Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

DOI Artikel:
Die Eißenacher (Gebühren-) Ordnung
DOI Artikel:
Wagner, Hans Joachim: Ein deutsches staatliches Atelierhaus in Rom
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0582

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
578

Die Werkstatt der Kunst.

Heft H2.

Oie Eisenacker (Gebükren-) Ordnung/)
Der Gebührenausschuß, den der ^7. Delegiertentag des
Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine am l7.MärzsiyO7
in Frankfurt a. M. eingesetzt hatte, war am 27. Juni ^g07
in Eisenach zusammengekommen und hatte dort in längerer
Beratung den Entwurf einer Gebührenordnung aufgestellt,
den die Mitglieder sämtlicher Verbandsvereine in Sonder-
abzügen erhalten haben. In den drei Sitzungen, die der
Gebührenausschuß am 20. und 2t- März dieses Jahres vor
Zusammentritt des t8. Delegiertentages (vgl. den Original-
bericht der „Werkstatt der Kunst" irr Heft 28 vom t3- April)
abgehalten Hatz hat er alle von den Verbandsvereinen über
den Entwurf geäußerten Urteile sorgfältig geprüft. Auf
Grund dieser Prüfungen ist er zu dein Ergebnis gelangt,
daß der Verband Deutscher Knnstgewerbevereine solche und
ähnliche Fragen des deutschen Kunstgewerbes erörterir und
fördern müsse, und daß der Gedanke eirrer Gebührenordnung
in Form von Grundsätzen für die Berechnung kunstgewerb-
licher Entwürfe von Verbands wegen aufrecht zu erhalten
sei. Der Verbandstag hat sich diesen Ausführungen des
Gebührenausschusses angeschlossen und auch dem weiteren
Anträge dieses Ausschusses zugestimmt, nämlich dahin
wirken zu wollen, daß der Gebrauch, für öffentliche Ver-
dingungen Entwurfsskizzen umsonst zu verlangen, abkommt.
Einstweilen haben nur die Grundsätze zur Beratung
gestanden; der Delegiertentag hat aber den Gebührenans-
schnß beauftragt, an Hand dieser Grundsätze einen Tarif
anfzustellen. Die Grundsätze, die nach wie vor die Be-
zeichnung „Eisenacher Ordnung" tragen, lauten nun-
mehr wie folgt:
Grundsätze für die Berechnung kunstgewerblicher
Entwürfe (Eisenacher Ordnung).
Entschädigungen nach diesen Grundsätzen können nur
beansprucht werden, wenn die geleisteten Arbeiten unter
dein schriftlichen Hinweise auf die „Grundsätze des Ver-
bandes Deutscher Kunstgewcrbevereinc für die Berechnung
kunstgewerblicher Entwürfe (Eisenacher Ordnung)" er-
folgt sind.
ß t- Entwurf, Anschlag, Werkzeichnung.
Als Entwurf eines kunstgewerblichen Erzeugnisses
gilt jede Zeichnung und jedes Modell, sofern sie so gehalten
sind, daß danach ein Sachkundiger das zur Ausführung
des Werkes Erforderliche vornehmen kann. Als Zeichnung
gilt jede flächenbildliche Darstellung.
Jede schriftliche Aufstellung, in der die Gesamtkosten
einer kunstgewerblichen Arbeit in Einzellcistungen angegeben
werden, wird als Anschlag betrachtet.
Als Werkzeichnung gilt jede Zeichnung, die bestimmt
ist, der Ausführung unmittelbar zu dienen. Ein Hilfs-
modell, das denselben Zwecken dient, steht der Werkzeich-
nung gleich.
A 2. Unverlangte Entwürfe und Anschläge.
Unverlangt eingereichte oder freiwillig angebotene
Entwürfe und Anschläge sind nicht gebührenpflichtig. Sie
werden es aber, sobald sie vom Empfänger genehmigt, be-
nützt oder auch nur auf seinen Wunsch abgeändert werden.
K 3. Art der Entschädigung.
Die Entschädigung berechnet sich entweder nach den
Sätzen für Entwurf, Kostenanschlag und Wcrkzeichnung
oder nach Zeitaufwand.
8 H. Gebührensätze für den Entwurf.
Der Preis für den Entwurf bemißt sich nach Hundert-
teilen der durch Anschlag ermittelten Ausführungskosten.

K 5. Gebührensätze für den Kostenanschlag.
Der Preis für das Aufstellcn eines Kostenanschlages
beträgt ein Zehntel der Gebühren für den Entwurf.
K 6. Gebührensätze für Werkzeichnungen und
Hilfsmodelle.
Der Preis für Werkzeichnungen und Hilfsmodelle be-
trägt mindestens die Hälfte der Entwurfsgebühr.
K 7. Entschädigung nach Zeitaufwand.
Die Entschädigung nach Zeitaufwand bemißt sich nach
der Zahl der aufgewendeten Arbeitsstunden. Für die erste
Arbeitsstunde ist ein Mindestsatz von 5 Mk., für jede weitere
Arbeitsstunde ein Mindestsatz von 3 Mk. in Ansatz zu
bringen. Angefangene Stunden gelten als voll. Nach
Zeitaufwand wird berechnet, wenn die Ausführungskosten
50 Mk. nicht erreichen. Ebenso wenn von vornherein nur
ein Entwurf ohne Anschlag und ohne Werkzeichnung ge-
fordert oder nötig ist. Das gleiche gilt für das ausschließ-
liche Anfertigen von Werkzeichnungen und Hilfsmodellen.
K 8. Fälligkeit der Gebühren.
Die Gebühren sind mit mindestens zwei Dritteilen
bei Ablieferung der Entwürfe und Anschläge fällig, der
Nest spätestens nach Ablauf von drei Monaten.
tz 9. Besondere Gebühren.
Für Reisen und Beaufsichtigen von Arbeiten, für
Gutachten und alle sonstigen in diesen Grundsätzen nicht
besonders erwähnten Arbeiten kommt die Zeitgebühr nach
tz 7 in Anrechnung. Die erste Stunde wird erhöht; der
Tag mit mindestens 20 Mk. berechnet. Diese Gebühren sind
einschließlich der Auslagen für Fahrten, Gepäckbeförderung
und Hilfskräfte sofort fällig. Für Hilfskräfte kommen
mindestens die Selbstkosten in Anrechnung.
K ;o. Schiedsgericht.
Streitigkeiten aus diesen Grundsätzen können einem
Schiedsgericht unterliegen, wenn die Anrufenden sich vorher
dem Spruche des Schiedsgerichts unter Ausschluß des Rechts-
weges unterwerfen. Jede Partei ernennt einen Beisitzer,
die unter sich einen Obmann wählen. Das Schiedsgericht
hat seinen Spruch binnen vier Wochen zu fällen; seine
Mitglieder haben Anspruch auf Entschädigung nach Zeit-
aufwand gemäß K 7.
I - Zprecklaal. I
Em ckeutlckes staatUckes Atelierkaus
m Koni.
Wir empfingen folgende Zuschrift:
Ich las in der „Werkstatt der Kunst", daß der deutsche
Künstlerverein in Rom an die Reichsregierung ein
Gesuch gerichtet habe, worin der Ban eines großen
Atelierhanscs vorgeschlagen wird, in dein die deutschen
Stipendiaten ein Heim, d. h. Werkstatt nnd Wohnung,
finden könnten. Also die Stipendiaten, immer die Stipen-
diaten! Als ob sie und nicht gerade andere in erster
Linie hier in Betracht kämen! In Rom herrscht in der
Tat ein sehr großer Mangel an guten Ateliers, ebenso wie
an Wohnungen, und es wäre höchst dankenswert, wenn
das Deutsche Reich sich der deutschen Künstler annähmc.
Aber dieser, wirklich dieser und nicht junger Leutchen,
die, eben der Kunstschule entwachsen, weder geistig noch
künstlerisch ausgereift, nach Italien und Rom kommen,
kaum der Sprache mächtig, ohne Kenntnis von Land und
Leuten, meist auch ohne irgendeine ernstere und eingehende
Vorbereitung ans den neuen Aufenthalt, ganz überwältigt
werden, wenn sie feinere und sensible Naturen sind, von
der Gewalt und Fülle der Eindrücke, — wenn sie Durch-
schnittsmenschen sind, gleichgültig bleiben und bar jeglichen
 
Annotationen