Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/1905
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DOI Heft:
Heft 39
DOI Artikel:Todesfälle / Gedenktage / Aus Künstler-Vereinen / Aus Kunstvereinen / Vom Kunsthandel / Aus Galerien und Museen / Auktionen / Vermischtes / Literatur-Umschau / Briefkasten der Schriftleitung / Werbung
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Heft 39.
Die Werkstatt der Aunst.
533
gezeichnetes" Kunstwerk seines Faches verfertigen und zwar:
ein Gelgemälde mittlerer Größe, historischen oder landschaft-
lichen Inhalts, und dasselbe der Universität für das v. Wagner-
sche Kunstinstitut unentgeltlich zu Eigentum überlassen.
6. Der Stipendiat erhält aus dem von wagner'schen
Stiftungsfonde die Reise nach Rom mit der Aversalsumme
von 200 fl. — ZH2 Mk. 86 pfg. vergütet und mit dem gleichen
Betrage die Rückreise, wenn er sich nach Ablauf der vier-
jährigen Stipendienperiode sofort nach Deutschland zurückbegibt
und der sub 5 gestellten Bedingung Genüge geleistet hat.
7. Aus demselben Fonds werden auch die Transport-
kosten für die Anhersendung der drei probearbeiten und des
sud 5 erwähnten größeren Kunstwerkes bestritten.
8. Als Thema für die erstjährige probearbeit hat die
Akademie festgesetzt: „Aus deutschen Märchen und Sagen".
9. Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz-
arbeiten ist aus den zo. Juni ;906 festgestellt und hat der
betreffende Künstler gleichzeitig mit der Ablieferung der Arbeit
an das Direktorium der Kgl. Akademie auch dem Universitäts-
Senat dahier unmittelbar und unter Beifügung seines ourri-
cullliu vitas sowie der legalen Nachweise über seiner beiden
Eltern Geburtsort seine Bewerbung schriftlich anzuzeigen.
;o. Das Thema für die erste Probearbeit wird vor
Beginn des betreffenden Probejahres am Anschlagbrette der
Kgl. Akademie zu München, sowie bei der Kgl. Universität
zu Würzburg bekannt gemacht werden.
Verson al-N ackricklen.
Flensburg. bei. Der Architekt Anton Lj über wurde an
die hiesige Kunstgewerbe- und pandwerkerschule als Di-
rektor berufen.
Ronstantinopel. Prof. Permann prell aus Dresden,
der sich auf einer Studienreise in Kleinasien befand, ist bei
seiner Rückkehr nach Konstantinopel von einem so heftigen
Gelenkrheumatismus befallen worden, daß seine Aufnahme
in das hiesige deutsche Pospital notwendig wurde. Zu ernsten
Bedenken gibt der Zustand des Künstlers jedoch keine Ver-
anlassung.
Aus Runslvereinen.
Zürich. Im Künstlergütli tagte dieDelegierten-ver-
sammlung des schweizerischen Kunstvereins. Sie
genehmigte Jahresbericht, Iahresrechnung und Budget und
setzte den Zentralausschuß für die kommende dreijährige Amts-
periode zusammen: Als Präsident Ingenieur Roman Abt
(Luzern), Vize-Präsident Pestalozzi-Iunghans (Zürich). Die
Bundessubvention fällt dieses Jahr an die Sektionen Bern
und Solothurn. Auf Antrag der Sektion Waadt wurde be-
schlossen, bei der Solothurner Regierung wegen des beab-
sichtigten Abbruchs der Turmschanze vorstellig zu werden. So-
dann beschloß man, sich der Bewegung der Liga für peimat-
schutz anzuschließen. Für den Modus bei der Auswahl von
Bildern aus Bundesbeitrag wurde ein Antrag Abt gutge-
heißen und ein Antrag der Sektion St. Gallen betreffend Preis-
ausschreiben über Entwürfe für die künstlerische Ausstattung
der Lehrbücher unserer Volksschule, sowie betreffend Ver-
schmelzung der „Mitteilungen" des schweizerischen Kunstvereins
mit dem Verbandsorgan der Gesellschaft schweizerischer Maler
und Bildhauer zur Prüfung an den neuen Ausschuß gewiesen.
Juristisches.
Aachen. Der Bildhauer Gasteiger in München be-
schuldigte den Prof. Kraus in Aachen, dessen hier stehender
Brunnen sei nur eine Nachahmung von Gasteigers auf dem
Münchener Karlsplatz stehenden Brunnen. Kraus klagte, und
die hiesige Strafkammer als Berufungsinstanz bestätigte das
schöffengerichtliche auf 500 Mk. Geldstrafe lautende Urteil
wegen Beleidigung, pierzu wird der „Franks. Ztg." von dort
geschrieben: „Aachen hat schon wieder seine .Affäre', wenn wir
richtig addieren, schon die vierte in diesem Jahre. Und wieder
einmal ist die Kunst dabei im Spiele, die es den engeren
Landsleuten Karls des Großen nun einmal angetan hat. Sie,
die sonst vornehm ignorieren, was anderswo gemacht wird,
beneideten die Kölner um ihren Peinzelmännchen-Brunncn
und die Bonner um ihren Gänsebuben-Brunnen und be-
schlossen, auch eine der städtischen Sagen plastisch zu verkörpern
und gleichzeitig zu Wafferversorgungszwecken auszunützen ....
.... Im ganzen ist die .Anregung' des Aacheners durch den
Münchener auf den ersten Blick unverkennbar. Gasteiger war
so unvorsichtig, die in dieser Anregung liegende Bewunderung
durch seinen Kollegen öffentlich als Plagiat zu mißdeuten,
was ihm eine Ehrenbeleidigungsklage zuzog. Die hiesigen
Richter verurteilten ihn vor kurzem zu einer Geldstrafe von
500 Mk. und retteten so den bekannten Ruf Aachens_ Gb
andere Richter über künstlerische Anregung ebenso milde denken
werden, ist freilich zweifelhaft."
Manipulationen mit einem Frachtbrief. Ist die Kor-
rektur eines, so schreibt uns ein Leser, von mir bis aufs Ge-
wicht ausgefüllten Frachtbriefes von seiten des Spediteurs
als Urkundenfälschung verklagbar? Die Sache lag so:
Ich sandte im letzten Jahre zwei Bilder in Kisten an einen
hiesigen Spediteur, der als Sammelstelle von der . . . . .
Ausstellung genannt war. Den zugehörigen Frachtbrief füllte
ich — wie angedeutet— aus: Zwei Kisten Gelbilder, wert so
und so viel. Gewicht und Zeichen konnte ich nicht angeben,
da ersteres nicht festzustellen war, weil ich keine wage be-
saß und als Zeichen diente die Adresse der.Ausstellung.
Der Spediteur spedierte aber aus meinen unterschriebenen
Frachtbrief drei Kisten Bilder unter derselben Wertangabe
wie meine zwei Bilder; er änderte kurzer pand die von mir
geschriebene 2 in eine 2 um und füllte dann das Gewicht
aus! Die Angelegenheit kam nach Schluß der Ausstellung
heraus, als mir an meine Adresse drei Bilder zurückgesandt
wurden. Als ich daraufhin reklamierte, forderte man mir
ÜFelmiindreLLo.
Üii§relllo?f-Krgsellbei'g.
Padrik keinst präparierter
Wsi-ell- uni! lempösMben
kür keine Lünstl erarbeiten, kür
Ltuüien u. äekorative -^eeke.
Ü/Iu^ini-Öltarkkn
nnci
Preislisten auNVunseü kosten- unä portofrei.
Die Werkstatt der Aunst.
533
gezeichnetes" Kunstwerk seines Faches verfertigen und zwar:
ein Gelgemälde mittlerer Größe, historischen oder landschaft-
lichen Inhalts, und dasselbe der Universität für das v. Wagner-
sche Kunstinstitut unentgeltlich zu Eigentum überlassen.
6. Der Stipendiat erhält aus dem von wagner'schen
Stiftungsfonde die Reise nach Rom mit der Aversalsumme
von 200 fl. — ZH2 Mk. 86 pfg. vergütet und mit dem gleichen
Betrage die Rückreise, wenn er sich nach Ablauf der vier-
jährigen Stipendienperiode sofort nach Deutschland zurückbegibt
und der sub 5 gestellten Bedingung Genüge geleistet hat.
7. Aus demselben Fonds werden auch die Transport-
kosten für die Anhersendung der drei probearbeiten und des
sud 5 erwähnten größeren Kunstwerkes bestritten.
8. Als Thema für die erstjährige probearbeit hat die
Akademie festgesetzt: „Aus deutschen Märchen und Sagen".
9. Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz-
arbeiten ist aus den zo. Juni ;906 festgestellt und hat der
betreffende Künstler gleichzeitig mit der Ablieferung der Arbeit
an das Direktorium der Kgl. Akademie auch dem Universitäts-
Senat dahier unmittelbar und unter Beifügung seines ourri-
cullliu vitas sowie der legalen Nachweise über seiner beiden
Eltern Geburtsort seine Bewerbung schriftlich anzuzeigen.
;o. Das Thema für die erste Probearbeit wird vor
Beginn des betreffenden Probejahres am Anschlagbrette der
Kgl. Akademie zu München, sowie bei der Kgl. Universität
zu Würzburg bekannt gemacht werden.
Verson al-N ackricklen.
Flensburg. bei. Der Architekt Anton Lj über wurde an
die hiesige Kunstgewerbe- und pandwerkerschule als Di-
rektor berufen.
Ronstantinopel. Prof. Permann prell aus Dresden,
der sich auf einer Studienreise in Kleinasien befand, ist bei
seiner Rückkehr nach Konstantinopel von einem so heftigen
Gelenkrheumatismus befallen worden, daß seine Aufnahme
in das hiesige deutsche Pospital notwendig wurde. Zu ernsten
Bedenken gibt der Zustand des Künstlers jedoch keine Ver-
anlassung.
Aus Runslvereinen.
Zürich. Im Künstlergütli tagte dieDelegierten-ver-
sammlung des schweizerischen Kunstvereins. Sie
genehmigte Jahresbericht, Iahresrechnung und Budget und
setzte den Zentralausschuß für die kommende dreijährige Amts-
periode zusammen: Als Präsident Ingenieur Roman Abt
(Luzern), Vize-Präsident Pestalozzi-Iunghans (Zürich). Die
Bundessubvention fällt dieses Jahr an die Sektionen Bern
und Solothurn. Auf Antrag der Sektion Waadt wurde be-
schlossen, bei der Solothurner Regierung wegen des beab-
sichtigten Abbruchs der Turmschanze vorstellig zu werden. So-
dann beschloß man, sich der Bewegung der Liga für peimat-
schutz anzuschließen. Für den Modus bei der Auswahl von
Bildern aus Bundesbeitrag wurde ein Antrag Abt gutge-
heißen und ein Antrag der Sektion St. Gallen betreffend Preis-
ausschreiben über Entwürfe für die künstlerische Ausstattung
der Lehrbücher unserer Volksschule, sowie betreffend Ver-
schmelzung der „Mitteilungen" des schweizerischen Kunstvereins
mit dem Verbandsorgan der Gesellschaft schweizerischer Maler
und Bildhauer zur Prüfung an den neuen Ausschuß gewiesen.
Juristisches.
Aachen. Der Bildhauer Gasteiger in München be-
schuldigte den Prof. Kraus in Aachen, dessen hier stehender
Brunnen sei nur eine Nachahmung von Gasteigers auf dem
Münchener Karlsplatz stehenden Brunnen. Kraus klagte, und
die hiesige Strafkammer als Berufungsinstanz bestätigte das
schöffengerichtliche auf 500 Mk. Geldstrafe lautende Urteil
wegen Beleidigung, pierzu wird der „Franks. Ztg." von dort
geschrieben: „Aachen hat schon wieder seine .Affäre', wenn wir
richtig addieren, schon die vierte in diesem Jahre. Und wieder
einmal ist die Kunst dabei im Spiele, die es den engeren
Landsleuten Karls des Großen nun einmal angetan hat. Sie,
die sonst vornehm ignorieren, was anderswo gemacht wird,
beneideten die Kölner um ihren Peinzelmännchen-Brunncn
und die Bonner um ihren Gänsebuben-Brunnen und be-
schlossen, auch eine der städtischen Sagen plastisch zu verkörpern
und gleichzeitig zu Wafferversorgungszwecken auszunützen ....
.... Im ganzen ist die .Anregung' des Aacheners durch den
Münchener auf den ersten Blick unverkennbar. Gasteiger war
so unvorsichtig, die in dieser Anregung liegende Bewunderung
durch seinen Kollegen öffentlich als Plagiat zu mißdeuten,
was ihm eine Ehrenbeleidigungsklage zuzog. Die hiesigen
Richter verurteilten ihn vor kurzem zu einer Geldstrafe von
500 Mk. und retteten so den bekannten Ruf Aachens_ Gb
andere Richter über künstlerische Anregung ebenso milde denken
werden, ist freilich zweifelhaft."
Manipulationen mit einem Frachtbrief. Ist die Kor-
rektur eines, so schreibt uns ein Leser, von mir bis aufs Ge-
wicht ausgefüllten Frachtbriefes von seiten des Spediteurs
als Urkundenfälschung verklagbar? Die Sache lag so:
Ich sandte im letzten Jahre zwei Bilder in Kisten an einen
hiesigen Spediteur, der als Sammelstelle von der . . . . .
Ausstellung genannt war. Den zugehörigen Frachtbrief füllte
ich — wie angedeutet— aus: Zwei Kisten Gelbilder, wert so
und so viel. Gewicht und Zeichen konnte ich nicht angeben,
da ersteres nicht festzustellen war, weil ich keine wage be-
saß und als Zeichen diente die Adresse der.Ausstellung.
Der Spediteur spedierte aber aus meinen unterschriebenen
Frachtbrief drei Kisten Bilder unter derselben Wertangabe
wie meine zwei Bilder; er änderte kurzer pand die von mir
geschriebene 2 in eine 2 um und füllte dann das Gewicht
aus! Die Angelegenheit kam nach Schluß der Ausstellung
heraus, als mir an meine Adresse drei Bilder zurückgesandt
wurden. Als ich daraufhin reklamierte, forderte man mir
ÜFelmiindreLLo.
Üii§relllo?f-Krgsellbei'g.
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