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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Preisausschreiben / Denkmäler / Kunstwissenschaft und Denkmalspflege / Staatsankäufe etc. / Staatliche Kunstpflege / Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Personalien / Auszeichnungen / Todesfälle / Stipendien und Stiftungen / Vereine
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0446

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Die Werkstatt der Kunst.

Heft 32.

^2

ist den Entwürfen von Josef Limburg-Berlin, Prof. Adolf
Sautter-Pforzheim, A. Kraumann-Frankfurt a. M., Gustav
Adolf Bredow-Stuttgart und Georges Morin-Berlin ein
Preis von je 600 Mk. zuerkannt worden. Das Preisgericht
mußte einen Entwurf ausschließen, der als Stempel in
«Originalgröße geschnitten war, aber leider zu kleine Dimen-
sionen aufwies. Dieser hervorragende Entwurf wurde aber
zur Ausführung mit empfohlen.
München. In der Schlußsitzung des Preisgerichtes
des Wettbewerbs für neue bayerische Postwertzeichen
wurde sestgestellt, daß 2t9 Bewerber gegen ttoo verschiedene
Markenentwürfe eingereicht haben. Die Preisrichter sprachen
sich übereinstimmend dahin aus, daß das Ergebnis des
Wettbewerbs den gehegten Erwartungen nicht entspreche
und kein Entwurf als hervorragend bezeichnet werden könne.
Der im Ausschreiben vorgesehene erste Preis im Betrage
von ^ooo Mk. konnte deshalb nicht verliehen werden. Der
ausgesetzte Betrag von ssoo Mk., der nach den Bestim-
mungen des Preisausschreibens verteilt werden mußte, ist
in nachstehender Weise zu Preisen verwendet worden:
u) drei Preise zu je Hgo Mk.: dem Entwürfe „So oder-
anders" von Otto Hupp-Schleißheim, dem Entwürfe O."
von Wilhelm Schalk-München und dem Entwürfe „Ein-
fach I" von Karl Throll-München; b) zwei Preife zu je
2?5 Mk.: dem Entwurf „Muz" von M. Dasio-München und
dem Entwurf „Postauftrag" von Julius Diez-München;
a) zehn Preise zu je t"5 Mk.: Entwurf „CrLncliL muncli"
von Aloys Börsch-München, Entwurf „Rot tl" von Richard
Daenert-Magdeburg, Entwurf ,,ss. sA von Jul. Iughard-
München, Entwurf „Suserl" von Joseph Mauder-München,
Entwurf „In Einfachheit dem Zufall" von Otto Ludwig
Naegele-München, Entwurf „Hygin" von Albert Raboldt-
Friedenau bei Berlin, Entwurf „Felicitas" von dem gleichen
Verfasser, Entwurf „Handwerk" von Georg Roemer-Mün-
chen, Entwurf „Eix" von Fritz Scholl-Riesenfeld und Ent-
wurf „Porto" von Karl Staudinger-Dachau. Die Entwürfe
„Markomania" und „März" von Franz Driesler-München
und „L. p." von P. Philippi-Rothenburg o. T. konnten
wegen wesentlicher Ueberschreitung der vorgeschriebenen
Größenmaße nicht prämiiert werden. Als Preisrichter fun-
gierten: Prof. A. v. Hildebrand, Hochschulprofessor Paul
pfann, Prof. Richard Riemerschmid, Prof. Toni Stadler,
Akademieprofessor Franz v. Stuck, Ministerialrat Hafen und
Postrat Ludwig Bauer.
Geplante Denkmäler.
Korfu. Auf Einladung des Kaisers soll der Berliner
Bildhauer Prof. Götz auf Korfu für das Achilleion eine
Kolossalstatue des Achilles schaffen. Die Statue wird
fünf Meter hoch, in vergoldeter Bronze gehalten sein und
in mcilenweiter Entfernung von: Meere aus sichtbar sein.
Paris. Ein Verein gegen die Denkmalsmanie
ist in Paris unter dem Titel „Des bons Iconoclustes"
gebildet worden. Und welches war der erste Antrag in
der Vorversammlung dieser Braven, die gegen den Miß-
brauch von Standbildern für blöde Politiker und fade
Tagesschreiber einschreiten wollen? Ein Standbild dem
guten Homer zu errichten! Für photographische Ähnlich-
keit wird keine Bürgschaft übernommen.
Runftwissensckaft unct Denkmalspflege.
Die Erhaltung kirchlicher Kunstwerke. Aus Rom
wird dem „Schwäbischen Merkur" geschrieben: Der Bischof
von Ascoli, Piceno veröffentlicht Anweisungen über den
Schutz und die Erhaltung kirchlicher Kunstwerke. Ls ist
das erste Schriftstück seiner Art. Zuerst wird die Einsetzung
einer Diözesan-Ueberwachungskommission empfohlen, ohne
die keine Kirche neugebaut oder restauriert werden darf. Bei
Restaurationen, so heißt es dann, muß dafür Sorge ge-
tragen werden, daß kein Kunstwerk beschädigt, kein Fresko
übertüncht, kein Kunstschatz entstellt wird. Bei Neuan-
schaffung von Glocken ist darauf zu achten, daß ihr Gewicht

die Cragkraft des Lurms nicht übersteigt. Alle Gebäude,
Fresken, Skulpturen, die als Nationaleigentum deklariert
oder als hohe Kunstwerke eingeschätzt sind, müssen sorgsam
überwacht werden. Auf Grund der bestehenden kanonischen
Gesetzgebung erneuern wir das Verbot, heilige Geräte,
Luche, Paramente, Bücher, Codices, Möbel jeder Art zu ver-
kaufen oder zu verpfänden, auch wenn sie außer Gebrauch
gesetzt sind. Alle Missales müssen inventarisiert, Perga-
mente, Bullen der Päpste, Diplome und Urkunden müssen
an sicheren und trockenen Orten aufbewahrt werden. Bilder,
Fresken sollen weder gewaschen noch gefirnißt werden.
Bimsstein ist bei Reinigung von Reliefs und Statuen ver-
boten. Alte Metallkunstschätze dürfen durch Ueberqoldung
oder Versilberung nicht ihrer Patina beraubt werden. Ver-
boten wird die Ausbesserung alter Spitzen; Juwelen ge-
hören in feuerfeste Geldschränke. Der Artikel III wendet
sich gegen viele Mißbräuche, deren Abstellung bisher von
kunstsinnigen Fremden stets vergebens gefordert wurde:
Statuen dürfen nicht bekleidet werden. Verpönt ist die Aus-
stellung von Papier-Heiligenbildern. Stationsbilder müssen
auf Leinwand aufgezogen sein. Die Bekleidung der Kirchen-
wände mit Teppichen darf bei Festen nicht mehr gestattet
werden. Künstliche Blumen sind als Kirchenschmuck zu
vermeiden. An Statuen und Gnadenbildern ist die An-
bringung von ex voto-Artikeln, Gold- und Silberketten,
Ringen, Halsschmucksachen, Ohrgehängen usw. nicht ge-
stattet. Wertvolle Kunstwerke müssen vor dem Sonnenlicht
und dem Kerzenrauch geschützt werden. Auf Marmorwerkcn,
Bildern, Schränken, Beichtstühlen darf kein Staub liegen.
Sollen sie abgebürstet und gereinigt werden, sind ungeschickte
Personen oder schädliche Werkzeuge zu vermeiden.
Zlaatsankäufe etc.
Speyer. Aus der Ausstellung des „pfälzischen Kunst-
vereins" in Speyer ist das Gemälde von Professor Jos.
Schäfer-München „Porträtvon Martin Greif" angekauft
worden zur Aufnahme in das Historische Museum der
Pfalz in Speyer.
Slaallicke Runllpflege.
Die staatlichen Ausgaben für Nunstzwccke in Frank-
reich und Deutschland unterzieht der Geh. Oberfinanzrat
Otto Schwarz in der „Internationalen Wochenschrift für
Wissenschaft, Kunst und Technik" einem Vergleich, dessen
Ergebnis für Deutschland günstig ist. — (Wir vermögen
die Zahlen zurzeit nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. —
Red.) — wollte man sich einfach an das offizielle Zahlen-
material halten, welches der französische Staat in seinem
Etat für Schöne Künste auswirft, und was andererseits die
alljährlich in den Vierteljahrsheften zur Statistik des Deut-
schen Reiches erscheinende Reichsfinanzstatistik an Aus-
gaben für Kunstzwecke angibt, so würden wir zu einem
völlig unrichtigen Bilde gelangen. Es würden sich nach
diesem offiziellen Material per Kopf ergeben für Frankreich
mit feinen Sy Millionen Einwohnerri rund tH Millionen
Francs, d. i. pro Kopf o,S5y Frcs. — 0,29 Mk., für das
rund 6 t Millionen Einwohner zählende Deutsche Reich rund
;2 Millionen Mark, d. i. pro Kopf 0,t9 Mk. Deutschland
würde danach in der Fürsorge für die Kunst verhältnis-
mäßig weit hinter Frankreich zurückstehen. Tatsächlich ge-
schieht nun aber seit den letzten Jahrzehnten bei uns staat-
licherseits eher mehr wie weniger, als für die Kunst in
Frankreich. Die genaue Analyse der Zahlen im französischen
Etat zeigt, daß mit den Kunstausgaben Deutschlands nur
die Summe von 6 2;y t90 Frcs., d. i. pro Kopf 0,t5y Frcs.
— 0,tS3 Mk. vergleichbar ist, der die ;;,2 Millionen Mark,
wie sie die Reichsfinanzstatistik für t9O5 für Deutschland
nachweist, gegenüberstehen; die letztere Zahl für Deutschland
ist durch genaue Berechnung aus den einzelnen Angaben
der verschiedenen Etats gewonnen. Darnach würde sich für
Deutschland pro Kopf der Bevölkerung o,;83 Mk. ergeben;
die Zahlen stellen sich also absolut und relativ etwas
 
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