Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

DOI Heft:
Heft 3
DOI Artikel:
Hollenberg, Felix: Zur Reform der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft, [7]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0043

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Heft 3.

Die Werkstatt der Run st.

39

Asm ausgestelltes Kunstwerk darf ohne Wissen
und Einwilligung des Künstlers restauriert oder
gefirnißt werden, auch nicht an einem anderen Mrt
ausgestellt werden."
In weiteren Ausführungen des Lokalvereins
Weimar waren zu diesen Anträgen Organisations-
vorschläge und Vorschläge über die Bekanntgabe
an die Interessenten durch ein offizielles Ver-
bau dsorg an gemacht.
Der Delegiertentag erkannte die guten Absichten
und Gedanken, die in diesen Anträgen liegen, an,
hielt aber die Durchführung der Maßregeln und
damit die Abstellung der Mängel für unmöglich.
Eine Ansicht, die bei der gegenwärtigen Or-
ganisation und dem Mangel eines Organes mir
ganz begründet erscheint. Deshalb muß hier zu-
nächst verbessert werden, dann sind die Weimarer
Anträge, die heute noch so wertvoll sind, wie da-
mals, sehr wohl durchführbar und äußerst nützlich.
Schon vor langer Zeit schrieb die „Werkstatt
der Kunst" in diesem Sinne: „Der wirtschaftliche
Verband der Künstler würde z. B. den Kunsthänd-
lern w. mitteilen, daß von einen: bestimmten Termin
ab seine Mitglieder nur an solchen Ausstellungs-
plätzen ausstellen werden, welche die Ausstellnngs-
bedingungen der Künstler als für sich bindend an-
erkannt haben."
Der Verband deutscher Illustratoren hat
in ähnlicher Weise, durch korporatives Eingreifen,
seinen Mitgliedern sehr erhebliche materielle Dienste,
durch Regelung der Tantiemeverhältnisse mit den
Verlegern, geleistet.
Wie erfolgreich eine starke Korporation für
ihre Mitglieder eintreten kann, das sah ich letzthin
beim Studium von Prospekten des „Bundes der
Landwirte". Es waren dort Beispiele angeführt,
wo der Bund, da, wo seine Mitglieder — und zwar
durch eigene Hehler und Versäumnisse -— zu Schaden
gekommen waren, sogenannte „Fürsprache" ein-
legte, infolgedessen die Mitglieder zu sehr ansehn-
lichen „freiwilligen" Entschädigungen kamen. Wür-
den die Künstler eine starke Organisation haben
und der Vorstand, bei direkter Schädigung der Inter-
essen der Mitglieder, ebenfalls diese Gepflogenheit der
,/Fürsprachen" einführen, ich glaube, nicht viele
würden seiner liebenswürdigen Bitte ein Nein ent-
gegensetzen können.
Ein in den letzten Jahren im Großbetrieb aus-
geschlachtetes Gebiet, aus den: den Interessen der

Künstler oft direkt ins Gesicht geschlagen wird, ist
das der Konkurrenzen. Hier feste Normen und
gerechte Bedingungen aufzustellen, ist eine unbe-
dingte Notwendigkeit geworden, denn wohl selten ist
in anderer Weise eine so weitgehende und gewissen-
lose Ausbeutung der Arbeitskraft der Künstler mög-
lich, wie gerade hier. Beiden öffentlich en Konkur-
renzen herrscht ja meist ein schreiendes Mißver-
hältnis zwischen der Zahl der Einsendungen und
der der verteilten Preise; der oft durchaus unkünst-
lerischen Bedingungen und der ungeheuerlichen
Kunstanschauungen der „Preisrichter" gar nicht zn
gedenken. Aber hier sind die Verhältnisse noch ge-
radezu glänzend, gegenüber den geheimen Kon-
kurrenzen, wo irgend ein Künstler „ohne Verbind-
lichkeit" zur Anfertigung und Einsendung von Skizzen
aufgefordert wird, ohne zu ahnen, daß auch Kol-
legen an der geheimen Submission sich beteiligen
und — wenn er dies auch ahnt — ohne doch zu
wissen wie viele so mit ihn: um den meist mini-
malen Gewinn streiten.
Dieses geheime Ausspielen des einen Künst-
lers gegen den andern hat ungeheuerliche Dimen-
sionen angenommen. Von den Industrierittern, die
so schamlos die Arbeitskraft der Künstler ausbeuten,
sollte doch zun: mindesten bedacht werden, daß der
Spruch „Zeit ist Geld", den sie womöglich an allen
Wänden ihrer Bureaux angeschlagen haben, auch
für die Künstler gilt.
Im direkten Zusammenhang mit dieser Frage
steht eine andere, nur durch eine starke Korporation
lösbare, das Auskunftswesen. Bekommt heute
ein Künstler von irgend einer ihm unbekannten
Person einen Auftrag, eine Ausstellungseinladung
oder ähnliches, so ist er, um sich über die Qualität
und die Vertrauenswürdigkeit des ihn: Unbekannten
zu erkundigen, rein aus den Zufall oder auf sehr
kostspielige und umständliche Wege gewiesen. Ein
korporatives Abkommen mit einer guten Auskunftei
würde diese Schwierigkeiten fast momentan und ohne
große Kosten beseitigen.
Als weiterer Punkt, der noch unter diese Ru-
brik, die Abwehr von Schädigungen, fällt, wären
Maßregeln gegen die zur guten Sitte werdenden
preisdrückereien in Ausstellungen, zu rech-
nen. Die Klagen, über die zu große Höhe der deut-
schen Bilderpreise (worüber mir übrigens der Be-
weis noch nicht erbracht zu sein scheint), können nur
darin ihren Grund haben, daß die Künstler, über-
 
Annotationen