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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Zur Begrüßung unserer alten und neuen Freunde!
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Juristischer Briefkasten der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft
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D.W.D.K.: Das Glogauer Kriegerdenkmal
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0010

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6

Die Werkstatt der Kunst.

heft H

klingen. Gibt cs einen besseren Beweis, daß das
deutsche Volk bereit wäre, den Künstlern im öffentlichen
Leben auch die wirtschaftliche Stellung wieder ein-
zuränmen, die zu behaupten sie in unverantwort-
licher Weise so lange versäumt haben? Aber —
vergessen wir das doch nie! — die Künstler als
einzelne wird man noch lange Zeit wirtschaftlich
gering schätzen, und nur mit ihrer geschlossenen
Gesamtheit wird man ernstlich neue Lebensbedingungcn
vereinbaren.
Es gilt jetzt, diese den Wünschen der Künstler
günstige Stimmung auszunützen, hierbei genügt es
nicht, nur mit subjektivem Empfinden jeden Einzel-
fall zu betrachten, sondern jeder muß es lernen,
sein eigenes wirtschaftliches Erlebnis nur im Nahmen
der Gesamtheit seiner Berufsgenossen zu sehen. Dieser
„Blick aufs Ganze", d. h. auf das Vergangene,
Gegenwärtige und auf das in der Zukunft zunächst
Erreichbare, ist schon vielen Künstlern eigen. Wer
die „Werkstatt der Kunst" seit längerer Zeit auf-
merksam las, konnte leicht beobachten, wie das pro-
jizieren des Einzelgeschehnisses (Schadens, Ueber-
griffes usw.) auf die Leinwand des gesamten Zu-
standes (wenn dies Gleichnis gestattet ist) von Lall
zu Lall die Erkenntnis, wo man den Hebel für eine
radikale und allen zugute kommende Besserung ein-
setzen mußte, vermehrte. Nur so wird auch künftig
etwas zu erreichen sein.
Den vielen neuen Lreunden unseres
Blattes, die wir auch zur Mitarbeit zu gewinnen
hoffen, wird eine allseitige Orientierung über den
Stand der vielen wirtschaftlichen Lragen willkommen
sein. Wir werden deshalb in den nächsten Nummern
einen Bericht darüber zu geben suchen, was bisher
schon geschehen ist. Die Leser werden, wenn die
unzähligen Bächlein, die während der letzten sechs
Zahre allwöchentlich in diesen Blättern stossen, zu
Strömen vereinigt an ihnen vorüberziehen, erstaunt
sein über den Umfang der schon begonnenen Arbeit.
Auch uns selbst wird ein solcher Ueberblick von
großem Nutzen sein und uns allen neue Lust und
Kraft geben, unserem gemeinsamen, nicht mehr so
fernen Ziele zuzusteuern; dieses heißt: der wirtschaft-
liche Zusammenschluß aller bildenden Künstler!
Die Schriftleitung der „Werkstatt der Kunst".
^sllrisliscker Briefkasten der Allgemei-
nen Deutschen Kunstgenossenlckast.
(Jedes Mitglied der A. D. A. G. erhält unentgeltlich Auskunft.
Mun wende sich an den Syndikus der A. I>. A. G. Herrn Or. Fr. Rothe,
Berlin 'VV., Französische Straße 2HII.)
H Lrage: Darf ein Bildhauer z. B. das
Hamburger Bismarckdenkmal in verkleinertem Maß-
stabe ohne Genehmigung des Schöpfers nachbilden
und Abgüsse in den handel bringen?
Antwort: Es ist die Zustimmung des Schöpfers
erforderlich. Nur durch malende und zeichnende
Kunst dürfen Werke, die sich an öffentlichen Straßen,

Plätzen oder wegen befinden, auch ohne Genehmigung
des Urhebers vervielfältigt werden.
2. Lrage: Ein Künstler wurde gelegentlich
einer Plakatkonkurrenz von denk Ausschreiber der
Konkurrenz angefragt, zu welchem Preise er ein
eingercichtes Plakat an eine interessierte Lirma ver-
kaufen würde. Er nannte den Preis und willigte
auf nochmalige Anfrage ein, daß der Entwurf der
Lirma zur Ansicht eingesandt würde. Die Lirma
ließ monatelang nichts von sich hören und erwiderte
dann auf die Anfrage, daß die Entscheidung erst
in einigen Wochen fallen würde. Auch nach Ablauf
dieser Zeit erhielt der Künstler keinen Bescheid.
Er fragt, ob er den Plakatentwurf jetzt noch zurück-
nehmen müsse, oder Abnahme und Zahlung des
Preises verlangen könne.
Antwort: Zn der Nennung des Preises und
der Uebersendung des Entwurfes seitens des Künstlers
liegt ein Vertragsangebot. Wird ein solches nicht
innerhalb einer angemessenen Lrist angenommen, so
hak dies nicht das Zustandekommen des Vertrages,
sondern lediglich das Erlöschen des Angebots zur
Lolge. Der Künstler kann also nicht Abnahme des
Entwurfes und Zahlung des Preises verlangen,
sondern er kann nur den Entwurf zurückfordern.
Auch Schadensersatzansprüche kann er nicht stellen,
da er jederzeit berechtigt war, Rücksendung seines
Entwurfes zu fordern, dies aber nicht getan hat.
3. Lrage: Haftet der Künstler einem Modell,
wenn cs Schaden oder Unglück in der Werkstatt
des Künstlers durch eigenes Verschulden erleidet?
Empfiehlt sich deshalb die Versicherung des Künstlers
gegen Haftpflicht? Oder ist dies unnötig, weil das
Modell nicht einem Künstler sondern vielen gehört?
Antwort: Das regelmäßige Rechtsverhältnis
zwischen Künstler und Modell ist ein Dienstvertrag.
K 6f8 BGB. bestimmt in dieser Hinsicht: „Der
Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder
Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu
beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten
und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung
oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln,
daß der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und
Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der
Dienstleistung es gestattet."
Daraus ergibt sich, daß der Künstler nur haft-
pflichtig ist, wenn ihn eigenes Verschulden trifft,
nicht aber, wenn der Unfall auf höherer Gewalt
oder gar auf Verschulden des Modells beruht.
Demnach dürfte sich eine Haftpflichtversicherung er-
übrigen. Der Gesichtspunkt des letzten Satzes der
Anfrage ist rechtsunerheblich.
Das Glogauer Kriegerdenkmal.
wir nehmen in dieser Streitsache das Schlußwort,
indem wir ans, uns auf Wunsch zugegangencn erläuternden
Schreiben der beiden Künstler unter den Preisrichtern, der
Herren Professoren Manzel und Poelzig, einige Sätze
hervorheben.
 
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