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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 32
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Französisch-deutsche Tauschausstellung, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0437

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Heft 32.

Die Werkstatt der Kunst.

H33

Das erstemal, wie man sich erinnern wird, im
letzten Moment zusammengebracht (beinahe wäre
die Lache damals ganz gescheitert), hatte Deutsch-
land einen einzigen Saal zur Verfügung und dank
der Zusammenarbeit von Staat und Kunstgenossen-
schaft war der Erfolg ein unbestrittener. Das zweite-
mal, im Zahre (900, war Deutschland ausgiebiger
vertreten, das Urteil über den ideellen Erfolg war
jedoch ein geteiltes. Auch diesmal trug der Staat
die gesamten Rosten. Diesen zwei offiziellen Ge-
legenheiten einer Vorführung deutscher Aunst in
Paris steht gar keine private zur Leite. Anders
der umgekehrte Hall: Hranzösische Aünstler waren
korporativ beteiligt an den Münchener internatio-
nalen Aunstausstellungen (in vierjährigem Tur-
nus wiederkehrend), in der Berliner Jubiläums-
ausstellung — wenn wir nicht irren, auch in Dres-
den —, dann in Düsseldorf (90P in Wien und
sie sind auch gerne gesehene, mit besonderer Be-
vorzugung behandelte, stets willkommene Gäste der
„Zahresausstellungen aller Nationen" im Mün-
chener Glaspalast und der „Sezession". Zm gleichen
Zeitraum von 25 Zähren waren die Hran-
zosen mindestens zehn- bis zwölfmal un-
sere Gäste!
woran das liegt, ist unschwer zu erkennen,
wenn wir die Bedingungen französischer Aus-
stellungen mit den unserigen in Vergleich ziehen.
Bei uns die größtmögliche Erleichterung, Hracht-
freiheit für Eingeladene hin und zurück, Gelegen-
heit für Medaillen und Ltaatsankäuse, dort alle
Arten von Schwierigkeiten bei Einlieferung und
keinerlei Erleichterung der Rosten.
Einblick in diese Verhältnisse gewährt mit Leich-
tigkeit z.B. der Allgemeine Runstausstellungskalender
von wetsch für (905. Mir finden dort:
kuris, Exposition annuelle des ouvra^es
des artistes vivants clite: Ee Salon im (Rand
Calais des (Ramps-EIysees: Einlieferungen je
nach Art der Werke (2. bis (8. März (an ganz
bestimmten Tagen!) unter gleichzeitiger Neber-
gabe von zwei gleichlautenden Anmeldeformu-
laren. Die Werke sind ausgepakt und spesen-
frei an den „Salon" abzuliefern. Sämtliche
Transportkosten, Versicherung, Spesen in
Paris, Rücktransport muß der Aussteller
tragen.
Auch die andere pariser Ausstellung der 3o-
cüete Rationale des Reaux Arts im Grand Palais

(Avenue d'Antin) gewährt kein Entgegenkommen.
„Transportspesen und Verpackungskosten
gehen zu Lasten des Absenders."
Genau die nämlichen Bedingungen und Er-
schwernisse finden wir verzeichnet unter der Aus-
schreibung der London er Ausstellung der Royal
Academy ok Arts. Es heißt dort:
Einlieferungstermine: Hür Aquarelle, Mi-
niaturen, Zeichnungen, Gravierungen, Radie-
rungen, Architekturen und alle anderen Werke
unter Glas 2H. März; für Gelgemälde 25. und
27. März; für Skulpturen 28. März. Rein Werk
wird vor oder nach diesen Daten ange-
nommen. Alle Werke müssen am Burlington
Gardens Entranee ausgepackt, ohne Embal-
lage an den bezeichnten Tagen von morgens
7 Nhr bis abends (0 Uhr spesenfrei abge-
liefert werden. Die Royal Academy bezahlt
kein erleiHracht und Spesen und übernimmt
keinerlei Verantwortung für event. Scha-
den oder Verlust.
Aus diesen Angaben erhellt, daß ein Versuch
seitens auswärtiger, also deutscher Künstler in Paris
(ebenso auch in London) auszustellen, mit einer
Unmenge von Rosten verknüpft ist, die sich noch
vergrößern durch die Notwendigkeit, sich einer
Mittelsperson bedienen zu müssen, um überhaupt
sein Werk in die Ausstellung gelangen zu lassen.
Ganz anders die deutschen resp. die Münchener
Ausstellungsbedingungen: Da heißt es z.B. § (0
der Satzungen der IX. Znternationalen Runst-
ausstellung (905 zu München (s. Heft 22 der
„Werkstatt der Runst" S. 297):
„Das Münchener Zentral-Romitee über-
nimmt die Rosten des Transports für alle
Kunstwerke, welche die Ausnahme-Zury
einer Kollektivausstellung oder eine der
beiden Münchener Jurys für zulässig er-
klärt hat oder welche aus Grund persön-
licher Einladung eingesandt worden sind,
und zwar vom Sitze der betreffenden Zury,
für Deutschland vom Wohnort des Künst-
lers aus. Hür die Kosten des Rücktrans-
portes tritt das Komitee nur dann ein,
wenn das betreffende Werk an den Grt
der Absendung zurückgeht."
Also für sämtliche angenommenen Werke
des Zn- und Auslandes übernimmt die Aus-
stellung die Transportkosten. Sie übernimmt
 
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