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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 30.1909

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Nr. 41
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Das Wahlverfahren bei den Handeslkammern und Vorschläge zu seiner Reform
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Aus Werkstatt und Praxis
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https://doi.org/10.11588/diglit.55857#0390

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370

JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST

Nr. 41

Die Landwirtschaftskammern sind sogar nach
§ 10 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern
selbst befugt, über Einsprüche gegen Wahlen
endgültig zu entscheiden. Im Interesse der Selbst-
verwaltung wird es zweckmäfzig sein, den Hand-
werkskammern gleichfalls das Recht einzuräumen,
über Einsprüche gegen Wahlen Entscheidung treffen
zu können und die Legitimation ihrer Mitglieder
und Ersatzmänner selbst zu prüfen und darüber zu
entscheiden. Die Einführung einer Beschwerde-
instanz gegen getroffene Entscheidungen und Be-
schlüsse wird vollkommen ausreichen. Welche Un-
regelmäfzigkeiten nun so erheblich sind, um bei dem
zeitigen Wahlverfahren der Handwerkskammern zur
Ungültigkeit des Wahlaktes ohne weiteres zu führen,
darüber lassen sich allgemeine Grundsätze nicht auf-
stellen. Es kommt im Einzelfalle darauf an, zu
prüfen, ob das Verfahren derartige Mifzstände auf-
weist, dafz sie das Wahlergebnis selbst beeinflufzt
haben oder zweifellos hätten beeinflussen können.
Mit dieser Mafzgabe sind beispielsweise Wahl-
beeinflussungen als erhebliche Anfechtungsgründe
anzuerkennen. Ebenso sind Ordnungswidrigkeiten
im Wahlvorgang, z. B. Ausschlufz von Wahlberech-
tigten, Gründe zur Wahlanfechtung. Als weitere
Anfechtungsgründe sind zu nennen: die Ausübung
des Wahlrechts der Innungen nur durch den Ober-
meister ohne Zuziehung des Gesamtvorstandes, die
nicht vorschriftsmäfzige Stimmabgabe (Einreichung
der Stimmzettel ohne die für schriftliche Willens-
erklärungen erforderlichen Unterschriften), die Be-
teiligung von Handwerker- oder Gewerbevereinen

bei den Wahlen, die gesondert für Innungen statt-
zufinden haben, die Beteiligung solcher Handwerker-
innungen, deren Statuten zur Zeit der Wahl noch
nicht von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt
oder von Innungen, die zur Zeit der Wahl bereits
aufgelöst waren. Zur Einlegung der Beschwerde
gegen die Rechtsgültigkeit der Wahlen ist jeder, der
an der Wahl ein Interesse hat, berechtigt.
Wenn im Vorstehenden der Versuch gemacht
worden ist, praktische Vorschläge zur Umgestaltung
des Wahlverfahrens bei den Handwerkskammern zu
machen, so soll aber damit nicht gesagt sein, dafz
alle Momente eine umfassende Berücksichtigung
gefunden haben. So ist die Frage bezüglich der
Wahl des Gesellenausschusses ganz offen gelassen,
weil die Ansichten über die Zweckmäfzigkeit dieser
Institution auseinander gehen. Bleibt freilich der
Gesellenausschufz bei den Handwerkskammern eine
ständige Einrichtung, so wird auch das Wahlver-
fahren zum Gesellenausschufz eine entsprechende
Änderung erfahren müssen, und zwar meines Er-
achtens ebenfalls auf der Grundlage des allgemeinen
direkten Wahlrechts.
Die Wohlfahrt des Handwerks erfordert es aber
in jeder Beziehung, dafz man der Handwerkskammer
und ihren Organen Mitglieder zuführt, welche neben
dem Bewufztsein treuer Pflichterfüllung auch die
Empfindung in sich tragen, dafz die Hebung des
Standes in idealer und wirtschaftlicher Hinsicht über
allen Sonder- und Parteiinteressen steht und dafz
nur durch einmütige Arbeit, frei von aller Nörgelei,
ein Erfolg errungen werden kann.



AUS WERKSTATT UND PRAXIS.

VERGOLDUNG MIT ZINKSTREIFEN. Eine
derartige, gut funktionierende Vergoldung bereitet
man sich, indem man zunächst ein Zehnmarkstück
in Königswasser auflöst und dann die Säure soweit
verdampfen läfzt, bis sich ein feuchter Bodensatz
gebildet hat. Inzwischen stellt man I Liter Wasser
zum Kochen an und sobald es dem Siedepunkte
nahe ist, gibt man 5 Gramm kohlensaures Kali (Pot-
asche), 5 Gramm blausaures Kali (Blutlaugensalz)
und 7 Gramm gewöhnliches Kochsalz hinzu. Während
des Aufkochens rührt man das aufgelöste Gold hin-
zu, und zwar so, dafz man mit einem sauberen Löffel
einen Teil der kochenden Flüssigkeit in die Abdampf-
schale giefzt, nach gründlichem Durcheinander-
schwenken mischt man den Inhalt der Abdampf-
schale zu der vorher bereiteten Lösung. Hierauf
läfzt man das Ganze noch ca. 3 Minuten weiter-
sieden und die Vergoldung ist fertig. Die Ver-

wendung der Geldstücke zur Vergoldung geschieht
aus dem Grunde, weil dadurch eine schönere, sattere
Farbe erzielt wird, als wenn man Feingold nehmen
würde. Bei Benutzung von Feingold ist es ratsam,
dem Bade etwas Kupferessenz beizugeben. Es ist
auch zu empfehlen, die Vergoldung nicht gleich
nach dem Ansetzen anzustrengen, sondern solche
gewissermafzen erst ausruhen zu lassen, um sie
dann nach einigen Stunden in Gebrauch zu nehmen.
Hierdurch wird eine bessere Arbeitsleistung erzielt
und die Vergoldung kann sehr stark ausgenutzt
werden.
VERSILBERUNG MIT ZINKSTREIFEN. Für
die Zubereitung einer Versilberung löst man 2 Gramm
Feinsilber in Scheidewasser auf und verfährt übrigens
genau wie bei dem Ansetzen der Vergoldung, auch
nimmt man dieselben Chemikalien als Zusätze in
den gleichen Gewichtsmengen.
 
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