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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 6
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Delegiertentag deutscher Bildhauer
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Der Verband Münchner Berufsmodelle
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0083

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Heft 6.

Die Werkstatt der Aunst.

79

Schwarzburg, aus Dresden Bildhauer Bruno Fischer,
Düsseldorf I veriraten der Vorsitzende Frische und Bauer,
Düsseldorf 1l Heinrich Banke und Heinz Müller, Frank-
furt a. M. Franz Krüger, Hamburg I Martin Schmidt,
Hannover Bildhauer Waterbeck, München t Professor
v. Kramer, Ludwig Dasio und Ludwig Sand, München II
Bildhauer Hermann Hahn, Wien Karl Wolleck als Ab-
gesandter der Bildhauer-Vereinigung der Genossenschaft bil-
dender Künstler. Die Berliner Bildhauervereinigung vertraten
als Delegierte der Vorsitzende Friedrich pfannschmidt,
Professor pohlmann und Martin Schauß; ferner erschienen
die Professoren Ernst Herter, Richard Anders, Unger,
v. Uechtritz u. a. Professor Ludwig Manzel war durch
eiue Jury-Sitzung verhindert.
Nach begrüßenden Worten des Vorsitzenden Friedrich
pfannschmidt nahm als erster Referent Professor v. Uech-
tritz das Wort. Er plaidierte für den Zusammenschluß
sämtlicher deutscher Bildhauervereiuigungen. Eine einheitliche
starke Vereinigung habe sich als notwendig erwiesen, z. B. bei
der Regelung der öffentlichen Konkurrenzen, beim unlauteren
Wettbewerb, bei Mißbräuchen aller Art. Für diesen allge-
meinen Verband müßten Satzungen geschaffen werden, die
als Zweck bezeichnen lediglich die Förderung der
bildhauerischen Fachinteressen, ohne Rücksicht auf
die Vertretung künstlerischer Richtungen. Durch
Zuruf wurde hierauf die Gründung des Verbandes beschlossen
und nach längerer Besprechung dafür die Bezeichnung
„Künstlerverband deutscher Bildhauer" mit allen
35 Stimmen gewählt. Der Delegiertentag erklärte sich ferner
einstimmig für die Einsetzung eines aus fünf Berliner Herren
bestehenden Ausschusses, der die Geschäfte bis zur Aus-
arbeitung der Satzungen zu führen und diese zu entwerfen
hat; die endgültige Feststellung der Statuten soll einem
Gesamtausschuß übertragen werden, in welchen die ein-
zelnen Vereinigungen und Kunststädte ihre Delegierten ent-
senden werden; der Gesamtausschuß soll ferner den ersten
Vorstand des Verbandes bestimmen und auch den Vorort,
der die Geschäfte zu führen hat.
Der Delegiertentag beschäftigte sich sodann mit Kon-
kurrenz-Angelegenheiten. Der Referent, Professor
v. Uechtritz, bedauerte, daß das neue Bürgerliche Gesetzbuch
sich nicht eingehend mit rein künstlerischen Konkurrenzen
beschäftigt habe. Erfreulich sei die Aufstellung der Grund-
sätze für das Verfahren bei öffentlichen Ausschreibungen für
Werke der Bildhauerkunst; die Bedingungen sind schon vom
größten Teil der Bildhauer Deutschlands angenommen, des-
gleichen auch von der Kgl. Akademie der Künste in Berlin.
Es sei nur nötig, daß diesen Grundsätzen immer wieder
Nachdruck verliehen und ihre Beherzigung den Regierungen
und Behörden, Gemeinden und privaten, aber auch den
Künstlern selbst anemxfohlen werde. Wesentlich sei die
ernstliche Vertretung der Bedingungen durch den neuen
Künstlerverband deutscher Bildhauer. Verstöße gegen die
Grundsätze sollten dem Vorstande des Verbandes mitgeteilt
werden, damit geeignete Schritte getan werden können.
Ehrensache müßte es sein, sich nicht an Aus-
schreiben zu beteiligen, die den Bedingungen nicht
entsprechen. Als Korreferent sprach der Justitiarius der
Berliner Vereinigung, Rechtsanwalt Irmler. Die Regelung
dieser Angelegenheit gehöre ins öffentliche Recht und sei
daher nicht im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt.
Es müsse danach gestrebt werden, daß in allen Staaten und
allgemein den „Grundsätzen" Rechnung getragen werde. Der
Korreferent ging auf einzelne Punkte ein und empfahl die
Annahme folgender Resolution:
„Der Delegiertentag der Bildhauervereinigungen er-
achtet die von der Bildhauervereinigung des Vereins
Berliner Künstler und der Allgemeinen Deutschen Kunst-
genossenschaft ausgestellten Grundsätze für das Verfahren
bei öffentlichen Konkurrenzen für Werke der Bildhauer-
kunst für eine geeignete Grundlage zur Beseitigung der bei
diesen Konkurrenzen bestehenden Uebelstände. Er spricht
die Erwartung aus, daß die deutschen Bildhauer für

allseitige Anerkennung dieser Grundsätze wirken, und daß
sie an Konkurrenzen, welche diesen Grundsätzen nicht
Rechnung tragen, weder als Preisrichter noch als Preis-
bewerber sich beteiligen."
Auch diese Resolution wurde einstimmig angenommen.
Ueber Ausstellungswesen sprach Bildhauer Hans Dam-
mann. Zur Iuryfrage regte er an, anzustreben, daß die
erste Lesung von Bildwerken allein durch Bildhauer vor-
genommen werde. Wichtig sei die Anordnung der Werke;
als maßgebend bezeichnete der Referent die Aufstellung der
Skulpturen in Dresden vor vier Jahren. Die Werke müssen
vor allem in gutem, Hellem Licht stehen; große Plastiken in
besonderen Sälen, kleine aber gehören zwischen die Bilder.
Weiter trat Dammann für eine niedrigere Verkaufsprovision
ein, vor allein bei größeren Werken. Der Korreferent Martin
Schauß war mit den Vorschlägen seines Kollegen im wesent-
lichen einverstanden und ergänzte sie durch Anregungen, die
vorwiegend technische Fragen berührten. Ludwig Dasio
berichtete, daß in München Bildwerke schon jetzt nur von
Bildhauern juriert und aufgestellt werden.
Das Referat über Sachverständigenwesen erstattete
Professor Ernst Herter; er wünschte, daß die Bildhauer auch
als gerichtliche oder als sonstige Sachverständige sich zur
Geltung brächten. Der Korreferent Amtsrichter Or. Kobel
ging des näheren auf die verschiedenen Kategorien der Sach-
verständigen ein. Auffallend sei, daß unter den gerichtlichen
Sachverständigen, z. B. in Berlin, die künstlerisch arbeitenden
Bildhauer bisher gar keine Berücksichtigung gefunden haben.
Wünschenswert sei die Wahl geeigneter Personen, d. h. solcher,
die auch das Gesetz und die maßgebenden Prinzipien kennen,
was die Sachverständigenkammern anlangt, so biete sich auch
hier ein Punkt für die Tätigkeit des Verbandes; es gelte,
beim Reichskanzler für die Vertretung der Bildhauer in den
Sachverständigenkammern die Anregung zu geben.
Vr. Kobel referierte auch über den Gesetzentwurf
betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden
Künste. Zum Schluß beleuchtete noch der Vorsitzende von
Düsseldorf! Bildhauer Frische den unlauteren Wettbewerb,
der den Künstlern insbesondere durch Fabriken gemacht
worden sei. Aehnliche Mißstände bestehen für die Friedhofs-
Skulptur in noch erhöhtem Maße. Ls wurde gewünscht,
daß die einzelnen Vereine Material sammeln und dem Fünfer-
Ausschuß zu weiterem Vorgehen unterbreiten. Es wurde
endlich noch der Fünfer-Ausschuß selbst eingesetzt. Die
Wahl fiel auf folgende Herren: den Vorsitzenden der Berliner
Bildhauervereinigung Friedrich Pfannschmidt, Prof. Ernst
Herter, Prof. v. Uechtritz, Prof. Unger und Hans Dam-
mann. Als juristischer Beirat sollen die Herren Amtsrichter
Vr. Kobel und Justitiar Rechtsanwalt Irmler Mitwirken.
Daneben wurde noch eine Aufsichtskommission
gewählt, die sich mit den zur Sprache gebrachten Mißständen
zu beschäftigen und das Material zu sammeln hat. Der
Vorsitzende ist Frische-Düsseldorf. In der Aufsichtskommission
sind die einzelnen Kunststädte vertreten.
Der Delegiertentag schloß mit dem Ausdruck des Dankes
für die Berliner Herren, welche die Mühe der Vorbereitung
und Leitung gehabt haben.
Zu Ehren der auswärtigen Delegierten der Bildhauer-
vereinigungen Deutschlands fand im Künstlerhause ein Fest-
essen statt, an dem zahlreiche Berliner Künstler teilnahmen.
Bildhauer pfannschmidt toastete auf die Gäste. Professor
v. Kramer-München feierte in schwungvoller Rede die
Berliner Kollegen, denen die neubegründete Einheit zu danken
sei, und trank auf das Gedeihen des Künstlerverbandes
deutscher Bildhauer. In gleichem Sinne sprach der wiener
Delegierte Karl wolleck.
Oer Verbanä Münckner OeruksmocieUe.
Die Münchner Berufsmodelle haben sich im
letzten Winter organisiert, wie unsere Leser aus den
auch jetzt wieder in jeder Nummer der „Werkstatt
 
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