Br. 12.
Ceipjig, 20. Iflärs 1909.
30. Jaljrg.
Journal Oer öolbsdjmiebekunsf
H H
B HbonnementspreisKfegS! 8
H kunst“ (große Ausgabe, rebakf. Teil mit H
»..Central-Arbeifsmarkt“) pro Halbjatjr 3 TUk., H
Österreich 4 Ulk., Auslanb 5 Ulk., frei Haus;
für ben „Cenfral-Arbeifsmarkf“ (kleine Aus- H
H gäbe) pro Halbjatjr 1,50 Ulk., Österreich 2 ITlk., H
H Auslanb 2,50 ITlk., frei Haus. Beibe Ausgaben H
H erscheinen am Sonnabenb einer jeben Woche. H
Qzr:2czizzczr:zizai^zmnzzxzzzzmizzizzz=rsr:rr:n=2r:zr:nzQJz
mit Central-Arbeitsmarkt
Grnnn für hie gesamten Interessen ber
VLllLL Lil" <z L y vlli Deutschen Juweliere, Golb- unb
-.— Silbersctjmiebe. —
Herrn. Sdjlag Uadjf. (intj. fcHje Hentze), Leipzig
rT-r-r-r-r i i -i—i--r—t—r-i—r—r r -- rr-r-r-r-r—t—t—r-r- i i r-~r—i--r
nadjbruck aller Artikel ohne Genehmigung ber Kebakfion ist verboten.
nnr-T-TT-T—T'1" ' -1 -T—r-T—r—r—r-1’ t —i—r—r—i—i-Q
H
j :: :: Insertionspreis :: :: J
pro viergespaltene Petitzeile ober beren Kaum H
40 Pfg., bei längerer Insertion Kabatt laut H
besonberem Tarif. Inserate im Arbeitsmarkt
(kleine Anzeigen) bie viergespaltene Pefifzeile H
H 25 Pfg. :: Stellengesuche 15 Pfg. :: Für Franko- H
H Zusenbung ber Offerten sinb 50 Pfennig H
H :: cinzusenben. :: :: H
Leipziger Messe.
Nachdem uns nunmehr? die Berichte der Messaussteller
unserer Branche vorliegen, müssen wir leider daraus er-
sehen, dass auch in unserm Kunstgewerbe der Erfolg im
allgemeinen keineswegs befriedigen konnte. Die gehegten
Erwartungen sind fast allseitig enttäuscht worden.
Besonders die deutschen Einkäufer haben versagt, auch
die Amerikaner, die übrigens sehr zahlreich vertreten waren,
verhielten sich sehr reserviert, was wohl teilweise auf die
augenblicklich herrschende Zollunsicherheit znrückgeführt
werden muss. Die Franzosen dagegen bekundeten eine
grosse Zuversicht und haben durchweg bedeutende Auf-
träge erteilt. Die Vertreter der südamerikanischen Staaten
zeigten ebenfalls ein reges Interesse und vergaben manche
schöne Ordres. Die Russen machten nur geringe Ein-
käufe, Schweden und Norweger dagegen bestellten ziem-
lich gut, ebenso Oesterreich, Holland und Italien.
Die Höhe der Aufträge hat aber im Ganzen gegen
das Vorjahr bedeutend nachgelassen, die Kauflust wurde
noch zu sehr durch die ungünstige Konjunktur beeinträchtigt.
Wenn sich das Geschäft nach der schlechten Witterung
der ersten Messtage am Mittwoch auch etwas lebhafter
gestaltete, so konnte das Gesamtergebnis dadurch aber
nicht mehr wesentlich beeinflusst werden. Obschon sich
eine kleine Hebung der wirtschaftlichen Depression be-
merkbar macht, so mahnen die jetzigen Verhältnisse doch
immerhin noch zur Vorsicht. Man darf deshalb von dem
Ausgang der Messe eigentlich nicht überrascht sein, trotz-
dem hätte man es sich etwas besser wünschen können.
Die Aussteller hatten diesmal mächtige Anstrengungen
und erhöhte Aufwendungen gemacht um in der Lage zu
sein, allen Anforderungen gerecht zu werden. Man hatte
reichlich Gelegenheit, bei den einzelnen Kollektionen nicht
allein die Quantität, sondern vor allem die Qualität der
gebrachten Neuheiten zu bewundern, die grosse Anzahl
aparter und zugkräftiger Stücke war wirklich überraschend.
Über die einzelnen Firmen und die ausgestellten Gegen-
stände werden wir in der nächsten Ausgabe eingehender
berichten.
Die in unserer Industrie betätigte Energie, mit der den
Verhältnissen auf dem Weltmarkt entgegengesteuert wird,
wirkt einfach verblüffend. Daraus ist aber ersichtlich,
dass in den Fabrikationsplätzen die letzte Krisis nicht
derartig nachhaltige Folgen hatte, wie man nach den ver-
flossenen Ereignissen befürchtete. Man spürt ordentlich
den Drang des mutigen Vorwärtsstrebens, vertrauensvoll
der Zukunft entgegen; hieran wird auch der Misserfolg
der Messe nichts mehr ändern können.
„Deutschlands Industrie und Handel mit Volldampf
voraus!“ — so lautet die Devise, aber die Besonnenheit
als Steuermann; denn das ist gewiss, dass man keinen
rapiden Aufschwung, sondern nur eine allmähliche Besse-
rung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten hat. W. R.
Widerrechtliche Entnahme einer Erfindung.
Nach § 3 des Patentgesetzes hat ein Patentsucher auf Er-
teilung des Patentes dann keinen Anspruch, wenn der wesentliche
Inhalt seiner Anmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen,
Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines anderen oder
einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung
desselben entnommen und von dem letzteren aus diesem Grunde
Einspruch erhoben ist. Das Reichsgericht hat sich nun in der
Entscheidung vom 3. Januar 1909 zu der Frage äussern müssen,
ob die widerrechtliche Entnahme auch aus einer nur mündlich
erfolgten Beschreibung stattfinden kann. Diese Frage ist, wie
wohl allseitig als gerecht anerkannt werden wird, bejaht worden,
und zwar mit der Begründung, dass der Fall der Entnahme aus
Beschreibungen vom Gesetze an erster Stelle erwähnt und als
der umfassendste angesehen werden darf und dass der Begriff
der Beschreibung nicht daran gebunden ist, dass die Mitteilung
durch besondere Mittel der Darstellung (Schrift, Druck usw.)
äusserlich festgelegt ist, da es sprachlich durchaus zulässig ist,
auch von mündlichen Beschreibungen zu reden.
(Patentbureau Franz Glaeser, Berlin.)
Patentschutz in Oesterreich und Ungarn.
Oesterreich und Ungarn, die bisher mit dem Deutschen Reiche
ein dahingehendes Abkommen hatten, dass für in Oesterreich
oder Ungarn eingereichte Patentanmeldungen von deutschen
Staatsangehörigen die Priorität des früher eingereichten deutschen
Patentes in Anspruch genommen werden kann, falls die öster-
reichische bezw. ungarische Anmeldung innerhalb 3 Monate vom
Tage der Erteilung des deutschen Patentes eingereicht wird, ist
nunmehr der Internationalen Union beigetreten und damit ist das
erwähnte Abkommen mit dem Deutschen Reiche hinfällig ge-
worden. Wie in anderen Unionsstaaten kann jetzt also die
Anmeldung eines Patentes in Oesterreich oder Ungarn nur
12 Monate weniger 1 Tag nach dem Tage der Einreichung der
ersten Patentanmeldung hinausgeschoben werden, was für die
deutschen Erfinder gegenüber dem bisherigen Verhältnis ein
Nachteil ist, Angehörigen anderer Staaten aber überhaupt erst
für Oesterreich und Ungarn die Hinausschiebung einer Patent-
anmeldung in Oesterreich und Ungarn möglich macht. Es
sind sogenannte Übergangsbestimmungen erlassen worden, um
die gröbsten Härten zu vermeiden. Die wichtigste dieser Be-
Ceipjig, 20. Iflärs 1909.
30. Jaljrg.
Journal Oer öolbsdjmiebekunsf
H H
B HbonnementspreisKfegS! 8
H kunst“ (große Ausgabe, rebakf. Teil mit H
»..Central-Arbeifsmarkt“) pro Halbjatjr 3 TUk., H
Österreich 4 Ulk., Auslanb 5 Ulk., frei Haus;
für ben „Cenfral-Arbeifsmarkf“ (kleine Aus- H
H gäbe) pro Halbjatjr 1,50 Ulk., Österreich 2 ITlk., H
H Auslanb 2,50 ITlk., frei Haus. Beibe Ausgaben H
H erscheinen am Sonnabenb einer jeben Woche. H
Qzr:2czizzczr:zizai^zmnzzxzzzzmizzizzz=rsr:rr:n=2r:zr:nzQJz
mit Central-Arbeitsmarkt
Grnnn für hie gesamten Interessen ber
VLllLL Lil" <z L y vlli Deutschen Juweliere, Golb- unb
-.— Silbersctjmiebe. —
Herrn. Sdjlag Uadjf. (intj. fcHje Hentze), Leipzig
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j :: :: Insertionspreis :: :: J
pro viergespaltene Petitzeile ober beren Kaum H
40 Pfg., bei längerer Insertion Kabatt laut H
besonberem Tarif. Inserate im Arbeitsmarkt
(kleine Anzeigen) bie viergespaltene Pefifzeile H
H 25 Pfg. :: Stellengesuche 15 Pfg. :: Für Franko- H
H Zusenbung ber Offerten sinb 50 Pfennig H
H :: cinzusenben. :: :: H
Leipziger Messe.
Nachdem uns nunmehr? die Berichte der Messaussteller
unserer Branche vorliegen, müssen wir leider daraus er-
sehen, dass auch in unserm Kunstgewerbe der Erfolg im
allgemeinen keineswegs befriedigen konnte. Die gehegten
Erwartungen sind fast allseitig enttäuscht worden.
Besonders die deutschen Einkäufer haben versagt, auch
die Amerikaner, die übrigens sehr zahlreich vertreten waren,
verhielten sich sehr reserviert, was wohl teilweise auf die
augenblicklich herrschende Zollunsicherheit znrückgeführt
werden muss. Die Franzosen dagegen bekundeten eine
grosse Zuversicht und haben durchweg bedeutende Auf-
träge erteilt. Die Vertreter der südamerikanischen Staaten
zeigten ebenfalls ein reges Interesse und vergaben manche
schöne Ordres. Die Russen machten nur geringe Ein-
käufe, Schweden und Norweger dagegen bestellten ziem-
lich gut, ebenso Oesterreich, Holland und Italien.
Die Höhe der Aufträge hat aber im Ganzen gegen
das Vorjahr bedeutend nachgelassen, die Kauflust wurde
noch zu sehr durch die ungünstige Konjunktur beeinträchtigt.
Wenn sich das Geschäft nach der schlechten Witterung
der ersten Messtage am Mittwoch auch etwas lebhafter
gestaltete, so konnte das Gesamtergebnis dadurch aber
nicht mehr wesentlich beeinflusst werden. Obschon sich
eine kleine Hebung der wirtschaftlichen Depression be-
merkbar macht, so mahnen die jetzigen Verhältnisse doch
immerhin noch zur Vorsicht. Man darf deshalb von dem
Ausgang der Messe eigentlich nicht überrascht sein, trotz-
dem hätte man es sich etwas besser wünschen können.
Die Aussteller hatten diesmal mächtige Anstrengungen
und erhöhte Aufwendungen gemacht um in der Lage zu
sein, allen Anforderungen gerecht zu werden. Man hatte
reichlich Gelegenheit, bei den einzelnen Kollektionen nicht
allein die Quantität, sondern vor allem die Qualität der
gebrachten Neuheiten zu bewundern, die grosse Anzahl
aparter und zugkräftiger Stücke war wirklich überraschend.
Über die einzelnen Firmen und die ausgestellten Gegen-
stände werden wir in der nächsten Ausgabe eingehender
berichten.
Die in unserer Industrie betätigte Energie, mit der den
Verhältnissen auf dem Weltmarkt entgegengesteuert wird,
wirkt einfach verblüffend. Daraus ist aber ersichtlich,
dass in den Fabrikationsplätzen die letzte Krisis nicht
derartig nachhaltige Folgen hatte, wie man nach den ver-
flossenen Ereignissen befürchtete. Man spürt ordentlich
den Drang des mutigen Vorwärtsstrebens, vertrauensvoll
der Zukunft entgegen; hieran wird auch der Misserfolg
der Messe nichts mehr ändern können.
„Deutschlands Industrie und Handel mit Volldampf
voraus!“ — so lautet die Devise, aber die Besonnenheit
als Steuermann; denn das ist gewiss, dass man keinen
rapiden Aufschwung, sondern nur eine allmähliche Besse-
rung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten hat. W. R.
Widerrechtliche Entnahme einer Erfindung.
Nach § 3 des Patentgesetzes hat ein Patentsucher auf Er-
teilung des Patentes dann keinen Anspruch, wenn der wesentliche
Inhalt seiner Anmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen,
Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines anderen oder
einem von diesem angewendeten Verfahren ohne Einwilligung
desselben entnommen und von dem letzteren aus diesem Grunde
Einspruch erhoben ist. Das Reichsgericht hat sich nun in der
Entscheidung vom 3. Januar 1909 zu der Frage äussern müssen,
ob die widerrechtliche Entnahme auch aus einer nur mündlich
erfolgten Beschreibung stattfinden kann. Diese Frage ist, wie
wohl allseitig als gerecht anerkannt werden wird, bejaht worden,
und zwar mit der Begründung, dass der Fall der Entnahme aus
Beschreibungen vom Gesetze an erster Stelle erwähnt und als
der umfassendste angesehen werden darf und dass der Begriff
der Beschreibung nicht daran gebunden ist, dass die Mitteilung
durch besondere Mittel der Darstellung (Schrift, Druck usw.)
äusserlich festgelegt ist, da es sprachlich durchaus zulässig ist,
auch von mündlichen Beschreibungen zu reden.
(Patentbureau Franz Glaeser, Berlin.)
Patentschutz in Oesterreich und Ungarn.
Oesterreich und Ungarn, die bisher mit dem Deutschen Reiche
ein dahingehendes Abkommen hatten, dass für in Oesterreich
oder Ungarn eingereichte Patentanmeldungen von deutschen
Staatsangehörigen die Priorität des früher eingereichten deutschen
Patentes in Anspruch genommen werden kann, falls die öster-
reichische bezw. ungarische Anmeldung innerhalb 3 Monate vom
Tage der Erteilung des deutschen Patentes eingereicht wird, ist
nunmehr der Internationalen Union beigetreten und damit ist das
erwähnte Abkommen mit dem Deutschen Reiche hinfällig ge-
worden. Wie in anderen Unionsstaaten kann jetzt also die
Anmeldung eines Patentes in Oesterreich oder Ungarn nur
12 Monate weniger 1 Tag nach dem Tage der Einreichung der
ersten Patentanmeldung hinausgeschoben werden, was für die
deutschen Erfinder gegenüber dem bisherigen Verhältnis ein
Nachteil ist, Angehörigen anderer Staaten aber überhaupt erst
für Oesterreich und Ungarn die Hinausschiebung einer Patent-
anmeldung in Oesterreich und Ungarn möglich macht. Es
sind sogenannte Übergangsbestimmungen erlassen worden, um
die gröbsten Härten zu vermeiden. Die wichtigste dieser Be-