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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 30.1909

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Nr. 15
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Der Diamanten-Imitationsschwindel und unsere Petition an die Reichstagskommission zur Beratung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb
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https://doi.org/10.11588/diglit.55857#0133

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tlr, 15.

Leipzig, 10. April 1909.

30. 3atjrg.

Journal her öolbsdjmiebekunst


riacVjbruck aller Artikel otjne Genehmigung ber Kebaktion ist verboten.

Der DiamantenJmitationsschwindel und unsere Petition an
die Reichstagskommission zur Beratung des Gesetzes über den
unlauteren Wettbewerb.

achdem die Beratung des neuen Gesetzes
über den unlauteren Wettbewerb im Reichs-
tage zunächst einer besonderen Kommission
überwiesen worden war, überreichten wir
am 18. Februar a. c. im Anschluss an unsere
Petitionen an den sächsischen Landtag und den deutschen
Reichstag vom Jahre 1906 genannter Kommission eine er-
neute Eingabe. Zum Segen unseres Kunstgewerbes hofften
wir nunmehr zuversichtlich endlich dem Erfolge unserer
Bestrebung nahe zu sein, zumal der Reichstagsabgeordnete
Herr Justizrat Dr. Junck, Leipzig, der ebenfalls zu den
Kommissionsmitgliedern zählt, und an den wir uns zuerst
gewandt hatten, ein reges Interesse für die Angelegenheit
bekundete.
Die letzte Petition liessen wir in der nachstehenden
Fassung den Kommissionsmitgliedern zugehen:
Leipzig, den 18. Februar 1909.
An die
Herren Mitglieder der Kommission
des Reichstages zur Beratung des Gesetzes
über den unlauteren Wettbewerb
Berlin.
Wir gestatten uns Ew. Hochwohlgeboren ergebenst zu
bitten, bei den Sitzungen mitwirken zu wollen, dass unsere
Petition vom Mai 1906 bei der neuen Formulierung des
Gesetzes entsprechende Berücksichtigung findet.
Unserer damaligen Petition, zu deren Unterbreitung uns
das Überhandnehmen der schwindelhaften Diamanten-Imita-
tions-Reklame veranlasste, bezweckte die Änderung des Ge-
setzes über den unlauteren Wettbewerb im folgenden Sinne:

„Die Worte: — Diamant, Brillant und Juwelen —
sollten nur für die in Frage kommenden echten Edel-
steinegebrauchtwerden dürfen. Die Benutzung dieser
Worte für den Edelsteinen ähnliche Naturprodukte
oder künstliche Erzeugnisse, auch in Verbindung mit
anderen Worten, sei zu verbieten. Diese Bezeich-
nungen wären auch dann nicht zu gestatten, wenn
sie mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Imitation
verbunden sind. Eine Ausnahme hiervon würde da-
gegen die Anwendung dieser Worte als Bezeichnung
für solche Gegenstände und Materialien bilden, die
nicht Schmuckzwecken dienen, wie z. B. „Brillant-
Glanzstärke“ — „Diamant-Cream“ — Waschmaschine
„Juwel“ — usw.“
Eine eingehende Begründung finden Ew. Hochwohl-
geboren nachstehend abgedruckt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Redaktion des „Journal der Goldschmiedekunst“.
Gründe:
Seit einer Reihe von Jahren betreiben in zahlreichen Städten
Deutschlands u. a. in Berlin, Hamburg, München, Leipzig, Dresden,
Breslau, Köln, Königsberg, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Nürnberg,
Hannover usw. usw. einige im Auslande befindliche Unternehmer
durch vorgeschobene Strohmänner im grossen Massstabe einen
unlauteren Wettbewerb, indem sie mit Hilfe einer raffinierten
Reklame und unter Anwendung von Mitteln, die offensichtlich
eine Täuschung bezwecken, gänzlich unwertige Glasflüsse als
eine „Diamanten“-Art anpreisen und zu hohen Preisen verkaufen.
Fast in allen Städten, wo diese Unternehmer, und zwar in der
Regel unter abweichenden Namen, diesen „Diamanten-Ersatz“
feilhalten, ist gegen sie von Seiten der Behörden und Gerichte
mit allen gesetzlichen Mitteln vorgegangen und die Bestrafung
 
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