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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 2.1910

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3. Heft
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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.24116#0136

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KLEINE NACHRICHTEN

in gelber mit Hermelin verbrämter Jacke dar-
ftellend, nach Amerika verkauft, ebenfo wie ein
aus demfelben Haufe ftainmendes Selbftporträt
von Metfu. Erfteres Gemälde war bereits in
New York ausgeftellt worden.

FLORENZ Die „Voff. Ztg.“ bringt unter dem
21. Januar ds. J. von ihrem römifchen Korrefpon-
denten einige Mitteilungen vom italieni-
fchen Kunftmarkt, die wir ohne Gewähr für
die Richtigkeit in den Details an diefer Stelle ab-
drucken, weil fie in der Tat fehr charakteriftifche
Streiflichter auf das viel diskutierte Ausfuhr-
verbot enthalten. Die Ztg. fchreibt: Wie man
den rigorofeften Ausfuhrverboten und bureau-
kratifchen Kontrollmaßregeln zum Troß aus
Italien Marmorwerke als echte Renaiffance-
arbeiten ins Ausland verkaufen, fie bei der Aus-
fuhr als unecht erklären und demnach den hohen
Ausfuhrzoll erfparen und nach gelungenem Streich
fich gegen die behauptete Unechtheit der Kunft-
werke energifch verwahren kann, hat der floren-
tinifche Antiquar Bardini foeben bewiefen. Er
ift der frühere Befißer der aus der Caftellanifchen
Sammlung ftammenden Marmorbüften, die in
leßter Zeit viel von fich reden gemacht haben.
Die eine ftellt eine junge Prinzeffin aus dem
Haufe der Äragonefen von Neapel dar und wird
dem jeßt fehr hochgefchäßten dalmatinifchen
Bildhauer Francesco Laurana zugefchrieben; die
andere ift das fehr flott und kraftvoll, faft brutal
ausgeführte Porträt eines Fürften oder Kriegs-
mannes im Harnifch von derRaffe der Kampfhähne,
welche die Künftler des Quattrocentro anzogen,
und foll von einem Schüler Lauranas, Pietro
Lombardo herrühren. Unter den Kunftgelehrten
herrfcht noch keine volle Übereinftimmung über
die Autorfchaft; doch ift die früher überwiegende
Meinung, daß beide Werke von Benedetto da Ma-
jano herrühren, aufgegeben. Auch gegen dieEcht-
heit beider find einige leife Zweifel erhoben wor-
den, die Bardini fich — pro tempore — klug zunuße
gemacht hat. Er hat z. B. den Erben Caftellanis
105000 Lire gezahlt. Da die Regierung nicht
die von ihm geforderten 300000 Lire aufwenden
wollte, fo hat er die Büften, die wohl 25 Jahre
oder länger in feinem Befiß gewefen find, im
vorigen Sommer an den bekannten Parifer Kunft-
händler Seligmann — wie es heißt für 200000
Lire — veräußert. Mit den gefeßlichen Ausfuhr-
formalitäten hat er den Florentiner Spediteur
Egidi betraut. In dem noch zu erwähnenden
Prozeß hat er behauptet, dem Spediteur als Wert

der Objekte behufs Berechnung des Ausfuhrzol-
les 200000 Lire angegeben zu haben. Egidi er-
klärte dagegen, daß die Ziffer 150000 Lire ge-
wefen fei. Schon dies läßt den Argwohn zu,
daß nicht alles mit rechten Dingen zugegangen
fei. Das Befte aber ift folgendes: Egidi will die
Vollziehung der Förmlichkeiten, zu denen eine
Befichtigung der Äusfuhrobjekte durch Beamte
des ftaatlichen Kunftausfuhramtes gehört, feinem
„jungen Mann“ überlaffen haben, derinGemein-
fchaft mit dem „zufällig“ ganz allein anwefen-
den Beamten die Büften für Nachahmungen ge-
halten habe, weshalb in der offiziellen Deklara-
tion ihr Wert nur mit 40000 Lire bemeffen wor-
den fei. Statt 20000 wurden daher nur 4000 Lire
Ausfuhrzoll gezahlt. Als die Preffe Lärm fchlug,
waren die Büften fchon in Paris. Gegen den
betreffenden Beamten, Sig. Palmarini, wurde ein
Disziplinarverfahren eingeleitet. Er berief fich
darauf, daß er, in Übereinftimmung mit einigen
Fachmännern, die Werke für unecht gehalten
habe und noch halte. Mala fides und Beftechung
konnte ihm nicht nachgewiefen werden; doch be-
ftrafte ihn derMinifter wegen Nachläffigkeit und
Überfchreitung feiner Befugniffe mit mehrmonat-
licher Suspendierung von Amt und Gehalt und mit
Strafverfeßung von Florenz nach Bari. Wer durch
die amtliche Pflichtverleßung 16000 Lire erfpart
hat, ift Herr Bardini. Sollte man glauben, daß
er höchft erzürnt über den armen Palmarini fein
würde? Und doch ift es der Fall. Er ift fo weit
gegangen, einen Verleumdungsprozeß und eine
Klage auf Entfchädigung gegen jenen anzu-
ftrengen, weil er vor dem Disziplinarhof und in
öffentlichen Blättern, wo er feinen guten Glau-
ben lebhaft verteidigte, die beiden Büften für
Fälfchungen erklärt hat! Der Prozeß hat geftern
mit Freifprechung Palmarinis geendet. Der Staats-
anwalt felber hat fie, wie billig, beantragt und
darauf hingewiefen, daß das inkriminierte Urteil
lediglich eine erlaubte Form derKunftkritik dar-
ftelle und daß der Kläger der leßte fei, der fich
darüber befchweren dürfe, nachdem er die ganz
identifche Erklärung in der Äusfuhrerlaubnis
ftillfchweigend gebilligt habe.

NEUE KÄTÄLOGE

Franz Meyer, Kunftantiquariat, Dresden, Sidonien-
ftraße 28. Katalog XL1II. Dekorative Blätter des 18. und
19. Jahrhunderts. Diefer Katalog kann allen Sammlern
ganz befonders empfohlen werden. Die Preife find durch-
aus der Marktlage entfprechend, und es finden fich eine
Reihe feltener und wertvoller Blätter darin verzeichnet.

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