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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 8
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Satzungen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft: Entwurf, bearbeitet durch den Lokalverein Stuttgart I, Oktober 1904
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0111

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Heft 8.

Die Werkstatt der Aunst.

s07

«Obliegenheiten der Hauptversammlung.
Der Hauptversammlung liegt insbesondere ob
;.die Wahl der Vorsitzenden und des Geschäftsführers
des Vereins, sowie der sieben Beisitzer;
2. die Wahl eines aus drei Personen bestehenden Rech-
nungs-Ausschusses zur Vorprüfung der Iahres-
rechnung;
z. die Beschlußfassung über die von dem Vereinsvor-
stand auf Grund der Berichte des Rechnungsführers
und des Rechnungsausschusses aufgestellte Iahres-
rechnung, sowie Entlastung des Vorstandes;
die Beschlußfassung über den vom Hauptvorstande
aufzustellenden Voranschlag der Verwaltungskosten;
5. die Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge;
6. die Beschlußfassung über alle Anträge, welche von
Vereinsorganen oder Mitgliedern satzungsgemäß an
die Hauptversammlung gebracht werden;
7. die Beschlußfassung über Aenderung der Vereins-
satzungen und Auflösung des Vereins;
8. die Beschlußfassung über Ausstellungsangelegenheiten,
nach Maßgabe der hierzu ausgestellten Geschäfts-
ordnung;
st. Ernennung von Ehrenmitgliedern der Allgemeinen
Deutschen Kunstgenossenschaft;
;o. die Bestimmung des «Ortes der nächstjährigen ordent-
lichen Hauptversammlung.
Sitzungsbericht.
In den Hauptversammlungen muß ein Stenogramm
geführt werden, nach welchem der Sitzungsbericht abzufassen
ist. Dieser Sitzungsbericht muß von der Versammlung ge-
nehmigt und vom jeweiligen Vorsitzenden und Geschäftsführer
unterzeichnet werden.
8 8.-
Gesckältsstelle und Geschäftsführer.
Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich am Sitze
des Hauptvorstandes. Die lausenden Geschäfte desselben er-
ledigt der Vereinsgeschäftsführer.
Zu den «Obliegenheiten des Geschäftsführer gehört:
V die Wahrnehmung der Geschäfte eines Rechners,
dessen Arbeiten im einzelnen folgende sind:
a) die Führung der Mitgliederliste:
k) die Zustellung der Ausweiskarten an die «Vrts-
vereine;
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und der
Vereinseinkünfte, sowie der dem Verein gehö-
rigen Unternehmungen;
ö)die Einziehung aller Einnahmen des Vereins,
insbesondere der von der Hauptversammlung fest-
gestellten Mitgliederbeiträge, sowie der Vollzug
der Empfangsbescheinigungen, ferner die Bestrei-
tung aller Ausgaben des Vereins, über welche
Belege aufzubewahren sind. Für alle Ausgaben,
welche entweder nicht unter einem von der Haupt-
versammlung genehmigten Ausgabeposten fallen
oder die genehmigte Summe überschreiten, hat
der Rechner die Zustimmung der übrigen Vor-
standsmitglieder einzuholen;
e) die Führung des Kassen- und Hauptbuches, welche
mit Ende jeden Jahres abzuschließen sind;
k) die Aufstellung der Iahresrechnung und des Vor-
anschlages der Verwaltungskosten;
2. die Bearbeitung der die Künstler berührenden wirt-
schaftlichen Fragen, Gesetzesvorlagen u. dergl.
3. die Erledigung der schriftlichen Geschäfte des Haupt-
vorstandes;
4. Auskunfterteilung an die Angehörigen der Allge-
meinen Deutschen Kunstgenossenschaft in allen in tz 2
genannten Angelegenheiten.
3. Der Rechnungsführer haftet für von ihm verschuldete
Verluste bei der Anlegung und Aufbewahrung der
Vereinsgelder dem Vorstande gegenüber.

8 9-
Kaupikasse.
Die Einnahmen der Hauptkasse bestehen:
aus den jährlichen Beiträgen der Mitglieder;
2. aus den Einnahmen der zu veranstaltenden Ausstel-
lungen und sonstigen Unternehmungen des Vereins;
3. aus den Zinsen und sonstigen Zuflüssen.
Das Vermögen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossen-
schaft, soweit es in Barvermögen besteht, wird in mündel-
sicheren Wertpapieren angelegt und bei der Reichsbank hinterlegt.
Für die Liegenschaften wird vom Hauptvorstand eine ge-
eignete Verwaltung bestimmt.
8 lo.
Witgtiedcrkeiträge.
Die Höhe des Beitrages wird durch die alle Jahre statt-
findende ordentliche Hauptversammlung bestimmt.
Die Höhe des Beitrages der Mitglieder ((Ortsvereine)
richtet sich nach der Zahl der Angehörigen eines «Ortsvereins
am Juli eines jeden Jahres. Die ordentliche Hauptver-
sammlung hat jedesmal die Höhe des Beitrages für das
nächste Jahr festzusetzen.
Den einzelnen (Ortsvereinen bleibt es überlassen, von
ihren Angehörigen einen Zuschlag, nach Maßgabe ihrer spe-
ziellen Bedürfnisse, zu erheben.
Die Vorstände der «Vrtsvereine haben eine Namenliste
der Angehörigen ihres «Ortsvereins, zugleich mit den ent-
sprechenden Beiträgen, alljährlich bis zum Juli dem Haupt-
vorstande einzusenden.
Ist die Zahlung des Beitrages von seiten eines (Orts-
vereins ausgeblieben und erfolgt dieselbe trotz vorangegangener
Mahnung durch den Hauptvorstand nicht innerhalb vier Wochen,
so hört die Mitgliedschaft und somit das Recht auf, die Haupt-
versammlung zu beschicken, ferner erlischt jeder Anspruch an
das Eigentum der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft.
Der Wiedereintritt kann nur durch Zahlung sämtlicher im
Rückstand gelassener Beiträge geschehen.
8 U-
Die Dereinszeitschrift.
Als offizielles «Organ der Allgemeinen Deutschen Kunst-
genossenschaft gilt die „Werkstatt der Kunst", welche allen
Angehörigen der Mrtsvereine auf Kosten des Vereins zu-
gestellt wird.
Die Zeitschrift dient zu allen amtlichen Veröffentlichungen
des Vereins.
Alle Bekanntmachungen und Beschlüsse der Vereins-
organe gelten als satzungsgemäß bekannt gemacht, sobald sie
durch die Vereinszeitschrift veröffentlicht sind.
8 l2.
Archiv des Uereins.
Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, das gesamte Akten-
material, sowie die von dem Verein herausgegebenen Druck-
sachen und Bekanntmachungen in einem Archiv aufzubewahren.
Im Anschluß an das Archiv sind alle die Werke zu sammeln,
welche für das Studium und die Bearbeitung der einschlägigen
wirtschaftlichen und künstlerischen Fragen von Wichtigkeit sind,
damit vorkommendensalls dem Hauptvorstand und den sich
dafür interessierenden Mitgliedern das gesamte Material sofort
zur Verfügung steht.
8 (3-
Ausstellungen.
Lin Mittel zur Erreichung ihres Zwecks sieht die All-
gemeine Deutsche Kunstgenossenschaft in der Veranstaltung all-
gemeiner deutscher Kunstausstellungen, sowie Deutscher Ab-
teilungen auf internationalen Ausstellungen im In- und Aus-
land. Bei den letzteren wählt der Hauptvorstand erforderlichen-
falls den Bevollmächtigten, beziehungsweise den Vertreter der
Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft.
Die Entscheidung über offizielle Veranstaltung einer deut-
schen Kunstabteilung bei einer internationalen Ausstellung im
 
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