstänclig unpsrteiisift uncl gibt äurck clen )?bclruck keineswegs
. . . , -— eine Nebereinstirnniung rnit clen auf cliese Meise vorgetrsgenen Meinungen zu erkennen. ---

6me kank kirr Kunst unä Kunstgexverbe

Zu diesem Vorschläge (siehe Heft 4^3 und ^
der „Werkstatt der Kunst") wird der „Allgemeinen
Zeitung" geschrieben:
Der Verfasser der beiden Aufsätze, die in Nr. 304
und 335 der „Allgemeinen Zeitung" unter dem Titel
„Bank für Kunst und Kunstgewerbe" erschienen sind,
wünschte die Schaffung einer Kunstbank, die an-
geblich ebenso viel Existenzberechtigung habe wie jede
andere Spezialbank, z. B. wie jede landwirtschaft-
liche Bank, Montanbank, Immobilienbank u. s. w.
Ihm schwebt als Zweck dieser Kunstbank neben einer
wenigstens äußerlich in den Wirkungskreis einer Bank
fallenden Funktion, der Hergabe von Geld zur Be-
leihung von Bildern und sonstigen Kunstwerken, noch
eine Reihe anderer, dem Bankwesen sehr fremder
Dinge vor, wie z. B. das Aufsuchen neuer Absatz-
gebiete für die Münchener Kunstproduktion, unter
gleichzeitiger Schaffung einer hiefür tätigen, weit
verzweigten Organisation, ferner Naterteilung in
Fragen rein künstlerischer Bedeutung auf alleil mög-
lichen Gebieten des privaten und öffentlichen Lebens.
Es will mir scheinen, daß diese nicht bankmäßigen
Beschäftigungen weit besser von einer Künstlerge-
nossenschaft oder von einem rührigen Kunstverein
als von einer in den einschlägigen Fragen nicht sach-
verständigen Bank übernommen werden. Für diese
Art Tätigkeit ist also die Gründung einer eigenen
Bank sicherlich nicht erforderlich.
Aber auch für die Ersprießlichkeit der in dem
Nahmen des Berufs einer Bank verbleibenden Tätig-
keit des von dem Verfasser der beiden Artikel vor-
geschlagenen Instituts würden nach meinem Dafür-
halten die Voraussetzungen fehlen. Line Bank, die
sich mit der Beleihung von Bildern oder sonstigen
Kunstgegenständen als Spezialität befaßt, würde bei
der auf diesen Kunstgebieten herrschenden Ueber-
produktion sehr bald an der Grenze ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit angelangt sein, sie würde ihr Ka-
pital nach kurzer Zeit festgelegt haben. Kunst und
Künstler würden dann genau wieder da stehen, wo
sie vor dem Eingreifen der Bank standen, und es
wäre Aufgabe einer zu gründenden zweiten oder
dritten Bank, das Beleihungsgeschäft fortzusetzen.
Ich bezweifle, daß zu solchen Bankgründungen
sich das nötige Kapital finden wird. Selbst wenn
die Aktionäre keinen Anstoß daran nehmen, daß nach
dem Programm des Verfassers der beiden erwähn-

ten Artikel die Bank darauf zu verzichten hat, hohe
Gewinne zu erzielen, so werden sie doch den An-
spruch auf eine gesicherte Verzinsung ihres Kapitals
erheben. Diese Verzinsung ist aber nicht unter allen
Umständen gesichert. Denn aus welchen Erträgnissen
soll die Bank die Verzinsung decken? Da sie ihr
Kapital in der Hauptsache in Vorschüssen auf Kunst-
werke angelegt haben wird, liegt es nahe, die Rente
für das Kapital auch aus dem Entgelt für diese
Vorschußleistungen zu erwarten. Es ist in dem Auf-
satz nicht gesagt, ob den Künstlern für diese Bevor-
schussung ihrer Kunstwerke Vorschußzinsen abver-
langt werden sollen. Im Sinne der beabsichtigten
Unterstützung läge es eigentlich nicht. Aber setzen wir
den für die Bank günstigeren Fall, sie erhebe solche
Zinsen, sie bringe sie sogar, um ihren Eingang unter
allen Umständen zu sichern, gleich bei der Auszah-
lung des Vorschusses in Abzug. Dann hätte sie zwar
buchmäßig eine Zinseinnahme, aber in Wirklichkeit
gehen ihr diese Zinsen doch erst ein, wenn sie das
hergegebene Darlehen mit dem vollen Nominalbetrag
zurückbezahlt erhält, sei es von: Künstler, der den
Vorschuß empfangen hat, sei es von dem Käufer
des Kunstgegenstandes. Erhielte sie den Vorschuß aus
irgend einem Grunde nicht voll zurück, so hätte sie
auch die vermeintliche Zinseinnahme nicht voll ge-
habt. Als vorsichtiger Geschäftsmann wird der Leiter
der Bank daher die nicht von Dritten geleisteten,
sondern im Wege des Abzuges mit den eigenen
Mitteln der Bank gezahlten Zinsen nicht in der Form
von Dividenden an die Aktionäre hinausgeben dürfen,
sondern in Reserve stellen müssen. Vielleicht wird er
das in Berücksichtigung der finanziellen Unsicherheit
eines Teiles seiner Vorschußnehmer auch mit einem
großen Teil derjenigen Vorschußzinsen tun, die ihm
von den Schuldnern selbst gezahlt werden. Das geht
natürlicherweise auf Kosten des Iahresgewinnes, und
soll nun die erste und Haupteinnahmequelle der Bank
auch noch für die unter allen Umständen zu be-
zahlenden Handlungsunkosten herangezogen werden,
dann behält sie für die Erwartungen der Aktionäre
wahrlich nur mehr einen sehr problematischen Wert.
Es ist aber, wie gesagt, nicht einmal sicher, ob
diese Ouelle überhaupt fließt. Sollte sie mit Rück-
sicht auf den edlen Zweck der ganzen Gründung
unbenutzt bleiben, also geschäftlich ausgedrückt, die
Hergabe der Vorschüsse zinsfrei erfolgen, dann bleibt
 
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