Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/1908
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0038
DOI Artikel:
Kainzbauer, Ludwig: Zur Reform des Kunstlebens, [1]
DOI Artikel:Katsch, Hermann: Eine Künstler-G.m.b.H., [2]
DOI Seite / Zitierlink:https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0038
Die Werkstatt der Kunst. . Heft Z.
Kunst erlernen zu wollen, es hat jeder das Recht, zu
zeichnen und zu malen, ja viel eher als zu musizieren, weil
man mit dem ersteren niemand belästigt.
Es wird über Akademien und auch Kunstgewerbe-
schulen viel geschimpft, nut dem Schimpfen allein ist noch
niemand geholfen worden und dann ist es auch ungerecht.
Zuerst wollen diese Schulen für ihre Schüler das Beste
und fürs zweite sind schon sehr bedeutende Leute, auch
Bahnbrecher und ausgezeichnete Künstler hervorgegangen.
Wenn die Akademie nicht lauter ersten Ranges-Leute her-
vorbringt, ist nicht die Schule, sondern die Schüler schuld.
Diesen Schülern soll der Eintritt so schwer als möglich,
der Austritt (Eintritt in die Selbständigkeit) aber so leicht als
möglich gemacht werden. Dies ist jetzt, wie ich gezeigt
habe, umgekehrt der Fall. Man soll den Eintritt in die
Kunstakademie dadurch erschweren, daß man zur Aufnahme
die ganze Mittelschule als Vorbildung und das vollendete
f8. Lebensjahr voraussetzt, endlich alle Unterstützungen durch
den Staat, das Land oder die Gemeinde für die Schüler
aufhebt und ein sehr hohes Schulgeld fordert. Der Künstler
soll heute ein gebildeter Mensch sein, darum sei die Mittel-
schule gefordert, er soll mindestens (8 Jahre alt sein, weil
sich mittlerweile der Entschluß zur Kunst klärt. Er soll
keinerlei Unterstützung zu erwarten haben, damit nicht schon
in die Schule ganz unbemittelte Leute hineinkommen; und
deshalb soll man auch ein hohes Schulgeld zahlen müssen.
Schulgeldbefreiungen sollen auch nicht möglich sein. Man
stelle sich ein solches Llitekorps an einer Akademie vor!
Lauter gebildete bemittelte Leute. Welche Annehmlichkeit
auch für die Lehrer.*)
Der Austritt aus der Schule, also der Eintritt in das
selbständige Schaffen, wäre zu erleichtern (wie es auch schon in
den meisten Staaten geschieht) durch Errichtung von Preisen
für gediegene Kunstwerke, durch Reisestipendien, durch Staats-
aufträge. Diese Preise, Stipendien und Aufträge sollen
aber nicht nur den Akademikern, sondern auch den Privat-
schülern und Autoditakten, einfach allen zugänglich sein,
die vorzügliche Arbeiten aufzuweisen imstande sind.
Alle diese Vorschläge gelten natürlich nur für jene
Kunstschulen, welche vom Staate, dem Lande, der Gemeinde
oder von fürstlichen Höfen erhalten werden. Die privat-
schulen, welche naturgemäß durch diese Maßnahmen erheb-
lich gefördert würden, können ja tun, was sie wollen. Die
jetzt üblichen Prüfungen auf Talent usw. sind als unsicher
zu verwerfen.
Von der Schule nun zum ausgelernten Künstler und
zu seinen Erzeugnissen. Mit dein, daß der Künstler schon
bemittelt in die Akademie eintritt und, kräftig unterstützt,
austritt, ist die Freiheit des Schaffens zum größten Teile
garantiert. Wenn er nicht auf die Bestellungs- oder Kauf-
lust reflektieren muß, so braucht er keine Rücksicht auf das
Publikum zu nehmen, er kann malen, was und wie er
will, er kann sich auch Zeit, kann seine Werke ausreifen
lassen, er kann bequem auf neue Ideen sinnen und mit
der Zeit auch haltbare, gediegene Werke erzeugen, er braucht
keinen sogenannten Kitsch zu machen. Kitsch! was ist
Kitsch? Ich bin überzeugt, es gibt eine Menge Künstler,
die alles Kitsch nennen, was überhaupt verkauft wird, weil
sie ihre eigenen Sachen nicht anbringen. Wo hört das
Kunstwerk auf und wo fängt der Kitsch an? oder umge-
kehrt. Hat nie ein großer Maler, um Geld zu machen,
Kitsch gemalt und hat nie ein Kitschmaler ein gutes Werk
hervorgebracht? „Beides!" muß die Antwort lauten. Kitsch
sind also vielleicht die leichtest verkäuflichen Sachen. Da
inan nun niemand zwingen kann, schwer verkäufliche Werke
zu.erzeugen und niemand abhalten kann, leichtvcrkäufliche
Sachen zu machen und zu verkaufen, verliert aus allen
diesen Gründen das Wort Kitsch seine Berechtigung. Es
muß das schwer verkäufliche Werk nicht gut und das andere
nicht unbedingt schlecht sein. Das Publikum soll kaufen
was es will, oder zum Kunstverständnis erzogen werden,
einen einseitigen bestimmten Geschmack kann man doch in
das Publikum nicht hineinzwingen, ebensowenig7wie in die
Künstler, obwohl das in neuester Zeit besonders durch die
Kunstliteratur versucht wird.
Also den Kitsch ausrotten wollen, geht ebensowenig,
als wenn inan gewisse Fabrikswaren ausrotten wollte. So
weit sind wir noch nicht, daß man ein Kunstgesundheitsamt
errichtet, welches die Aufgabe hätte, alles Unkünstlerische
zu bestrafen wie bei den schlechten Nahrungsmitteln. Die
Kunstwerke sind hygienisch ganz unschädlich. Darüm braucht
niemand davor geschützt zu werden, es reinigt sich in den
Zeiten alles von selbst aus. Also volle Freiheit, jeder soll
malen, komponieren, dichten, was er will, und ein Glück
für jeden, wenn er nicht aus Not malen und modellieren
muß, was einem verständnislosen Publikum gefällt.
(Fortsetzung folgt.)
6ms Mnlller-6. m. b. I).
Von Hermann Katsch, Lharlottenburg.
(Schluß.)
Die Sachen liegen heute so, daß, wenn ein starker
Lokalverband, der etwa zehnmal mehr Vermögen besitzt als
die Allgemeine Genossenschaft, eine Ausstellung veranstalten
wollte, die alle Statuten der Allgemeinen Genossenschaft
verletzte, so würde weiter nichts geschehen, als daß inan
das Ereignis beklagen würde. Jeder Künstler in ganz
Deutschland würde selbstverständlich in Zeiten so schwierigen
Erwerbes eine solche Ausstellung beschicken und sich nicht
im geringsten darum kümmern, ob die Statuten der A. D.
K. G. gewahrt sind oder nicht. Eine nationale Begeiste-
rung existiert ja in Deutschland nur in Stunden der Gefahr,
sie ist also latent. Nur wenn es allen an den Kragen
geht, wie gelegentlich der Ausstellung in St. Louis, wo
der deutsche Reichskommissar erst durch das Auftreten des
Vorstandes der A. D. K. G. veranlaßt wurde, ihr die Mr-
ganisation der Ausstellung zu überlassen, wendet man'sich
an die große A. D. K. G. Und doch liegen in ihr die
Möglichkeiten, daß sie als wirtschaftliche Vereinigung in
der nachstehend beschriebenen Form ein Verinögen sammelt.
Ich möchte nämlich darauf hindeuten, daß die Zeit kommen
wird, wo die Künstlerschaft die Nebenprodukte ihrer Tätig-
keit, die augenblicklich anderen Millionen einbringen, für
jeden einzelnen zu einer festen Iahreseinnahme gestalten
wird, unbeschadet aller künstlerischen Individualität. Die
Satzungen sagen in K f: „Der Zweck der A. D. K. G. ist
Wahrung und Förderung aller gemeinsamen Interessen der
der deutschen Kunst und der deutschen Künstler", dann
kommen Paragraphen über die Vorbedingungen der Mit-
gliedschaft, über Aufnahme, Vorstand, Verwaltung, Dele-
gierte usf., bis K Zf besagt, daß bei Auflösung der A. D.
K.-G. ihr Vermögen an die Lokalverbände nach Maßgabe
ihrer Mitgliederzahl verteilt werden sollte. Eine aus dem
Bestehen und dem Betriebe der A. D. K. G. herausschauende
persönliche Einnahme des Künstlermitgliedes wird also auf
das letzte Stündlein der A. D. K. G. verlegt. Meine Vor-
schläge, die sicher einmal eine arbeits- nnd opferfreudige
Kraft irgendwie durchführen wird, betreffen zwei Unter- -
nehmungen, deren „bombensicherer Ertrag" durch die Exi-
stenz derer bestätigt wird, die sich dessen bis heute erfreuten.
f. Jedermann weiß, einen wie großen Verdienst die
Fabrikation der Malerfarben abwirft. Ist es nun glaub-
lich , daß bei den verhältnismäßig enormen Preisen der
Farben noch kein Farben-Einkaufsverein von Malern sich
gebildet hat? Alle Fabriken in Berlin, Düsseldorf, München
und Dresden würden einem solchen sich konstituierenden
Linkaufsverein sofort Offerten machen, die sich in Billig-
keit überbieten würden. Man wende nicht ein, daß jeder
Maler eine besondere Farbe bevorzuge. Man sehe sich die
Malkästen an, und man wird nie auf eine Ueberzeugung
Kunst erlernen zu wollen, es hat jeder das Recht, zu
zeichnen und zu malen, ja viel eher als zu musizieren, weil
man mit dem ersteren niemand belästigt.
Es wird über Akademien und auch Kunstgewerbe-
schulen viel geschimpft, nut dem Schimpfen allein ist noch
niemand geholfen worden und dann ist es auch ungerecht.
Zuerst wollen diese Schulen für ihre Schüler das Beste
und fürs zweite sind schon sehr bedeutende Leute, auch
Bahnbrecher und ausgezeichnete Künstler hervorgegangen.
Wenn die Akademie nicht lauter ersten Ranges-Leute her-
vorbringt, ist nicht die Schule, sondern die Schüler schuld.
Diesen Schülern soll der Eintritt so schwer als möglich,
der Austritt (Eintritt in die Selbständigkeit) aber so leicht als
möglich gemacht werden. Dies ist jetzt, wie ich gezeigt
habe, umgekehrt der Fall. Man soll den Eintritt in die
Kunstakademie dadurch erschweren, daß man zur Aufnahme
die ganze Mittelschule als Vorbildung und das vollendete
f8. Lebensjahr voraussetzt, endlich alle Unterstützungen durch
den Staat, das Land oder die Gemeinde für die Schüler
aufhebt und ein sehr hohes Schulgeld fordert. Der Künstler
soll heute ein gebildeter Mensch sein, darum sei die Mittel-
schule gefordert, er soll mindestens (8 Jahre alt sein, weil
sich mittlerweile der Entschluß zur Kunst klärt. Er soll
keinerlei Unterstützung zu erwarten haben, damit nicht schon
in die Schule ganz unbemittelte Leute hineinkommen; und
deshalb soll man auch ein hohes Schulgeld zahlen müssen.
Schulgeldbefreiungen sollen auch nicht möglich sein. Man
stelle sich ein solches Llitekorps an einer Akademie vor!
Lauter gebildete bemittelte Leute. Welche Annehmlichkeit
auch für die Lehrer.*)
Der Austritt aus der Schule, also der Eintritt in das
selbständige Schaffen, wäre zu erleichtern (wie es auch schon in
den meisten Staaten geschieht) durch Errichtung von Preisen
für gediegene Kunstwerke, durch Reisestipendien, durch Staats-
aufträge. Diese Preise, Stipendien und Aufträge sollen
aber nicht nur den Akademikern, sondern auch den Privat-
schülern und Autoditakten, einfach allen zugänglich sein,
die vorzügliche Arbeiten aufzuweisen imstande sind.
Alle diese Vorschläge gelten natürlich nur für jene
Kunstschulen, welche vom Staate, dem Lande, der Gemeinde
oder von fürstlichen Höfen erhalten werden. Die privat-
schulen, welche naturgemäß durch diese Maßnahmen erheb-
lich gefördert würden, können ja tun, was sie wollen. Die
jetzt üblichen Prüfungen auf Talent usw. sind als unsicher
zu verwerfen.
Von der Schule nun zum ausgelernten Künstler und
zu seinen Erzeugnissen. Mit dein, daß der Künstler schon
bemittelt in die Akademie eintritt und, kräftig unterstützt,
austritt, ist die Freiheit des Schaffens zum größten Teile
garantiert. Wenn er nicht auf die Bestellungs- oder Kauf-
lust reflektieren muß, so braucht er keine Rücksicht auf das
Publikum zu nehmen, er kann malen, was und wie er
will, er kann sich auch Zeit, kann seine Werke ausreifen
lassen, er kann bequem auf neue Ideen sinnen und mit
der Zeit auch haltbare, gediegene Werke erzeugen, er braucht
keinen sogenannten Kitsch zu machen. Kitsch! was ist
Kitsch? Ich bin überzeugt, es gibt eine Menge Künstler,
die alles Kitsch nennen, was überhaupt verkauft wird, weil
sie ihre eigenen Sachen nicht anbringen. Wo hört das
Kunstwerk auf und wo fängt der Kitsch an? oder umge-
kehrt. Hat nie ein großer Maler, um Geld zu machen,
Kitsch gemalt und hat nie ein Kitschmaler ein gutes Werk
hervorgebracht? „Beides!" muß die Antwort lauten. Kitsch
sind also vielleicht die leichtest verkäuflichen Sachen. Da
inan nun niemand zwingen kann, schwer verkäufliche Werke
zu.erzeugen und niemand abhalten kann, leichtvcrkäufliche
Sachen zu machen und zu verkaufen, verliert aus allen
diesen Gründen das Wort Kitsch seine Berechtigung. Es
muß das schwer verkäufliche Werk nicht gut und das andere
nicht unbedingt schlecht sein. Das Publikum soll kaufen
was es will, oder zum Kunstverständnis erzogen werden,
einen einseitigen bestimmten Geschmack kann man doch in
das Publikum nicht hineinzwingen, ebensowenig7wie in die
Künstler, obwohl das in neuester Zeit besonders durch die
Kunstliteratur versucht wird.
Also den Kitsch ausrotten wollen, geht ebensowenig,
als wenn inan gewisse Fabrikswaren ausrotten wollte. So
weit sind wir noch nicht, daß man ein Kunstgesundheitsamt
errichtet, welches die Aufgabe hätte, alles Unkünstlerische
zu bestrafen wie bei den schlechten Nahrungsmitteln. Die
Kunstwerke sind hygienisch ganz unschädlich. Darüm braucht
niemand davor geschützt zu werden, es reinigt sich in den
Zeiten alles von selbst aus. Also volle Freiheit, jeder soll
malen, komponieren, dichten, was er will, und ein Glück
für jeden, wenn er nicht aus Not malen und modellieren
muß, was einem verständnislosen Publikum gefällt.
(Fortsetzung folgt.)
6ms Mnlller-6. m. b. I).
Von Hermann Katsch, Lharlottenburg.
(Schluß.)
Die Sachen liegen heute so, daß, wenn ein starker
Lokalverband, der etwa zehnmal mehr Vermögen besitzt als
die Allgemeine Genossenschaft, eine Ausstellung veranstalten
wollte, die alle Statuten der Allgemeinen Genossenschaft
verletzte, so würde weiter nichts geschehen, als daß inan
das Ereignis beklagen würde. Jeder Künstler in ganz
Deutschland würde selbstverständlich in Zeiten so schwierigen
Erwerbes eine solche Ausstellung beschicken und sich nicht
im geringsten darum kümmern, ob die Statuten der A. D.
K. G. gewahrt sind oder nicht. Eine nationale Begeiste-
rung existiert ja in Deutschland nur in Stunden der Gefahr,
sie ist also latent. Nur wenn es allen an den Kragen
geht, wie gelegentlich der Ausstellung in St. Louis, wo
der deutsche Reichskommissar erst durch das Auftreten des
Vorstandes der A. D. K. G. veranlaßt wurde, ihr die Mr-
ganisation der Ausstellung zu überlassen, wendet man'sich
an die große A. D. K. G. Und doch liegen in ihr die
Möglichkeiten, daß sie als wirtschaftliche Vereinigung in
der nachstehend beschriebenen Form ein Verinögen sammelt.
Ich möchte nämlich darauf hindeuten, daß die Zeit kommen
wird, wo die Künstlerschaft die Nebenprodukte ihrer Tätig-
keit, die augenblicklich anderen Millionen einbringen, für
jeden einzelnen zu einer festen Iahreseinnahme gestalten
wird, unbeschadet aller künstlerischen Individualität. Die
Satzungen sagen in K f: „Der Zweck der A. D. K. G. ist
Wahrung und Förderung aller gemeinsamen Interessen der
der deutschen Kunst und der deutschen Künstler", dann
kommen Paragraphen über die Vorbedingungen der Mit-
gliedschaft, über Aufnahme, Vorstand, Verwaltung, Dele-
gierte usf., bis K Zf besagt, daß bei Auflösung der A. D.
K.-G. ihr Vermögen an die Lokalverbände nach Maßgabe
ihrer Mitgliederzahl verteilt werden sollte. Eine aus dem
Bestehen und dem Betriebe der A. D. K. G. herausschauende
persönliche Einnahme des Künstlermitgliedes wird also auf
das letzte Stündlein der A. D. K. G. verlegt. Meine Vor-
schläge, die sicher einmal eine arbeits- nnd opferfreudige
Kraft irgendwie durchführen wird, betreffen zwei Unter- -
nehmungen, deren „bombensicherer Ertrag" durch die Exi-
stenz derer bestätigt wird, die sich dessen bis heute erfreuten.
f. Jedermann weiß, einen wie großen Verdienst die
Fabrikation der Malerfarben abwirft. Ist es nun glaub-
lich , daß bei den verhältnismäßig enormen Preisen der
Farben noch kein Farben-Einkaufsverein von Malern sich
gebildet hat? Alle Fabriken in Berlin, Düsseldorf, München
und Dresden würden einem solchen sich konstituierenden
Linkaufsverein sofort Offerten machen, die sich in Billig-
keit überbieten würden. Man wende nicht ein, daß jeder
Maler eine besondere Farbe bevorzuge. Man sehe sich die
Malkästen an, und man wird nie auf eine Ueberzeugung