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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 30.1909

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Nr. 9
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Industrie-Beilage
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https://doi.org/10.11588/diglit.55857#0097

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H Jnbustrie-Bcilage

Alle Zusdjriffen sinb zu rieten an bis Rebahfion bes „Journal ber
öolbsd^miebekunsf“ in Leipzig, Reidjsstraße 18/20



Winke für den Handel mit Südafrika.
Es wird darauf hingewiesen, dass fast alle südafrikanischen
Häuser von Bedeutung ihre Einkäufe europäischer Waren nicht
direkt, sondern durch eigene Häuser oder Agenten in London,
Hamburg usw. machen. Sind die Einkaufshäuser zu ermitteln, so
empfiehlt es sich, Angebote an diese zu richten. Von direkten
Angeboten an hiesige Firmen soll übrigens mit Vorstehendem
keineswegs abgeraten werden, da auch solche erfahrungsgemäss
oft zum Geschäft führen. Doch müssen derartige Angebote in
englischer Sprache gemacht und, wenn irgend möglich, von eng-
lischen Katalogen begleitet sein. Auch die Beifügung von Waren-
proben ist häufig sehr angebracht. Die Kaiserlichen Konsulate
geben auf Wunsch die Adressen von Häusern an, die als Ab-
nehmer besonderer Warenklassen in Frage kommen. Interessen-
ten, die eingehenderes Adressenmaterial wünschen, werden auf
die Adressbücher von Südafrika verwiesen; solche können bei-
spielsweise von der Firma Gordon & Gotch, St. Bride Street 15
in London E. C., oder von Kelly’s Directories Ltd., High Holborn
82, London W. C., bezogen werden. Die Kaiserlichen Konsular-
behörden in Kapstadt und Johannesburg führen Katalogsammlungen,
die Interessenten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Deut-
sche Lieferanten werden zur Übersendung ihrer Kataloge, die,
wenn irgend möglich, in englischer Sprache abgefasst sein sollten,
eingeladen. Die Verteilung von Katalogen und Warenproben
lehnen die Konsularbehörden ab. Der Zolltarif des südafrikanischen
Zollvereins ist im Deutschen Handelsarchiv, Septemberheft 1906,
abgedruckt. Einige Abänderungen dieses Tarifs sind in No. 92
der „Nachrichten für Handel und Industrie“ vom 8. August 1908
S. 8 veröffentlicht.

Der neue französische Zolltarif.
Der „Deutsch-Französische Wirtschaftsverein“ teilt uns mit,
dass die von ihm herausgegebene vergleichende Gegenüberstellung
der alten und der projektierten neuen Zölle des französischen
Tarifs jetzt erschienen ist. Den sämtlichen Mitgliedern des Vereins
steht die Publikation unentgeltlich zur Verfügung. Soweit der
Vorrat reicht, können auch gegen Ersatz des Selbstkostenpreises
aussenstehende Interessenten auf Wunsch Exemplare erhalten.
Dem etwa 100 Seiten umfassenden Tarifwerk, dessen Zusam-
menstellung der zweite Vorsitzende der Zollkommission des
Vereins, Herr Direktor Vrancken, Köln, dankenswerterweise
übernommen hatte, ist eine vom Geschäftsführer des Vereins,
Dr. Borgius, verfasste längere erläuternde Einleitung voraus-
geschickt, die eine Übersicht über die Entwicklung der Tarif-
revisionsbestrebungen in Frankreich und eine summarische
Charakteristik des neuen Tarifentwurfs in der Fassung der
Kommissionsvorschläge gibt. Der Verfasser führt das Einsetzen
der Tarifrevisionsbestrebungen in Frankreich auf einen grossen
Handels- und Industrie-Kongress zurück, der im Juni 1905 von
der Redaktion des „Matin“ in Paris unter Leitung des früheren
Handelsministers Trouillot veranstaltet wurde und speziell der
Klärung darüber dienen sollte, welche Wirkung die Zolltarif-
revision der übrigen mitteleuropäischen Staaten auf den franzö-
sischen Export haben würden und ob und welche Massnahmen

man dagegen treffen könnte. Die damals einsetzende Bewegung
zielte allerdings alsbald auf eine Revision des französischen
Tarifs ab, aber weit mehr im handelsvertragsfreundlichen, als im
protektionistischen Sinne. Man forderte Tarifverträge auf der
Grundlage der Reziprozität, wie sie dann auch in der Folgezeit
mit Russland und der Schweiz versucht wurden. Leroy-Beaulieu
forderte im Econonrst Rückkehr zum System der Handelsverträge.
Auch in der Deputiertenkammer polemisierte der Berichterstatter
der Budget-Kommission, Georges Berry, lebhaft gegen das System
des Doppeltarifs. Man konnte danach zunächst eine fortschrei-
tende Abkehr von den handelspolitischen Prinzipien von 1892
erwarten. Allein in der Zollkommission der Deputiertenkammer,
die Anfang 1906 zur weiteren Behandlung der Angelegenheit
eingesetzt wurde, haben dann anscheinend die protektionistischen
Bestrebungen doch mehr und mehr Einfluss gewonnen, so dass
der Tarifentwurf der Kommission, wie er jetzt vorliegt, fast nur
Erhöhungen der Zollsätze fordert. Freilich ist deshalb die neuen
Erhöhungen abgeneigte Richtung durchaus nicht erloschen, wie
unter anderem die unlängst mitgeteilte Erklärung der Pariser
Handelskammer und auch andere Anzeichen erkennen lassen.
Unter allen Umständen ist es für die deutschen Interessenten
am Geschäftsverkehr mit Frankreich von grosser Wichtigkeit,
sich rechtzeitig über die proponierten neuen Zolländerungen zu
unterrichten. Auch wird es sich vielleicht empfehlen, bei Ge-
schäftsabschlüssen bis auf weiteres jeweils eine besondere Klausel
einzufügen für den Fall, dass vor Erledigung der Lieferung eine
Erhöhung der einschlägigen Zollsätze Gesetz werden sollte.

Versendung von Wertgegenständen per Post
aus und in Norwegen.
Der norwegische Gold- und Silberschmiedeverein hatte bereits
im Herbst 1907 an den Postmeister von Kristiania Vorstellungen
gemacht über die Schwierigkeiten, die es für die Goldschmiede
und Juweliere des Landes verursacht, dass man kleine Wertsachen
nicht im gewöhnlichen oder eingeschriebenen Brief aus Norwegen
nach dem Ausland schicken kann. Im Artikel 16 § 3 der Kon-
vention des Weltpostvereins ist es nämlich verboten, in Briefen
„Gold- oder Silberwaren, Juwelen und andere Kostbarkeiten“ zu
versenden, „jedoch nur, wenn deren Einlegen oder Absendung
infolge der Gesetzgebung des betreffenden Landes verboten ist“.
Ein solches Verbot besteht aber in Norwegen laut § 48 des
norwegischen Postgesetzes vom Jahre 1871, während das Verbot
in den meisten andern Ländern, so auch in Schweden und Däne-
mark, aufgehoben ist. Die norwegischen Goldschmiede leiden
deshalb durch das Verbot in der Konkurrenz; das Porto — da
selbst die kleinsten Edelmetallwaren etc. als Wertpaket gesandt
werden müssen, selbst im Inlande — wird so hoch, dass man
nicht wohl das Konto des Käufers damit belasten kann. Ausserdem
macht der Wertpa/tetpostversand ja sehr viel Umstände und die
Beförderung mit der Paketpost ist sehr langsam. — Auf Vorschlag
des Postmeisters beabsichtigt die norwegische Postverwaltung
jetzt den veralteten § 48 aufzuheben; gleichzeitig hat der Post-
meister vorgeschlagen, dass Norwegen der Bestimmung über
Wertschachteln beitritt, die auf dem Kongress in Wien 1891 ge-
 
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