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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 4.1904/​1905

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Heft 44
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Todesfälle / Gedenktage / Aus Künstler-Vereinen / Aus Kunstvereinen / Vom Kunsthandel / Aus Galerien und Museen / Auktionen / Vermischtes / Literatur-Umschau / Briefkasten der Schriftleitung / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.42122#0607

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Heft

Die Werkstatt der Aunst.

603

Landschaftsbildes ist die Aufgabe der III. Gruppe. Das Ge-
biet der IV. Gruppe erstreckt sich auf die Erhaltung und teil-
weise Neubelebung der Sitten, Trachten und Gebräuche, wäh-
rend der V. Gruppe der Schutz der einheimischen Tier- und
Pflanzenwelt, sowie der geologischen Eigentümlichkeiten ob-
liegt. Die VI. Gruppe widmet sich der Altertumskunde und
Prähistorie, während sich endlich Gruppe VII der Pflege der
Volkskunde, der plattdeutschen Sprache und Literatur zur Auf-
gabe gemacht hat. lieber die Verwirklichung dieser Ideen im
einzelnen verbreitet sich eine kleine Broschüre, die der Verein
unter obigem Titel herausgegeben hat und die manche be-
merkenswerte Andeutungen über die heutige niedersächsische
Kunst und Volksart im allgemeinen, im besonderen noch über
die Mittel, wodurch man den recht anerkennenswerten Auf-
gaben gerecht werden will, enthält.
Juristisches.
Der verklagte Bilderhvgieniker. Zu dem unter dieser
Bezeichnung kürzlich von uns veröffentlichten Artikel erhalten
wir, unter Berufung auf das Preßgesetz, die folgende Be-
richtigung: „In der ,Werkstatt der Kunst' erschien im
Hefte 38 vom 19. Juni 1905, Seite 519, ein Artikel mit der
Spitzmarke: ,Der verklagte Bilderhygienikerfl Sie schreiben,
daß durch die Schuld eines bekannten Bilderhygienikers ein
Kunstakademiker zu Schaden kam. Professor Vr. Büttner
Pfänner zu Thal gibt diesem Vorbringen gegenüber bekannt:
Das Bild wurde beschädigt dadurch, daß Herr Lupus a) einen
von Herrn Professor Or. Büttner Pfänner zu Thal erbetenen
und unentgeltlich verabreichten Firnis trotz der Anweisung
und der Zusicherung, den Firnis zuerst auszuprobieren, nicht
ausprobiert hatte, d) Beim Herabnehmen des Firnisses in
ganz auffallend unvorsichtiger weise verfuhr und zwar der-
art, daß ganze Strähnen herunterliefen. Der Kunstakademiker
Lupus gestand bei den Verhandlungen vor der Kommission
der Deutschen Gesellschaft zur Beförderung rationeller Ver-
fahren*) (L. v.) auch tatsächlich zu, daß ihm von dein Herrn
Professor Or. Büttner Pfänner zu Thal Weisung dahin er-
teilt worden sei, den Firnis zunächst auszuprobieren und daß
er trotz dieser Weisung den Firnis nicht ausprobiert hatte,
bevor er ihn zu seinem Bilde verwendete. Im Vergleichs-
protokolle des Kgl. Landgerichts München I ist ausdrücklich
bemerkt, daß Herr Professor Or. Büttner Pfänner zu Thal
keinerlei Verschulden anerkenne, und ist in dem Artikel ver-
schwiegen, daß Herr Lupus auf Grund Vergleichs vom zo. Mai
1905 einige Tage später Mk. 300.— erhielt und daß erst
nach Auszahlung dieser Vergleichssumme Material zum vor-
würfigen Artikel gegen Professor Or. Büttner Pfänner zu Thal
der ,Werkstatt der Kunst' übergeben wurde. Jedermann wird
eine durchaus noble Handlungsweise meines Klienten gegen-
über Herrn Lupus anerkennen. Mein Klient hat in dem Ver-
gleichstermine nicht geäußert, daß ihm derartige Sachen häufig
passieren würden. Hochachtungsvoll Gg. Goes, Rechtsanwalt."
Dem gegenüber stellen wir fest 1. zu Punkt a): Herr
Lupus hat den Firnis sehr wohl probiert, d. h. auf sein Ver-
halten zu Temperafarben. Die Farben blieben unverändert,
infolgedessen firnißte Herr Lupus. Derselbe war übrigens in
keiner weise verpflichtet, den Firnis z. B. auf seine chemische Zu-
sammensetzung zu prüfen, was auchvorGericht zurSprache kam
und von dem die Verhandlung leitenden Herrn Landgerichtsrat
als durchaus nicht Herrn Lupus zukommend bezeichnet wurde.
2. zu b): Die „auffallende Unvorsichtigkeit" des Herrn Lupus
bestand darin, daß bei der Prozedur etwa 6—8 Tropfen
herunterliefen und zwar dies nur, weil Herr Lupus auf An-
ordnung des Herrn Professor Or. Büttner Pfänner zu Thal
Watte zum Abwaschen benützte, was die berührte Verhand-
lung vor der genannten Kommission betrifft, so wirft hier
Herr Professor Or. Büttner Pfänner zu Thal zwei ganz ver-
schiedene Dinge zusammen. Der genannte Herr gab einmal
Herrn Lupus ein kleines Fläschchen Firnis mit der Weisung,
den Inhalt beim Malen zu probieren. Der zu dem in Rede
stehenden Bilde verabreichteFirnis aber wurde Herrn Lupus erst
') Rein Druckfehler! D. Red.

bei einer anderen Gelegenheit gegeben, ohne daß dabei mit
einem Wort auf die frühere Verabreichung in dem kleinen
Fläschchen Beziehung genommen wurde, was die fernere
Behauptung anbetrifft, daß in unserem Artikel verschwiegen
sei, daß Herr Lupus auf Grund des Vergleiches 300 Mk.
erhielt, so scheinen der Herr Professor sowohl wie sein Herr
Vertreter den Artikel mit derselben Sorgfalt gelesen zu haben.
Für den, der lesen kann, steht dort Seite 519, Zeile 22: „Das
Gericht.... beraumte Vergleichstermin an, bei welchem sich
der Beklagte zur Zahlung einiger hundert Mark als Ent-
schädigung für die zur Reparatur nötige Arbeit bereit er-
klärte. Der Kläger ging auf den Vergleich ein . . . ." Abermals
ein vortreffliches Beispiel, was und wie berichtigt wird, was
schließlich die Beanstandung anbetrifft, daß erst nach Aus-
zahlung dieser Vergleichssumme das betreffende Material der
„Werkstatt der Kunst" übergeben wurde, so müssen wir gestehen,
daß es für uns in mystisches Dunkel gehüllt bleibt, welchen
Trumpf mit dieser Beanstandung Herr Professor Or. Büttner
Pfänner zu Thal auszuspielen gedenkt. 3. und letztens end-
lich haben wir zu erklären, daß wir gegenüber den Worten der
Berichtigung: „Mein Klient hat in dein Vergleichstermine
nicht geäußert, daß ihm derartige Sachen häufig passieren
würden", an dem festhalten, was wir in unserem Artikel mit-
teilten. wir schließen mit dem Hinweise, daß Herr Professor
Or. Büttner Pfänner zu Thal sich eben doch bewogen gefunden
hat, die 300 Mk. als Entschädigung ZU zahlen, möge nun
die Verklauselung lauten wie sie wolle. Diese Tatsache schaffen
die schönsten Berichtigungen nicht aus der Welt, und wenn
sie vom Himmel fallen.
Vermischtes.

Bamberg. (Der sechste Tag für Denkmalpflege)
findet am 22. und 23. September in Bamberg statt. Die fol-
genden Verhandlungen sind auf die Tagesordnung gesetzt:
Ueber Denkmalpflege und moderne Kunst: Berichterstatter
Or. Hager-München. — lieber die Erhaltung alter Straßen-
namen: Direktor Or. Meier-Braunschweig. — Ueber die ge-
schichtliche und künstlerische Bedeutung des Berliner Gpern-
hauses: Professor Borrmann-Berlin. — Ueber Verzeichnung
von beweglichen Kunstdenkmälern im privatbesitz: Professor
Elemen-Bonn. — Ueber die Erhaltung des Heidelberger
Schlosses: Geheimer Oberbaurat Hoffmann-Darmstadt und Ge-
heimer Hofrat v. Oechelhäuser-Karlsruhe. — Zu gleicher Zeit
wird an einem der beiden Tage Bericht erstattet werden über
das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler durch Geheimen
Hofrat v. Dechelhäuser, über die Aufnahme der kleinen Bürger-
häuser durch Stadtbaurat Schaumann-Frankfurt a. M. und
Stadtbauinspektor Professor Stiehl-Steglitz, über die von Mitte
September bis Mitte November in Straßburg stattfindende
Ausstellung der Denkmalpflege in Elsaß durch Professor wolff.
wenn es die Zeit gestattet, sollen noch Verhandlungen statt-
stnden über die Frage: wie ist die öffentliche Meinung zu
Gunsten der Denkmalpflege zu beeinflussen? Berichterstatter:
Provinzialkonservator Büttner-Steglitz, ferner: über die Mög-
lichkeiten der Verkehrsbewältigung zu Gunsten alter Tore und
Türme, Berichterstatter: Provinzialkonservator Or. Burge-
meister-Breslau und Stadtbaurat Rehorst-Halle. Diese Ver-
handlungen gehen auf die Tagesordnung des nächsten Tages
für Denkmalpflege über, soweit sie in Bamberg nicht erledigt
werden sollten.
Berlin. Das 16^1, ein Jahr nach dem Tode von
Rubens, verloren gegangene Bildnis Karls des Kühnen,
das als Nr. 96 in dem Bilderverzeichnis des Meisters figu-
rierte, ist dem „Berl. Tagbl." zufolge in London entdeckt worden.
Berlin. (Raffaels Madonna Alba.) Professor Gustav
Richter hat in einer Broschüre die Ansicht vertreten, die beim
Fürsten Putbus befindliche sogenannte Madonna di Gaäta sei
ein Original Raffaels und das Vorbild der danach später von
anderer Hand kopierten Madonna Alba in der Eremitage. Lin
Kenner, der beide Werke genau besichtigt und verglichen hat,
erklärt der „Kunstchronik", daß die Richter'sche Behauptung
für jeden, der mit Raffael'scher Kunst und Malweise vertraut
 
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