- BEILAGE ZUM JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST.
A 3
Uebersicht hervor. Die Mengen verstehen sich in Doppel-
zentnern, die Werte in Tausend Mark, so dass die Zahl
100 bei den Werten also 100000 Mark bedeutet.
Deutschland exportierte im Jahre 1907 nach Oester-
reich-Ung am:
Doppel-
zenter
Wert
Legiertes Gold, gehämmert, gewalzt . . .
1,03
177
Waren aus Gold.
40,46
7081
Echtes Blattgold, Füttern aus Gold . . .
10,34
203
Waren aus Platin, Platinmetallen ....
Legiertes Silber, gehämmert, gewalzt; Silber,
1,02
459
vergoldet oder mechanisch mit Gold be-
legt.
0,63
11
Silberdraht, auch legiert .......
4,87
88
Silbergespinst, Tressenwaren usw. aus Silber-
gespinst .
1,25
15
Tafelgeräte aus Silber.
77,01
1540
Schmuckgegenstände aus Silber, Silberge-
flechte, -gewebe usw.
58,38
1168
Echtes Blattsilber, Füttern aus Silber . .
9,02
26
Gold und Silber, unvollständig angemeldet
15,74
396
Blech, vergoldet oder mit Gold belegt . .
7
14
Blech, versilbert oder mit Silber belegt . .
9
15
Draht, vergoldet oder mit Gold belegt . .
5
14
Draht, versilbert oder mit Silber belegt . .
141
71
Unechtes Gold- und Silbergespinst; Tressen-
waren, Gewebe usw.
50
78
Waren aus vergoldeten oder mit Gold be-
legten unedlen Metallen: Schmuckgegen-
stände.
67
1005
do.: andere.
33
59
Waren aus versilberten oder mit Silber be-
legten unedlen Metallen: Schmuckgegen-
stände.
49
123
do.: andere.
188
282
Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber
18
22
Schmuck-, Zier- und sonstige Luxusgegen-
stände aus unedlen Metallen, fein ge-
arbeitet usw.
85
250
Die neuen dänischen Edelmetallwaren- etc.
Zölle.
Wir verfehlen nicht, unsere Interessenten darauf aufmerksam
zu machen, dass die zwischen Deutschland und Dänemark im
Laufe der letzten Monate eingeleiteten Handelsvertragsverhand-
lungen zunächst noch nicht zustande gekommen sind, indem über
einige wichtige Punkte zwischen den beiderseitigen Unterhändlern
eine Einigung bisher nicht erzielt werden konnte. Die Vertreter
Dänemarks sind unverrichteter Sache wieder von Berlin abgereist.
Ein Abbruch der Verhandlungen ist hiermit jedoch wohl schwer-
lich eingeleitet, vielmehr dürfte es schliesslich doch wohl noch
zur Überwindung der entstandenen Schwierigkeiten und zum Ab-
schluss eines Handelsvertrags zwischen beiden Ländern kommen. Es
sei jedoch darauf hingewiesen, dass mit dem 1. Januar 1909, der
neue dänische Zolltarif in der von dem gemeinschaftlichen Aus-
schüsse des Reichstages vorgeschlagenen Fassung in Kraft ge-
treten ist. Die an dieser Stelle interessierenden Tarifpositionen
lauten in der Übersetzung wie folgt:
Tarif- ... Zollsatz für
nummer Warengattung 1 kg jn Kronen
171 Metalle:
rohe, in Klumpen, Körnern, Blöcken und Barren
sowie in solchen Tafeln, Stangen oder dergl.,
die keiner anderen Bearbeitung als dem Aus-
schmelzen unterzogen worden sind; alte Metall-
waren, nur zur Umarbeitung verwendbar, und
Metallabfälle.frei
172 Münzen und Münzplatten aller Art .... frei
196 alle Arbeiten aus Edelmetallen, nämlich Gold,
Silber und Platin sowie aus weissen Kupfer-
kompositionen, Nickel und Neusilber; Arbeiten
aus anderen Metallen, wenn sie vergoldet,
versilbert, plattiert, vernickelt, weissgekocht,
oxydiert, bronziert, lackiert, bemalt oder in
Verbindung mit Elfenbein, Perlmutter, Bern-
stein oder Schildpatt sind; Goldzieherarbeit
und Metallstickerei aller Art; Blattgold, Blatt-
silber und anderes Blattmetall.0,70
51 Galanterie- und Bijouteriewaren sowie Nipp-
sachen, nicht besonders tarifierte; ferner Ar-
beiten aus Knochen, Zellhorn, Elfenbein und
anderem Zahn, Fischbein, Meerschaum (echtem
und unechtem), Perlmutter, Bernstein, Schild-
patt, sofern sie nicht ausdrücklich unter anderen
Nummern genannt sind, oder aus diesen Stoffen
in Verbindung mit anderen; alle Arten Perlen
und verarbeitete Korallen; sowie ausserdem
alles, was in den verschiedenen Abschnitten
des Tarifs unter diese Nummer verwiesen
ist, sowie gleichgestellte geringere Gegenstände,
die aus verschiedenen Stoffen zusammenge-
setzt sind.0,70
76 Geschliffene Edel- und Halbedelsteine, feinere
Graveur-, Bildhauer-, Steinhauer- und Stein-
schleiferarbeiten wie Siegel, Uhrgehäuse, Tisch-
aufsätze, Vasen, Lampen, Leuchter, Schreib-
zeuge und Briefbeschwerer.0,70
Export-Nachrichten.
Nach Südafrika sind Kataloge nur zollpflichtig, wenn sie mehr
als 8 englische Unzen (1 englische Unze = 31 g) wiegen, und kosten
hier 2 d pro englische Pfund oder 25 °/0 des Wertes. Auch ist es
statthaft, den eventuellen Zollbetrag nebst Bestimmung der Geld-
sendung an den Generalpostmeister derjenigen Städte zu senden,
nach denen die Katalogsendungen gehen.
Für unsere Bijouteriefabrikanten und Exporteure sind vorstehende
Bestimmungen besonders wichtig. «
Serbien. Passzwang für Reisende aus Oesterreich-Ungarn.
Für Reisende, die von Oesterreich-Ungarn kommen und die serbische
Grenze überschreiten, ist der Passzwang eingeführt und wird
äusserst streng gehandhabt.
Die Goldausfuhr von der Goldküste hatte im Jahre 1907 —
die Statistik für das erste Halbjahr 1908 liegt noch nicht vor —
1 164676 £ gegen 858842 £ im Jahre 1906.
Westaustraliens Edelmetallgewinnung betrug im Jahre 1907:
an Gold 1697 554 Unzen fein im Werte von 7 210749 £. (Im Jahre
1908: 1794547 Unzen fein im Werte von 7 622749 £); an Silber
1907: 189265 Unzen fein im Werte von 25382 £. (Im Jahre 1906:
282145 Unzen fein im Werte von 37 612 Jj).
Auskunft in Zollangelegenheiten
wird bereitwilligst von der Redaktion des „Journal der Goldschmiede-
kunst“ erteilt. Anfragen wolle man freundl. Rückporto beifügen.
A 3
Uebersicht hervor. Die Mengen verstehen sich in Doppel-
zentnern, die Werte in Tausend Mark, so dass die Zahl
100 bei den Werten also 100000 Mark bedeutet.
Deutschland exportierte im Jahre 1907 nach Oester-
reich-Ung am:
Doppel-
zenter
Wert
Legiertes Gold, gehämmert, gewalzt . . .
1,03
177
Waren aus Gold.
40,46
7081
Echtes Blattgold, Füttern aus Gold . . .
10,34
203
Waren aus Platin, Platinmetallen ....
Legiertes Silber, gehämmert, gewalzt; Silber,
1,02
459
vergoldet oder mechanisch mit Gold be-
legt.
0,63
11
Silberdraht, auch legiert .......
4,87
88
Silbergespinst, Tressenwaren usw. aus Silber-
gespinst .
1,25
15
Tafelgeräte aus Silber.
77,01
1540
Schmuckgegenstände aus Silber, Silberge-
flechte, -gewebe usw.
58,38
1168
Echtes Blattsilber, Füttern aus Silber . .
9,02
26
Gold und Silber, unvollständig angemeldet
15,74
396
Blech, vergoldet oder mit Gold belegt . .
7
14
Blech, versilbert oder mit Silber belegt . .
9
15
Draht, vergoldet oder mit Gold belegt . .
5
14
Draht, versilbert oder mit Silber belegt . .
141
71
Unechtes Gold- und Silbergespinst; Tressen-
waren, Gewebe usw.
50
78
Waren aus vergoldeten oder mit Gold be-
legten unedlen Metallen: Schmuckgegen-
stände.
67
1005
do.: andere.
33
59
Waren aus versilberten oder mit Silber be-
legten unedlen Metallen: Schmuckgegen-
stände.
49
123
do.: andere.
188
282
Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber
18
22
Schmuck-, Zier- und sonstige Luxusgegen-
stände aus unedlen Metallen, fein ge-
arbeitet usw.
85
250
Die neuen dänischen Edelmetallwaren- etc.
Zölle.
Wir verfehlen nicht, unsere Interessenten darauf aufmerksam
zu machen, dass die zwischen Deutschland und Dänemark im
Laufe der letzten Monate eingeleiteten Handelsvertragsverhand-
lungen zunächst noch nicht zustande gekommen sind, indem über
einige wichtige Punkte zwischen den beiderseitigen Unterhändlern
eine Einigung bisher nicht erzielt werden konnte. Die Vertreter
Dänemarks sind unverrichteter Sache wieder von Berlin abgereist.
Ein Abbruch der Verhandlungen ist hiermit jedoch wohl schwer-
lich eingeleitet, vielmehr dürfte es schliesslich doch wohl noch
zur Überwindung der entstandenen Schwierigkeiten und zum Ab-
schluss eines Handelsvertrags zwischen beiden Ländern kommen. Es
sei jedoch darauf hingewiesen, dass mit dem 1. Januar 1909, der
neue dänische Zolltarif in der von dem gemeinschaftlichen Aus-
schüsse des Reichstages vorgeschlagenen Fassung in Kraft ge-
treten ist. Die an dieser Stelle interessierenden Tarifpositionen
lauten in der Übersetzung wie folgt:
Tarif- ... Zollsatz für
nummer Warengattung 1 kg jn Kronen
171 Metalle:
rohe, in Klumpen, Körnern, Blöcken und Barren
sowie in solchen Tafeln, Stangen oder dergl.,
die keiner anderen Bearbeitung als dem Aus-
schmelzen unterzogen worden sind; alte Metall-
waren, nur zur Umarbeitung verwendbar, und
Metallabfälle.frei
172 Münzen und Münzplatten aller Art .... frei
196 alle Arbeiten aus Edelmetallen, nämlich Gold,
Silber und Platin sowie aus weissen Kupfer-
kompositionen, Nickel und Neusilber; Arbeiten
aus anderen Metallen, wenn sie vergoldet,
versilbert, plattiert, vernickelt, weissgekocht,
oxydiert, bronziert, lackiert, bemalt oder in
Verbindung mit Elfenbein, Perlmutter, Bern-
stein oder Schildpatt sind; Goldzieherarbeit
und Metallstickerei aller Art; Blattgold, Blatt-
silber und anderes Blattmetall.0,70
51 Galanterie- und Bijouteriewaren sowie Nipp-
sachen, nicht besonders tarifierte; ferner Ar-
beiten aus Knochen, Zellhorn, Elfenbein und
anderem Zahn, Fischbein, Meerschaum (echtem
und unechtem), Perlmutter, Bernstein, Schild-
patt, sofern sie nicht ausdrücklich unter anderen
Nummern genannt sind, oder aus diesen Stoffen
in Verbindung mit anderen; alle Arten Perlen
und verarbeitete Korallen; sowie ausserdem
alles, was in den verschiedenen Abschnitten
des Tarifs unter diese Nummer verwiesen
ist, sowie gleichgestellte geringere Gegenstände,
die aus verschiedenen Stoffen zusammenge-
setzt sind.0,70
76 Geschliffene Edel- und Halbedelsteine, feinere
Graveur-, Bildhauer-, Steinhauer- und Stein-
schleiferarbeiten wie Siegel, Uhrgehäuse, Tisch-
aufsätze, Vasen, Lampen, Leuchter, Schreib-
zeuge und Briefbeschwerer.0,70
Export-Nachrichten.
Nach Südafrika sind Kataloge nur zollpflichtig, wenn sie mehr
als 8 englische Unzen (1 englische Unze = 31 g) wiegen, und kosten
hier 2 d pro englische Pfund oder 25 °/0 des Wertes. Auch ist es
statthaft, den eventuellen Zollbetrag nebst Bestimmung der Geld-
sendung an den Generalpostmeister derjenigen Städte zu senden,
nach denen die Katalogsendungen gehen.
Für unsere Bijouteriefabrikanten und Exporteure sind vorstehende
Bestimmungen besonders wichtig. «
Serbien. Passzwang für Reisende aus Oesterreich-Ungarn.
Für Reisende, die von Oesterreich-Ungarn kommen und die serbische
Grenze überschreiten, ist der Passzwang eingeführt und wird
äusserst streng gehandhabt.
Die Goldausfuhr von der Goldküste hatte im Jahre 1907 —
die Statistik für das erste Halbjahr 1908 liegt noch nicht vor —
1 164676 £ gegen 858842 £ im Jahre 1906.
Westaustraliens Edelmetallgewinnung betrug im Jahre 1907:
an Gold 1697 554 Unzen fein im Werte von 7 210749 £. (Im Jahre
1908: 1794547 Unzen fein im Werte von 7 622749 £); an Silber
1907: 189265 Unzen fein im Werte von 25382 £. (Im Jahre 1906:
282145 Unzen fein im Werte von 37 612 Jj).
Auskunft in Zollangelegenheiten
wird bereitwilligst von der Redaktion des „Journal der Goldschmiede-
kunst“ erteilt. Anfragen wolle man freundl. Rückporto beifügen.