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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Weiβ, Hermann: Die Organisation der kunstgewerblichen Zeichner
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Mangel und Mängel Berliner Malerateliers
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Briefkasten der Schriftleitung
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Der Wettbewerb um die Ausschmückung der Universitätsaula in Kiel
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0486

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^82

Die Werkstatt der Kunst.

Heft 35.

rechtliche, wirtschaftliche und künstlerische Stellung
der Zeichner betrifft;
c) Pflege der Berufsstatistik;
cl) Herausgabe einer den sozialen und wirtschaftlichen
Interessen der Zeichner dienenden Verbandszeitung;
e) Abschluß von Verträgen mit Verlegern kunstgewerb-
licher Fachzeitschriften zur Herbeiführung von
Abonnementsvergünstigungen, event. Herausgabe
einer eigenen Fachzeitschrift;
b) Stellennachweis;
§) Rechtsschutz und Rechtsrat;
ll) Auskunftserteilung über die Anstellungsverhältnisse;
i) Schaffung von Unterstützungseinrichtungen.
Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sind aus-
geschlossen.
An Unterstützungseinrichtungen wurden geschaffen:
l. Stellungslosenunterstützung, 2. Unterstützungen in beson-
deren Notfällen und 3. eine Sterbekasse.
Zu den unter 2 b genannten Aufgaben wurde ein
sozialpolitisches Programm aufgestellt, welches in vielen
Punkten dein anderer technischen Privatangestelltengruppen,
z. B. den im „Bund der technisch-industriellen Beamten"
organisierten Ingenieuren und Technikern, ähnelt. Die
Forderungen an die Gesetzgebung lauten:
1. Rechtliche Gleichstellung aller kunstgewerblichen Zeichner.
2. Rechtliche Gleichstellung der technischen mit den kauf-
männischen Angestellten.
3. Weiterzahlung des Gehaltes bei militärischen Uebungen
bis zur Dauer von acht Wochen.
Verbesserung des Zeugnisrechtes.
5. Abschaffung der Konkurrenzklausel und der sog. heim-
lichen Konkurrenzklausel.
6. Schaffung einer staatlichen pensions- und Hinter-
bliebenenversicherung für die Privatangestellten durch
den Ausbau des Invalidenversicherungsgesetzes; im
Zusammenhang damit Erhöhung der Gehaltsgrenze
in der Kranken- und Unfallversicherung.
7. Verbesserung des Urheberrechtes zugunsten der An-
gestellten. Verbesserung des Erfinderrechtes und Ge-
währleistung eines angemessenen Anteiles an dem
Nutzen und der praktischen Verwertung der Erfin-
dungen.
8. Gesetzliche Einführung eines Höchstarbeitstages von
8 Stunden und verbot der Sonntags- und Feiertags-
arbeit.
9. Gesetzliche Gewährleistung eines jährlichen bezahlten
Erholungsurlaubes von mindestens Tagen.
;o. Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte auf
alle technischen Angestellten bis zu einem Jahresein-
kommen von 5000 Ulk. und Vereinigung der er-
weiterten Gewerbegerichte mit den Kaufmannsgerichten
zu Arbeitsgerichten.
Angemessene Vertretung der kunstgewerblichen Zeichner
in Arbeitskammern.
^2. Reform des kunstgewerblichen Schulwesens unter Mit-
wirkung der Vertreter der Berufsorganisation.
Die neue Organisation wird sich dein „Sozialen Aus-
schuß von verbänden technischer privatangestcllten" an-
schließen und sich auch, wie die einzelnen Zeichnerorgani-
sationen bisher, an den Bestrebungen und Organisationen
zur Herbeiführung der staatlichen Pensionsversicherung für
die Privatangestellten beteiligen.
Eine der zunächst in Angriff zu nehmenden Arbeiten
wird die Stellungnahme zu der durch das neue Kunstschutz-
gesetz aktuell gewordenen Frage des Urheberrechtes der
Angestellten all ihren Erzeugnissen sein. Die Zeichner
empfinden es schmerzlich, daß trotz des Kunstschutzgesetzes
und seiner weitgehenden Bestimmungen in praxi noch
immer der Fabrikant als der geistige Urheber seiner
Fabrikerzeugnisse gilt. Daher fordern sie, soweit sie als

Urheber in Betracht kommen, das Recht, ihre Namen auf
ihre Zeichnungen zu setzen, Nennung des Namens bei Aus-
stellungen, in den Auslagen usw. Auch fordern sie eine
bessere Berücksichtigung ihrer Interessen in bezug auf
Arbeiten außerhalb der Geschäftstätigkeit, bei Mitarbeit an
Zeitschriften und dgl. Auch wird ein entsprechender Anteil
am materiellen Gewinn gewünscht.
Mit Hilfe der Organisation erhofft man einen ent-
sprechenden Einfluß sowohl auf die Unternehmer wie auf
die Gesetzgebung zu erlangen, um die Erfüllung dieser
Forderungen zu erreichen.
Dasselbe gilt auch in bezug auf die ebenfalls in Bälde
in Angriff zu nehmenden Arbeiten, welche zur Beeinflussung
des kunstgewerblichen Fachschulwesens unternommen werden
sollen. Es handelt sich dabei sowohl um die Beeinflussung der
Lehrtätigkeit (Lehrfächer, Lehrpläne, Lehrwerkstätten usw.),
wie auch um die möglichste Beschränkung der Schüler-
zahlen bei gleichzeitiger Hebung derOualitätdes
Schülermateriales. Auch die für die Zeichner brennende
Frage des privaten Fachschulwesens harrt ihrer Erledigung.
So hat sich die neue Organisation gleich von vorn-
herein große und wichtige Aufgaben gestellt, die bei sach-
gemäßer Erfüllung zweifellos eine Hebung des
gesamten Niveaus der kunstgewerblichen Zeichner
verbürgen.
Mangel uncl Mängel berliner Maler-
ateliers.
Die Schriftleitung der „Werkstatt der Kunst" hat
ein Zirkular an sämtlich^ Berliner Hausbesitzer-
vereine gerichtet, um sie zu einer Petition beim
Polizeipräsidium zu veranlassen, welche die Aufhebung
einer für Künstler und Ateliervermieter gleich lästigen poli-
zeilichen Bestimmung fordert. Jeder Künstler in Berlin
kennt nämlich jenen ominösen Paragraphen der Polizei-
behörde, nach dem es verboten ist, die fünfte Etage —
inklusive parterre — „zum dauernden Aufenthalt für
Menschen" zu vermieten. Trotzdem geschieht dies, und die
Polizei drückt beide Augen zu, weil eben in Berlin unge-
fähr drei viertel aller Künstleratelierwohnungen sich
im fünften Stock befinden. Dieser bewaffnete Friede dauert
aber nur so lange, wie es dein bösen Nachbar gefällt, und
gerade in der letzten Zeit ist es häufig vorgekommen, daß
manche Hausbesitzer, infolge von Denunziationen, durch die
Polizeibehörde gezwungen wurden, ihren Ateliermietern zu
kündigen. Praktisch ist dieser Polizeiparagraph längst ver-
altet, da die Mehrzahl der errichteten Ateliers absolut
feuersicher gebaut ist und zwischen dem vierten und fünften
Stock in dieser Hinsicht kaum noch ein Unterschied besteht.
brieskasten cler Sckriftleitung.
IVI. 8. in lVlllucüen. Die Neuwahlen zur Eid-
genössischen Kun st ko in Mission finden Sic in veft 26
der „w. d. K." unter „Staatliche Kunstpflege" auf Seite 558.
Oer Mettbenerb um clie Ausschmückung
cler Oniverlitätsaula m Kiel.
wir fordern alle Künstler, die ihre Entwürfe für eine
gemeinsame Ausstellung bei uns angemeldet hatten, auf,
uns ttingehend die Gröszenverhtiltnisfe ihrer Lnt-
rvürfe nritzuteilen, damit die Ausmessung der Aus
stellungssäle erfolgen kann. An die übrigen Leil
nehmer jenes Wettbewerbes richten wir wiederholt die
Einladung, sich an der gemeinsamen Ausstellung zu be
tei lägen.
Die Schriftleitung der „Werkstatt der Kunsi".
 
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