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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 2.1910

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12. Heft
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Rundschau - Sammlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.24116#0492

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SAMMLUNGEN

ift ficher, daß diefe Äusftellung viele Freunde in
Frankfurt finden wird; darüber hinaus aber kann
fie den Änfpruch internationaler Beachtung er-
heben. E. Ä. B.

HÄÄRLEM DÄS NEUE MUSEUM. Mitte
Mai fand eine Stadtverordnetenverfammlung
ftatt, die fidh von neuem mit dem Umbau des
alten Waifenhaufes auf dem Heiligland zu einem
Mufeum befchäftigte. Es lagen neue Pläne vor,
die Veränderungen von den von 1908 zeigten.
Hiernach follen im Nordflügel ftatt zweier Ober-
lichtfäle nur einer angebracht werden, und die
Säle für zeitliche Ausstellungen ganz fortfallen.
Die alte fchöne Treppe, die nach dem Ober-
gefchoß führt, bleibt, wird aber reftauriert. Über
den Halsfälen kommen zum Schuß gegen Feuer
Betondecken. Der Keller mit Umgebung wird
für die Zentralheizung benußt.

Übrigens liegt das Gebäude frei und ift nach
Änficht des Direktors vom 0. W. (Openbare
Werken) vor unmittelbarer Feuersgefahr ficher.

Die Beratung erftreckte fich erftens auf das
Gebäude felbft und zweitens auf die Koften für
den Umbau, wofür 151000ß. gefordert wurden.
In der über zwei Stunden währenden Sißung
wurden drei Anträge geftellt: Der erfte wollte
ein kleines Mufeum allein für die Halfen und
die anderen wertvollen Gemälde haben, die üb-
rigen Gemälde könnten in den öffentlichen Ge-
bäuden der Stadt untergebracht werden. Er
wurde mit 18 Stimmen gegen 12 abgelehnt.
Der zweite verlangte, der Gemeinderat folle
fich dahin äußern, daß ein Umbau des alten
Waifenhaufes zu einem Mufeum nicht wünfchens-
wert fei und daß zu einem völlig freiftehenden
Mufeumsbau übergegangen werden folle; ab-
gelehnt mit 17 gegen 13Stimmen. Den dritten
Antrag brachte der Magiftrat ein: Zu einem
neuen Mufeum folle das alte Waifenhaus auf
dem Heiligland umgebaut und hierfür follen die
geforderten 151000 ß. bewilligt werden. Diefer
Antrag wurde mit 15 gegen 13 Stimmen an-
genommen.

Als Betriebskosten für das neue Mufeum
find veranfchlagt:
für den Direktor 1000 ß.,
für die Auffeher 700 ß„
für die Hilfsauffeher 1200 ß.,
für die Wächter 1200 ß.,
für den Unterhalt 3800 ß.

Eine zweite Gemeinderatsfißung, am 18. Mai,
hatte über die Verwaltungsangelegenheiten des
neuen ftädtifchen Mufeums zu beraten. Der
Magiftrat hatte folgenden Antrag eingebracht:

1. Die Verwaltung aller, das ftädt. Mufeum
betreffender Angelegenheiten foll nicht, wie

früher, einem Auffichtsrat übergeben werden,
fondern Sache des Magiftrats fein.

2. Die täglichen Mufeumsangelegenheiten
follen einem Direktor unter Verantwortlichkeit
des Magiftrats übertragen werden.

3. Die Aufficht über das Mufeum erhält eine
Kommiffion, die vom Magiftrat gehört werden
foll, so oft fie das für nötig erachtet.

Die Pflichten des Direktors, der vom
Gemeinderat ernannt, fuspendiert und abgefeßt
werden foll, find:

1. Bewahren der Gemälde und aller Gegen-
ftände, die zum Mufeum gehören.

2. Aufficht über die Maßregeln für Rettung
der Kunftwerke bei einem Brande.

3. Dem Magiftrat muß er als Rat und Be-
richterftatter für alles, was zu feinem Pßichten-
kreis gehört, dienen. Etwaige wünfchenswerte
Veränderungen hat er vorzufchlagen.

4. Als eine Vorfichtsmaßregel gegen Feuer
hat er dafür Sorge zu tragen, daß ein Beamter
jeden Abend eine oder mehrere Runden durch
das Mufeum macht.

Der Auffichtsrat muß aus mindeftens fünf
Mitgliedern, darunter mindeftens ein Stadtver-
ordneter, beftehen. Sein Pflichtenkreis foll durch
Statuten beftimmt werden, die von der Kom-
miffion aufzuftellen und vom Magiftrat gutzu-
heißen ßnd. Er hat dem Magiftrat zu raten
und zu berichten über alles, was in feinen Wir-
kungskreis fällt, und Vorfchläge für Verände-
rungen zu machen, die er für das Mufeum für
nötig erachtet.

Herftellungsarbeiten an Gemälden ge-
fchehen ausfchließlich im Aufträge des Magi-
strats und unter Aufficht des Direktors, nachdem
der Auffichtsrat und der Direktor gehört worden
find. (Früher gab der Auffichtsrat den Auftrag
zum Reftaurieren.)

Das Mufeum foll geöffnet fein:

I. Gegen Bezahlung

1. an allen Werktagen

vom 15. April bis 14. Okt. von 10 4,
vom 15. Okt. bis 14. April von 10—3,

2. an jedem chriftlichen Feiertage, falls
kein Sonntag

vom 15. April bis 14. Okt. von 12—4,
vom 15. Okt. bis 14. April von 12—3.

II. Kostenlos: jeden Sonntag von 12—3 und

jeden erften Mittwoch im Monat.

Dieser Antrag wurde von den Stadtverord-
neten mit der kleinen Abänderung angenommen,
daß das Mufeum am Sonntag nicht von 12—3,
fondern wie früher von 10—3 geöffnet bleibt.

Auf der Kandidatenlifte für den Direktorpoften
ftanden die Herren J. O. Kronig im Haag und
W. ).G. van Meurs in Haarlem; jedoch hat der

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