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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 3
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Hollenberg, Felix: Zur Reform der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft, [7]
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0042

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38

Die Werkstatt der Kunst.

Heft 3.

wenn wir wirtschaftlich — es kann bei den be-
scheidensten Ansprüchen sein — in sicheren Ver-
hältnissen lebten. Der größte Teil der Nervosität,
des beispiellosen Kräfteverbrauchs und des raschen
Verfalls bei den Künstlern der Gegenwart, hat
seine Ursache in den materiell so überaus un-
sicheren Lebensbedingungen.
Jede Hebung und Sicherung dieser materiellen
Existenzbedingungen ist daher eine Tat von der
größten Bedeutung für die Kunst. Denn die Kunst
kann man nur indirekt dadurch fördern, daß man
ihren Träger, den Künstler, fördert. Heute „hebt"
inan den Künstler vorzugsweise durch gute Lehren
und ästhetische Abhandlungen, ein Verfahren, wel-
ches zwar weniger nützt als schadet, aber doch die
angenehme Eigenschaft hat, sehr wohlfeil zu sein.
Der Staat, der aus so vielen Gebieten fördernd
und helfend eingreift, bekümmert sich um die Künst-
ler nur insofern, als er jahraus, jahrein, Hunderte
von Künstlern mehr oder weniger gut ausbildet
und auf die Straße setzt, ohne sich weiter ihrer an-
zunehmen.
Air Konkurrenz und die damit verbundene
„Hebung des Geschäftes" ist also ausgiebig gesorgt,
denn noch nie habe ich gehört, daß vor dem Er-
greifen des Künstlerberufes wegen Aeberfüllung ge-
warnt worden sei, wie dies bei anderen „liberalen
Berufen": Aerzten, Juristen, Ingenieuren u. s. w.
geschieht, wenn sich ein Neberangebot von Arbeits-
kräften bemerkbar inacht.
Wenn so von keiner Seite der Künstler eine
Förderung seiner Interessen erfährt, dann gilt wohl
besonders für ihn das Wort: „Hilf dir selbst, so
wird Gott dir helfen," und wie könnte wieder diese
Selbsthilfe besser zur Tat werden, als auf korpo-
rativem Wege?
Diese Selbsthilfe wird sich in ihrer einfachsten
Arm (namentlich in der ersten Zeit) weniger durch
eine direkte Hebung als durch die Abwehr und
Neberwindung schädigender Manipulati-
onen Dritter bemerkbar machen. Alan unter-
schätze diese Seite der korporativen Arbeit durchaus
nicht; die Schäden, die hier vom Einzelnen abge-
wendet werden können, die Rechte, die man ihn:
wahren kann, sind sehr beachtenswert, und der-
jenige, der die „Werkstatt" auch nur mit der be-
scheidensten Aufmerksamkeit gelesen hat, wird fast
in jeder Nummer auf einen All aufmerksam ge-
inacht worden sein, wo den Künstlern wichtige

Rechte in rigorosester Weise beschnitten wurden, und
damit oft eine erhebliche materielle Schädigung der-
selben eintrat.
Allerdings wird es sich häufig um eine Arbeit
handeln, die als „Kleinarbeit" erscheint, aber es
ist bisher soviel hiervon übersehen worden, daß
tatsächlich ein aus vielem Kleinen zusammenge-
setztes Großes in Betracht kommt. Dem Ge-
danken an die Notwendigkeit dieser Arbeit hat sich
die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft auch
nie verschlossen. Alan kann sagen, vom ersten Tage
ihrer Existenz an wurde auf diese wirtschaftliche
Selbhilfe hingewiesen, leider ohne Erfolg.
Den letzten Versuch, die Genossenschaft zur Be-
schreitung dieses Weges zu drängen, machte meines
Wissens der Lokalverein in Weimar, mit An-
trägen, die sich auf die Besserung von Schäden
im Ausstellungs wesen bezogen. Die sehr be-
achtenswerten Anträge, die sich im wesentlichen mit
den Anträgen decken, welche der Lokalverein
Dresden schon im Jahre s883 dem Hauptvor-
stand unterbreitete, und welche dem Delegiertentag
in Alünchen s89? Vorlagen, dort auch „Sym-
pathie" (eine böse Sache!) fanden, vertraten im
wesentlichen folgende Forderungen:
„Als Vertreter der Allgemeinen Deutschen Kunst-
genossenschaft übernimmt der Hauptvorstand, mit
Hilfe eines juristischen Beistandes, die Wahrung
der Berufsinteressen der Mitglieder bei Schädi-
gungen durch Ausstellungen, Kunstvereine, Kunst-
händler, Spediteure und private.
Jede Ausstellung rc. ist verpflichtet, dem aus-
stellenden Künstler sofort die Ankunft des Kunst-
werks, den Zustand des Bildes und Rahmens und
ob es gleich ausgestellt wird, schriftlich anzumelden,
ebenso die Zeit der Absendung und an welche
Adresse, nebst detaillierter Bezeichnung der eventuell
darauf haftenden Nachnahme.
Die Ausstellungen rc. haben sich bei der
Verpackung der Kunstwerke den üblichen Bestim-
mungen: Zuverlässige Befestigung der Bilder in
der Kiste, Befestigung der Kistendeckel nur durch
Schrauben, Verkleben entstandener Agen u.s.w., zu
unterwerfen.
Die Ausstellungen rc. haben für Schäden, welche
infolge mangelhafter Verpackung ihrerseits entstanden
sind, zu haften. Solche Schäden sind in Gegenwart
eines Lokalvorstandsmitgliedes festzustellen und ab
zuschätzen.
 
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