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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Rothe, Friedrich: Bericht über die Tätigkeit der "Rechtsauskunfststelle" in Berlin der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft
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Die Aktion der bildenden Künstler Oesterreichs
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0289

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Me Werkstatt der Kunst

l^eclaktem: frrtz I^ell^Lg.

VII. ^abrg. jhsfl 21. 24. ^sbr. 1908.

3n ctielem ^eUe unlerer Leirtckviff srteUen -wir Zeciern «ünffter clas trsts Mort. Mir sorgen ärffür, ci-t!Z keinerlei
Angriffe aut Personen ocier Senoffenlckaffen sbgeclruckt -wercien, okne clak vorder clsr Angegriffene ciie MSglickkeit gekabt
kätte, in clernseiben IZeffe zu erwiÄsrn. Oie kecisktion kält Ncd voMtänctig unparlsiUck nnci gibt ciurä, cien Mciruclr keineswegs
> > eine Nebereinstirnrnung mit clen aus ciiese Meise vorgetragensn Meinungen zu erkennen. --

Verrckt über äie Tätigkeit äer „KecklSLUskunftslteUe" in Verlin äsr
Allgemeinen veullcken Kunslgenolsenlckakt.

Die Benierkuug in dem Geschäftsbericht des
„Lsauptausschusses" (Lseft 20 der „M. d. K."), daß
die Auskunftsstelle für Rechtsfragen vielfach in
Anspruch genommen worden sei, soll nachstehend
durch einige Angaben ergänzt werden.
Die Zahl der von dem unterzeichneteil Syndikus
beantworteten Anfragen beläuft sich auf etwa
f50. Liil Teil bestand lediglich in der Erteilung
einer Auskunft oder eines Rats, ein Teil erforderte
eiire Korrespondenz teils mit dem Anfragenden, teils
mit dem Gegner, ein Teil endlich führte zur In-
anspruchnahme der Gerichte.
Soweit die Anfragen rein rechtlicher Natur-
waren, wurden sie von dem Syndikus direkt erledigt.
Standen prinzipielle Fragen zur Erörterung, oder
erwies sich die Zuziehung von Sachverständigen als
erwünscht, so ging der Beantwortung eine Beratung
des Unterausschusses für Rechtsfragen vorher.
Line erhebliche Anzahl der Anfragen betraf
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der
Kunstwerke auf Ausstellungen, bei Kunsthändlern oder
auf dem Transport. Die Rechtslage der Künstler
ist in diesen Fällen keine günstige, weil die Aus-
stcllungsleitungen die Schadensersatzpflicht bei Be-
schädigungen auszuschließen pflegen und sich ein ver-
schulden bei der Ueberwachung der Kunstwerke oder
beim Verpacken schwer nachweisen läßt.
Zahlreich waren ferner die Anfragen, die
Lsonorarstreitigkeiten mit Verlegern oder Privat-
auftraggebern betrafen.
Natürlich nahm auch das künstlerische Ur-
heberrecht einen erheblichen Raum uuter den An-
fragen ein. Lin Schluß, wie sich die Bestimmungen
des neuen Kunstschutzgesetzes in der Praxis bewähren,
läßt sich bei der kurzen seitherigen Geltungsdauer
des Gesetzes indessen aus dem vorliegenden Material
noch nicht ziehen. Nur das hat sich mit Sicherheit

schon jetzt ergeben, daß die Beschränkung der
Strafbarkeit einer Nachbildung auf vorsätzliche
Rechtsverletzungen in: Interesse der Künstler sehr
zu bedauern ist.
Auffallend wenig wurde die Rechtsauskunfts-
stelle von Architekten benutzt. Es mag dies damit
Zusammenhängen, daß diese Herren in ihren Sonder-
vereinen oder infolge ihrer Tätigkeit ohnedies einen
ständigen Rechtsbeistand besitzen.
Die Anfragen kamen aus allen Gegenden
des Reichs, einige auch aus dem Auslande. Die
größte Anzahl stellte Berlin nebst Vororten, doch
wurde die Auskunstsstelle auch gerade von Süd-
deutsch land aus fleißig benutzt.
Von seiner Befugnis, prinzipiell wichtige Sachen
auf Kosten der Kunstgenossenschaft im Prozeß-
wege auszutragen, hat der Unterausschuß für Rechts-
fragen in drei Fällen Gebrauch gemacht, ohne daß
indessen die Kostentragung erforderlich ge-
worden wäre. Von diesen Prozessen hat sich einer
durch Versäumnisurteil und einer durch Zahlung
vor Erlaß eines Urteils erledigt, während der dritte
noch schwebt.
Abgesehen von der Auskunftserteilung hat der
Unterausschuß für Rechtsfragen in seinen Sitzungen
zu einer Reihe von Angelegenheiten der Künstlerschaft
Stellung genommen. Daß er — leider vergeblich —
versucht hat, noch in letzter Stunde Einfluß auf
die Gestaltung des Kunstschutzgesetzes auszu-
üben und daß er bei dem Zustandekommen des
zwischen dem Mrtsvercin Berlin und der Firma
Ls ermann Boll abgeschlossenen Vertrags über die
Verwertung des Urheberrechts mitgewirkt hat, ist
den Lesern der „Merkstatt der Kunst" bereits bekannt.
Rechtsanwalt Or. Krieckrictr I^otke,
französische Straße II.

Vie Aktion cter bilclenäen Künstler Oesterreicks.

Unter Führung des Reichsratsabgeordneten Professor
Sturm hat eine Deputation der gesamten Künstlerschaft
Oesterreichs, bestehend aus Maler John Ouincy-Adams,
Vorstandstellvertrcter der lviener Künstlergenossenschaft,
Maler bsohenberger, Präsident der „Secession", Architekt
Urban, Präsident des „ftagenbundes", Maler Graf, Vize-
präsident des „ftagenbundes", Professor Ruszczyc, Präsident
der „Sztuka", und in Vertretung der Klimt-Gruppe Architekt
Schönthal, bei dem Minister für Kultus und Unterricht

Vr. Marchet, bei dem Ministerpräsidenten Baron Beck und
bei dem Reichsratsabgeordneten Or. Kramarz als Referenten
im Budgetausfchufse in Angelegenheit der Erhöhung des
Budgets für Kunstförderung von 350 000 Kronen auf
t 000 000 Kronen vorgesprochen.
Maler ftohenberger hielt an den Unterrichtsminister
Vr. Marchet folgende Ansprache: „Lner Exzellenz I Pier
stehe ich im Namen von t6 Künstlervereinigungen Oester-
reichs. Ich wünschte, es stünde meiner Rede in diesem
 
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