Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/1908
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0317
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Juristisches Briefkasten der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft
DOI article:D.W.D.K.: Ungeschickt ausgestellte Wettbewerbe
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Die Werkstatt der Kunst
Keäaklem: fritz HeUwag.
VII. Jakrg. Helt 23. H 9. März 1908.
3n clietern ^eite unterer LeMckritr erteilen «ir jecteni Künstler clss kreis Mort. Mir sorgen clatür, clsS keinerlei
kngriss« auf Personen ocler SenoNensckÄkten sbgeäruckt iveräen, okne clsS vorder cler Angegriffene ciie WSglickkeit geksbt
KLtte, in ciernteiben tzekte zu erviclern. Vie keclsktion kält tick, vollstänciig unpr»rtsiis<d unct gibt clurck clen Rbciruck keinesveegs
. eine Aebereinttirnrnung rnit clen aus cliese Meise vorgetrsgenen .Meinungen zu erkennen. > —
Juristischer Krieskasten cler KUgemeinen Deutschen Kunstgenossensckast.
(Die kostenlose Benützung dieser Auskunftstelle steht den Mitgliedern der A. D. A. <8. sowie den Abonnenten der „W. d. A." frei. Als Mit-
glied wende man sich an den Syndikus Herrn Rechtsanwalt Or. Rothe in Berlin ^V., Französische Straße 2HII, als Abonnent unter üblichem
(. s. in e. Line Kunsthandlung hatte sich ver-
pachtet, zwei Ihrer Bilder im Januar auszustellen, ist
dieser Verpachtung aber nicht nachgekommen. Welche
Ansprüche haben Sie?
Antwort. Sie können die Ausstellung noch
setzt verlangen und die Kunsthandlung für den durch
Ihren Verzug entstandenen Schaden ersatzpflichtig
machen. Lin Schaden wird indessen hier, wie in
allen derartigen Fällen, kaum nachzuweisen sein,
weil nur entgangener Gewinn in Frage steht, und
als solcher nur der Gewinn gilt, der nach dem ge-
wöhnlichen Laus der Dinge oder nach den besonderen
Umständen, insbesondere nach den getroffenen An-
stalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit er-
wartet werden konnte (H 252 B. G. B.).
2. O. 8. in R. Sie haben eine Titelzeichnung sür
ein Buch zu einem besonders billigen Preise lediglich mit
Rücksicht darauf verkauft, weil der Verleger Sie darauf
hinwies, daß die Veröffentlichung Sie bekannt machen und
Ihnen dadurch von Vorteil sein werde. Die Veröffentlichung
ist dann unterblieben, da der Verleger eine andere Zeichnung
benutzt hat.
Antwort. Die Veröffentlichung bildete einen
Teil der sür das Titelblatt vereinbarten Gegenleistung.
Da sie durch Verschulden des Verlegers unmöglich
geworden ist, können Sie entweder vom Vertrage
zurücktreten und unter Rückzahlung des Honorars
Rückgabe Ihrer Zeichnungen fordern oder Schadens-
ersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen.
Die Höhe des Schadensersatzes würde sich einerseits
nach den Vorteilen richten, die Ihnen die Ver-
öffentlichung gebracht hätte, andererseits nach dem
Preise, den Sie für die Zeichnung ohne die In-
aussichtnahme einer Veröffentlichung gefordert und
erhalten hätten.
z. V. Q. in 8. Sie haben das Verlagsrecht an
einem von Ihnen ausgeführten und mit Ihrem Namen
gezeichneten Porträt an einen Photographen verkauft.
Dieser hat das Porträt unter Fortlassung ihres Namens
reproduziert und verkauft diese Reproduktionen.
Antwort. Die Fortlassung des Namens des
Walers ist unerlaubt. Dem Rialer erwachsen hieraus
folgende Rechte:
u) Der Anspruch auf Schadensersatz.
b) Der Anspruch auf Bestrafung, wenn die Zu-
widerhandlung bewußt rechtswidrig erfolgt ist.
c) Der Anspruch auf Unterlassung weiterer Be-
einträchtigungen, d. h. weiterer Herstellung,
Vorführung oder Verbreitung der Bilder.
6) Der Anspruch auf Vernichtung der widerrechtlich
hergestellten Bilder und der dazu gehörigen
Platten. Statt der Vernichtung kann Heraus-
gabe gegen eine angemessene, höchstens den
Herstellungskosten gleichkommende Vergütung
gefordert werden.
Wird den Ansprüchen zu c) nicht freiwillig
genügt, so empfiehlt sich die Erwirkung einer einst-
weiligen Verfügung.
8. in O. Sie haben das Reprodnktionsrecht
an einem Gemälde in Schwarz-Weiß für den Buchdruck
an eine Verlagsfirma verkauft und fragen an, ob Sie das
Gemälde in einem Ausstellungskatalog abbilden dürfen.
Antwort. Zur Abbildung im Ausstellungs-
katalog bedarf es der Genehmigung der Verlagsanstalt.
Dngesckickt ausgestellte Mettbenerbe.
i.
Line Berliner Zeitungskorrespondenz (ar.) verbreitet
folgende Nachricht:
wr Jur Nachahmung empfohlen! Für eine
schloßartige Villa am Rhein eröffnet Herr von
Waldhausen in Mainz einen Wettbewerb zum (.April.
Lr verheißt drei Preise zu 5500, 2500 und (500 Mk.
und behält sich außerdem vor, fünf nicht preisgekrönte
Entwürfe zu je 500 Mk. anzukaufen.
Wir müssen demgegenüber betonen, daß dies Preis-
ausschreiben nicht nur nicht zur Nachahmung empfohlen
werden darf, sondern sogar vorläufig, d. h. bis zur Ab-
änderung der schlechten Bedingungen, eine Warnung
verdient!
Der Ausschreibende, Herr von Waldhausen, hat es
jedenfalls recht gut gemeint, was man an den hohen Preisen
(7500 Mk.) und den beabsichtigten Ankäufen (2500 Mk.)
erkennt; aßer die Fehler in seiner Preisausschreibung werden
alle organisierten Architekten von einer Beteiligung ab-
halten.
Ls ist erstens kein Preisgericht namhaft gemacht,
das in der Mehrzahl aus Künstlern bestehen müßte, und
Herr von Waldhausen, dem „ein künstlerischer Beirat zur
Seite steht", will selbst jurieren. Nun, dieser Fehler ließe
sich verbessern, indein die Herren, die den künstlerischen
Beirat des Ausschreibenden bilden sollen, namhast gemacht
würden.
Schlimmer ist der zweite Fehler: es ist für die projek-
tierte Villa, für die ganz detaillierte Pläne verlangt werden,
Keäaklem: fritz HeUwag.
VII. Jakrg. Helt 23. H 9. März 1908.
3n clietern ^eite unterer LeMckritr erteilen «ir jecteni Künstler clss kreis Mort. Mir sorgen clatür, clsS keinerlei
kngriss« auf Personen ocler SenoNensckÄkten sbgeäruckt iveräen, okne clsS vorder cler Angegriffene ciie WSglickkeit geksbt
KLtte, in ciernteiben tzekte zu erviclern. Vie keclsktion kält tick, vollstänciig unpr»rtsiis<d unct gibt clurck clen Rbciruck keinesveegs
. eine Aebereinttirnrnung rnit clen aus cliese Meise vorgetrsgenen .Meinungen zu erkennen. > —
Juristischer Krieskasten cler KUgemeinen Deutschen Kunstgenossensckast.
(Die kostenlose Benützung dieser Auskunftstelle steht den Mitgliedern der A. D. A. <8. sowie den Abonnenten der „W. d. A." frei. Als Mit-
glied wende man sich an den Syndikus Herrn Rechtsanwalt Or. Rothe in Berlin ^V., Französische Straße 2HII, als Abonnent unter üblichem
(. s. in e. Line Kunsthandlung hatte sich ver-
pachtet, zwei Ihrer Bilder im Januar auszustellen, ist
dieser Verpachtung aber nicht nachgekommen. Welche
Ansprüche haben Sie?
Antwort. Sie können die Ausstellung noch
setzt verlangen und die Kunsthandlung für den durch
Ihren Verzug entstandenen Schaden ersatzpflichtig
machen. Lin Schaden wird indessen hier, wie in
allen derartigen Fällen, kaum nachzuweisen sein,
weil nur entgangener Gewinn in Frage steht, und
als solcher nur der Gewinn gilt, der nach dem ge-
wöhnlichen Laus der Dinge oder nach den besonderen
Umständen, insbesondere nach den getroffenen An-
stalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit er-
wartet werden konnte (H 252 B. G. B.).
2. O. 8. in R. Sie haben eine Titelzeichnung sür
ein Buch zu einem besonders billigen Preise lediglich mit
Rücksicht darauf verkauft, weil der Verleger Sie darauf
hinwies, daß die Veröffentlichung Sie bekannt machen und
Ihnen dadurch von Vorteil sein werde. Die Veröffentlichung
ist dann unterblieben, da der Verleger eine andere Zeichnung
benutzt hat.
Antwort. Die Veröffentlichung bildete einen
Teil der sür das Titelblatt vereinbarten Gegenleistung.
Da sie durch Verschulden des Verlegers unmöglich
geworden ist, können Sie entweder vom Vertrage
zurücktreten und unter Rückzahlung des Honorars
Rückgabe Ihrer Zeichnungen fordern oder Schadens-
ersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen.
Die Höhe des Schadensersatzes würde sich einerseits
nach den Vorteilen richten, die Ihnen die Ver-
öffentlichung gebracht hätte, andererseits nach dem
Preise, den Sie für die Zeichnung ohne die In-
aussichtnahme einer Veröffentlichung gefordert und
erhalten hätten.
z. V. Q. in 8. Sie haben das Verlagsrecht an
einem von Ihnen ausgeführten und mit Ihrem Namen
gezeichneten Porträt an einen Photographen verkauft.
Dieser hat das Porträt unter Fortlassung ihres Namens
reproduziert und verkauft diese Reproduktionen.
Antwort. Die Fortlassung des Namens des
Walers ist unerlaubt. Dem Rialer erwachsen hieraus
folgende Rechte:
u) Der Anspruch auf Schadensersatz.
b) Der Anspruch auf Bestrafung, wenn die Zu-
widerhandlung bewußt rechtswidrig erfolgt ist.
c) Der Anspruch auf Unterlassung weiterer Be-
einträchtigungen, d. h. weiterer Herstellung,
Vorführung oder Verbreitung der Bilder.
6) Der Anspruch auf Vernichtung der widerrechtlich
hergestellten Bilder und der dazu gehörigen
Platten. Statt der Vernichtung kann Heraus-
gabe gegen eine angemessene, höchstens den
Herstellungskosten gleichkommende Vergütung
gefordert werden.
Wird den Ansprüchen zu c) nicht freiwillig
genügt, so empfiehlt sich die Erwirkung einer einst-
weiligen Verfügung.
8. in O. Sie haben das Reprodnktionsrecht
an einem Gemälde in Schwarz-Weiß für den Buchdruck
an eine Verlagsfirma verkauft und fragen an, ob Sie das
Gemälde in einem Ausstellungskatalog abbilden dürfen.
Antwort. Zur Abbildung im Ausstellungs-
katalog bedarf es der Genehmigung der Verlagsanstalt.
Dngesckickt ausgestellte Mettbenerbe.
i.
Line Berliner Zeitungskorrespondenz (ar.) verbreitet
folgende Nachricht:
wr Jur Nachahmung empfohlen! Für eine
schloßartige Villa am Rhein eröffnet Herr von
Waldhausen in Mainz einen Wettbewerb zum (.April.
Lr verheißt drei Preise zu 5500, 2500 und (500 Mk.
und behält sich außerdem vor, fünf nicht preisgekrönte
Entwürfe zu je 500 Mk. anzukaufen.
Wir müssen demgegenüber betonen, daß dies Preis-
ausschreiben nicht nur nicht zur Nachahmung empfohlen
werden darf, sondern sogar vorläufig, d. h. bis zur Ab-
änderung der schlechten Bedingungen, eine Warnung
verdient!
Der Ausschreibende, Herr von Waldhausen, hat es
jedenfalls recht gut gemeint, was man an den hohen Preisen
(7500 Mk.) und den beabsichtigten Ankäufen (2500 Mk.)
erkennt; aßer die Fehler in seiner Preisausschreibung werden
alle organisierten Architekten von einer Beteiligung ab-
halten.
Ls ist erstens kein Preisgericht namhaft gemacht,
das in der Mehrzahl aus Künstlern bestehen müßte, und
Herr von Waldhausen, dem „ein künstlerischer Beirat zur
Seite steht", will selbst jurieren. Nun, dieser Fehler ließe
sich verbessern, indein die Herren, die den künstlerischen
Beirat des Ausschreibenden bilden sollen, namhast gemacht
würden.
Schlimmer ist der zweite Fehler: es ist für die projek-
tierte Villa, für die ganz detaillierte Pläne verlangt werden,