j JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST ji- - -3« 7
Die Fakturenbeträge sind 30 Tage nach Schluss des Liefe-
rungsmonats mit 3°/0 Umsatz-Skonto und 2°/0 Kassa-Skonto -
Rabatt — zahlbar. Rabatte inkl. Umsatz-Skonti sind am
Schlüsse der Fakturen abzusetzen.
Ich leiste Gewähr, dass meine Waren keinerlei fremde
Urheberrechte, Patente, Warenzeichen oder Gebrauchsmuster
verletzen.
Etwaige Ausschussstücke oder überkomplett gefertigte Stücke
in allen von der Firma Tietz engagierten Artikeln, sind der-
selben zuerst anzustellen und ohne ihre Genehmigung nicht
anderweitig zu verkaufen; im Nichtfalle hat die Firma Tietz
das Recht, alles was in den einschlägigen Artikeln noch etwa
auf ihrem Lager ist, unfrankiert zu retournieren, sowie sämt-
liche Rückstände darin zu anullieren.
Bei Zuwendungen oder Darlehen an Angestellte abge-
schlossene Geschäfte sind seitens der Firma Tietz innerhalb
zweier Monate nach Kenntnis der Zuwiderhandlung anfechtbar.
Soweit die Ware noch am Lager ist, darf sie, in welchem
Zustande oder in welcher Quantität sie vorhanden ist, zurück-
gegeben werden.
Ich verpflichte mich für die nächsten 5Jahre, vom heutigen
Tage ab, die von mir vertriebenen Artikel ihnen auf ihr Ver-
langen zu bemustern und unter Gewährung vorstehender
Konditionen innerhalb der meinen anderen Kunden bewilligten
kürzesten Lieferungstermine zu den meinen anderen Abnehmern
berechneten billigsten Preisen zu liefern.
Zu untersuchen, wo mehr die Würde, die Freiheit und Unab-
hängigkeit des Fabrikanten gewahrt bleibt, ob — in der freien Ver-
einbarung mit den Grossisten — oder in dem Revers der Waren-
häuser — auf dessen Gestaltung die Fabrikanten schwerlich einen
Einfluss hatten — soll jedem Beteiligten überlassen bleiben.
Ziehen wir aber gegenüber der 5jährigen Bindung des Waren-
haus-Reverses die Bewegungsfreiheit der Fabrikanten gegenüber
der Vereinbarung mit den Grossisten in Betracht, welche es
jederzeit jedem Unterzeichner freistellen, von der Stiche zurück-
zutreten, so ist ganz unerfindlich, wo die „Schädigung für die
Industrie und die Verschleppung derselben“ zu suchen ist.
Auch der Vorwurf, man habe in den Versammlungen sich in
Anwesenheit einiger Grossisten nicht frei aussprechen können,
ist hinfällig, da gerade mit Rücksicht auf die Ängstlichkeit Ein-
zelner seinerzeit extra eine Versammlung mit Ausschluss der
Grossisten stattfand. Auch jene Versammlung gelangte nach
eingehender Diskussion und verschiedenen Änderungsvorschlägen,
die auch nachträglich seitens der Grossisten gutgeheissen wurden,
ebenfalls zu einem zustimmenden Resultat.
Allem Anscheine nach kommt weder derNotschrei im General-
Anzeiger noch der Angriff im Pforzheimer Anzeiger aus den Reihen
der Beteiligten, sonst hätte sich doch eine dieser Stimmen, wie
es recht und billig gewesen wäre, als es noch Zeit war, bei den
Verhandlungen hören lassen.
Einerlei aber, ob von ausserhalb oder innerhalb! Irgend ein
Akt gegen die ominöse Vereinbarung ist gänzlich überflüssig, da
dieselbe niemanden hindert, jeden Augenblick zurückzutreten.
Wollen die Herren aber diesen Schritt nicht allein, sondern in
Gesellschaft tun, so mögen sie zu diesem Zweck eine Fabrikanten-
Versammlung einberufen. Niemand wird sie daran hindern, der
Kreditoren-Verein am allerwenigsten, denn auch für ihn bedeutet
die Sache noch keineswegs einen idealen Zustand, wir hoffen
aber, im Laufe der Zeit durch kollegiale Verhandlungen mit den
Grossisten noch manchen Wunsch der Fabrikanten durchzusetzen.
Der Kreditoren-Verein hat in der ganzen Sache nichts anderes
getan, als korporativ die Entschliessung seiner beteiligten Mit-
glieder so zum Vollzüge gebracht, wie es der Würde und der
Bedeutung einer so hoch angesehenen Korporation entspricht.
Dass ihm dies gelungen ist, bezeugt unter anderem ein an den
Vorsitzenden gerichteter Brief eines Vereinsmitgliedes. Derselbe
schreibt:
Die erfreuliche Kunde, die ich den vertraulichen Mitteilungen
soeben entnehme, veranlasst mich, Ihnen in der Angelegenheit
der Vereinbarung auch hiermit aufrichtig und innig zu danken
und es rühmend anzuerkennen, wie nützlich der Kreditoren-
Verein sich auch hier erwiesen hat. N. N.
Dies zur Steuer der Wahrheit!
Pforzheim, 30. Januar 1909. Das Kontroll-Komitee:
Wilh. Stoff ter.
Aus der Werkstatt.
Das Ausdünsten der Elemente.
(Antwort auf eine Anfrage.)
Bekanntlich macht der Goldschmied bei jeder Art von Ele-
menten die Beobachtung, dass solche mehr oder weniger aus-
dünsten, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass sich durch die
Länge der Zeit die verwendeten Säuren zersetzen und so Anlass
zu dem unangenehmen Geruch geben, der allerdings in einer
Werkstätte stark empfunden wird. Darum sollten aber auch
solche Einrichtungsgegenstände möglichst in einem für sich ge-
eigneten Raum untergebracht werden.
Ein neues Füllungsrezept für solche Elemente, welches wenig
schädlich ist und längere Zeit den Strom kontant erhält, besteht
nun darin, dass man das Aussengefäss, welches den Zinkzylinder
enthält, mit einer mässig konzentrierten (ca. 30 prozentigen)
Lösung von doppeltschwefelsaurem Kali oder Natron sättigt,
während die Tonzelle, welche die Kohle enthält, mit Chromsäure-
lösung (1 Teil Chromsäure auf 5 Teile Wasser) zu füllen ist.
Die Chromsäure muss natürlich in Pulverform gewählt werden
und ist öfters nachzusättigen; man kann mit dieser Lösung
ohne jegliche Nachfüllung ca. 60 Arbeitsstunden ausreichen. Die
elektromotorische Kraft dieser Lösung ist gleich 1,8 Volt und
dabei billig, die Chemikalien kann man von den Langbein-Pfann-
hauser Werken in Leipzig-Sellerhausen oder deren in Deutschland
befindlichen Niederlagen beziehen. J. H.
Elektrolytische Goldbestimmung in Bädern.
Je nach dem Goldgehalte des zu prüfenden Vergoldungsbades
benutzt man 25 oder 50 ccm und elektrolysiere in einer vorher ver-
kupferten oder versilberten und dann gewogenen Schale mit einer
Stromdichte von 0,05 Ampere pro qdcm bis ein über den Rand der
Schale gehängter Platindraht nach etwa 15 Minuten keinen Nieder-
schlag von Gold mehr zeigt. Nun bestimmt man das Gewicht
des Niederschlags durch abermaliges Abwiegen der Schale. Hat
man 25 ccm Prüfungsflüssigkeit, so multipliziere man die erhaltene
Zahl mit 40; hat man 50 ccm dann erfolgt die Multiplikation
nur mit 20, und so findet man den Goldgehalt, der in jedem Liter
des Bades enthalten ist.
Dies ist die beste Kontrolle für den Praktiker und wird als
die genaueste elektrolytische Bestimmung angesehen. Äusser dem
Wege der Elektrolyse gibt es aber noch den Versuch mit der
Massanalyse. Auf diesen Prozess werden wir gelegentlich zu-
rückkommen.
Die Fakturenbeträge sind 30 Tage nach Schluss des Liefe-
rungsmonats mit 3°/0 Umsatz-Skonto und 2°/0 Kassa-Skonto -
Rabatt — zahlbar. Rabatte inkl. Umsatz-Skonti sind am
Schlüsse der Fakturen abzusetzen.
Ich leiste Gewähr, dass meine Waren keinerlei fremde
Urheberrechte, Patente, Warenzeichen oder Gebrauchsmuster
verletzen.
Etwaige Ausschussstücke oder überkomplett gefertigte Stücke
in allen von der Firma Tietz engagierten Artikeln, sind der-
selben zuerst anzustellen und ohne ihre Genehmigung nicht
anderweitig zu verkaufen; im Nichtfalle hat die Firma Tietz
das Recht, alles was in den einschlägigen Artikeln noch etwa
auf ihrem Lager ist, unfrankiert zu retournieren, sowie sämt-
liche Rückstände darin zu anullieren.
Bei Zuwendungen oder Darlehen an Angestellte abge-
schlossene Geschäfte sind seitens der Firma Tietz innerhalb
zweier Monate nach Kenntnis der Zuwiderhandlung anfechtbar.
Soweit die Ware noch am Lager ist, darf sie, in welchem
Zustande oder in welcher Quantität sie vorhanden ist, zurück-
gegeben werden.
Ich verpflichte mich für die nächsten 5Jahre, vom heutigen
Tage ab, die von mir vertriebenen Artikel ihnen auf ihr Ver-
langen zu bemustern und unter Gewährung vorstehender
Konditionen innerhalb der meinen anderen Kunden bewilligten
kürzesten Lieferungstermine zu den meinen anderen Abnehmern
berechneten billigsten Preisen zu liefern.
Zu untersuchen, wo mehr die Würde, die Freiheit und Unab-
hängigkeit des Fabrikanten gewahrt bleibt, ob — in der freien Ver-
einbarung mit den Grossisten — oder in dem Revers der Waren-
häuser — auf dessen Gestaltung die Fabrikanten schwerlich einen
Einfluss hatten — soll jedem Beteiligten überlassen bleiben.
Ziehen wir aber gegenüber der 5jährigen Bindung des Waren-
haus-Reverses die Bewegungsfreiheit der Fabrikanten gegenüber
der Vereinbarung mit den Grossisten in Betracht, welche es
jederzeit jedem Unterzeichner freistellen, von der Stiche zurück-
zutreten, so ist ganz unerfindlich, wo die „Schädigung für die
Industrie und die Verschleppung derselben“ zu suchen ist.
Auch der Vorwurf, man habe in den Versammlungen sich in
Anwesenheit einiger Grossisten nicht frei aussprechen können,
ist hinfällig, da gerade mit Rücksicht auf die Ängstlichkeit Ein-
zelner seinerzeit extra eine Versammlung mit Ausschluss der
Grossisten stattfand. Auch jene Versammlung gelangte nach
eingehender Diskussion und verschiedenen Änderungsvorschlägen,
die auch nachträglich seitens der Grossisten gutgeheissen wurden,
ebenfalls zu einem zustimmenden Resultat.
Allem Anscheine nach kommt weder derNotschrei im General-
Anzeiger noch der Angriff im Pforzheimer Anzeiger aus den Reihen
der Beteiligten, sonst hätte sich doch eine dieser Stimmen, wie
es recht und billig gewesen wäre, als es noch Zeit war, bei den
Verhandlungen hören lassen.
Einerlei aber, ob von ausserhalb oder innerhalb! Irgend ein
Akt gegen die ominöse Vereinbarung ist gänzlich überflüssig, da
dieselbe niemanden hindert, jeden Augenblick zurückzutreten.
Wollen die Herren aber diesen Schritt nicht allein, sondern in
Gesellschaft tun, so mögen sie zu diesem Zweck eine Fabrikanten-
Versammlung einberufen. Niemand wird sie daran hindern, der
Kreditoren-Verein am allerwenigsten, denn auch für ihn bedeutet
die Sache noch keineswegs einen idealen Zustand, wir hoffen
aber, im Laufe der Zeit durch kollegiale Verhandlungen mit den
Grossisten noch manchen Wunsch der Fabrikanten durchzusetzen.
Der Kreditoren-Verein hat in der ganzen Sache nichts anderes
getan, als korporativ die Entschliessung seiner beteiligten Mit-
glieder so zum Vollzüge gebracht, wie es der Würde und der
Bedeutung einer so hoch angesehenen Korporation entspricht.
Dass ihm dies gelungen ist, bezeugt unter anderem ein an den
Vorsitzenden gerichteter Brief eines Vereinsmitgliedes. Derselbe
schreibt:
Die erfreuliche Kunde, die ich den vertraulichen Mitteilungen
soeben entnehme, veranlasst mich, Ihnen in der Angelegenheit
der Vereinbarung auch hiermit aufrichtig und innig zu danken
und es rühmend anzuerkennen, wie nützlich der Kreditoren-
Verein sich auch hier erwiesen hat. N. N.
Dies zur Steuer der Wahrheit!
Pforzheim, 30. Januar 1909. Das Kontroll-Komitee:
Wilh. Stoff ter.
Aus der Werkstatt.
Das Ausdünsten der Elemente.
(Antwort auf eine Anfrage.)
Bekanntlich macht der Goldschmied bei jeder Art von Ele-
menten die Beobachtung, dass solche mehr oder weniger aus-
dünsten, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass sich durch die
Länge der Zeit die verwendeten Säuren zersetzen und so Anlass
zu dem unangenehmen Geruch geben, der allerdings in einer
Werkstätte stark empfunden wird. Darum sollten aber auch
solche Einrichtungsgegenstände möglichst in einem für sich ge-
eigneten Raum untergebracht werden.
Ein neues Füllungsrezept für solche Elemente, welches wenig
schädlich ist und längere Zeit den Strom kontant erhält, besteht
nun darin, dass man das Aussengefäss, welches den Zinkzylinder
enthält, mit einer mässig konzentrierten (ca. 30 prozentigen)
Lösung von doppeltschwefelsaurem Kali oder Natron sättigt,
während die Tonzelle, welche die Kohle enthält, mit Chromsäure-
lösung (1 Teil Chromsäure auf 5 Teile Wasser) zu füllen ist.
Die Chromsäure muss natürlich in Pulverform gewählt werden
und ist öfters nachzusättigen; man kann mit dieser Lösung
ohne jegliche Nachfüllung ca. 60 Arbeitsstunden ausreichen. Die
elektromotorische Kraft dieser Lösung ist gleich 1,8 Volt und
dabei billig, die Chemikalien kann man von den Langbein-Pfann-
hauser Werken in Leipzig-Sellerhausen oder deren in Deutschland
befindlichen Niederlagen beziehen. J. H.
Elektrolytische Goldbestimmung in Bädern.
Je nach dem Goldgehalte des zu prüfenden Vergoldungsbades
benutzt man 25 oder 50 ccm und elektrolysiere in einer vorher ver-
kupferten oder versilberten und dann gewogenen Schale mit einer
Stromdichte von 0,05 Ampere pro qdcm bis ein über den Rand der
Schale gehängter Platindraht nach etwa 15 Minuten keinen Nieder-
schlag von Gold mehr zeigt. Nun bestimmt man das Gewicht
des Niederschlags durch abermaliges Abwiegen der Schale. Hat
man 25 ccm Prüfungsflüssigkeit, so multipliziere man die erhaltene
Zahl mit 40; hat man 50 ccm dann erfolgt die Multiplikation
nur mit 20, und so findet man den Goldgehalt, der in jedem Liter
des Bades enthalten ist.
Dies ist die beste Kontrolle für den Praktiker und wird als
die genaueste elektrolytische Bestimmung angesehen. Äusser dem
Wege der Elektrolyse gibt es aber noch den Versuch mit der
Massanalyse. Auf diesen Prozess werden wir gelegentlich zu-
rückkommen.