30. Jatjrg.
Leipzig, 4. September^, 1909.
Ur. 36.
Journal ber öolbsdjmicbekunst
mit Central-Ärbeitsmarkt
Insertionspreis
u Hrnnn für ^'e gesamten Interessen ber
WILLI Ul” v/LyU.LL Deutschen Juweliere, Golb- unb
ü ■ - Silbersctjmiebe. ■ —
Herrn. Sdjlag Hadjf. (intj. Fetfr Hentze), Leipzig
H
H
H
H
H
H
H
H
h
1
H
H
pro viergespalfene Pefifzcile ober beren Raum
40 Pfg., bei längerer Insertion Rabatt lauf
besonberem Tarif. Inserate im Hrbeitsmarkf
(kleine Anzeigen) bie viergespaltene Petitzeile
25 Pfg. :: Stellengesuche 15 Pfg. :: FürFranko-
Zusenbung ber Offerten sinb 50 Pfennig
:: :: einzusenben. :: ::
H
H
K
□:
H
H
H
H
Äbonnementspreis K^sÄTeSS
kunst“ (große Ausgabe, rebaktion. Teil mit
,Central-Arbeifsmarkf“) pro Vierteljahr 2 TUk.,
'2,50 TTlk., Auslanb 5 Rlk., frei Haus ;
cur ueu „Cenfral-Arbeifsmarkf“ (kleine Aus-
gabe) pro Vierteljahr 1 Rlk., Österreich 1,25Ulk.,
Auslanb 1,50 Rlk., frei Haus. Beibe Ausgaben
erscheinen am Sonnabenb einer jeben Woche.
H „Cenfral-l
Österreich
H für ben „i
H ' ' '
H
H
H
Ilachbruck aller Artikel ohne Genehmigung ber Rebaktion ist verboten.
Die Verwertung gewerblicher Schutzrechte.
Von~Walter Schwaebsch'in Stuttgart
Die Verhältnisse auf dem Gebiet der Verwertung gewerblicher
Schutzrechte sind die denkbar ungesündesten. Die vielfachen
Versuche seitens angesehener Persönlichkeiten, technischer und
kaufmännischer Verbände, die Verwertung von Patenten und
Gebrauchsmustern auf eine reelle Basis zu bringen und gleich-
zeitig grosszügig durchzuführen, sind bisher von einem durch-
schlagenden Erfolg nicht begleitet gewesen.
Das Gebiet der Patentverwertung wird bisher in ausgiebigem
Masse von einer grossen Anzahl gewissenloser Ausbeuter,
namentlich Patentagenten, bearbeitet. Ich habe schon mehrfach
Gelegenheit gehabt, verschiedene Tricks dieser Leute aufzudecken
und die Unwissenden zu warnen. Heute möchte ich die Frage
erörtern, was geschehen kann, um Angebot und Nachfrage bei
der Verwertung gewerblicher Schutzrechte auf gesunder Basis
zu fördern. Die Patentverwertung ist bei den derzeit an die
Hand gegebenen Mitteln für viele Erfinder mit recht erheblichen
Kosten verknüpft. Es ist häufig unmöglich, bei einem Fabrikanten
ein Interesse für eine Erfindung zu erwecken, wenn der Erfinder
ihm die Erfindung nicht so vorführt, dass die Vorteile möglichst
klar hervortreten. Ein solches Vorgehen, richtig durchgeführt,
kostet natürlich Geld und ist schon aus diesem Grunde füi
manchen Erfinder überhaupt nicht ausführbar. Ein mechanisches
Anerbieten der zu verwertenden Erfindung durch Offertbriefe
hat, wie die Praxis ergibt, keinen Wert. Solche Offertbriefe
sind selten überzeugend, und der Fabrikant wird heutzutage von
solchen Anerbietungen derart überhäuft, dass sie meistens unge-
lesen in den Papierkorb wandern, obgleich unter den Angeboten
sich vielleicht Sachen befinden, die bei genauer Betrachtung für
beide Teile zu einer segensreichen Geschäftsverbindung hätten
führen können. Die vielfach recht wertvollen Erfindungen der
grossen Anzahl von Handwerkern und kleinen Erfindern werden
meistens durch Verfall der Schutzrechte der Öffentlichkeit wieder
entzogen, weil die massgebenden Stellen in den interessierten
Industriekreisen auf das betreffende Schutzrecht nicht genügend
aufmerksam geworden sind.
Als ein Weg, der zur Erzielung einer Patentverwertung am
meisten Chancen bietet, erscheint mir eine von einwandfreier
Stelle zu veranstaltende Ausstellung von Erfindungsmodellen, bei
welcher auf verhältnismässig kleinem Platz ein grosses Angebot
von auf Verwertung wartenden Erfindungen gemacht werden
kann. Dieser Weg ist zwar schon beschritten worden, hat aber
bisher keinen durchschlagenden Erfolg gehabt, zunächst, weil die
veranstaltende Stelle nicht immer die erforderliche Autorität be-
sass, und weil ferner durch vordrängende Reklame für einzelne
Erfindungen häufig die brauchbarsten vernachlässigt waren, wo-
durch das Niveau der Bestrebungen der Ausstellungsleitung herab-
gedrückt wurde.
Bei Veranstaltung von Erfindungsausstellungen ist in erster
Linie darauf zu achten, dass keinerlei Bevorzugung einzelner Er-
findungen stattfindet, und ferner darauf, dass jede Erfindung,
die zur Ausstellung zugelassen wird, einer ernsthaften Prüfung
seitens des Besuchers würdig ist. Um eine Ausstellung so zu
gestalten, ist naturgemäss eine Auswahl unter den Erfindungen
erforderlich. Diese kann in erster Linie dadurch erreicht werden,
dass von vornherein nur solche Erfindungen zur Anmeldung zu-
gelassen werden, welche in Deutschland patentiert, oder zum
Patent angemeldet und amtlich veröffentlicht sind, ferner solche,
welche als Gebrauchsmuster eingetragen sind. Bei den ersteren
wird eine weitere Prüfung in den meisten Fällen überflüssig sein,
wogegen sie bei allen Gebrauchsmustern unbedingt nötig ist.
Ohne die Schwierigkeiten einer derartigen Prüfung zu verkennen,
muss ich doch darauf hinweisen, dass jeder Sachverständige in
der Lage ist, beispielsweise ein perpetuum mobile auszuscheiden.
Dies ist vielleicht ein krasses Beispiel; es wird aber doch eine
ähnliche Möglichkeit für andere Erfindungen bestehen, bei denen
es sich um offenbar sinnwidrige Vorschläge handelt.
Die Kgl. Württ. Zentralstelle für Gewerbe und Handel in
Stuttgart beabsichtigt den Versuch einer staatlichen Ausstellung
zwecks Einleitung der Verwertung von gewerblichen Schutzrechten
im obigen Rahmen zu machen.
Dem Bestreben dieser Behörde, den Erfindern schon bei An-
meldung ihrer Erfindungen an die Hand zu gehen, ist vor Jahres-
frist die erste amtliche Auskunftstelle für gewerblichen Rechts-
schutz entsprungen, welche die auf sie gesetzten Hoffnungen über
Erwarten erfüllt hat. Nach diesem Erfolg sind die Ziele obiger
Behörde nunmehr dahin erweitert, den Erfinder auch noch über
die Schutzerteilung hinaus in der Weise zu fördern, dass ihm die
Verwertung seiner Schutztitel erleichtert und tunlichst kostenlos
gemacht wird. Ob und in welchem Masse dieser Versuch sich
zu einem Erfolg gestalten wird, kann mit Sicherheit nicht voraus-
gesagt werden, da Erfahrungen auf diesem Gebiete fehlen. Die
Kgl. Zentralstelle hat die Fragen des Bedürfnisses und der Durch-
führbarkeit dieses Planes mit einer Anzahl der angesehensten
Patentanwälte Deutschlands beraten und will auf Grund dieser
Beratung, in welcher beide Fragen bejaht worden sind, am An-
fang nächsten Jahres zum ersten Male eine staatliche Ausstellung
für diesen Zweck veranstalten. Die Veranstaltung soll dem Er-
finder nur geringe Kosten verursachen, welche lediglich zur
Deckung der Selbstkosten der Behörde bestimmt sind, und es
sollen gänzlich unbemittelte Erfinder kostenfrei ausstellen dürfen.
Die gesamte Einteilung und Einrichtung der Ausstellung und
die Entscheidung über die Aufnahme der Modelle, in gewissen
Fällen auch von Zeichnungen, soll in den Händen der Ausstellungs-
leitung liegen. Die Ausstellung wird wohl einen recht nüchternen
Anstrich erhalten, andererseits aber auf der denkbar ernsthaftesten
Grundlage beruhen, was nach Ansicht massgebender Sachver-
ständiger — und auch Exzellenz Graf Zeppelin gehört zu den
Anhängern der Bestrebungen der K. W. Zentralstelle auf diesem
Gebiet — das wichtigste ist. — Die Aufforderung zur Einreichung
von Anmeldungen wird binnen kurzer Zeit ergehen.
Leipzig, 4. September^, 1909.
Ur. 36.
Journal ber öolbsdjmicbekunst
mit Central-Ärbeitsmarkt
Insertionspreis
u Hrnnn für ^'e gesamten Interessen ber
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gabe) pro Vierteljahr 1 Rlk., Österreich 1,25Ulk.,
Auslanb 1,50 Rlk., frei Haus. Beibe Ausgaben
erscheinen am Sonnabenb einer jeben Woche.
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Die Verhältnisse auf dem Gebiet der Verwertung gewerblicher
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Versuche seitens angesehener Persönlichkeiten, technischer und
kaufmännischer Verbände, die Verwertung von Patenten und
Gebrauchsmustern auf eine reelle Basis zu bringen und gleich-
zeitig grosszügig durchzuführen, sind bisher von einem durch-
schlagenden Erfolg nicht begleitet gewesen.
Das Gebiet der Patentverwertung wird bisher in ausgiebigem
Masse von einer grossen Anzahl gewissenloser Ausbeuter,
namentlich Patentagenten, bearbeitet. Ich habe schon mehrfach
Gelegenheit gehabt, verschiedene Tricks dieser Leute aufzudecken
und die Unwissenden zu warnen. Heute möchte ich die Frage
erörtern, was geschehen kann, um Angebot und Nachfrage bei
der Verwertung gewerblicher Schutzrechte auf gesunder Basis
zu fördern. Die Patentverwertung ist bei den derzeit an die
Hand gegebenen Mitteln für viele Erfinder mit recht erheblichen
Kosten verknüpft. Es ist häufig unmöglich, bei einem Fabrikanten
ein Interesse für eine Erfindung zu erwecken, wenn der Erfinder
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klar hervortreten. Ein solches Vorgehen, richtig durchgeführt,
kostet natürlich Geld und ist schon aus diesem Grunde füi
manchen Erfinder überhaupt nicht ausführbar. Ein mechanisches
Anerbieten der zu verwertenden Erfindung durch Offertbriefe
hat, wie die Praxis ergibt, keinen Wert. Solche Offertbriefe
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solchen Anerbietungen derart überhäuft, dass sie meistens unge-
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sich vielleicht Sachen befinden, die bei genauer Betrachtung für
beide Teile zu einer segensreichen Geschäftsverbindung hätten
führen können. Die vielfach recht wertvollen Erfindungen der
grossen Anzahl von Handwerkern und kleinen Erfindern werden
meistens durch Verfall der Schutzrechte der Öffentlichkeit wieder
entzogen, weil die massgebenden Stellen in den interessierten
Industriekreisen auf das betreffende Schutzrecht nicht genügend
aufmerksam geworden sind.
Als ein Weg, der zur Erzielung einer Patentverwertung am
meisten Chancen bietet, erscheint mir eine von einwandfreier
Stelle zu veranstaltende Ausstellung von Erfindungsmodellen, bei
welcher auf verhältnismässig kleinem Platz ein grosses Angebot
von auf Verwertung wartenden Erfindungen gemacht werden
kann. Dieser Weg ist zwar schon beschritten worden, hat aber
bisher keinen durchschlagenden Erfolg gehabt, zunächst, weil die
veranstaltende Stelle nicht immer die erforderliche Autorität be-
sass, und weil ferner durch vordrängende Reklame für einzelne
Erfindungen häufig die brauchbarsten vernachlässigt waren, wo-
durch das Niveau der Bestrebungen der Ausstellungsleitung herab-
gedrückt wurde.
Bei Veranstaltung von Erfindungsausstellungen ist in erster
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findungen stattfindet, und ferner darauf, dass jede Erfindung,
die zur Ausstellung zugelassen wird, einer ernsthaften Prüfung
seitens des Besuchers würdig ist. Um eine Ausstellung so zu
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erforderlich. Diese kann in erster Linie dadurch erreicht werden,
dass von vornherein nur solche Erfindungen zur Anmeldung zu-
gelassen werden, welche in Deutschland patentiert, oder zum
Patent angemeldet und amtlich veröffentlicht sind, ferner solche,
welche als Gebrauchsmuster eingetragen sind. Bei den ersteren
wird eine weitere Prüfung in den meisten Fällen überflüssig sein,
wogegen sie bei allen Gebrauchsmustern unbedingt nötig ist.
Ohne die Schwierigkeiten einer derartigen Prüfung zu verkennen,
muss ich doch darauf hinweisen, dass jeder Sachverständige in
der Lage ist, beispielsweise ein perpetuum mobile auszuscheiden.
Dies ist vielleicht ein krasses Beispiel; es wird aber doch eine
ähnliche Möglichkeit für andere Erfindungen bestehen, bei denen
es sich um offenbar sinnwidrige Vorschläge handelt.
Die Kgl. Württ. Zentralstelle für Gewerbe und Handel in
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Dem Bestreben dieser Behörde, den Erfindern schon bei An-
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die Schutzerteilung hinaus in der Weise zu fördern, dass ihm die
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Die gesamte Einteilung und Einrichtung der Ausstellung und
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Anhängern der Bestrebungen der K. W. Zentralstelle auf diesem
Gebiet — das wichtigste ist. — Die Aufforderung zur Einreichung
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