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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Eckert, Eduard: Zum Recht am eigenen Bilde, [1]
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Aus Akademien und Kunstschulen / Personalien / Todesfälle / Stipendien und Stiftungen / Vereine
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0654

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650

Die Werkstatt der Kunst.

Heft 47.

kann. Dieses Ziel muß, so fernab es liegt, im Auge
behalten werden, wenn vom Recht am eigenen Bilde
gesprochen wird." Die Berechtigung dieser Forde-
rung wird niemand bestreiten, der den Schutz des
Rechtes am eigenen Bilde folgerichtig durchgeführt
wissen will, wenn ein Schauspieler, wie es in
München vor etwa zwölf Zähren vorgekommen ist,
als Pastor Manders in Zbsens „Gespenstern" einen
Münchener Geistlichen in seiner Erscheinung, Rede
und Gebärde so ganz dem Leben entsprechend nach-
ahmt, daß, wer den Geistlichen kennt, ihn auf der
Bühne wiedererkennen muß, so ist das für einen
Mann in Amt und Würden gewiß erheblich pein-
licher, als wenn sein Bildnis ohne seinen Willen
irr einem Schaukasten oder in einer Zeitschrift zu
sehen ist. Mit einem Strafantrage wegen Beleidi-
gung wird der Nachgeahmte keineswegs immer
durchdringen, wenigstens dann nicht, wenn der Cha-
rakter der dargestellten Person nicht unehrenhaft ist
— man denke im Gegensätze zu der Figur des Pastors
Manders an die Gestalt des Pfarrers in Sudermanns
„Heimat" — und wenn der Schauspieler sich davor
hütet, sein Vorbild durch Karikieren oder sonstwie
ins Lächerliche zu ziehen. Gewiß ist auch unter
diesen Voraussetzungen die Abneigung, durch einen
Schauspieler auf der Bühne nachgeahmt zu werden,
mindestens ebenso verständlich und berechtigt, wie
die Abneigung, sein Bildnis von jedermann be-
trachten zu lassen; nur auf die letztere jedoch nimmt
das Gesetz Rücksicht, indem es bestimmt, daß „Bild-
nisse" nur mit Einwilligung des Abgebildeten ver-
breitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden
dürfen. Zn dem Zusammenhänge, in dem der Ge-
setzgeber das Recht an: eigenen Bilde geregelt hat,
lag ja eine solche Einschränkung von vornherein
nahe; aber von manchem wird das, was jetzt Gesetz
geworden ist, wohl nur als eine Abschlagszahlung
angesehen und vielleicht bald die Forderung nach
einem weitergehenden Schutz erhoben werden.
Auch in anderer Hinsicht geht das Gesetz nicht
so weit, als es von der einen Seite gewünscht, von
der anderen befürchtet wurde. Die uneingeschränkte
Anerkennung eines Rechtes am eigenen Bilde müßte
dahin führen, daß nicht nur die Verfügung über
das Bildnis, das Bildwerk, sondern auch dessen Her-
stellung von dem Willen des Abgebildeten abhängig
gemacht würde. Zn der Tat war ja gerade die
lästige Zudringlichkeit vieler Photographen bei der
eigenmächtigen Aufnahme von Bildnissen ein Haupt-
grund, warum man eine Regelung des Rechtes am
eigenen. Bilde als geboten bezeichnete. Zn dem
Aufsatz in Nr. s8s ist die Forderung erhoben: „die
unbefugte photographische Abbildung einzelner Per-
sonen, gleichviel zu welchen Zwecken, sollte . . . .
unbedingt verboten werden." Das Gesetz tut dies
nicht. Ls untersagt nicht die Herstellung eines Bild-
nisses und, soweit nicht ein Urheberrecht verletzt wird,
auch nicht die Vervielfältigung, sondern nur die
öffentliche Schaustellung und die öffentliche oder nicht-

öffentliche Verbreitung. Ls läßt sich nicht leugnen,
daß durch diese Beschränkung die Befürchtungen, die
in dem Schusterschen Aufsatz und in den dort ver-
öffentlichten Zuschriften aus Künstlerkreisen ausge-
sprochen sind, teilweise gegenstandslos geworden sind.
Das Gesetz nimmt dem Künstler nicht die Möglich-
keit, frei nach dem Leben zu schaffen; es nötigt ihn
nicht, sich als Vorbild nur die Zwangsstellungen
des Modells zu nehmen, sondern läßt ihm die Frei-
heit, auch Menschen, die sich unbeobachtet glauben,
im Bilde festzuhaltcn.
Unbegründet ist dem Gesetze gegenüber auch
die mehrfach geäußerte Befürchtung, es könne bei
einer Anerkennung des Rechtes am eigenen Bilde
deni Künstler auch aus einer rein zufälligen Porträt-
ähnlichkeit Gefahr erwachsen. Von einem merk-
würdigen Falle dieser Art berichtet Anselm Feuer-
bach in seinem „Vermächtnis": ein Studienkopf
Feuerbachs aus dessen Antwerpener Zeit ein beten-
der Mönch, erhielt dank dem Modell, einem präch-
tigen alten Zigeuner, ganz ohne Wissen und Willen
des Künstlers die größte Aehnlichkeit mit einem längst
zuvor verstorbenen Domkapitular in Freiburg. Solche
zufällige Aehnlichkeit ist nicht so selten, als man
vielleicht denken könnte; cs sei nur an die Beispiele
erinnert, die Schuster in seinem obenerwähnten Auf-
satz und auf dem 27. deutschen Zuristentag ange-
geführt hat, vor allem an die merkwürdige Aehn-
lichkeit einer Dachauer Bäuerin mit einer reichen
jüdischen Dame in Paris. Das Bild, zu den: die
Dachauer Bäuerin als Modell gedient, ist aber trotz
aller Aehnlichkeit kein „Bildnis" der reichen Pariserin
und diese kann dem Bilde gegenüber nicht die Rechte
in Anspruch nehmen, die das Gesetz dem „Abge-
bildeten" einräumt. (Schluß folgt.)

Aus Akademien und Aunstsdmlen.
von 50000 Mk. mit der Bestimmung vermacht, daß die
Einnahmen des zu gründenden Endeschen Präsidialfonds
dem jeweiligen Präsidenten der Akademie zur Be-
streitung von Repräsentationsausgaben, für welche
im Etat Mittel nicht (!) vorhanden find, in gleicher Weise
zur Verfügung stehen, wie dies mit dem Zubiläums-Präsi-
dialfonds von ;896 der Fall ist. Vie Akademie hat die
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme dieser Stiftung
erhalten.
Berlin. Zn der Unterrichtsanstalt des König-
lichen Kunstgewerbemuseums beginnt das Winter-
halbjahr ty08/0g am ;5. Oktober. Vie Anmeldungen
haben in der Nnterrichtsanstalt, Prinz Albrechtstraße 8 —
Zimmer 68, Vorderhaus I Treppe -— in der Zeit vom 2;. bis
30. September während der Stunden von y bis 2 Uhr zu
erfolgen. Ebenda werden vom 2;. September ab die Lehr-
pläne ausgegeben. Bei der Anmeldung sind von den Be-
werbern Arbeiten vorzulegen, die ein Urteil über ihre Be-
fähigung nnd über Art und Umfang der bisher genossenen
Vorbildung gestatten. Die Aufnahmeprüfungen, von
deren Ergebnis die zunächst probeweise Aufnahme abhängt,
finden vom 5.— ;o. Oktober statt.
Berlin. Vie Akademie der Künste besitzt zwar
bereits ein Bildnis ihres Präsidenten Ende, das von
Z. Schenren berg im Auftrage der Mitglieder der Akademie,
 
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