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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Ausstellungen / Preisausschreiben / Staatliche Kunstpflege / Kunstwissenschaft und Denkmalpflege / Stipendien und Stiftungen / Auszeichnungen / Vereine
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0252

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Die Werkstatt der Kunst.

Heft Is8.

2H8

Als spätester Linlieserungstermin gilt bei der Akademie
der Künste zu Berlin W sq, pariser Platz H, der
Z. April t9O8, mittags ;2 Ahr, bei den übrigen Aka-
demien bezw. dem Staedelschen Kunstinstitut der 2H. März
ty08. Der Bewerbung sind beizusügen: eine ausführ-
liche Lebensbeschreibung des Bewerbers, aus welcher auch
der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist,
nebst den Zeugnissen über die letztere; 2. Zeugnisse darüber,
daß der Bewerber ein Preuße ist, und daß er zur Zeit der
Bewerbung das 32. Lebensjahr nicht überschritten hat; 3. die
schriftliche Versicherung an Lidesstatt, daß die eingereichten
Arbeitet! von dem Bewerber selbständig erfunden und ohne
freinde Beihilfe ausgeführt sind; q> ein Verzeichnis der für
die Konkurrenz bestimmten Arbeiten auf besonderem Bogen.
Bewerbungsgesuche, denen die vorstehend unter ; bis
aufgeführten Schriftstücke nicht beiliegen, bleiben unberück-
sichtigt. Die Linsendung der Gesuche hat getrennt von
den Arbeiten zu erfolgen. Die Kosten der Lin- und Rück-
sendung von und nach dein Linlieferungsorte hat der Be-
werber zu tragen. Der Preis besteht in einem Stipendium
von 3000 Mk. zu einer einjährigen Studienreise nebst
300 Mk. Reisekostenentschädigung und ist in zwei halbjähr-
lichen Raten mit je ;650 Mk. zahlbar, die erste beim An-
tritt der Studienreise, die zweite nach Erstattung des Reise-
berichts und nach Erfüllung der weiter unten aufgeführten
Studiennachweise. Das Stipendium steht vom April ty08
ab zur Verfügung. Die Studienreise ist spätestens innerhalb
einer Frist von zwei Jahren nach Zuerkennung des Stipen-
diums anzutreten und ohne willkürliche Unterbrechung zu
vollenden. Der Stipendiat hat den größten Teil seiner
Studienreise den Kunstwerken Italiens zu widmen. Lr
wird in bezug auf den Antritt und die Vollendung der
Studienreife, die Studienzwecke, besondere Studienarbeiten,
die wichtigeren Studienorte usw. unter tunlichster Berück-
sichtigung seiner etwaigen wünsche auf ein festes Programm
verpflichtet, von den: ohne vorherige ausdrückliche Genehmi-
gung des unterzeichneten Senates nicht abgewichen werden
darf. Vor Ablauf von sechs Monaten nach Antritt der
Studienreise hat der Stipendiat über den Fortgang seiner
Studien dem Senat schriftlichen Bericht zu erstatten und
zum Zwecke des Studieunachweises beizufügen: einige Skizzen
oder Skizzenbücher, welche die empfangenen Eindrücke flüchtig
wiedergeben, ferner mindestens eine farbige Kopie eines
monumentalen alten wand- oder Tafelgemäldes im kleineren
Maßstab und endlich eine sorgfältige genaue Kopie eines
Fragments von einein alten Bilde in natürlicher Größe.
Die Kosten für Lin- und Rücksendung dieser Rachweise
trägt die Akademie, während der Dauer des Stipendien-
jahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im
Interesse ihrer in Roin studierenden Stipendiaten gemieteten
Ateliers mietsfrei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche
auf solche nicht zu berücksichtigen sind. Die Zuerkennung
des Preises erfolgt in: April ty08. Rach getroffener Ent-
scheidung findet eine öffentliche Ausstellung der Konkurrenz-
arbeiten statt. Der Senat der Königlichen Akademie der
Künste, Sektion für die bildenden Künste: A. Kainpf.
Breslau. (Förderung des Studiums der bil-
denden Künste.) Bedürftigen und begabten Schlesiern
können vom Provinzialverbande Stipendien zum Studium
der bildenden Künste bewilligt werden. Die Gesuche sind
an den Landeshauptmann von Schlesien in Breslau II,
Gartenstraße (Landeshaus), bis spätestens Ende Januar
einzureichen. Diesen Gesuchen sind beizufügen: ein Lebens-
lauf, als Ausweis über die Zugehörigkeit zur Provinz
Schlesien durch Geburt oder längeren Aufenthalt der Ge-
burtsschein oder ein anderes amtliches Attest, eine amtliche
Bescheinigung der Bedürftigkeit, ein Nachweis der hervor-
ragenden Begabung für das Studium der bildenden Künste
durch Zeugnisse der Akademie, Kunstschule oder des aus-
bildenden Künstlers. Ferner sind gleichzeitig Arbeiten des
letzten Jahres mit einer Bescheinigung über die eigenhändige
Anfertigung einzureichen. Lei größeren Plastiken genügen
Photographien, während die Gesuche mit den Attesten an
den Landeshauptmann zu richten sind, müssen die Probe-

arbeiten an das Kuratorium des Schlesischen Museums der
bildenden Künste in Breslau, Museumsplatz, eingesandt
werden.
Dildburghausen. (Seraphine Vogel-Stiftung
für deutsche Kunstmaler.)
Im Frühjahr t9O8 soll wiederum der anfallende Ab-
wurf aus der Seraphine Vogel-Stiftung zur Verteilung ge-
langen. Derselbe ist bestimmt zu Unterstützungen in Form
von Ehrengaben an solche dem Deutschen Reich angehörige
Kunstmaler ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses, die
sich ohne ihr Verschulden, insbesondere durch Alter oder
Krankheit, in hilfsbedürftiger Lage befinden. In erster
Linie sollen berücksichtigt werden solche deutsche Kunstmaler,
die in Dresden, München und Rom leben oder gelebt haben.
Kunstmalerinnen find vom Genüsse der Stiftung aus-
geschlossen.
Soweit der Abwurf des Stiftungsvcrmögens durch
obenbezeichnete Unterstützungen nicht aufgebraucht wird,
können auch an Witwen und hinterlassene eheliche Kinder
der obenbezeichneten Kunstmaler, und zwar für Knaben bis
zum vollendeten sechzehnten, für Mädchen bis zum sieben-
zehnten Lebensjahre Unterstützungen gewährt werden.
Vorschläge zu Unterstützungen können insbesondere
machen die Direktionen von Kunstakademien in Gemein-
schaft mit den Vorständen von Künstlervereinen, sowie der
Vorstand des Deutschen Künstlervereins in Roin.
Bewerbungen sind spätestens bis zum ;5. Februar t9O8
bei dem Stistungsvorstand in Hildburghausen unter
Beifügung von Bescheinigungen von Behörden über Reichs-
angehörigkeit und Vermögensverhältnisse, möglichst von
Gutachten von Akademien und Künstlervereinen, ferner für
Witwen und Waisen von öffentlichen Beirats- und Geburts-
urkunden einzureichen.
Auszeichnungen.
Berlin. Dem Porträt- und Geschichtsmaler Wilhelm
Beckmann-Dahlem bei Berlin ist vom Kaiser der Rote
Adlerorden IV. Klasse verliehen worden.
Berlin. Der Herzog von Anhalt hat dein Porträt-
maler Prof. Gust. Richter das Ritterkreuz I. Kl. Albrecht
des Bären verliehen.
Berlin. Dem Porträt- und Geschichtsmaler Pros.
Tschautsch ist der Rote Adlerorden IV. Klasse verliehen
worden.
Düsseldorf. Dem Geschichtsmaler Pros. Peter Janssen
ist der Stern zum Königlichen Kronenorden II. Klasse ver-
liehen worden.
München. Der Kunstmaler und Kupferstecher Jos.
Mich. Holzapsl erhielt die bayrische Ludwigsmedaille für
Kunst und Wissenschaft in Gold.
München. Dem Kunstmaler L. de Bouche wurde
der Verdienstorden vom hl. Michael IV. Klasse verliehen.
München. Herr Pros. Joseph Wenglein erhielt den
Verdienstorden vom hl. Michael III. Klasse.
Steglitz b. Berlin. Dem Maler Gustav Guthknech t
ist der Kronenorden IV. Klasse verliehen worden.
Aus Künstler- unä Kunst-Vereinen.
München. (L ui tp old gruppe.) Der Ausschuß für
das Jahr t9O8 setzt sich aus folgenden Herren zusammen:
I. Vorsitzender: Pros. F. Baer; II. Vorsitzender: w. Thori
I. Schriftführer: H. Kamlah; II. Schriftführer: M. Kern;
I. Kassier: Pros. w. Löwith; II. Kassier: W. wir kn er;
L. Rüger, I. Sailer, G. Tragy, B. willmann. —
Ausgetreten sind folgende 20 Herren: Prof. H. von
Bartels, Pros. L. Blos, RaoulFrank, w. Gesscken,
Prof. I. D. Holz, F. Kunz, Prof. Lrnst Liebermann,
 
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