Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/1908
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0223
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Der Kunstsalon Clematis in Hamburg
DOI Artikel:Ausstellungen / Preisausschreiben / Denkmäler / Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Todesfälle / Vereine / Vermischtes
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2s9
Die Werkstatt der Kunst.
heft s6.
Landschaft, Ornamentik, Heraldik, Schrift (vorhandene oder
neuersonnene), Text muß der Darstellung eingefügt sein.
Rein Schlußpunkt ist zu verwenden. Auf gute Schrift
wird wert gelegt. Die Karten können in wirklicher Größe
oder, wenn es sich nur um Entwürfe handelt, in einer
mäßigen Vergrößerung des üblichen und praktischen Befuchs-
karten-Formates ausgeführt sein. 2. Die Arbeiten können
in der Weise wie die Exlibris auf den Charakter, den Be-
ruf, die Herkunft oder die Neigung der Person, der sie zu-
gehören, Bezug haben, oder nur einfach eine schmückende
Fassung enthalten. Um das Preisausschreiben seinem eigent-
lichen Zweck besser entgegenzuführen und es über die
Grenzen der Prämiierung hinaus wirksam und nutz-
bringend zu machen, richtet die Direktion gleichzeitig einen
Aufruf an das gebildete Publikum, den Künstlern Aufträge
auf Besuchskarten zu geben. 5. Für die besten Karten
werden folgende Preise ausgesetzt: Entwürfe von Be-
suchskarten für die Frau Kronprinzessin, ein erster Preis
von 800 Ulk., ein zweiter Preis von H00 Ulk., ein dritter
Preis von 200 Mk. Der Text dieser Karte muß lauten:
Eecilie Kronprinzessin des Deutschen Reichs und Kronprin-
zessin von Preußen — L. Entwürfe von Besuchskarten für
die Frau Prinzessin Johann Georg von Sachsen, ein erster
Preis von 800 Ulk., ein zweiter Preis von -too Ulk., ein
dritter Preis von 200 Mk. Der Text dieser Karte muß
lauten: Prinzessin Johann Georg Herzogin zu Sachsen —
T. Entwürfe von Besuchskarten, die zum Gebrauch von
Privatpersonen bestimmt sind, ein erster Preis von
800 Mk., ein zweiter Preis von HOO Mk., ein dritter Preis
von 200 Mk., drei vierte Preise von je tvo Mk. -t. Preis-
richter: Maler I. v. Lissarz-Stuttgart, Prof. Jul. Dietz-
München, Prof. Franz Hein-Leipzig, Prof. Graf von Kalck-
reuth-hamburg, Prof. Dr. Max Klinger-Leipzig, Prof. Max
Seliger-Leipzig, Geh. Reg.-Rat Stadler-Dresden, Buchhändler
Hans Volckmar-Leipzig, Dr. Ludwig Volkmann-Leipzig, Dr.
Erich Willrich-Leipzig. 5. Die preisgekrönten Entwürfe
von K und L werden Eigentum der Frau Kronprinzessin
bezw. der Frau Prinzessin Johann Georg. Diejenigen von
L bleiben Eigentum des Bestellers oder des
Künstlers, (hier ist es dringend den Künstlern zu raten,
von vornherein Klarheit zwischen sich und ihren Be-
stellern oder Käufern zu schaffen hinsichtlich des Urheber-
rechtes resp. des Vervielfältigungsrechtes der Karten.
Man wird annehmen dürfen, daß anderenfalls dieses Recht
auf den Besteller übergeht! Red.) — Es wird nur
in der jeweiligen Reproduktion je ein Abdruck für die
Bibliotheken der Königlichen Akademie und des Buchge-
werbevereins in Leipzig erbeten. 6. Alle Karten sind ohne
Namen des Künstlers, nur mit einem Kennwort versehen,
bis zum tö. April ;yO8 an die Kanzlei der König-
lichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe
in Leipzig, Wächterstraße einzureichen. Ein verschlos-
senes Kuvert, das gleichfalls mit dem Kenntwort versehen
ist, muß Name und Adresse des Künstlers enthalten. Das
Preisgericht tritt sogleich nach dem tZ. April t9O8 zusammen.
7. Die an der Preisbewerbung teilnehmenden Arbeiten
werden ein Jahr lang vom Deutschen Buchgewerbeverein
in deutschen Städten ausgestellt. Für diese Aus-
stellung ist es erwünscht, daß die Urheber der Entwürfe
sich (nach der Entscheidung des Wettbewerbes!) bekannt
geben. Entwürfe, die nach dem einstimmigen Urteile des
Preisgerichts ungeeignet sind, können von der Ausstellung
ausgeschlossen werden. Nach Schluß dieser Ausstellung
werden alle Entwürfe den Einsendern kostenfrei zurück-
gesandt.
München, wir verweisen unsere Leser auf das Preis-
ausschreiben des Kgl. bayrischen Staatsministeriums für
Verkehrsangelegenheiten in München zur Erlangung von
Entwürfen für neue bayrische Wertzeichen. Die
näheren Bedingungen sind in der offiziellen Mitteilung
des Hauptausschusses der Allgemeinen Deutschen Kunst-
genossenschaft in der vorigen Nu,niner Is) ausführ-
lich wiedergegeben, (wir wissen nicht, ob die „Werkstatt
der Kunst" diese langersehnte Ausschreibung als eine
direkte Folge ihrer auf dieses Ziel hinarbeitenden Auf-
sätze ansehen darf; jedenfalls ist ihr dieser Erfolg der
deutschen Künstlerschaft ein Ansporn, mit unverminderter
Ausdauer auch an den Türen des Reiches und Preußens
zu pochen, bis der Kunst Einlaß gewährt wird. — Die
Schrifleitung.)
Neukuhren. Zu dem Wettbewerb um ein Reklame-
plakat für die Gemeinde Neukuhren ist noch nachzutragen:
Das Plakat soll t98O qcm (etwa 56 x 55 cm) groß sein.
An Text soll es enthalten: „Gstseebad Neukuhren, Kurzeit
Juni bis 50. September, Auskunft durch die Badever-
waltung." Für den Druck sollen höchstens drei Farbeplatten
erforderlich sein. — Die preisgekrönten Entwürfe gehen
mit allen Rechten in das Eigentum der Gemeinde über.
Das Recht der Veröffentlichung in Fachzeitschriften bleibt
dem Verfasser. Der Verfasser des vom Preisgericht aus-
gezeichneten und von der Gemeinde zur Ausführung be-
stimmten Entwurfs ist verpflichtet, auf verlangen der Ge-
meinde diesen Entwurf für die Reproduktion auf den Stein
zu übertragen unter Berücksichtigung etwaiger wünsche des
Preisgerichts. Dafür wird eine Vergütung von 25 Mk.
gewährt. — An Preisen sind ausgesetzt: ein erster Preis
von tOO Mk., ein zweiter Preis von 50 Mk. Der Ankauf
weiterer Entwürfe ist „zugelassen". —- Das Preisgericht
besteht aus: Prof, heinr. Wolff, Dombaumeister Dethleffen.
Men. wie bekannt, hat der Künstlerverband
österreichischer Bildhauer eine Mitteilung versendet,
in der er dem Bildhauer Josef Parschalk die Eignung
abspricht, selbständig zu schaffen (siehe heft ;o der „Werk-
statt der Kunst"). Herr parschalk bezeichnete in seinem
Gegenschreiben die Bildhauer als „von haß und Neid er-
füllte Akademiker" und erklärte, von einer Klage abstehen
zu müssen, da ihm „von juristischer Seite in entschiedener
Weise abgeraten wird, gerichtliche Schritte gegen die Ver-
breiter der ehrenrührigen Anschuldigungen einzulciten, da
seine künstlerische Ehre dabei auf dem Spiele stehen würde,
und das dürfe er nicht riskieren." (?) Da jedoch parschalk
das Andreas Hofer-Denkmal machen soll, über das
der Erzherzog Franz Ferdinand das Protektorat innehat,
so wurde ihn: gesagt, daß die Arbeit an dem Denkmal so
lange in Schwebe bleiben müsse, bis er die Angelegenheit
mit dem „Künstlerverband österreichischer Bildhauer" ge-
richtlich ausgetragen haben werde. Kurz vor dem Ablauf
der Klagefrist entschied sich endlich Herr parschalk, nach
einer in die Zeitungen gegebenen Notiz, den Arbeitsaus-
schuß des „Künstlerverbandes österreichischer Bildhauer"
bezirksgerichtlich zu verklagen.
Erledigte Vreisaussckreiben.
Breslau. Das Preisgericht für die Wettbewerbs-
entwürfe zur Pauluskirche in Breslau hat den ersten
Preis (5000 Mk.) dem Landbau-Inspektor Kickton-Berlin
zuerkannt, den zweiten Preis (2000 Mk.) den Architekten
Jürgensen 6c Bachmann in Eharlottcnburg, den dritten
Preis (tooo Mk.) den Architekten Verheyen 6c Stobbe in
Düsseldorf. Außerdem wurden die Entwürfe „Deutsche
Art" und „Gemeinde" zum Ankauf empfohlen. Die Be-
schlußfassung über den ersten Preis erfolgte einstimmig.
Geplante Denkmäler.
Paris. Der hier lebende deutsche Bildhauer Benno
Elkan, der Gewinner des vorjährigen Michael Beer-Rom-
preises, hat im Auftrage eines Pariser Privatmannes die
Büsten der Staatsmänner Fallieres, Loubct, Lombes, Rouvier
und Llcmenceau auf Plaketten modelliert, zu denen die Er-
wähnten dem Künstler zum Teil persönlich gesessen haben.
Entküllte Denkmäler.
Graz. Johannes Benk hat ein Beethoven-
Denkmal für Graz vollendet.
Die Werkstatt der Kunst.
heft s6.
Landschaft, Ornamentik, Heraldik, Schrift (vorhandene oder
neuersonnene), Text muß der Darstellung eingefügt sein.
Rein Schlußpunkt ist zu verwenden. Auf gute Schrift
wird wert gelegt. Die Karten können in wirklicher Größe
oder, wenn es sich nur um Entwürfe handelt, in einer
mäßigen Vergrößerung des üblichen und praktischen Befuchs-
karten-Formates ausgeführt sein. 2. Die Arbeiten können
in der Weise wie die Exlibris auf den Charakter, den Be-
ruf, die Herkunft oder die Neigung der Person, der sie zu-
gehören, Bezug haben, oder nur einfach eine schmückende
Fassung enthalten. Um das Preisausschreiben seinem eigent-
lichen Zweck besser entgegenzuführen und es über die
Grenzen der Prämiierung hinaus wirksam und nutz-
bringend zu machen, richtet die Direktion gleichzeitig einen
Aufruf an das gebildete Publikum, den Künstlern Aufträge
auf Besuchskarten zu geben. 5. Für die besten Karten
werden folgende Preise ausgesetzt: Entwürfe von Be-
suchskarten für die Frau Kronprinzessin, ein erster Preis
von 800 Ulk., ein zweiter Preis von H00 Ulk., ein dritter
Preis von 200 Mk. Der Text dieser Karte muß lauten:
Eecilie Kronprinzessin des Deutschen Reichs und Kronprin-
zessin von Preußen — L. Entwürfe von Besuchskarten für
die Frau Prinzessin Johann Georg von Sachsen, ein erster
Preis von 800 Ulk., ein zweiter Preis von -too Ulk., ein
dritter Preis von 200 Mk. Der Text dieser Karte muß
lauten: Prinzessin Johann Georg Herzogin zu Sachsen —
T. Entwürfe von Besuchskarten, die zum Gebrauch von
Privatpersonen bestimmt sind, ein erster Preis von
800 Mk., ein zweiter Preis von HOO Mk., ein dritter Preis
von 200 Mk., drei vierte Preise von je tvo Mk. -t. Preis-
richter: Maler I. v. Lissarz-Stuttgart, Prof. Jul. Dietz-
München, Prof. Franz Hein-Leipzig, Prof. Graf von Kalck-
reuth-hamburg, Prof. Dr. Max Klinger-Leipzig, Prof. Max
Seliger-Leipzig, Geh. Reg.-Rat Stadler-Dresden, Buchhändler
Hans Volckmar-Leipzig, Dr. Ludwig Volkmann-Leipzig, Dr.
Erich Willrich-Leipzig. 5. Die preisgekrönten Entwürfe
von K und L werden Eigentum der Frau Kronprinzessin
bezw. der Frau Prinzessin Johann Georg. Diejenigen von
L bleiben Eigentum des Bestellers oder des
Künstlers, (hier ist es dringend den Künstlern zu raten,
von vornherein Klarheit zwischen sich und ihren Be-
stellern oder Käufern zu schaffen hinsichtlich des Urheber-
rechtes resp. des Vervielfältigungsrechtes der Karten.
Man wird annehmen dürfen, daß anderenfalls dieses Recht
auf den Besteller übergeht! Red.) — Es wird nur
in der jeweiligen Reproduktion je ein Abdruck für die
Bibliotheken der Königlichen Akademie und des Buchge-
werbevereins in Leipzig erbeten. 6. Alle Karten sind ohne
Namen des Künstlers, nur mit einem Kennwort versehen,
bis zum tö. April ;yO8 an die Kanzlei der König-
lichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe
in Leipzig, Wächterstraße einzureichen. Ein verschlos-
senes Kuvert, das gleichfalls mit dem Kenntwort versehen
ist, muß Name und Adresse des Künstlers enthalten. Das
Preisgericht tritt sogleich nach dem tZ. April t9O8 zusammen.
7. Die an der Preisbewerbung teilnehmenden Arbeiten
werden ein Jahr lang vom Deutschen Buchgewerbeverein
in deutschen Städten ausgestellt. Für diese Aus-
stellung ist es erwünscht, daß die Urheber der Entwürfe
sich (nach der Entscheidung des Wettbewerbes!) bekannt
geben. Entwürfe, die nach dem einstimmigen Urteile des
Preisgerichts ungeeignet sind, können von der Ausstellung
ausgeschlossen werden. Nach Schluß dieser Ausstellung
werden alle Entwürfe den Einsendern kostenfrei zurück-
gesandt.
München, wir verweisen unsere Leser auf das Preis-
ausschreiben des Kgl. bayrischen Staatsministeriums für
Verkehrsangelegenheiten in München zur Erlangung von
Entwürfen für neue bayrische Wertzeichen. Die
näheren Bedingungen sind in der offiziellen Mitteilung
des Hauptausschusses der Allgemeinen Deutschen Kunst-
genossenschaft in der vorigen Nu,niner Is) ausführ-
lich wiedergegeben, (wir wissen nicht, ob die „Werkstatt
der Kunst" diese langersehnte Ausschreibung als eine
direkte Folge ihrer auf dieses Ziel hinarbeitenden Auf-
sätze ansehen darf; jedenfalls ist ihr dieser Erfolg der
deutschen Künstlerschaft ein Ansporn, mit unverminderter
Ausdauer auch an den Türen des Reiches und Preußens
zu pochen, bis der Kunst Einlaß gewährt wird. — Die
Schrifleitung.)
Neukuhren. Zu dem Wettbewerb um ein Reklame-
plakat für die Gemeinde Neukuhren ist noch nachzutragen:
Das Plakat soll t98O qcm (etwa 56 x 55 cm) groß sein.
An Text soll es enthalten: „Gstseebad Neukuhren, Kurzeit
Juni bis 50. September, Auskunft durch die Badever-
waltung." Für den Druck sollen höchstens drei Farbeplatten
erforderlich sein. — Die preisgekrönten Entwürfe gehen
mit allen Rechten in das Eigentum der Gemeinde über.
Das Recht der Veröffentlichung in Fachzeitschriften bleibt
dem Verfasser. Der Verfasser des vom Preisgericht aus-
gezeichneten und von der Gemeinde zur Ausführung be-
stimmten Entwurfs ist verpflichtet, auf verlangen der Ge-
meinde diesen Entwurf für die Reproduktion auf den Stein
zu übertragen unter Berücksichtigung etwaiger wünsche des
Preisgerichts. Dafür wird eine Vergütung von 25 Mk.
gewährt. — An Preisen sind ausgesetzt: ein erster Preis
von tOO Mk., ein zweiter Preis von 50 Mk. Der Ankauf
weiterer Entwürfe ist „zugelassen". —- Das Preisgericht
besteht aus: Prof, heinr. Wolff, Dombaumeister Dethleffen.
Men. wie bekannt, hat der Künstlerverband
österreichischer Bildhauer eine Mitteilung versendet,
in der er dem Bildhauer Josef Parschalk die Eignung
abspricht, selbständig zu schaffen (siehe heft ;o der „Werk-
statt der Kunst"). Herr parschalk bezeichnete in seinem
Gegenschreiben die Bildhauer als „von haß und Neid er-
füllte Akademiker" und erklärte, von einer Klage abstehen
zu müssen, da ihm „von juristischer Seite in entschiedener
Weise abgeraten wird, gerichtliche Schritte gegen die Ver-
breiter der ehrenrührigen Anschuldigungen einzulciten, da
seine künstlerische Ehre dabei auf dem Spiele stehen würde,
und das dürfe er nicht riskieren." (?) Da jedoch parschalk
das Andreas Hofer-Denkmal machen soll, über das
der Erzherzog Franz Ferdinand das Protektorat innehat,
so wurde ihn: gesagt, daß die Arbeit an dem Denkmal so
lange in Schwebe bleiben müsse, bis er die Angelegenheit
mit dem „Künstlerverband österreichischer Bildhauer" ge-
richtlich ausgetragen haben werde. Kurz vor dem Ablauf
der Klagefrist entschied sich endlich Herr parschalk, nach
einer in die Zeitungen gegebenen Notiz, den Arbeitsaus-
schuß des „Künstlerverbandes österreichischer Bildhauer"
bezirksgerichtlich zu verklagen.
Erledigte Vreisaussckreiben.
Breslau. Das Preisgericht für die Wettbewerbs-
entwürfe zur Pauluskirche in Breslau hat den ersten
Preis (5000 Mk.) dem Landbau-Inspektor Kickton-Berlin
zuerkannt, den zweiten Preis (2000 Mk.) den Architekten
Jürgensen 6c Bachmann in Eharlottcnburg, den dritten
Preis (tooo Mk.) den Architekten Verheyen 6c Stobbe in
Düsseldorf. Außerdem wurden die Entwürfe „Deutsche
Art" und „Gemeinde" zum Ankauf empfohlen. Die Be-
schlußfassung über den ersten Preis erfolgte einstimmig.
Geplante Denkmäler.
Paris. Der hier lebende deutsche Bildhauer Benno
Elkan, der Gewinner des vorjährigen Michael Beer-Rom-
preises, hat im Auftrage eines Pariser Privatmannes die
Büsten der Staatsmänner Fallieres, Loubct, Lombes, Rouvier
und Llcmenceau auf Plaketten modelliert, zu denen die Er-
wähnten dem Künstler zum Teil persönlich gesessen haben.
Entküllte Denkmäler.
Graz. Johannes Benk hat ein Beethoven-
Denkmal für Graz vollendet.